Amtsblatt 1899/26 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 29. Juni 1899

4 derselben ist ein Jahresgehalt von 600 fl., die Quinquennal¬ zulagen per 50 fl. und ein Naturalquartier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Tauf¬ scheine, dem Reife= und Lehrbefähigungszeugnisse und den Nachweisen über die gesammte bisherige Dienstzeit, oder statt der letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concursausschreibung im Amtsblatte der Linzer Zeitung im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Steyr, 20. Juni 1899. Z. 1084/B.=Sch. R. Concurs-Ausschreibung. An der dreiclassigen Volksschule in Neustift und an der zweiclassigen Volksschule in Ried bei Kremsmünster kommt je eine Unterlehrerstelle zur definitiven Besetzung. Mit diesen Stellen sind ein Jahresgehalt von 500 fl., Quinquennalzulagen per 25 fl. und ein Naturalquartier verbunden. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stellen haben ihre mit dem Taufscheine, dem Reife= und Lehrbefähigungs¬ zeugnisse und den Nachweisen über die gesammte bisherige Dienstzeit (beglaubigte Stande tabelle) belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concurs=Ausschreibung im Amtsblatte der Linzer Zeitung im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzu¬ bringen. Steyr, am 22. Juni 1899. Z. 8531. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Verpflegstaxen in den Kranken= und Humanitäts¬ Anstalten Mährens. In den allgemeinen öffentlichen Kranken= und Huma¬ nitäts=Anstalten Mährens sind für das Jahr 1899 pro Tag nachstehende Verpflegstaxen giltig. A. Krankenanstalten: Bärn 95 kr. (Taxe vom Jahre 1898.) Brünn 90 kr. (Taxe vom Jahre 1898.) Ung.=Hradisch 85 kr. (Taxe vom Jahre 1898.) Olmütz 1 fl. Mähr.=Ostrau 95 kr. (Taxe vom Jahre 1898.) Proßnitz 84 kr. Mähr.=Trübau 95 kr. (Taxe vom Jahre 1898.) Mähr.=Weißkirchen 80 kr. Zuaim, für Zünftige und Stadt¬ arme 40 kr; für sonstige 80 kr. Neutitschein für die Ange¬ hörigen jener Gemeinden, deren Contributionsfonde zur Gründung des Spitales beigetragen haben, sowie für Neu¬ titscheiner 80 kr.; für sonstige 90 kr. Iglau, für Iglauer 80 kr.; für sonstige 85 kr. Mähr.=Schönberg 95 kr. (Taxe vom Jahre 1898.) B. Gebär=Anstalten: Brünn 1 fl. Olmütz 1 fl. C. Irren=Anstalten: Brünn 62 kr. Sternberg 74 kr. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Statthalterei=Erlasses vom 31. Mai l. J., Z. 9051/V, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 24. Juni 1899. Z. 8630. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und die Herren Gemeinde-Aerzte. Verbot des Dr. Schiffmanns Asthmapulver. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 31. v. M., Z. 9214/V, wird bekanntgegeben, dass der Verkauf des seit längerer Zeit in den Tagesblättern marktschreierisch angekündigten Geheimmittels „Dr. Schiffmanns Asthma¬ pulver“ einer ausländischen Zubereitung aus Arzneistoffen, von denen einzelne nur gegen ärztliche Verschreibung in den Apotheken abgegeben werden dürfen, welche überdies als Arcanum gegen Asthma in Verkehr gesetzt wird und deren Anwendung laut eingelangter Beschwerden bereits Gesundheits¬ chädigungen verursacht hat, nach den Bestimmungen der Ministerialverordnung vom 17. December 1894, R.=G.Bl. Nr. 239, auch in Apotheken, daher überhaupt unstatthaft und verboten ist. Da ausländische Arzneipräparate in Gemäßheit der Bestimmungen der Ministerialverordnung vom 25. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 49, nur von Apothekern ohne besondere Bewilligung der politischen Landesbehörde bezogen werden dürfen, daher auch der Vertrieb derselben in offenen Muster¬ sendungen unstatthaft ist, so wird auch im Einvernehmen mit den k. k. Postbehörden der Umgehung der sanitäts¬ polizeilichen Vorschriften in der Richtung entgegenzutreten sein, dass solche offene als „Muster ohne Wert“ bezeichnete Arzneimittelsendungen sowie unbefugte Arzneisendungen aus dem Auslande überhaupt von der Zustellung an Privat¬ personen ausgeschlossen und der sanitätspolizeilichen Amts¬ handlung zugeführt werden. Z. 7134. Steyr, am 20. Juni 1899. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und die Herren Gemeinde - Aerzte. Hebamme Karoline Hetzel diplomverlustig erklärt. Laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 2. Mai l. J., Z. 7683/V, hat der Bezirkshauptmann in Komotau der in Komotau wohnenden, mit dem rechts¬ kräftigen Urtheile des k. k. Kreisgerichtes in Brüx vom 30. December 1898 wegen Verbrechens der Mitschuld an der Abtreibung der Leibesfrucht zu 8 Monaten schweren Kerkers verurtheilten Hebamme Karoline Hetzel die Berechtigung zur Ausübung der Hebammenpraxis entzogen und derselben das Diplom abgenommen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeinde=Aerzte zur eventuellen Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 27. Juni 1899. Z. 8595. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Die k. k. Statthalterei Triest hat um Ausforschung der im nachstehenden Verzeichnisse namentlich angeführten, gänzlich unbekannten Landsturmpflichtigen des Geburts¬ jahres 1880 und seinerzeitige Bekanntgabe des Resultates angesucht. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 24. Mai l. J., Z. 8193/I, ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nachfor¬ schungen und zwar in der Richtung einzuleiten ob die Ge¬ nannten nicht etwa in einem Landsturmverzeichnisse einer Gemeinde des Bezirkes aufgeführt erscheinen, oder sonstwie in Evidenz genommen, oder etwa im Bezirke gestorben sind. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschung ist bis 1. August 1899 anher zu berichten. Matthäus Bancich, geb. 10. Februar 1880 zu Mar¬ schanzi Canfanaro, Pola, Istrien, römisch=katholisch, ledig,

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