Amtsblatt 1899/25 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. Juni 1899

6 amtsthierärztlicher Untersuchung, im Falle das Schlachthaus nicht mit einem Schienenstrange mit der Station verbunden ist, mittelst Wagen in das Schlachthaus überführt und da¬ selbst ohne Wechsel des Standortes innerhalb 6 Tagen ge¬ schlachtet werden. Im Falle eines Seuchenausbruches sind derlei Schweine innerhalb 48 Stunden der Schlachtung zu unterziehen. Diese Verfügungen treten mit 16. Juni 1899 in Wirksamkeit und werden Uebertretungen derselben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R=G.=Bl. Nr. 57, geahndet. Linz, am 12. Juni 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 8189. Steyr, am 15. Juni 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Abschaffung des Eduard Kratschmann. Infolge Zuschrift der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr vom 12. Juni l. J., Z. 12.653, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden in die Kenntnis gesetzt, dass der im Jahre 1861 in Hostelitz geborene, vermuthlich nach Moralitz zuständige (Zuständig¬ keitsverhandlung ist bei der k. k. Statthalterei in Brünn anhängig), k. l. Hilfsarbeiter Eduard Kratschmann aus Rücksichten der öffentlichen Ordnung und Sicherheit des remden Eigenthums, mit Erkenntnis vom 10. d. M., Z. 12.653, für immer aus dem Stadt= und Landbezirk Steyr abgeschafft, und in der Richtung gegen St. Peter in der Au, Niederösterreich, überstellt worden ist. Steyr, am 19. Juni 1899. Z. 8350. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des entsprungenen Zwänglings Franz Hager. Laut Mittheilung der Direction der Landeszwangs¬ arbeitsanstalt in Laibach vom 10. Juni 1899, Z. 928, ist am 10. Juni 1899 circa 8 Uhr vormittags von der beim Baue Zabkar nächst dem Friedhofe St. Christof in Laibach beschäftigten Zwänglingsarbeitsabtheilung der mit Erkenntnis der k. k. Statthalterei in Linz vom 25. April 1898, Z. 6441/II, in die Landeszwangsarbeitsanstalt in Laibach notionierte, seit 22. September 1898 dort detenierte und in die I. Disciplinar¬ classe noch nicht eingereihte, nach Prambachkirchen im politi¬ schen Bezirke Wels heimatsberechtigte, 23 Jahre alte Oberöster¬ reicherzwängling Franz Hager entwichen. Derselbe ist mittlerer Statur, schwächlichen Körper¬ baues, hat ein längliches Gesicht, dunkelblonde Haare, braune Augenbrauen und braungraue Augen, eine niedere Stirne, Nase und Mund proportioniert, gute Zähne, ein ovales Kinn und trägt einen Schnurrbartanflug. Am linken Arm mit zwei Herzen, in dem oberen H. F., in dem unteren F. H. 1894 und am Ende desselben einen Lorbeerkranz mit Anker, an derselben Hand oberhalb des Daumens und Zeige¬ fingers einen Anker in blauer Farbe tätowiert. Der rechte Arm ist verkrüppelt. Er spricht deutsch und ist seiner Beschäftigung nach Fabriksarbeiter. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglings¬ Zwilchmontur, ferner mit Hemd, Gattie, Schnürschuhen und onstigen Kleinigkeiten ausgerüstet, welche Sorten alle die Marke „Zwangsarbeitsanstalt Laibach“ tragen. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ posten=Commanden werden hievon mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, nach dem Genannten zu fahnden und den¬ selben im Betretungsfalle in die Landeszwangsarbeitsanstalt in Laibach rückeinzuliefern. ad Z. 7546. Steyr, am 14. Juni 1899. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Betreffend Ausforschung des stellungspflichtigen Franz Huber. Der am 9. September 1878 in Steyr, Wieserfeld¬ platz Nr. 317, als ehelicher Sohn des Theodor Huber, Messerschmiedes, und der Margarete, unehelicher Tochter der Eva Katzensteiner, geborene Franz Huber, zuständig nach Sierning, ist bei der diesjährigen Stellung illegal ausgeblieben. Bis zum Jahre 1897 hat sich derselbe beim Malermeister Schipp in Hohenelbe, Böhmen, als Maler¬ lehrling aufgehalten und ist seitdem unbekannt wohin fort¬ gewandert. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden erhalten den Auftrag, nach dem Auf¬ enthaltsorte oder Ableben dieses Stellungspflichtigen und seiner Angehörigen zu forschen und ein positives Resultat bis längstens 15. September l. J. hierher bekanntzugeben. Steyr, am 19. Juni 1899. Z. 8234. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des landsturmpflichtigen Josef Zurek. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 9. Juni 1879 in Hallenkau, Bezirk Wall.=Meseritsch, geborenen, landsturm¬ pflichtigen Josef Zurek, dessen Heimatsberechtigung noch nicht ermittelt werden konnte, angesucht. Der Genannte ist der Sohn der Anna, ledigen Tochter des Andreas Zurek. Infolge Statthalterei =Erlasses vom 27. Mai l. J., Z. 9033/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nach¬ forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Landsturmpflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint oder gestorben ist. Ueber das Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis September d. J. anher zu berichten. Steyr, am 19. Juni 1899. Z. 8301. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerieposten - Commanden. Ausforschung des landsturmpflichtigen Josef Hluchau. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Veran¬ lassung der Ausforschung des am 19. October 1879 geborenen nach Roznau, Bezirk Wall.=Meseritsch, heimatberechtigten,

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