Amtsblatt 1899/25 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. Juni 1899

5 Bezirken Gmunden und Vöcklabruck gelegen sind, bezüglich des Fischereirevieres Aiterbach auch für jene Theile, welche in den politischen Bezirken Kirchdorf und Steyr gelegen sind, bezüglich des Revieres Innbach auch für jene Theile, welche im Bezirke Ried gelegen sind, bezüglich des Revieres Aschach auch für jene Theile, welche im Bezirke Schärding gelegen ind, gemäß § 54 des Fischereigesetzes in Angelegenheiten dieses Gesetzes als erste Instanz einzutreten. Die in den politischen Bezirk Wels fallende Donau¬ strecke wurde den politischen Bezirken Rohrbach und Linz bei der Revierbildung überwiesen. VI. Die in der obigen Revierbildung nicht erwähnten Wasserläufe des Bezirkes Wels, dann die Weiher und Teiche, welche mit den in die Revierbildung einbezogenen Gewässern in einer zum Wechsel der Fische geeigneten Verbindung nicht stehen, bleiben vorläufig von der Revierbildung ausgeschlossen. VII. Gegen diese Eintheilung und Abgrenzung der Fischereireviere und Feststellung der Reviergenossen steht nach § 13 des Fischereigesetzes durch 60 Tage der bei der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft in Wels einzubringende Recurs an das k. k. Ackerbauministerium offen. Hiebei ist der Tag der Einschaltung dieser Kund¬ machung in das Amtsblatt der „Linzer Zeitung“ als jener des Beginnes der Beschwerdefrist anzusehen. Demnach endet die Frist am 12. August 1899. Linz, am 23. Mai 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 16. Juni 1899. Z. 8226. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Führung der Arbeiterverzeichnisse. Zu wiederholten Malen wurde die Wahrnehmung gemacht, dass die Gewerbetreibenden die gemäß § 88, Gewerbeordnung, vorgeschriebenen Arbeiterverzeichnisse gar nicht oder nachlässig führen. Den Gewerbetreibenden wird hiemit die ordnungs¬ mäßige Führung der Arbeiterverzeichnisse mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, dass gegen dagegen Handelnde mit der vollen Strenge des Gesetzes vorgegangen werden wird. Steyr, am 15. Juni 1899. Z. 1020/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrath hat mit Bezug auf den Erlass vom 21. August 1898, Z. 2526, mit dem Erlasse vom 7. Juni 1899, Z. 1836, angeordnet, dass an den Bürgerschulen und an den Volksschulen mit ganztägigem Unterrichte, in dem Falle, wenn die Lufttemperatur in den Lehrzimmern vormittags 20° R. erreicht, der Nach¬ mittagsunterricht zu entfallen habe. Z. 8493/IV Str. Steyr, 17. Juni 1899. Das k. k. Finanz=Ministerium hat mit Erlass vom 3. Juni 1899, Z. 30.158, den Herrn Karl Platzer, Müller in Sierning, von der Function als ernanntes Mitglied der Personal=Einkommensteuer=Schätzungscommission des Schätzungsbezirkes Steyr—Sand enthoben und den Herrn Karl Wiesner, Wirt und Bürgermeister in Sierning, zum Mitgliede der obbezeichneten Commission ernannt. Z. 8185. Steyr, am 19. Juni 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen betreffend Hufbeschlag = Stipendien pro 1899. Z. 9607. Kundmachung Die vom hohen oberöst. Landtage für das Jahr 1899 be¬ willigten sechs Stipendien von je 60 fl. für Freiplätze zum Besuche des am 1. September 1899 beginnenden viermonat¬ lichen Hufbeschlagcurses zu Stadl bei Lambach werden hiemit ausgeschrieben. Um einen solchen Freiplatz, mit welchem nebst dem Unterrichte die freie Wohnung, Kost und Beleuchtung ver¬ bunden ist, können sich bewerben: Gelernte Schmiede, Meister und Gesellen, welche aus Oberösterreich gebürtig und dahin zuständig sind, den Curs von Haus aus nicht besuchen können und sich verpflichten, nach der mit der Ministerial=Verordnung vom 27. August 1873 vorgeschriebenen, im Anschlusse an den Hufbeschlagcurs abzulegenden Prüfung das Schmiedehandwerk in Oberösterreich auszuüben. Die Kosten der Hin= und Rückreise nach Stadl haben die Stipendisten aus Eigenem zu bestreiten. Die Gesuche um Verleihung dieser Stipendien, welche mit dem Taufscheine, Heimatscheine, dem Sitten=, Schul¬ Lehr=, Arbeits= und Mittellosigkeitszeugnisse belegt sein müssen, sind bis längstens 1. Juli 1899 an den Landesausschuss in Linz einzusenden. Vom oberösterreichischen Landesansschusse. Linz, am 13. Mai 1899. Der Landeshauptmann: Dr. Ebenhoch m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen über Auf¬ trag der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Juni 1899, Z. 10.094/II, unter Bezugnahme der Note des oberösterr. Landesausschusses vom 5. Juni 1899, ad Z. 9607, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die hiebei interessierten Kreise sofort zu verständigen. Z. 8134. Steyr, am 14. Juni 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 10.437/II. Kundmachung betreffend die Einfuhrsbeschränkungen für Schweine aus Istrien, Görz und Gradisca nach Oberösterreich. Mit Rücksicht auf die Einschleppung der Schweinepest durch einen Schweinetransport aus dem politischen Bezirke Gradisca findet die k. k. Statthalterei behufs möglichster Verhinderung weiterer Einschleppungen dieser Seuche in das hiesige Verwaltungsgebiet bis auf weiteres die Einfuhr von Handelsschweinen aus Istrien, Görz und Gradisca zu verbieten, die Einfuhr von Schlachtschweinen nach Ober¬ österreich aber unter nachstehenden Bedingungen zu ge¬ statten: Die Einfuhr dieser Schlachtschweine darf nur aus euchenfreien Orten der genannten Ländergebiete nach den Eisenbahnstationen Linz, Gmunden und Ischl für diese Orte, in welchen öffentliche Schlachthäuser sich befinden, erfolgen. Von denselben müssen die Thiere nach vorheriger

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