Amtsblatt 1899/29 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Juli 1899

Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1899. Steyr, am 20. Juli Nr. 29. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete —Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten Inserate angenommen werden. — mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, am 17. Juli 1899. Z. 8958. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Betreffend amtliche Erprobung von Ketten. Seitens einer Kettenfabriksfirma ist bei dem k. k. Handelsministerium darüber Klage geführt worden, dass bei allen größeren Lieferungen von Ketten, namentlich bei jenen für die k. u. k. Marine, auf der Lieferung nur amtlich ge¬ prüfter Ketten bestanden werde und dass die inländische Ketten= Industrie mangels der Möglichkeit, sich solche Amts¬ zeugnisse zu verschaffen, die bezüglichen Lieferungen an das Ausland verliere. Um nun den in dieser Beziehung in den Industriellen¬ kreisen vielfach verbreiteten Missverständnissen zu begegnen, fand sich das k. k. Handelsministerium im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium des Innern bestimmt, zu eröffnen, dass nach den von dem k. k. Handelsministerium einge¬ holten Informationen speciell die für den Bedarf der k. und k. Kriegsmarine erforderlichen Ankerketten nach Ma߬ gabe der feststehenden Lieferbedingnisse fast ausnahmslos im Inlande zur Bestellung gelangen und durch die eigenen technischen Organe der k. und k. Marineverwaltung der Prüfung unterzogen werden. Bei Lieferung von Krahn= und anderweitigen cali¬ brierten Ketten, deren Uebernahme nicht am Erzeugungs¬ orte erfolgt, besteht die k. und k. Marineverwaltung aller¬ dings auf der Erbringung amtlich beglaubigter Zeug¬ nisse über die Erprobung der gedachten Kettensorten. Die factische Vornahme dieser Festigkeitsprobe kann aber auch in Privatwerken und mit Privatmaschinen erfolgen, wenn nur das über diese Probe ausgestellte Zeugnis die Beglaubigung seitens eines competenten tech¬ nischen Amtsorganes, z. B. seitens des bautechnischen Organes bei der politischen Behörde erster Instanz erlangt. Es wird sohin den Interessenten gegebenen Falles freistehen, die über die erfolgten Kettenerprobungen ausge¬ stellten Ausweise durch die bautechnischen Amtsorgane der politischen Behörde erster Instanz beglaubigen zu lassen. Von dem Vorstehenden werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen behufs Verlautbarung in den interessierten Kreisen der Bevölkerung in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 17. Juli 1899. Z 8956. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Arbeitsordnungen und ihre Wirkung auf die Arbeitsverträge. Damit die Arbeitgeber bei der Aufnahme von Arbeitern sich solcher Formen bedienen, welche es den Gerichten rechtlich möglich machen, das Zustandekommen einer Vereinbarung über die Bestimmungen der Arbeitsordnung im Sinne des Gesetzes als gegeben anzunehmen, sah sich das k. k. Handels¬ ministerium im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium des Innern veranlasst, — bis zu einer weiteren Regelung im Gesetzgebungswege — den interessierten Kreisen in Erinnerung zu bringen, dass bei Aufnahme von Arbeitern von Seite des Unternehmers auf die Bedingungen der Arbeitsordnung, welche zu Bestandtheilen des Arbeitsver¬ trages werden sollen, hinzuweisen ist, was durch mündliche Mittheilung der wesentlichen Bestimmungen der letzteren, durch Hinweis auf den Anschlag, am besten aber durch Einhändigung eines Exemplares der Arbeitsordnung geschehen kann. Durch diesen Vorgang wird auch der Vorschrift der Gewerbeordnung bezüglich der Verlautbarung der Arbeits¬ ordnung entsprochen. Tritt dann der Arbeiter in die Arbeit ein, oder nimmt er die Arbeit auf, so hat er seinen Willen, den Arbeitsvertrag unter den angebotenen Bedingungen abzuschließen, bestimmt und verständlich, somit in verbind¬ licher Weise erklärt. Um aber den Beweis von der Verlautbarung der Arbeitsordnung und der Zustimmung zu dem Inhalte der¬ selben zu erleichtern, wird den Contrahenten empfohlen, dass beim Eintritte in das Arbeitsverhältnis vom Arbeits¬ nehmer eine Bestätigung des Inhaltes unterfertigt werde, dass er die in der Arbeitsordnung enthaltenen Vertrags¬ bedingungen zur Kenntnis genommen habe und unter diesen Vereinbarungen das Arbeitsverhältnis eingehe. Bedingung für das Zustandekommen des Arbeitsvertrages im Sinne der Bestimmungen der Arbeitsordnung ist jedoch eine der¬ artige Bestätigung, auch nach der Judicatur der Gerichte, nicht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 6. Juni 1899, Zahl 9712/VIII, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, für eine

2 möglichst weitgehende Verbreitung dieses Erlasses in den interessierten Kreisen und bei bestehenden bedeutenderen industriellen Verbänden Sorge zu tragen. Z. 9642. Steyr, am 16. Juli 1899. An alle Gemeinde-Vorstehungen u. Schulleitungen. Laut einer Mittheilung des k. k. Landescultur¬ Inspectors tritt heuer ein Obstbaumschädling, „die Gespinnst¬ motte, Hyponomenta Malinella“, in stärkerem Moße auf. Derselbe findet sich hauptsächlich an den Zwetschken= und Pflaumenbäumen, aber auch an Aepfel=, Birn= und Kirschen¬ bäumen in großer Verbreitung. Nach dem Auskriechen der massenhaft in den mit leichtem Gespinnst bedeckten Nestern befindlichen Raupen erfolgt zunächst ein vollständiges Kahlfressen der Zweige und infolge dessen eine mehr oder weniger temporäre Schädigung des Baumes. Bei Nichtvertilgung der Raupen wiederholt sich dieser Vorgang im nächsten Jahre in ver¬ stärktem Maße und kann die erneuerte Schädigung sogar die Lebensfähigkeit des Baumes zerstören Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 28. Juni l. J., Z. 11.231/I, werden alle Gemeinde=Vor¬ stehungen und Schulleitungen aufgefordert, die interessierten Kreise auf die Gefahren der Verbreitung dieses Schädlings und auch die Mittel zur Vertilgung desselben aufmerksam zu machen. Als solches wird insbesondere das Abbrennen mittelst der Raupenfackel empfohlen, die fast bei allen Spenglern und bei Schachermayer in Linz erhältlich ist. Z. 9629. Steyr, am 13. Juli 1899. Amtserinnerung. Mit Bezug auf den h. ä. Erlass vom 5. Juli 1899, Z. 911, Amtsblatt Nr. 27, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen aufmerksam gemacht, dass zur Erleichterung des Bezuges der neueingeführten Drucksorten für den Gemeinde¬ Sanitätsdienst, dieselben auch aus der Haas'schen Buch¬ druckerei in Steyr bezogen werden können. Steyr, am 14. Juli 1899. Z. 9630. Amtserinnerung. Jene Gemeinde=Vorstehungen, welche mit der Vorlage der Geburten=Ausweise vom ersten Halbjahr 1899 noch im Rückstande sind, werden erinnert, dieselben nach Ueber¬ prüfung seitens des Herrn Gemeinde=Arztes unverzüglich anher vorzulegen. Neue Drucksorten (Geburten=Ausweise und Tagebücher) werden jederzeit hieramts gratis verabfolgt. Steyr, am 16. Juli 1899. Z. 9501. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Einwanderung in die neuen Gebiete der Vereinigten Staaten von Nord=Amerika. Laut Mittheilung des k. und k. Ministeriums des Aeußern wurden behufs Regelung der Einwanderung nach den infolge des spanisch=amerikanischen Krieges von Unions¬ truppen besetzten neuen Gebieten der Vereinigten Staaten von Nordamerika mittelst Circularverordnung der Colonial¬ abtheilung des Kriegsdepartements in Washington vom 14. April l. J. die Gesetze und Vorschriften, welche die Einwanderung nach den Vereinigten Staaten regeln, auch für die oberwähnten Gebiete in Wirksamkeit gesetzt, und bis zur Etablierung von Einwanderungsstationen dortselbst die Zolleinnehmer zur Handhabung der gedachten Gesetze und Vorschriften angewiesen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Statthalterei=Erlasses vom 21. Juni l. J., Z. 10.311/II, zur thunlichsten Verlautbarung in Kenntnis gesetzt. Z. 9502. Steyr, am 16. Juli 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung des landsturmpflichtigen Engelbert Hrabovsky. Die Statthalterei für Mähren hat um die Veranlas¬ sung der Ausforschung des am 7. November 1880 in Teschen geborenen, nach Branek, Bezirk Wallachisch=Meseritsch, hei¬ matberechtigten, landsturmpflichtigen Engelbert Hrabovsky, Sohn des Tischlers Josef Hrabovsky und der Francisca, geborenen Tomanczik, angesucht. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 24. Juni l. J., Z. 11.106/IV ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeich¬ nisse der Landsturmpflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 31. August l. J. hieher zu berichten. Steyr, am 17. Juli 1899. Z. 9683. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Betreffend den Unterstützungswerber Gustav Arthur d'Albert, recte Glodzinski. Laut Bericht des Magistrates in Lemberg vom 19. Mai 1899, Z. 24.626, treibt sich ein gewisser im Jahre 1874 in Brody geborener und nach Lemberg zuständiger Gustav Arthur d'Albert, recte Glodzinski in verschiedenen österreichischen und ungarischen Gemeinden beschäftigungslos herum, wobei er sich bald für einen Handelsagenten, bald für einen Schauspieler ausgibt und auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Geldunterstützungen entlockt. Ueber Ersuchen der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 21. Juni 1899, Z. 56.749, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen beauftragt, zu veranlassen, dass dem Genannten fortan keine Unterstützungen ertheilt und derselbe im Falle des Betretens nach Lemberg schubweise instradiert werde. Steyr, am 18. Juli 1899. Z. 9465. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen betreffs pünktlicher Einrückung der Einberufenen zu den Waffenübungen. Das k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 hat mit Note vom 10. Juli l. J., Nr. 5465 E., anher

3 mitgetheilt, dass sich die Fälle mehren, dass Reserve=Mannschaft die auf der Einberufungskarte festgesetzte Meldestunde nicht einhaltet, sondern zur Präsentierung theilweise nachmittags, ja sogar erst am Einberufungstage, an welchem selbe bereits beim Truppenkörper zu sein hätte, erscheint, daher in Zukunft die dem Einberufungsbefehle in angeführter Weise Zuwider¬ handelnden vom Ergänzungs=Bezirks=Commando strengstens bestraft werden und die Strafe nach Schlufs der Waffen¬ übung beim Truppenkörper abzubüßen haben. Die Herren Gemeinde=Vorsteher wollen durch entspre¬ chende Verständigung der jeweilig Einberufenen, eventuell durch Auflegung mehrerer Exemplare dieses Erlasses, behufs Mittheilung an die Einberufenen bei Zustellung der Einbe¬ rufungs=Karten, diesem Uebelstande entgegentreten. Z. 9367. Steyr, am 13. Juli 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen, k. k. Gen¬ darmerieposten - Commanden und hochwürdigen Pfarrämter. Betreffend Ausforschung des gänzlich unbekannten, 1878 geborenen Franz Wolfslehner. Am 23. Jänner 1878 wurde in Neuzeug Nr. 33, von der ledigen Theresia, ehelichen Tochter des Johann Wolfslehner, in der Pfarre Kirchdorf, und der Theresia, geb. Baumgartner, Franz Wolfslehner geboren. Als Pathin fungierte Rosina Eckinger, Müllertochter in Michl¬ dorf, und als Hebamme Maria Unterwindner aus Neuzeug. Sämmtliche bisher gepflogenen Erhebungen zur Er¬ forschung des Aufenthaltes, oder Ablebens und der Zu¬ tändigkeit des Genannten sowie seiner Mutter blieben ganz resultatlos. Nachdem der Genannte als stellungspflichtig erscheint, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden beauftragt und die hochwürdigen Pfarr¬ ämter ersucht, thunlichst genaue Erhebungen nach dem Auf¬ enthalte oder dem Ableben und der Zuständigkeit desselben und seiner Mutter zu pflegen und ein positives Resultat bis Ende September l. J. hierher bekanntzugeben. Z. 10.402/I. Steyr, 17. Juli 1899. Verlautbarung. Bei der am 8., respective 12. Juli l. J. unter dem Vorsitze des Herrn Vorsitzenden der Erwerbsteuer=Commissionen III. und IV. Classe der Veranlagungsbezirke Steyr Stadt und Steyr Land, k. k. Steuer=Oberinspector Dr. Hans Kastner, fand im Beisein der Herren: Ferd. Reiter, Kaufmann, Fr. Lang, Bürstenbinder, Matth. Hoida, Tischler, Matth. Pilat, Schuhmacher, Karl Schaffenberger, Ahlschmied, I. Bichles¬ berger, Fragner, sämmtliche in Steyr, Josef Wittmann, Kaufmann in Sierning, Franz Ruschitzka, k. k. Steueramts¬ Official in Steyr, Josef Mayrhofer, Wirt in Sierning, und Anton Paukner, k. k. Steueramts=Official in Steyr, im Sinne des § 22 des Personalsteuergesetzes vom 25. October 1896, R. G. Bl. Nr. 220, die Auslosung der gewählten Mitglieder und Mitgliedstellvertreter der Erwerbsteuer=Commissionen III. und IV. Classe der Veranlagungsbezirke Steyr Stadt und Steyr Land statt und wurden folgende Herren ausgelost: I. Commission. III. Classe. a) gewählte Mit¬ glieder, Steyr (Stadi): Karl Blümelhuber, Messerer. Ferd. Reiter, Kaufmann. Steyr (Land): Josef Wittmann, Kaufmann in Sierning. b) gewählte Mitgliedstell¬ vertreter, Steyr (Stadt): Georg Mair, Wirt. Dr. Herm. Spaengler, Advocat. Steyr (Land): Matth. Hüthmair, Wirt und Fleischhauer in Kremsmünster. II. Commission. IV. Classe. a) gewählte Mit¬ glieder, Steyr (Stadt): Dr. Albert Clessin, Arzt. Matth. Hoida, Tischler. Steyr (Land): Josef Mayrhofer, Wirt in Sierning. b) gewählte Mitgliedstellvertreier, Steyr (Stadt): Johann Hofer, Schuhmacher. Steyr (Land): Karl Meinschad, Zuckerbäcker in Kremsmünster. Franz Söllradl, Kaufmann in Neuhofen. Z. 1265/B.=Sch.=R. Steyr, 15. Juli 1899. An sämmtliche Ortsschalräthe. Die Ortsschulräthe werden ermächtigt, allen jenen Personen und Corporationen, welche sich um die Erhaltung und Fortführung der Suppenanstalten im abgelaufenen Schuljahre verdient gemacht haben, den Dank und die An¬ erkennung des k. k. Bezirksschulrathes auszudrücken. Z 9603. Steyr, am 16. Juli 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 12.329/II. Kundmachung betreffend Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauen¬ thieren aus Oesterreich=Ungarn und Croatien=Slavonien nach Oberösterreich. Auf Grund der letzten officiellen Ausweise über die Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten in Ungarn und in Croatien= Slavonien, sowie der stattgefundenen Seuchen¬ einschleppungen findet die k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 5. Juli d. J., Z. 22.703, an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 12. Mai d. J., Z. 1915/II, unter Aufrechthaltung der Bestimmungen der hierämtlichen Kund¬ machung vom 3. Februar d. J., Z. 8210/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus Ungarn und Ccoatien=Slavonien mittels der Eisenbahn die nachstehenden Sperrverfügungen mit der Wirksamkeit vom 14. Juli d. J. angefangen, sofort zu verfügen: A. Gegen Ungarn wegen des Bestandes der 1. Lungenseuche: gegen die Einfuhr von Rindern aus den Comitaten: Arva, Lipto, Nyitra und Trencsen, sowie dem Schulbezirke Nagy¬ milhalyi des Comitates Zemplen; 2. Maul= und Klauenseuche: gegen die Einfuhr von Klauenthieren aus dem Comitate Maros=Torda; 3. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus: a) den Comitaten: Abauj=Torna, Also=Feher, Arad, Bacs=Bodrog, Békés, Bereg, Bihär, Borsod, Brasso, Csanad, Fejer, Gömör=Kishont, Györ, Häromszek, Heves, Jasz¬ Nagykun= Szolnok, Kis=Küküllö, Kolosz, Komärom, Krasso¬

4 Szövény, Maros=Torda, Moson, Nagy=Küküllö, Nogräd, Nyitra, Pest=Pilis=Solt=Kiskun, ausschließlich der Schweine¬ mastanstalt in Köbänya (Steinbruch), Pozsony, Säros, Somogy, Sopron, Szabolcs, Szatmar, Szeben, Szilagy, Szolnok=Doboka, Temes, Tolna, Torda=Aranyos, Torontäl, Vas, Veszprem, Zala und Zolyom, dann den b) königlichen Freistädten: Debreczen, Selmecz=Béla¬ banya, Szabadka, Szatmär=Németi, Szeged und Ujvidek. B. Gegen Croatien=Slavonien wegen des Bestandes der 1. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Comitaten: Belo¬ var=Kreutz, Varasdin und Zägräb (Agram); 2. Schafpockenseuche: gegen die Einfuhr von Schafen aus den Comitaten Modrus¬ Fiume und Lika=Krbava mit der Stadt Carlopago. Als Consumorte zum Bezuge von geschlachteten Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien sind die Orte Freistadt, Gmunden, Ischl, Linz, Steyr, Wels und Enns bestimmt. Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden, wobei auch die Vorschriften des § 46 des allge¬ meinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.= Bl. Nr. 35) Anwendung finden. Linz, am 10. Juli 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 16. Juli 1899. Z. 9604. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden Zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 12.330|II. Kundmachung betreffend die Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauen¬ thieren aus dem Occupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten officiellen Thierseuchen=Aus¬ weises der Landesregierung in Sarajevo über die Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten im Occupations=Gebiete findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 5. Juli 1899, Z. 22.702, an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 3. Februar 1899, Z. 1914, unter Aufrechthaltung der mit der Kund¬ machung vom 5. Jänner 1899, Z. 39/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen fest¬ gesetzten Bestimmungen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Bos.=Dubica, Dervent, Bos.=Novi, Bos.=Gra¬ diska, Priedor, Breka, Sanskimost und Gradacac zu ver¬ bieten und die Wirksamkeit dieses Verbotes am 14. Juli 1899 eintreten zu lassen. Uebertretungen dieser Verfügung werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise nach § 46 des all¬ gemeinen Thierseuchen=Gesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, den 10. Juli 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 19. Juli 1899. Z. 9753. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen =Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. Juli bis 10. Juli 1899. 1. Milzbrand. Bestehen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losenstein, Ort¬ schaft Stiedelsbach. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Pierbach. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ebelsberg; Gemeinde Enns, Ortschaft Scheinberg. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Brawinkl, Ortschaft Zellhof: Gemeinde und Ortschaft Grein; Gemeinde und Ortschaft Guttau; Gemeinde Ried, Ortschaft Marbach. 4. Bezirk Ried: Gemeinde Wendling, Ortschaft Kubing. 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Ulrichsberg, Ort¬ schaft Schindlau. 6. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Egendorf: Gemeinde und Ortschaft Neuhofen; Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Littring; Gemeinde Thanstetten, Ort¬ schaft Weichstetten. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Amesschlag. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen; Gemeinde Steinbach a. d. Steyr, Ortschaft Zehetner. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ebelsberg. 4. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Allhaming; Gemeinde und Ortschaft Piberbach. 6. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ottnang, Ort¬ schaft Niederottnang; Gemeinde und Ortschaft Vöcklamarkt; Gemeinde und Ortschaft Wolfsegg. 7. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Steyrdorf. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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