Amtsblatt 1899/26 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 29. Juni 1899

2 B. Wildbachverbauungs=Section. 1. Steyrfluss (Post 8), Unterlauf von der Mündung des Sarleithnerbaches bis Steyr. Die nothwendigen Schutzbauten beim Wehr der Seicher¬ mühle am Almflusse werden wegen Gefahr im Verzuge so¬ fort, d. h. noch vor Verfassung des zusammenhängenden Detailprojectes für den Almfluss und vor der gesetzlichen Regelung dieses Unternehmens in Angriff genommen. Die vorgenannte Gruppierung und Eintheilung der Arbeiten ermöglicht die gleichzeitige Ingriffnahme der Pro¬ jectierung und später auch die gleichzeitige Durchführung der Bauten in verschiedenen Theilen des Landes. Von den im ursprünglichen Antrage der k. k. Statt¬ halterei vom Jahre 1897 in die Action einbezogenen Ob¬ jecten werden zwei Objecte ausgeschieden u. zw.: a) Die Vornahme von Arbeiten im Unter¬ laufe des Raumsaubaches, weil die Erzielung halb¬ wegs befriedigender Verhältnisse nur durch eine weit¬ greisende, kostspielige Verbauung des Quellengebietes herbei¬ geführt und mit dem relativ unbedeutenden Betrage von 2500 fl. ein nachhaltiger Erfolg überhaupt nicht erzielt werden kann. Die k. k. forsttechnische Abtheilung für Wild¬ bachverbauungen, Section Linz, wurde bereits mit dem Erlasse des k. k. Ackerbauministeriums vom 22. November 1898, Z. 24.943, mit der Verfassung eines generellen Projectes und Kostenvoranschlages für diese Verbauung beauftragt. b) Die Regulierung des Naarnflusses mit dem Betrage von 100.000 fl., weil eigentliche, auf das Jahr 1897 zurückzuführende Hochwasserschäden nicht constatiert werden konnten und auch bei Belassung des derzeitigen Zustandes eine besondere Gefährdung der anrainenden Grundstücke nicht zu erwarten sein wird. Die Regulierung des Naarnflusses und die Entwässerung der betroffenen Grundstücke stellt sich im Hinblicke auf das große Ausmaß der durch die Wasserverhältnisse beeinflussten Grundstücke allerdings als ein im Interesse der Landescultur wünschens¬ wertes Unternehmen dar, bildet aber ein separates Melio¬ rations=Unternehmen, dessen Durchführung unabhängig von der gegenwärtigen Action zu erfolgen hätte. Das wird infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 18. Juni 1899 verlautbart. Steyr, am 22. Juni 1899 Z. 8445. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Die Generaldirection der Tabakregie hat zu Kenntnis des k. k. Finanz=Ministeriums gebracht, dass der Verschleiß an Tabak=Extract, welcher als vorzügliches Mittel zur Ver¬ tilgung von Pflanzenschädlingen allgemein anerkannt wird, immer noch sehr geringfügig ist, was zum großen Theile darauf zurückzuführen sei, dass die Vortheile der Verwendung des Tabak=Extractes und der Verschleißstellen desselben den Gärtnern und Landwirten zu wenig bekannt sind. Mit Rücksicht hierauf werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen infolge des Statthalterei=Erlasses vom 13. Juni l. J., Z. 9.209/I, angewiesen, die nachstehende Mittheilung über Tabak=Extract in den Kreisen der Landwirtschaft treibenden Bevölkerung thunlichst zu verlautbaren. Mittheilung über Tabak=Extract. Der Tabak=Extract wird bei den k. k. Tabakfabriken durch Abdampfen des bei der Virginier=Cigarrenfabrication beim Auslaugen der Rohstoffe erhaltenen Wassers gewonnen, derselbe wird auf 40—41° Beaumé eingedichtet an Landwirte und Gärtner abgegeben und enthält in diesem Zustande 8·0— 9•4 % Nicotin. Mit gutem Erfolge wird der Extract in angemessener Verdünnung zur Vertilgung von auf Obstbäumen und Pflanzen der Garten= und Feldcultur lebenden schädlichen Insecten (Spinnen, Raupen, Blattläuse 2c.) verwendet. Die Anwendung des Extractes erfolgt am besten durch Bespritzen der Pflanzen; hiebei soll eine Lösung mit weniger als 5 % Tabak=Extract gebraucht werden, weil sonst zarte Pflanzen leicht geschädigt werden können. Die Pflanzenschädlinge sind gegen den Tabak=Extract verschieden empfindlich, am empfindlichsten die nackten oder ünnhäutigen, am widerstandsfähigsten die mit Haaren, Chitinpanzern oder sonstigen Schutzdecken bewehrten Schädlinge, unter diesen namentlich die Käfer. Gegen die Raupe des Kohlweißlings war jedoch eine 5 % ige Tabaklauge ohne Erfolg, während für Blattläuse (Aphiden) schon eine 1% ige Tabaklauge, für Milben (Acariden) eine 2 %ige, für Spinnen (Arachnoiden) und dünnhäutige, schwächer bewehrte Insecten eine 3 —5 % ige Lösung genügte. Durch einen Zusatz von Spiritus und Amylalkohol wird der Extract auch gegen solche Insecten wirksam, an welchen ohne diesen Zusatz keine Wirksamkeit erzielt wird. Der Tabak=Extract kann von den ärarischen Tabak¬ fabriken in Budweis Hainburg, Krakau, Laibach, Linz und Sacco, dann von den Tabak=Verschleißmagazinen in Brünn, Graz, Lemberg, Prag und Triest, und endlich vom Tabak¬ Einlösungs=Amte in Spalato gegen ordnungsmäßig ausge¬ füllte Tabak=Extract=Fassungsscheine, welche in allen Tabak¬ Fabriken, bei den landwirtschaftlichen Gesellschaften und bei den politischen Bezirksbehörden erhältlich sind, bezogen werden. Die Preise stellen sich loco Tabak=Fabrik oder Amt inclusive Original=Emballage auf 1 fl. per Blechbüchse mit 1·3 kg netto Tabak=Extract, 3 fl. per Blechbüchse mit 5 kg netto Tabak=Extract und 12 fl. per Fässchen mit 20 kg netto Tabak=Extract. Steyr, am 23. Juni 1899. Z. 8537. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Verwendung von Stoffabfällen und Hadernzeng zum Putzen von Maschinen. Auf Grund von Erhebungen über die Verwendung von Stoffabfällen und Hadernzeug zum Putzen von Maschinen¬ bestandtheilen in Gewerbebetrieben fand das k. k. Ministerium des Innern sich bestimmt, mit dem Erlasse vom 30. April l. J., Z. 35.069, die politischen als Gewerbebehörden darauf aufmerksam zu machen, dass die Verwendung eines derartigen Putzmateriales, wenn dasselbe nicht vorher mindestens durch nachhaltiges Auskochen, welches jedoch auf zur Speise¬ bereitung dienenden Herden nicht stattfinden darf, von nsteckungsfähigen Krankheitskeimen befreit wurde, die Ge¬ sundheit der dasselbe verwendenden Arbeiter durch Infectionen bedroht und zur Verbreitung von Ansteckungskrankheiten Anlass zu bieten vermag. In vielen Fällen wird es zweckmäßiger und bkonomischer sein, wenn statt des Hadernmateriales Fließpapier bei den Putzarbeiten zur Verwendung gelangt. Wird beim Putzen der Maschinenbestandtheile Terpentinöl verwendet, so empfiehlt es sich, dass zum Schutze der damit hantierenden Arbeiten flüssigkeitsdichte Handschuhe in Ver¬ wendung gelangen und für energische Lüftung des Arbeits¬

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