3 mitgetheilt, dass sich die Fälle mehren, dass Reserve=Mannschaft die auf der Einberufungskarte festgesetzte Meldestunde nicht einhaltet, sondern zur Präsentierung theilweise nachmittags, ja sogar erst am Einberufungstage, an welchem selbe bereits beim Truppenkörper zu sein hätte, erscheint, daher in Zukunft die dem Einberufungsbefehle in angeführter Weise Zuwider¬ handelnden vom Ergänzungs=Bezirks=Commando strengstens bestraft werden und die Strafe nach Schlufs der Waffen¬ übung beim Truppenkörper abzubüßen haben. Die Herren Gemeinde=Vorsteher wollen durch entspre¬ chende Verständigung der jeweilig Einberufenen, eventuell durch Auflegung mehrerer Exemplare dieses Erlasses, behufs Mittheilung an die Einberufenen bei Zustellung der Einbe¬ rufungs=Karten, diesem Uebelstande entgegentreten. Z. 9367. Steyr, am 13. Juli 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen, k. k. Gen¬ darmerieposten - Commanden und hochwürdigen Pfarrämter. Betreffend Ausforschung des gänzlich unbekannten, 1878 geborenen Franz Wolfslehner. Am 23. Jänner 1878 wurde in Neuzeug Nr. 33, von der ledigen Theresia, ehelichen Tochter des Johann Wolfslehner, in der Pfarre Kirchdorf, und der Theresia, geb. Baumgartner, Franz Wolfslehner geboren. Als Pathin fungierte Rosina Eckinger, Müllertochter in Michl¬ dorf, und als Hebamme Maria Unterwindner aus Neuzeug. Sämmtliche bisher gepflogenen Erhebungen zur Er¬ forschung des Aufenthaltes, oder Ablebens und der Zu¬ tändigkeit des Genannten sowie seiner Mutter blieben ganz resultatlos. Nachdem der Genannte als stellungspflichtig erscheint, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden beauftragt und die hochwürdigen Pfarr¬ ämter ersucht, thunlichst genaue Erhebungen nach dem Auf¬ enthalte oder dem Ableben und der Zuständigkeit desselben und seiner Mutter zu pflegen und ein positives Resultat bis Ende September l. J. hierher bekanntzugeben. Z. 10.402/I. Steyr, 17. Juli 1899. Verlautbarung. Bei der am 8., respective 12. Juli l. J. unter dem Vorsitze des Herrn Vorsitzenden der Erwerbsteuer=Commissionen III. und IV. Classe der Veranlagungsbezirke Steyr Stadt und Steyr Land, k. k. Steuer=Oberinspector Dr. Hans Kastner, fand im Beisein der Herren: Ferd. Reiter, Kaufmann, Fr. Lang, Bürstenbinder, Matth. Hoida, Tischler, Matth. Pilat, Schuhmacher, Karl Schaffenberger, Ahlschmied, I. Bichles¬ berger, Fragner, sämmtliche in Steyr, Josef Wittmann, Kaufmann in Sierning, Franz Ruschitzka, k. k. Steueramts¬ Official in Steyr, Josef Mayrhofer, Wirt in Sierning, und Anton Paukner, k. k. Steueramts=Official in Steyr, im Sinne des § 22 des Personalsteuergesetzes vom 25. October 1896, R. G. Bl. Nr. 220, die Auslosung der gewählten Mitglieder und Mitgliedstellvertreter der Erwerbsteuer=Commissionen III. und IV. Classe der Veranlagungsbezirke Steyr Stadt und Steyr Land statt und wurden folgende Herren ausgelost: I. Commission. III. Classe. a) gewählte Mit¬ glieder, Steyr (Stadi): Karl Blümelhuber, Messerer. Ferd. Reiter, Kaufmann. Steyr (Land): Josef Wittmann, Kaufmann in Sierning. b) gewählte Mitgliedstell¬ vertreter, Steyr (Stadt): Georg Mair, Wirt. Dr. Herm. Spaengler, Advocat. Steyr (Land): Matth. Hüthmair, Wirt und Fleischhauer in Kremsmünster. II. Commission. IV. Classe. a) gewählte Mit¬ glieder, Steyr (Stadt): Dr. Albert Clessin, Arzt. Matth. Hoida, Tischler. Steyr (Land): Josef Mayrhofer, Wirt in Sierning. b) gewählte Mitgliedstellvertreier, Steyr (Stadt): Johann Hofer, Schuhmacher. Steyr (Land): Karl Meinschad, Zuckerbäcker in Kremsmünster. Franz Söllradl, Kaufmann in Neuhofen. Z. 1265/B.=Sch.=R. Steyr, 15. Juli 1899. An sämmtliche Ortsschalräthe. Die Ortsschulräthe werden ermächtigt, allen jenen Personen und Corporationen, welche sich um die Erhaltung und Fortführung der Suppenanstalten im abgelaufenen Schuljahre verdient gemacht haben, den Dank und die An¬ erkennung des k. k. Bezirksschulrathes auszudrücken. Z 9603. Steyr, am 16. Juli 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 12.329/II. Kundmachung betreffend Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauen¬ thieren aus Oesterreich=Ungarn und Croatien=Slavonien nach Oberösterreich. Auf Grund der letzten officiellen Ausweise über die Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten in Ungarn und in Croatien= Slavonien, sowie der stattgefundenen Seuchen¬ einschleppungen findet die k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 5. Juli d. J., Z. 22.703, an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 12. Mai d. J., Z. 1915/II, unter Aufrechthaltung der Bestimmungen der hierämtlichen Kund¬ machung vom 3. Februar d. J., Z. 8210/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus Ungarn und Ccoatien=Slavonien mittels der Eisenbahn die nachstehenden Sperrverfügungen mit der Wirksamkeit vom 14. Juli d. J. angefangen, sofort zu verfügen: A. Gegen Ungarn wegen des Bestandes der 1. Lungenseuche: gegen die Einfuhr von Rindern aus den Comitaten: Arva, Lipto, Nyitra und Trencsen, sowie dem Schulbezirke Nagy¬ milhalyi des Comitates Zemplen; 2. Maul= und Klauenseuche: gegen die Einfuhr von Klauenthieren aus dem Comitate Maros=Torda; 3. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus: a) den Comitaten: Abauj=Torna, Also=Feher, Arad, Bacs=Bodrog, Békés, Bereg, Bihär, Borsod, Brasso, Csanad, Fejer, Gömör=Kishont, Györ, Häromszek, Heves, Jasz¬ Nagykun= Szolnok, Kis=Küküllö, Kolosz, Komärom, Krasso¬
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