Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1899. Steyr, am 29. Juni Nr. 26. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten Inserate angenommen werden. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, am 27. Juni 1899. Z. 8691. Programm für die Verbauungs- und Regulierungsarbeiten an den ober¬ österreichischen nichtärarischen Flussläufen. Das k. k. Ackerbauministerium hat im Einvernehmen mit dem oberösterreichischen Landesausschusse das Arbeits¬ programm für die anlässlich der Hochwasserkatastrophe im Jahre 1897 aus Staats= und Landesmitteln unter even¬ tueller Beitragsleistung der Interessenten auszuführenden Verbauungs= und Regulierungsarbeiten an den oberöster¬ reichischen, nicht unter ärarischer Verwaltung stehenden Fluss¬ läufen genehmigt, wie folgt: Die Verbauungs= und Regulierungsarbeiten werden je nach Maßgabe der Dringlichkeit ihrer Durchführung in drei Kategorien (I, II, III) getheilt und innerhalb derselben nach ihrer Wichtigkeit geordnet. Außerdem erfolgt inner¬ halb dieser Gruppen eine weitere Scheidung in die ent¬ weder den bautechnischen Abtheilungen oder der Section der Wildbachverbauung zuzuweisenden Projectierungen und Ausführungen der baulichen Arbeiten. Eine Ausnahme in dieser Beziehung bildet nur die Regulierung des Langbathbaches in seinem Unterlaufe, das ist von der Kohlstatt abwärts bis zur Mündung in die Traun im veranschlagten Betrage von 110.000 fl., weil dieses bereits wasserrechtlich verhandelte Project von den Organen der k. k. Forst= und Domänen=Direction Gmunden ausgearbeitet wurde und denselben auch die Bauausführung übertragen wird. Kategorie I. A. K. k. Forst=Domänen=Direction Gmunden. 1. Langbathbach= Unterlauf von Kohlstatt abwärts. B. Bautechnische Abtheilung. 1. Aistfluss (Post 2). 2. Mattigfluss (Post 4). 3. Dürre Ager (Post 13), Unterlauf von Ader bis zur Mündung in die Vöckla. 4. Mühlheimer Ache (Post 5) von der Mündung des St. Veiterbaches bis Altheim. 5. Inundationsdamm an der Salzach bei Ettenau (Post 20). C. Wildbachverbauungs=Section. 1. Langbathbach (Post 17), Verbauung von der Kohl¬ statt aufwärts. (Das bezügliche Project ist bereits verfasst.) 2. Ischlfluss (Post 16) von der Pfandlbrücke abwärts bis Ischl. 3. Die Zuflüsse der Steyr: Dammbach (Post 10), in und unterhalb Windischgarsten, Salzachbach (Post 11) und Teichelbach (Post 12). 4. Steyrfluss (Post 8), Oberlauf im Gemeindegebiete von Stoder. 5. Almfluss (Post 8), Verbauung der Wildbäche im Quellengebiete. Kategorie II. A. Bautechnische Abtheilung. 1. Mühlheimer Ache (Post 5) von Altheim bis zur Mündung in den Inn, mit dem Lohbache (Post 6). 2. Andiesenfluss (Post 7) von Aurolzmünster bis St. Martin. 3. Almfluss (Post 18), Unterlauf von der neuen Mühlthaler=Brücke bis zur Mündung in die Traun. 4. Aurachbach (Post 14) von der Eisenbahnbrücke abwärts bis in die Ager. 5. Dürre Ager (Post 13), Oberlauf von St. Georgen bis Ader. 6. Kremsfluss (Post 19). 7. Rodlfluss (Post 1). B. Wildbachverbauungs=Section. 1. Almfluss (Post 18), Oberlauf von der Kirchmühler¬ wehr in Grünau bis zur neuen Mühlthalerbrücke. 2. Aurachbach (Post 14), Oberlauf von der Nadasdy¬ klause bis zur Eisenbahnbrücke. 3. Ischlfluss (Post 16) vom Wolfgangsee bis zur Pfandlbrücke sammt den Nebenbächen Schwarzenbach und Russbach. 4. Dammbach (Post 2) oberhalb Windischgarsten. 5. Steyrling (Post 9). Kategorie III. A. Bautechnische Abtheilung. 1. Andiesenfluss (Post 7) von St. Martin abwärts bis zur Gemeindegrenze St. Martin=Reichersberg.
2 B. Wildbachverbauungs=Section. 1. Steyrfluss (Post 8), Unterlauf von der Mündung des Sarleithnerbaches bis Steyr. Die nothwendigen Schutzbauten beim Wehr der Seicher¬ mühle am Almflusse werden wegen Gefahr im Verzuge so¬ fort, d. h. noch vor Verfassung des zusammenhängenden Detailprojectes für den Almfluss und vor der gesetzlichen Regelung dieses Unternehmens in Angriff genommen. Die vorgenannte Gruppierung und Eintheilung der Arbeiten ermöglicht die gleichzeitige Ingriffnahme der Pro¬ jectierung und später auch die gleichzeitige Durchführung der Bauten in verschiedenen Theilen des Landes. Von den im ursprünglichen Antrage der k. k. Statt¬ halterei vom Jahre 1897 in die Action einbezogenen Ob¬ jecten werden zwei Objecte ausgeschieden u. zw.: a) Die Vornahme von Arbeiten im Unter¬ laufe des Raumsaubaches, weil die Erzielung halb¬ wegs befriedigender Verhältnisse nur durch eine weit¬ greisende, kostspielige Verbauung des Quellengebietes herbei¬ geführt und mit dem relativ unbedeutenden Betrage von 2500 fl. ein nachhaltiger Erfolg überhaupt nicht erzielt werden kann. Die k. k. forsttechnische Abtheilung für Wild¬ bachverbauungen, Section Linz, wurde bereits mit dem Erlasse des k. k. Ackerbauministeriums vom 22. November 1898, Z. 24.943, mit der Verfassung eines generellen Projectes und Kostenvoranschlages für diese Verbauung beauftragt. b) Die Regulierung des Naarnflusses mit dem Betrage von 100.000 fl., weil eigentliche, auf das Jahr 1897 zurückzuführende Hochwasserschäden nicht constatiert werden konnten und auch bei Belassung des derzeitigen Zustandes eine besondere Gefährdung der anrainenden Grundstücke nicht zu erwarten sein wird. Die Regulierung des Naarnflusses und die Entwässerung der betroffenen Grundstücke stellt sich im Hinblicke auf das große Ausmaß der durch die Wasserverhältnisse beeinflussten Grundstücke allerdings als ein im Interesse der Landescultur wünschens¬ wertes Unternehmen dar, bildet aber ein separates Melio¬ rations=Unternehmen, dessen Durchführung unabhängig von der gegenwärtigen Action zu erfolgen hätte. Das wird infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 18. Juni 1899 verlautbart. Steyr, am 22. Juni 1899 Z. 8445. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Die Generaldirection der Tabakregie hat zu Kenntnis des k. k. Finanz=Ministeriums gebracht, dass der Verschleiß an Tabak=Extract, welcher als vorzügliches Mittel zur Ver¬ tilgung von Pflanzenschädlingen allgemein anerkannt wird, immer noch sehr geringfügig ist, was zum großen Theile darauf zurückzuführen sei, dass die Vortheile der Verwendung des Tabak=Extractes und der Verschleißstellen desselben den Gärtnern und Landwirten zu wenig bekannt sind. Mit Rücksicht hierauf werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen infolge des Statthalterei=Erlasses vom 13. Juni l. J., Z. 9.209/I, angewiesen, die nachstehende Mittheilung über Tabak=Extract in den Kreisen der Landwirtschaft treibenden Bevölkerung thunlichst zu verlautbaren. Mittheilung über Tabak=Extract. Der Tabak=Extract wird bei den k. k. Tabakfabriken durch Abdampfen des bei der Virginier=Cigarrenfabrication beim Auslaugen der Rohstoffe erhaltenen Wassers gewonnen, derselbe wird auf 40—41° Beaumé eingedichtet an Landwirte und Gärtner abgegeben und enthält in diesem Zustande 8·0— 9•4 % Nicotin. Mit gutem Erfolge wird der Extract in angemessener Verdünnung zur Vertilgung von auf Obstbäumen und Pflanzen der Garten= und Feldcultur lebenden schädlichen Insecten (Spinnen, Raupen, Blattläuse 2c.) verwendet. Die Anwendung des Extractes erfolgt am besten durch Bespritzen der Pflanzen; hiebei soll eine Lösung mit weniger als 5 % Tabak=Extract gebraucht werden, weil sonst zarte Pflanzen leicht geschädigt werden können. Die Pflanzenschädlinge sind gegen den Tabak=Extract verschieden empfindlich, am empfindlichsten die nackten oder ünnhäutigen, am widerstandsfähigsten die mit Haaren, Chitinpanzern oder sonstigen Schutzdecken bewehrten Schädlinge, unter diesen namentlich die Käfer. Gegen die Raupe des Kohlweißlings war jedoch eine 5 % ige Tabaklauge ohne Erfolg, während für Blattläuse (Aphiden) schon eine 1% ige Tabaklauge, für Milben (Acariden) eine 2 %ige, für Spinnen (Arachnoiden) und dünnhäutige, schwächer bewehrte Insecten eine 3 —5 % ige Lösung genügte. Durch einen Zusatz von Spiritus und Amylalkohol wird der Extract auch gegen solche Insecten wirksam, an welchen ohne diesen Zusatz keine Wirksamkeit erzielt wird. Der Tabak=Extract kann von den ärarischen Tabak¬ fabriken in Budweis Hainburg, Krakau, Laibach, Linz und Sacco, dann von den Tabak=Verschleißmagazinen in Brünn, Graz, Lemberg, Prag und Triest, und endlich vom Tabak¬ Einlösungs=Amte in Spalato gegen ordnungsmäßig ausge¬ füllte Tabak=Extract=Fassungsscheine, welche in allen Tabak¬ Fabriken, bei den landwirtschaftlichen Gesellschaften und bei den politischen Bezirksbehörden erhältlich sind, bezogen werden. Die Preise stellen sich loco Tabak=Fabrik oder Amt inclusive Original=Emballage auf 1 fl. per Blechbüchse mit 1·3 kg netto Tabak=Extract, 3 fl. per Blechbüchse mit 5 kg netto Tabak=Extract und 12 fl. per Fässchen mit 20 kg netto Tabak=Extract. Steyr, am 23. Juni 1899. Z. 8537. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Verwendung von Stoffabfällen und Hadernzeng zum Putzen von Maschinen. Auf Grund von Erhebungen über die Verwendung von Stoffabfällen und Hadernzeug zum Putzen von Maschinen¬ bestandtheilen in Gewerbebetrieben fand das k. k. Ministerium des Innern sich bestimmt, mit dem Erlasse vom 30. April l. J., Z. 35.069, die politischen als Gewerbebehörden darauf aufmerksam zu machen, dass die Verwendung eines derartigen Putzmateriales, wenn dasselbe nicht vorher mindestens durch nachhaltiges Auskochen, welches jedoch auf zur Speise¬ bereitung dienenden Herden nicht stattfinden darf, von nsteckungsfähigen Krankheitskeimen befreit wurde, die Ge¬ sundheit der dasselbe verwendenden Arbeiter durch Infectionen bedroht und zur Verbreitung von Ansteckungskrankheiten Anlass zu bieten vermag. In vielen Fällen wird es zweckmäßiger und bkonomischer sein, wenn statt des Hadernmateriales Fließpapier bei den Putzarbeiten zur Verwendung gelangt. Wird beim Putzen der Maschinenbestandtheile Terpentinöl verwendet, so empfiehlt es sich, dass zum Schutze der damit hantierenden Arbeiten flüssigkeitsdichte Handschuhe in Ver¬ wendung gelangen und für energische Lüftung des Arbeits¬
3 raumes zur Verdünnung der reizenden Dämpfe des Ter¬ pentinöls gesorgt werde. Nachdem das Terpentinöl im allgemeinen, insbesondere aber das ungereinigte Terpentinöl durch seine Reiz ver¬ ursachende Einwirkung auf die Haut zu schmerzhaften und langwierigen Hauterkrankungen zu führen pflegt, wäre die Verwendung desselben in den Industriebetrieben thunlichst einzuschränken. Selbstverständlich ist es in Betrieben, wo Putzmittel in großem Umfange Verwendung finden, nöthig, dass die mit den Putzarbeiten beschäftigten Arbeiter zur entsprechenden Hautpflege angehalten und dass denselben die hiezu er¬ orderlichen Utensilien zur jedesmaligen Reinigung nach Beendigung der Arbeit geboten werden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 31. Mai 1899, Z. 8433/V, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die im Gemeinde¬ gebiete befindlichen Industrie=Unternehmungen entsprechend zu verständigen. Steyr, am 23. Juni 1899. Z. 8538. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 17. Juni 1899, Z. 10.657, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen aufgefordert, bis 10. Juli 1899 eine summarische Zusammenstellung der im Gemeindegebiete bestehenden Concessionen zum Verkaufe sowie zum Aus¬ schanke von Kunst=, beziehungsweise Halbweinen anher vorzulegen. In dem Verzeichnisse ist der Name des Concessions¬ inhabers, der Standort der Ausübung, sowie Zahl und Datum der Concessions=Urkunde anzuführen. Z. 8510. Steyr, am 22. Juni 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Begutachtung von Gesuchen um Enthebung von der heurigen Haupt=Waffenübung. Laut Mittheilung des k. und k. Ergänzungs=Bezirks¬ Commandos Nr. 14 in Linz, Nr. 302, E.=B.=C. vom 18. ds., finden im Herbste l. J. und zwar vom 31. August bis 19. September im Bereiche des k. u. k. 14. Corps=Com¬ mandos größere Waffenübungen in Anwesenheit Sr. k. u. k. Apostolischen Majestät des Kaisers in der Dauer von 20 Tagen statt. Nachdem es sich nun darum handelt, die Stände der Compagnien durch Heranziehung von einer möglichst großen Anzahl Reservemännern zu der vorgeschriebenen Höhe zu ergänzen, ist das Ergänzungs=Bezirks=Commando gezwungen, bei der Enthebung von der diesjährigen Waffenübung in sehr rigoroser Weise vorzugehen. Es ist daher bei der Begutachtung der Gesuche sich in einer, jeden Zweifel ausschließenden Weise auszusprechen und sind solche zeitgemäß anher vorzulegen, damit gegebenen¬ falls durch die k. k. Gendarmerie über die Stichhältigkeit der angeführten Gesuchsgründe noch Erhebungen gepflogen werden können. Steyr, am 22. Juni 1899. Z. 8533. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Betreffend praktische Uebungen der Frequentanten der Kriegsschule. Mit Erlass des k. u. k. Reichskriegsministeriums, Abth. 6, Nr. 4084, vom 9. November 1895 wurde das Kriegsschul¬ Commando beauftragt, behufs Vorsorge für Unterkunft und sonstige Erfordernisse während der alljährlich durchzuführenden praktischen Uebungen der Frequentanten mit den competenten Behörden das directe Einvernehmen zu pflegen. Infolge Note des Kriegsschul=Commandos vom 26. Mai l. J., Präs. 158, wird den Gemeinde=Vorstehungen nachstehend ein das Land Oberösterreich betreffender Auszug aus dem Programme für die taktische Studienreise des II. Jahrganges 1899 mit der Weisung übermittelt, die ent¬ sprechende Vorkehrung zu treffen, dass die nöthige Transenal¬ bequartierung, Durchzugsverpflegung für die Mannschaft, dann die erforderlichen Vorspannsfuhren gegen die gesetzlich normierte Vergütung beigestellt werden. Kleinere, sich im Verlaufe der Uebungen als nöthig erweisende Abweichungen von diesem Programme werden von den betreffenden Uebungs¬ leitern zeitgerecht bekanntgegeben werden. Reiseprogramm. 3. Abtheilung, Oberstlieutenant Arthur Przyborski. Am 26. Juli: Reise von Klagenfurt nach Steyr, bis 4. August. — 5. August bis 10. August: Braunau, O.=Oe. 11. August: Rückreise nach Wien. 5. Abtheilung, Major Karl Göttl. Am 17. Juli: Straßwalchen. 18. bis 19. Juli: Vöcklamartk. 20. Juli: Vöcklabruck. — 21. Juli: Schwanenstadt. 22. bis 23. Juli: Lambach. —24. Juli bis 4. August: Kremsmünster. — 5. August: Reise nach Auspitz 8. Abtheilung, Major Gustav Schay. Am 18. Juli: Liezen. — 19. Juli: Windischgarsten. — 20. bis 21. Juli: Michldorf. — 22. bis 23. Juli: Kremsmünster. — 24. Juli: Reise nach Mähr.=Schönberg. Z. 1072/B.=Sch.=R. Steyr, am 20. Juni 1899. Concurs=Ausschreibung. In der einclassigen Volksschule in Unterlaussa kommt die Lehrerstelle zur definitiven Besetzung. Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von 600 fl., die Quinquennalzulagen per 50 fl. und ein Naturalquartier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Tauf¬ scheine, dem Reife= und Lehrbefähigungszeugnisse, dem Nachweise über die Befähigung zur subsidiarischen Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes und den Nachweisen über die gesammte bisherige Dienstleistung, oder statt der letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concursausschreibung im Amtsblatte der Linzer Zeitung im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Z. 1083/B.=Sch.=R. Steyr, am 20. Juni 1899. Concurs=Ausschreibung. An der dreiclassigen Volksschule in St. Marien kommt die Lehrerstelle zur definitiven Besetzung. Mit
4 derselben ist ein Jahresgehalt von 600 fl., die Quinquennal¬ zulagen per 50 fl. und ein Naturalquartier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Tauf¬ scheine, dem Reife= und Lehrbefähigungszeugnisse und den Nachweisen über die gesammte bisherige Dienstzeit, oder statt der letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concursausschreibung im Amtsblatte der Linzer Zeitung im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Steyr, 20. Juni 1899. Z. 1084/B.=Sch. R. Concurs-Ausschreibung. An der dreiclassigen Volksschule in Neustift und an der zweiclassigen Volksschule in Ried bei Kremsmünster kommt je eine Unterlehrerstelle zur definitiven Besetzung. Mit diesen Stellen sind ein Jahresgehalt von 500 fl., Quinquennalzulagen per 25 fl. und ein Naturalquartier verbunden. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stellen haben ihre mit dem Taufscheine, dem Reife= und Lehrbefähigungs¬ zeugnisse und den Nachweisen über die gesammte bisherige Dienstzeit (beglaubigte Stande tabelle) belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concurs=Ausschreibung im Amtsblatte der Linzer Zeitung im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzu¬ bringen. Steyr, am 22. Juni 1899. Z. 8531. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Verpflegstaxen in den Kranken= und Humanitäts¬ Anstalten Mährens. In den allgemeinen öffentlichen Kranken= und Huma¬ nitäts=Anstalten Mährens sind für das Jahr 1899 pro Tag nachstehende Verpflegstaxen giltig. A. Krankenanstalten: Bärn 95 kr. (Taxe vom Jahre 1898.) Brünn 90 kr. (Taxe vom Jahre 1898.) Ung.=Hradisch 85 kr. (Taxe vom Jahre 1898.) Olmütz 1 fl. Mähr.=Ostrau 95 kr. (Taxe vom Jahre 1898.) Proßnitz 84 kr. Mähr.=Trübau 95 kr. (Taxe vom Jahre 1898.) Mähr.=Weißkirchen 80 kr. Zuaim, für Zünftige und Stadt¬ arme 40 kr; für sonstige 80 kr. Neutitschein für die Ange¬ hörigen jener Gemeinden, deren Contributionsfonde zur Gründung des Spitales beigetragen haben, sowie für Neu¬ titscheiner 80 kr.; für sonstige 90 kr. Iglau, für Iglauer 80 kr.; für sonstige 85 kr. Mähr.=Schönberg 95 kr. (Taxe vom Jahre 1898.) B. Gebär=Anstalten: Brünn 1 fl. Olmütz 1 fl. C. Irren=Anstalten: Brünn 62 kr. Sternberg 74 kr. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Statthalterei=Erlasses vom 31. Mai l. J., Z. 9051/V, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 24. Juni 1899. Z. 8630. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und die Herren Gemeinde-Aerzte. Verbot des Dr. Schiffmanns Asthmapulver. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 31. v. M., Z. 9214/V, wird bekanntgegeben, dass der Verkauf des seit längerer Zeit in den Tagesblättern marktschreierisch angekündigten Geheimmittels „Dr. Schiffmanns Asthma¬ pulver“ einer ausländischen Zubereitung aus Arzneistoffen, von denen einzelne nur gegen ärztliche Verschreibung in den Apotheken abgegeben werden dürfen, welche überdies als Arcanum gegen Asthma in Verkehr gesetzt wird und deren Anwendung laut eingelangter Beschwerden bereits Gesundheits¬ chädigungen verursacht hat, nach den Bestimmungen der Ministerialverordnung vom 17. December 1894, R.=G.Bl. Nr. 239, auch in Apotheken, daher überhaupt unstatthaft und verboten ist. Da ausländische Arzneipräparate in Gemäßheit der Bestimmungen der Ministerialverordnung vom 25. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 49, nur von Apothekern ohne besondere Bewilligung der politischen Landesbehörde bezogen werden dürfen, daher auch der Vertrieb derselben in offenen Muster¬ sendungen unstatthaft ist, so wird auch im Einvernehmen mit den k. k. Postbehörden der Umgehung der sanitäts¬ polizeilichen Vorschriften in der Richtung entgegenzutreten sein, dass solche offene als „Muster ohne Wert“ bezeichnete Arzneimittelsendungen sowie unbefugte Arzneisendungen aus dem Auslande überhaupt von der Zustellung an Privat¬ personen ausgeschlossen und der sanitätspolizeilichen Amts¬ handlung zugeführt werden. Z. 7134. Steyr, am 20. Juni 1899. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und die Herren Gemeinde - Aerzte. Hebamme Karoline Hetzel diplomverlustig erklärt. Laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 2. Mai l. J., Z. 7683/V, hat der Bezirkshauptmann in Komotau der in Komotau wohnenden, mit dem rechts¬ kräftigen Urtheile des k. k. Kreisgerichtes in Brüx vom 30. December 1898 wegen Verbrechens der Mitschuld an der Abtreibung der Leibesfrucht zu 8 Monaten schweren Kerkers verurtheilten Hebamme Karoline Hetzel die Berechtigung zur Ausübung der Hebammenpraxis entzogen und derselben das Diplom abgenommen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeinde=Aerzte zur eventuellen Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 27. Juni 1899. Z. 8595. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Die k. k. Statthalterei Triest hat um Ausforschung der im nachstehenden Verzeichnisse namentlich angeführten, gänzlich unbekannten Landsturmpflichtigen des Geburts¬ jahres 1880 und seinerzeitige Bekanntgabe des Resultates angesucht. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 24. Mai l. J., Z. 8193/I, ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nachfor¬ schungen und zwar in der Richtung einzuleiten ob die Ge¬ nannten nicht etwa in einem Landsturmverzeichnisse einer Gemeinde des Bezirkes aufgeführt erscheinen, oder sonstwie in Evidenz genommen, oder etwa im Bezirke gestorben sind. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschung ist bis 1. August 1899 anher zu berichten. Matthäus Bancich, geb. 10. Februar 1880 zu Mar¬ schanzi Canfanaro, Pola, Istrien, römisch=katholisch, ledig,
5 Eltern: Matthäus und Oliva Morosin, Bahnwächter. Laut Note der k. k. Staatsbahndirection Triest vom 30. December 1898, Nr. 218/I, sind die Eltern nicht mehr im dortigen Dienste und deren jetziger Aufenthalt unbekannt. Victor Margreiter, geb. 10. September 1880 zu Canfanaro, Pola, Istrien, römisch=katholisch, ledig, Eltern: Hermann und Johanna Kovac, Bahnwächter. Laut Note der k. k. Staatsbahndirection Triest vom 30. December 1898, Nr. 218/I, sind die Eltern nicht mehr im dortigen Dienste und deren jetziger Aufenthalt unbekannt. Alexander Spelak, geb. 2. November 1880 zu Dig¬ nano, Pola, Istrien, römisch=katholisch, ledig, Eltern: Alexander und Hildegarde Skorbert, Bahnwächter. Laut Note der Staatsbahn=Direction Triest vom 20. De¬ cember 1880, Nr. 217/I, ist der Vater nicht mehr im dortigen Dienste und dessen jetziger Aufenthalt unbekannt. Johann Castagna, geb. 15. September 1880, Pola, Istrien, römisch=katholisch, ledig, Eltern: inlegitim der Johanna Castagna. Die Mutter, angeblich aus Zara. Bezirks¬ hauptmannschaft Zara, Note vom 3. Februar 1899, Nr. 2898, nicht anerkannt. Steyr, am 27. Juni 1899. Z. 8627. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Unterstützungsschwindler Franz Hainzl. Laut des von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bruck a. d. Mur der k. k. Statthalterei in Graz vorgelegten Berichtes der Gemeinde Neuberg vom 15. Februar 1899, Z. 460, verursacht der 1855 in Neuberg geborene und daselbst heimatzuständige Knopfhändler und Hadernsammler Franz Hainzl durch ungebürliche Inanspruchnahme von Geld¬ unterstützungen seiner Heimatsgemeinde große Kosten. Infolge des Statthalterei Erlasses vom 31. Mai l. J., Z. 9297/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden angewiesen, dass sie dem Genannten keinerlei Geldunterstützungen ausfolgen, vielmehr denselben im Betretungsfalle der schubpolizeilichen Behandlung unterziehen. Steyr, am 26. Juni 1899. Z. 8694 An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung des Matthias Zawadil. Matthias Zawadil, 1847 zu Dischna, Bezirk Pilgram geboren und dort zuständig, meist als Viehtreiber beschäftigt, soll behufs Constatierung seiner obligatorischen Krankenver¬ sicherungspflicht anlässlich des Einschreitens der kärntnerischen Landeswohlthätigkeits=Anstalten=Verwaltung um Verpflegs¬ kosten=Ersatz einvernommen werden. Nachdem die von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Juden¬ burg eingeleiteten Nachforschungen nach dem Aufenthalte des Genannten erfolglos geblieben sind und Zawadil vorwiegend in Oberösterreich sich aufhalten soll, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden auf¬ gefordert, nach dem Genannten Nachforschungen zu pflegen und über deren Ergebnis nach dessen Einvernahme in der angedeuteten Richtung bis 15. Juli l. J. zu berichten. Steyr, am 23. Juni 1899. Z. 8535. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. Juni bis 17. Juni 1899. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Garsten. 2. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Ennsdorf. 2. Milzbrand. Bestehen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Garsten. 3. Rotz. Bestehen der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Zell a. Pr., Ort¬ schaft Berg. 4. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Schlierbach, Ort¬ schaft Hausmaning; Gemeinde Steinbach a. St., Ortschaft Zehetner. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ebelsberg, Ort¬ schaften Ebelsberg, Ufer. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ort¬ schaft Lustenau. 4. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Prä¬ garten. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Pernau, Ortschaft Oberhart. 6. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Matzelsdorf. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Liebenau. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Perg. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Wartberg, Ortschaft Penzendorf. 5. Schweinepest. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Kronberg. Gemeinde Scharten, Ortschaft Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steur.
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