Amtsblatt 1899/28 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. Juli 1899

Amts-Blatt der k. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1899. Steyr, am 13. Juli Nr. 28. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten Inserate angenommen werden. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, am 11. Juli 1899. Z. 9191. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom 19. Juni d. J. die Beschlüsse des Landtages des Erzherzogthums Oesterreich ob der Enns vom 3., 15. und 27. März 1899, mit welcher für das Jahr 1899 zu Gunsten des Landesfondes, Landesschul= und Landesanlehensfondes eine Landesumlage von zusammen 44% und zwar für den Landesfond mit 14 ½ %, für den Landes¬ schulfond mit 22 % und für den Landesanlehensfond mit 7 ½% auf die directen Steuern mit Ausschluss der Personal¬ Einkommensteuer festgesetzt wird, allergnädigst zu genehmigen geruht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 3. Juli l. J., Z. 11.561/II, mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, dass diese Allerhöchste Genehmigung im amtlichen Theile der „Linzer Zeitung“ und durch das oberösterreichische Landes¬ gesetz= und Verordnungsblatt bereits kundgemacht wurde. Steyr, am 10. Juli 1899. Z. 9377. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Der o.=ö. Landes=Ausschuss hat mit der Note vom 23. Juni l. J., Z. 12.453, hieher mitgetheilt, dass die vom o.=ö. Landtage mit Allerhöchster Genehmigung vom 25. Jänner l. J. (L. G. u. V. Bl. ex 1899, V. Stück, Nr. 5) gegründete Communal=Creditanstalt des Landes Ober¬ österreich ihre Thätigkeit mit 1. Juli l. J. beginnt. Diese Anstalt gewährt Darleihen an Gemeinden und solche öffentliche Concurrenzen, welche mit dem Rechte zur Einhebung von Umlagen zur Deckung ihrer Erfordernisse gesetzlich ausgestattet sind, auch ohne hypothekarische Sicher¬ stellung und löst derartige schon bestehende Darleihens¬ forderungen im Cessionswege ein. Diese Anstalt steht unter Aussicht des o.=ö. Landes¬ ausschusses und des Landtages und wird vom Curatorium und der Direction der o.=ö. Landes=Hypothekenanstalt unmittelbar verwaltet. Die Darleihen werden ausschließlich in Schuldverschrei¬ bungen gewährt, welche den Namen „Schuldverschreibungen der Communal=Creditanstalt des Landes Oberösterreich“ führen. Der Zinsfuß dieser Schuldverschreibungen muss dem Zinsfuße der denselben zu Grunde liegenden Anstaltsdarleihen gleich sein und ist vom Landtage mit vier Procent festgesetzt. Die Schuldverschreibungen lauten auf Beträge zu 200, 1000, 2000 und 10.000 Kronen und sind mit Coupons per 1. Jänner und 1. Juli nebst Talon versehen; für die Verzinsung und Rückzahlung derselben haftet das gesammte Vermögen der Anstalt und die von ihr erworbenen Dar¬ leihensforderungen, sowie das Land Oberösterreich. Laut kaiserlicher Verordnung vom 7. Mai 1899, R. G. Bl. ex 1899, Nr. 83, können die Schuldverschreibungen der Communal=Creditanstalt des Landes Oberösterreich zur fruchtbringenden Anlegung von Capitalien der Stiftungen der unter öffentlicher Aufsicht stehenden Anstalten, des Post¬ sparcassenamtes, dann von Pupillar=Fideicommiss= und Depositengeldern und zum Börsencurse, jedoch nicht über dem Nennwerte zu Dienst= und Geschäfts=Cautionen verwendet werden. Die Zinsencoupons werden voll eingelöst, nachdem zufolge Landtagsbeschlusses vom 18. Februar 1898 die Rentensteuer von der Anstalt selbst getragen wird. Die Schuldverschreibungen der Communal=Creditanstalt des Landes Oberösterreich können unmittelbar bei der Casse dieser Anstalt zu den günstigsten Bedingungen bezogen werden. Steyr, am 11. Juli 1899. Z. 9254. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Oesterreichischer Bölker=Berein. Anlässlich des großen Brandunglückes in Ottensheim werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 1. Juli l. J., Z. 11.304/II, und unter Hinweis auf den hierämtlichen Erlass vom 10. April 1899, Z. 4851, (Amtsblatt Nr. 15) eingeladen, die Wohlthat der Organisation der „ersten raschen Hilfe“ nach Brandschäden und nach Elementarereignissen in ernste

2 Würdigung zu ziehen und dem „österreichischen Völkerverein“ als Mitglieder beizutreten, zumal die Normalbeiträge von 11 Kreuzer per Haus und Jahr kaum das wirtschaftliche Leben der Gemeinden in Schwanken bringen werden, im Augenblicke der eventuellen größten Noth aber immerhin eine rasche Hilfe sofort gewährt werden kann. Steyr, am 11. Juli 1899. Z. 9141. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen, Ortsschul¬ räthe und Schulleitungen. Nachdem nunmehr sämmtliche Landesausschüsse der im Reichsrathe vertreten Königreiche und Länder ihre Zu¬ stimmung dazu ertheilt haben, dass die mit dem Erlasse des Herrn Minister=Präsidenten vom 15. Februar l. J., Z. 9574/M. J. ex 1898, festgesetzten Grundsätze zur Verein¬ fachung des schriftlichen Verkehres zwischen den k. k. Behörden untereinander künftig auch im dienstlichen Verkehre zwischen diesen und den aufgenommenen Behörden beobachtet werden, haben die Bestimmungen des bezogenen Erlasses nunmehr bei der gesammten Amts=Correspondenz aller staatlichen Be¬ hörden, Aemter und Anstalten zur Anwendung zu gelangen. Ausgenommen hievon bleibt lediglich die Correspondenz mit den kirchlichen, den Hof= den k. und k. gemeinsamen und den ausländischen Behörden, hinsichtlich welcher die bisherigen Correspondenzformen beizubehalten sind. Hievon werden alle Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschul¬ räthe und Schulleitungen infolge des Erlasses Sr. Excellenz des Herrn k. k. Statthalters vom 27. Juni l. J., Z. 1521/Präs., zur Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 6. Juli 1899. Z. 9077. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Beistellung von Marsch= und Bequartierungs=Erfor¬ dernissen für im Bezirks=Rayon manöverierende Truppen. Laut Erlass der k. k. Statthalterei in Oesterreich ob der Enns vom 30. Juni 1899, Z. 11.281/IV, wird zufolge der Note des k. und k. XIV. Corps=Commandos zu Inns¬ bruck vom 22. Juni l. J., M. A. Nr. 2000, rücksichtlich der diesjährigen Waffenübungen nachstehendes mitgetheilt. Die Truppen aus Oberösterreich und Salzburg werden im allgemeinen anfangs August ihre Garnisonen verlassen, vorerst bei Kremsmünster, beziehungsweise Neumarkt — Köstendorf, und vom 22. August bis 1. September bei Seekirchen concentriert werden, von wo dieselben über Salzburg und Radstatt zu den Kaiser=Manövern nach Kärnten abmarschieren werden. Der Rücktransport wird voraussichtlich mittels Eisen¬ bahn erfolgen und dürften die Truppen ungefähr am 21. September wieder in ihren ständigen Garnisonen eingetroffen sein. Das nicht an den Schluss=Manövern in Kärnten theilnehmende Dragoner=Regiment Nr. 6 wird im Vereine mit dem Landwehr=Uhlanen=Regimente Nr. 6 in der Zeit vom 8. bis 19. September zu Cavallerie=Brigade=Uebungen bei Wels concentriert werden. Ferner werden die Divisions=Actillerie=Regimenter Nr. 40 und 41 vom 30. Juli bis 10. September l. J. bei Altheim scharfe Schießübungen abhalten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, eventuell herantretenden For¬ derungen an Unterkunft, Verpflegung und Vorspann zu entsprechen. Z. 9230. Steyr, am 8. Juli 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Radfahrer für die Hauptwaffenübung des Heeres. Laut Note des k. und k. 14. Ergänzungs=Bezirks¬ Commandos vom 4. Juli 1899, Nr. 833/E. B. C., werden bei den diesjährigen Uebungen mit vereinigten Waffen bei den Truppen und höheren Commanden, inclusive der Infanterie=Truppen=Division, Radfahrer im Sinne der für den Mobilisierungsfall geltenden Bestimmungen eingetheilt. Die heuer waffenübungspflichtigen Reserve=Unterofficiere und Gefreiten des k. u. k. Infanterie=Regiments Nr. 14 sind in geeigneter Weise aufzufordern, ihre Waffenübung als Radfahrer auf einem leistungsfähigen Fahrrade mitzumachen, mit dem Bemerken, dass für die Abnützung der von ihnen mitgebrachten Räder keine Entschädigung beansprucht werden kann. Die Namen der sich Meldenden sind unter Angabe des Assentjahres und der Blattnummer bis 1. August l. J. anher bekanntzugeben. Z. 9257. Steyr, am 8. Juli 1899. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Errichtung der Controlstation Sierning. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz Nr. 11.582/IV, vom 30. Juni l. J. wurde laut der Note vom 26. Juni 1899, M. A. Nr. 3178, des k. und k. 14. Corps¬ Commando im Einvernehmen mit dem k. k. Landesverthei¬ digungs=Commando zu Innsbruck gemäß § 35/2, W.=V. III. Theil (bezw. Anhang), die Errichtung einer neuen Controlstation in Sierning für die Controlpflichtigen des Heeres und der Landwehr aus den Gemeinden Sierning, Thanstetten und Aschach an der Steyr genehmigt. Steyr, am 8. Juli 1899. Z. 9256. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Thierärztliche Stipendien. Nr. 15.653/99. Concurs=Ausschreibung. Von den mit Erlass des Ministeriums des Innern vom 30. Juni 1881, Z. 4597, zur Erzielung eines ergiebigen Nachwuchses von tüchtigen, gebildeten Thierärzten creierten zehn Staatsstipendien im Jahresbetrage von je dreihundert Gulden für Civilhörer des dreijährigen, beziehungsweise vierjährigen thierärztlichen Curses am k. und k. Militär¬ Thierarznei =Institute und der thierärztlichen Hochschule in Wien, deren Genuss bei gutem Fortgange und sonstigen

3 Wohlverhalten bis zur Vollendung der Studien dauert und nach Absolvierung des III., beziehungsweise IV. Jahrganges für weitere drei Monate behufs Ablegung der strengen Prüfungen verlängert werden kann, gelangen mit Beginn des Studienjahres 1899/1900, eventuell mit 1. Jänner 1900 fünf in Erledigung und erfolgt die Wiederverleihung der¬ selben durch das k. k. Ministerium für Cultus und Unter¬ richt im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium des Innern. Bewerber um diese Stipendien, welche österreichische Staatsbürger sein müssen, haben ihre mit dem Tauf¬ (Geburts=) und Impfungsscheine, dem Mittellosigkeits= und einem amtsärztlichen Zeugnisse über ihre Tauglichkeit zum Militärdienste, ferner mit dem Zeugnisse der Reife zum Be¬ suche von Hochschulen oder mit jenem über den mindestens mit gutem Erfolge zurückgelegten ersten oder zweiten Jahr¬ gang der thierärztlichen Studien am k. und k. Militär=Thier¬ arznei=Institute und der thierärztlichen Hochschule in Wien belegten Gesuche bis längstens 1. September 1899 beim k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht einzureichen. Wien, am 10. Juni 1899. Vom k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Statthalterei in Linz vom 3. Juli 1899, Nr. 11.346/II, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, diese Ausschreibung zu verlautbaren. Z. 9457. Steyr, am 11. Juli 1899. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und die hochwürdigen Pfarrämter. Betreffend die sogenannten Schneeballen=Sammlungen. Nachdem wiederholt hieramts über im Bezirke erfolgte Versendung von sogenannten Schneeballen zum Zwecke der unbefugten Sammlung Klage geführt wurde, werden die Gemeinde=Vorstehungen und die hochwürdigen Pfarrämter in der Hinweisung auf den hierämtlichen Erlafs vom 5. Jänner 1897, Z. 188 (Amtsblatt Nr. 2), aufgefordert, auf die Bevölkerung, welche in diesen Schneeballenzuschriften durch Schilderung des aus der Nichtfolgeleistung entstehenden großen Schadens, ja sogar in einem Falle durch Androhung des Verlustes der ewigen Seligkeit irrezuführen versucht wird, nach Thunlichkeit dahin aufklärend zu wirken, dass sie solchen unstatthaften Sammlungen nicht zum Opfer fallen. Z. 9292. Steyr, am 8. Juli 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gen darmerieposten-Commanden. Angeschwemmte Leiche. Am 24. Juni 1899 wurde in Dornach, Gemeinde Saxen, eine Leiche aus der Donau gezogen. Dieselbe ist 160 bis 165 Centimeter lang, männlichen Geschlechtes, hatte graue Haare (spärliche Reste), grauen Schnurrbart, graue, seit 4 bis 5 Tagen an den Wangen und Kinn unrasierte Barstoppeln, spitzige Nase, die vorderen Zähne des Unterkiefers vollzählig und gut erhalten. Kleidung: Pelzsacco von schwarzgrauem Stoffe, oben mit schwarz und weißen Schaffellen, unten mit braunem Kalmuk gefüttert, Jägerhemd, blaues Hemd, Gattie, braune Fußsocken, alles ohne Märkzeichen; Hosenriemen, leichte Stiefletten mit Kappe und ausgebesserten Sohlen. Gilet grau carriert, mit grauen, beinernen Knöpfen, Hose grau und schwarz gestreift. Ausschnitte von den Kleidern wurden in gemeinde¬ ämtliche Verwahrung genommen. Die Leiche weist keine Spur einer Gewaltthat auf und dürfte circa drei Wochen in Wasser gelegen sein. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, Anhaltspunkte, welche zur Feststellung der Identität dieser Leiche führen könnten, sofort anher mit¬ zutheilen. Z. 9461. Steyr, am 11. Juli 1899. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Hausierbeschränkungen in Ungarn. Laut Mittheilungen des königlich ungarischen Handels¬ ministeriums vom 10. und 14. März l. J., Z. 126 und 6605, wurde die Ausübung des Hausierhandels im Gebiete der Comitate Lika Krbava (Croatien) und Bäcs=Bodrog Ungarn) unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraph ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, nachstehenden Beschränkungen unterworfen: 1. In jeder Ortschaft des Comitates Lika Krbava ist die Ausübung des Hausierhandels nur während 24 Stunden im Verlaufe eines Jahres gestattet 2. In den dem Comitate Bäcs=Bodrog einverleibten Großgemeinden Bajmok, Bacs, Bäcs=Almäs, Bacs=Feketehegy, Bäcs=Keresztur, Bacz=Kula, Bäcs=Petrovoszello, Bäcs=Szent¬ Tannas, Bäcs=Topolya, Bezdän, Bikity, Csantaver, Cservenka Gara, Hodsägh, Jankoväcz, Kis=Heayes, Mélykus, Nemes¬ Palänko, O=Bécse, O=Fustak, O Kanisza, O=Moravicza, O=Palanka, O=Szivacz, O=Verbasz, Pacser, Parabuty, Petröväcz, Pionicza, Prigl=Szent Ivan, Szeghegy, Sztanisits, Temerin, Titel, Uj=Talänka und Uj=Verbäcz ist die Ausübung des Hausierhandels, vom Tage der ortsbehördlichen Vidierung an gerechnet, nur durch 48 Stunden gestattet, und zwar nur einmal in Zeitabschnitten von je drei Monaten. Insoferne die im § 17 des Hausierpatentes und den bezüglichen Nachtragsverordnungen bezeichneten Hausierer den Hausierhandel auch mit anderen als den begünstigten Waren betreiben, sind dieselben rücksichtlich der nicht be¬ günstigten Waren gleichfalls den obigen Beschränkungen in den genannten Großgemeinden des Comitates Bäcs=Bodrog unterworfen. Im Besuche der Landes= und Wochenmärkte sind die Hausierer nicht beschränkt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 27. Juni l. J., Z. 10.743/VIII, mit Bezug auf § 10 des Hausierpatentes zur Darnachachtung in die Kenntnis gesetzt.

4 Steyr, am 11. Juli 1899. Z. 9338. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen =Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. Juni bis 2. Juli 1899. 1. Maul= und Klauenseuche. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Ennsdorf. 2. Rotz. Erlöschen der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Zell a. Pr., Ort¬ schaft Perg. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Pierbach. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ebelsberg, Ort¬ schaften Ebelsberg, Ufer. 4. Bezirk Perg: Gemeinde Brawinkl, Ortschaft Zellhof; Gemeinde und Ortschaft Grein; Gemeinde Ried, Ortschaft Obernberg. 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Ulrichsberg, Ort¬ schaft Schindlau. 6. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Allhaming; Gemeinde und Ortschaft Neuhofen. 7. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Wolfsegg; Gemeinde und Ortfchaft Vöcklabruck. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Schlierbach, Ort¬ schaft Hausmaning. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Urfahr. 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Grein. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Maidorf; Gemeinde Thanstetten, Ort¬ schaft Matzelsdorf. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. in Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdrucken

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