Amtsblatt 1899/27 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 6. Juli 1899

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1899. Steyr, am 6. Juli Nr. 27. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtigé Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 20. Juni 1899. Z. 962/B.= Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 10. Mai l. J., Z. 1209, erhält die Schulleitung den Auf¬ trag, das Thema „Elternconferenzen“, in welcher die sechste oberösterreichische Landeslehrerconferenz ein Mittel zur Förderung der Wechselbeziehungen zwischen Schule und Haus erblickt, in den Locallehrerconferenzen unter Rücksicht¬ nahme auf die Bestimmungen des § 29 der Schul= und Unterrichtsordnung einer eingehenden Berathung zu unter¬ ziehen und die hierüber abzufassenden eingehenden Berichte bis 1. October l. J. hieramts einzubringen, da sich die k. k. Landesschulbehörde die Entscheidung über die Zulässigkeit der Abhaltung solcher Elternconferenzen bis zu dem Zeitpunkte vorbehalten hat, in welchem das Berathungsmateriale vor¬ liegen wird, aus dem sich dieselbe ein Urtheil über die Zweckmäßigkeit derselben zu bilden in der Lage sein wird. Ferner erhält die Schulleitung den Auftrag, die in der sechsten oberösterreichischen Landeslehrerconferenz gege¬ benen Auregungen in Betreff der Erhöhung der Stundenzahl für das Turnen, der Revision der Normallehrpläne in Bezug auf das Turnen und die Er¬ theilung des Turnunterrichtes vom dritten Schuljahre auf¬ wärts in ganzen Stunden in den Locallehrerconferenzen in eingehende Erwägung zu ziehen und über das Ergebnis derselben mit Bezug auf die Kategorie der betreffenden Schule bis 1. November l. J. einen eingehenden Separat¬ bericht zu erstatten. Steyr, am 5. Juli 1899. Z. 8984. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Mautstellen auf der Eisenstraße. Gemäß § 2 des Mautgesetzes vom 26. August 1891, R.=G.=Bl. Nr. 140, beginnt die Bemautung der neuincam¬ merierten Eisenstraße in der oberösterreichischen Strecke an den errichteten Mautstationen. Sand, Stiedelsbach und Hintstein nach den bei denselben affigierten Tarifen am 1. Juli 1899. Ueber Ersuchen der Finanzwachcontrol=Bezirksleitung Steyr vom 30. Juni l. J., Nr. 1150, ergeht der Auftrag, dies in den Kreisen der Interessenten thunlichst zu verlautbaren. Steyr, am 5. Juli 1899. Z. 9111. An sämmtliche =Herren Gemeindeärzte und die Sanitätsgemeinde=Vorstehungen. Anschaffung von Drucksorten für den Gemeinde¬ Sanitätsdienst. Die k. k. Statthalterei findet im Einvernehmen mit dem oberösterr. Landesausschusse nach Anhörung des durch die Delegierten der oberösterr. Aerztekammer verstärkten k. k. Landessanitätsrathes in Durchführung der Bestimmungen des § 13 des Gesetzes vom 22. September 1893 (L. G. und V. Bl. Nr. 35), beziehungsweise des Punktes 7 der dazu gehörigen Dienstesinstruction für die Gemeindeärzte die allgemeine Einführung folgender Drucksorten für den Gemeindesanitätsdienst anzuordnen: A. Eines Stammbuches über Geisteskranke, Kretinen, Taubstumme, Blinde und Findlinge mit Einschlufs der Kost= und Haltekinder; B. eines Stammbuches über die sanitären Verhältnisse der Sanitätsgemeinde, und zwar über das Sanitätspersonale, die Humanitätsanstalten, die Schulen und Kinderbewahr¬ anstalten, die Wohnungsverhältnisse, das Leichenwesen, die Gewerbebetriebe, die Wasserverhältnisse, die Lebensmittel¬ polizei und über sanitäre Uebelstände und deren Behebung; C. eines Gestionsprotokolles für den Gemeindearzt und D. eines Armenbehandlungsprotokolles. Das Stammbuch über die sanitären Ver¬ hältnisse in den Gemeinden soll keineswegs den Zweck haben, eine erschöpfende Aufzeichnung aller diesbezüglichen Momente einzuführen, sondern soll durch eine übersichtliche Anordnung des gesammten Stoffes dem Gemeindearzte Gelegenheit und Anregung geben, seine Beobachtungen auf dem Gebiete der öffentlichen Hyziene durch jeweilige Aufzeichnungen zu leiten und festzustellen, während das Gestionsprotokoll zur steten Ersichtlichmachung der dem Gemeindearzte jeweilig obliegenden Verpflichtungen und der noch einer Erledigung zuzuführenden Geschäftsstücke dienen soll und das Armenbehandlungsprotokoll, welches

2 eine Uebersicht über diese, dem Gemeindearzte vornehmlich obliegende, seinen weitesten Wirkungskreis bildende, Thätigkeit zu geben vermag, unter Umständen die Grundlage zur Beurtheilung seiner Leistungen zu bilden hätte. Bezüglich des Stammbuches über die Bresthaften wird darauf aufmerksam gemacht, dass in dasselbe in der Rubrik der „Findlinge“ auch alle von ledigen Müttern bei geschäftsmäßig sich damit befassenden Pflegeparteien unter¬ gebrachten Neugeborenen und Kindern des frühesten Lebens¬ alters (Kost= und Haltekinder) einzutragen sind, deren Evident¬ haltung zum Zwecke einer wirksamen Ueberwachung ihrer Pflege unumgänglich nothwendig erscheint. Durch die Anwendung dieser Drucksorten wird die Besorgung des gemeindeärztlichen Dienstes erleichtert, da der Gebrauch von in allen Sanitätsgemeinden gleichen For¬ mularien die Uebersichtlichkeit fördert, auch den minder geübten Organen eine correcte Führung der erforderlichen Ausweise ermöglicht und eine gewisse Continuität in der Besorgung der Agenden des gemeindeärztlichen Dienstes auch bei österem Wechsel der Person des Gemeindearztes sichert. Die Gemeinden, bezw. Sanitätsgemeinde=Vertretungen, werden angewiesen, die nöthige Anzahl von Drucksorten, von denen die Drucksorte A per Bogen um den Preis von 3 kr., die Druckforte B per Bogen um den Preis von 2 kr., die Drucksorte C per Bogen um den Preis von 3 kr. und die Drucksorte D per Bogen um den Preis von 3 kr. in E. Mareis' Buchdruckerei in Linz erhältlich ist, von dieser unmittelbar oder durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft sich anzuschaffen. Die Amtsärzte werden sich von der thatsächlichen und zweckentsprechenden Führung dieser Drucksorten seitens der Gemeindeärzte gelegentlich ihrer Dienstesreisen überzeugen. Steyr, am 4. Juli 1899. Z. 9073. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Verpflegskostenersatz für russische Staatsangehörige. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 5. Juni l. J., Z.15.437, hat laut einer dem k. u. k. Mini¬ sterium des Aeußern zugekommenen Mittheilung der kaiserlich russischen Botschaft in Wien die russische Regierung beschlossen, in Hinkunft den unserseits gestellten Ersuchen um Ein¬ bringung von in österreichischen oder ungarischen Spitälern für Verpflegung russischer Staatsangehöriger erwachsenen Kosten nur mehr dann Folge zu geben, wenn die Zahlungs¬ fähigkeit der betreffenden Person außer Zweifel stünde. Diese Note wurde vom Ministerium des Aeußern unter dem 6. Mai d. J., Z. 21.253, mit der Erklärung beantwortet, dass das k. k. Ministerium des Innern in Wien und das königl. ungarische Ministerium des Innern in Budapest beschlossen haben, den russischerseits einlangenden Ersuchen um Einbringung der für die Verpflegung öster¬ reichischer oder ungarischer Staatsbürger in russischen Spitälern erwachsenen Kosten in Hinkunft gleichfalls nur bei zweifellos feststehender Zahlungsfähigkeit der betreffenden Personen Folge zu geben. ievon werden die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis gesetzt. Z. 8802. Steyr, am 3. Juli 1899 An alle Gemeinde- Vorstehungen. Aenderung der Verpflegstaxen in den Wohlthätigkeits¬ Anstalten in Mähren. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei vom 20. Juni l. J., Z. 10.977 und 10.978/V, findet eine Aenderung der Verpflegstaxen 3. Classe in nachbenannten Wohlthätigkeits¬ Anstalten Mährens statt. Die Verpflegstaxe beträgt: in der Landes=Krankenanstalt in Brünn statt täglich 90 kr. nunmehr 1 fl.; in der Landes=Irrenanstalt in Brünn statt 62 kr. nunmehr 72 kr.; in der Landes¬ irrenanstalt in Sternberg statt 74 kr. nun¬ mehr 72 kr. Diese Aenderung der täglichen Verpflegsgebüren tritt mit dem Tage ihrer Verlautbarung im mährischen Landes¬ gesetz= und Verordnungsblatte in Wirksamkeit. Z. 8674. Steyr, am 30. Juni 1899. Kundmachung. Haufier=Verbot in Trenesen, Késmark und Hajdn. Zufolge Erlasses des Ministeriums des Innern vom 7. Juni l. J., Z. 18.397, wurde laut Mittheilung des königlich ungarischen Handelsministeriums vom 13. Mai d. J., Z. 27.382, beziehungsweise vom 4. Mai d. J., Z. 27.230, und beziehungsweise vom 13. Mai d. J., Z. 24.754, die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Städte 1. Trencsen des gleichnamigen Comitates, 2. Késmark (Comitat Szepes), 3. Hajdn=Boszormény (Comitat Hajon) unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausier¬ vorschriften und in den diesen Paragraph ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Dies wird im Hinblicke auf § 10 des Hausierpatentes allgemein verlautbart. Steyr, am 3. Juli 1899. Z. 8952. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerieposten - Commanden. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat beim k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veranlassung der Ausforschung der im beiliegenden Verzeichnisse ange¬ führten stellungspflichtigen Jünglinge aus dem Bezirke Wall.=Meseritsch angesucht. Infolge Statthalterei =Erlasses vom 17. Juni l. J., Z. 9673/IV, ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nachfor¬ schungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob die Genannten nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde aufge¬ führt erscheinen, dort ihrer Stellungspflicht genügegeleistet haben oder gestorben sind. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. September d. J. anher zu berichten. Z. 21, Los=Nummer 737, Michael Krenek, geb am 28. Sept. 1875 in Ober=Becwa, Bez. Wall.=Meseritsch,

3 Mähren, Heimats=Gem. Ober=Becwa, kath., led., besuchte die Volksschule, war Taglöhner. Eltern: Michael und Anna Vasut. — Z. 16, Los=Nummer 4, Peter Sulak, geb. am 20. Juni 1876 in Hallenkau, Bez. Wall.=Meseritsch, Mähren, Heimats=Gem. Hallenkau, kath., led., besuchte die Volks¬ schule, war Knecht. Eltern: Johann und Anna Sanus. Z. 27, Los=Nummer 250, Martin Pisklak, geb. am 15. März 1876, in Howezi, Bez. Wall.=Meseritsch, Mähren, Heimats=Gem. Howezi, kath., led., besuchte die Volksschule, war Fabriksarbeiter. Eltern: Martin und Veronica Pisklak. — Z. 19, Los=Nummer 408, Karl Kraus, geb. am 13. April 1876 in Neu=Hrosenkau, Bez. Wall.=Meseritsch, Mähren, Heimats=Gem. Wsetin, besuchte die Volksschule, war Schlosser. Eltern: Karl und Maria Matura. — Z. 36, Los=Nummer 122, Franz Mucala, geb. am 28. Sep¬ tember 1877 in Howezi, Bez. Wall.=Meseritsch, Mähren, Heimats=Gem. Howezi, kath., led., besuchte die Volksschule, war Taglöhner. Eltern: Johann und Eva Mucala. Z. 45, Los=Nummer 558, Josef Pisklak, geb. am 25. Octo¬ ber 1877 in Howezi, Bez. Wall.=Meseritsch, Mähren, Heimats=Gem. Howezi, kath., led., besuchte die Volksschule, war Taglöhner. Eltern: Thomas und Francisca Pisklak. — Z. 42, Los=Nummer 744, Josef Polach, geb. am 18. Februar 1877 in Pressburg, Ungarn, Heimats=Gem. Howezi, kath., led., besuchte die Volksschule. Mutter: Rosalia Polach. — Z. 32, Los=Nr. 749, Gustav Winkler, geb. am 15. Mai 1877 in Bystricka, Bez. Wall.=Meseritsch, Mähren, Heimats=Gem. Wsetin, evang. A.=C., led., besuchte die Volksschule, war Knecht. Eltern: Josef und Veronica Kubacek. Steyr, am 3. Juli 1899. Z. 8951. An sämmtliche Gemeinde-Vorsehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Zigeuner=Familie Skaler (Skalar). Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Rudolfs¬ wert zieht die in der Ortsgemeinde Neudegg des politischen Bezirkes Rudolfswert heimatberechtigte Zigeunersamilie Skaler (Skalar), und zwar Katharina Skalar, 48 Jahre alt, und deren Kinder, Mathilde, 32 Jahre alt, Rudolf, 19 Jahre alt, Francisca, 16 Jahre alt, Stephanie, 11 Jahre alt, Katharina, 7 Jahre alt, Eduard, 9 Jahre alt, Rupert, 5 Jahre alt; dann die Kinder der Mathilde, Josef, geboren 1895, und Klara, geboren 1897, vermuthlich mit einer gefälschten Reiselegitimation beschäftigungslos umher. Dieselben wurden wegen Landstreicherei und wegen anderer Delicte wiederholt gerichtlich eingezogen und bestraft. Während der gerichtlichen Anhaltung der erwachsenen Mitglieder dieser Familie wurden die Kinder der jeweiligen Aufenthaltsgemeinde in Pflege übergeben, wodurch der Heimatsgemeinde bedeutende Kosten, so im Jahre 1898 im Betrage von 108 fl. 49 kr., verursacht wurden. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 16. Juni l. J., Z. 10.425/II, ergeht daher der Auftrag, zu veranlassen, dass gegebenen Falles die Reisedocumente der genannten Zigeuner¬ familie auf ihre Legalität geprüft, denselben nach Umständen abgenommen und die Zigeuner in die Heimatsgemeinde Neudegg instradiert werden. Steyr, am 3. Juli 1899. Z. 8801. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung des Franz Laver Fischböck. Am 13. Juli 1876 wurde in Urfahr, Maxstraße Nr. 40, on Josefa Fischböck, Fabriksarbeiterin, eheliche Tochter des Jakob Fischböck, Dienstmannes in Urfahr, und der Maria Leitner, ein Kind männlichen Geschlechtes außerehelich ge¬ voren und erhielt bei der Taufe den Namen Franz Xaver. Dieses Kind soll nach Angabe der Kindesmutter, nunmehr verehelichten Wimmer, im Alter von sechs Wochen in Hainbuch bei Pollham im politischen Bezirke Wels, im sogenannten Schusterhäusl gestorben sein und sollen die Pflegeeltern des Kindes Gruber geheißen haben. Die von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Wels einge¬ leiteten Erhebungen über die Zeit und den Ort des Ablebens des Franz Fischböck blieben bisher erfolglos. Desgleichen waren die von der Bezirkshauptmannschaft Linz eindringlichst gepflogenen Erhebungen nach diesem Kinde, dessen nunmehr in Linz, Römerstraße Nr. 76, wohnende Mutter bei wiederholten Einvernehmungen auf ihren Angaben beharrt, ohne Resultat. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 8. Juni l. J., Z. 8336/IV, ergeht daher der Auftrag, die Ausforschung des Genannten zu veranlassen und über ein positives Ergebnis bis 1. August 1899 anher zu berichten. Steyr, am 4. Juli 1899. Z. 9075. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des Josef Julica. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 31. Mai 1877 in Schönitz, Bezirk Märisch=Kromau, geborenen, nach Radkov, Bezirk Neustadtl, heimatsberechtigten, stellungspflichtigen Josef Jukica, Sohnes der Francisca Julica, Witwe nach Franz Julica, angesucht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 17. Juni l. J., Z. 19.101/5549/IIa, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht genügegeleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 31. August l. J. hieher zu berichten. Z. 9076. Steyr, am 4. Juli 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung des entwichenen Zwänglings Gottlieb Wasmaier. Der mit dem Erkenntnisse der oberösterr. Landes¬ commission für Zwangsarbeits= und Besserungsanstalten vom

4 10. März 1899, Z. 3643/II, in die niederösterr. Besserungs¬ anstalt in Korneuburg notionierte Gottlieb Wasmaier aus Oftering ist laut Berichtes der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft Linz vom 15. Juni 1899, Z. 11.423, vor der Einlieferung in die genannte Besserungsanstalt aus dem Gemeindegebiete von Oftering entwichen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie= Posten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, den Vorgenannten auszuforschen und denselben im Betretungsfalle der Gemeinde Oftering zu überstellen. Ueber das Ergebnis dieser Ausforschung ist bis 10. August d. J. zu berichten. Personsbeschreibung. Alter: 14 Jahre (am 2. April 1885 in Buchkirchen geboren). Religion: evangelisch. Größe: für sein Alter auffallend klein. Statur: schlank. Kopfhaare: blond. Augenbrauen: blond. Gesicht: rund. Augen: blau. Mund: proportioniert. Lippen: gewöhnlich. Nase: gewöhnlich (klein). Kinn: rund. Gesichtsfarbe: gesund (rothe Wangen). Besondere Kennzeichen: keine. Sprache: deutsch. Kleidung beim Entweichen: Hut braun, ohne Band, Rock und Hose gleichfärbig, schwarzgrau, groß brauncarriert mit schwarzen, erhöhten Streifen. Weste: schwarz. Hemd: blau und weiß carriert. Gattie: weiß. Steyr, am 30. Juni 1899. Z. 8852. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 11.130/II. Kundmachung betreffend die Bestimmung der Station Eferding als Ein¬ und Ausladestation für Transporte von Wiederkäuern und Schweinen. Die k. k. Statthalterei findet in Durchführung der Bestimmungen des § 10 des allgemeinen Thierseuchen=Gesetzes vom 29. Februar 1880 und der Durchführungs=Verordnung vom 12. April 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35 und 36) die Eisenbahnstation Eferding an der Linie Wels — Haiding — Aschach der k. k. österreichischen Staatsbahnen vom 1. Juli 1899 an unter die sub 2 lit. a der hierämtlichen Kundmachung vom 12. Juli 1897, Z. 10.134, namhaft gemachten Stationen einzureihen. Die Ein= und Ausladung, sowie die Beschau von Wiederkäuern und Schweinen findet sonach im Sinne der vorcitierten Kundmachung in der genannten Station in Hinkunft täglich statt. Dies wird hiemit verlautbart. Linz, am 23. Juni 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 8992. Steyr, am 3. Juli 18 99 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Juni bis 26. Juni 1899. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Ennsdorf. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Garsten. 2. Milzbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Garsten. 3. Rotz. Bestehen der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Zell a. Pr., Ort¬ schaft Perg. 4. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Schlierbach, Ort¬ schaft Hausmaning. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ebelsberg, Ort¬ schaften Ebelsberg, Ufer; Gemeinde und Ortschaft Urfahr. 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Grein; Gemeinde Ried, Ortschaft Obernberg. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Allhaming; Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Mai¬ dorf; Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Matzelsdorf. 5. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ottnang, Ort¬ schaft Niederottnang. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Steinbach a. d. Steyr, Ortschaft Zehenter. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Prä¬ garten. 3. Bezirk. Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ort¬ schaft Lustenau. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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