Amtsblatt 1899/25 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. Juni 1899

Amts-Blatt der k. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1899. Steyr, am 22. Juni Nr. 25. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten Inserate angenommen werden. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, am 19. Juni 1899. Z. 8183. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Landessammlung für Ottensheim. Am 7. Juni d. J. ist der Markt Ottensheim einer verheerenden Brandkatastrophe zum Opfer gefallen. An der Stelle, wo der bekannte Markt mit manchen wohlerhaltenen, alterthümlichen Häusern lag, ist heute außer dem Schlosse Ottensheim kaum mehr als eine ausgedehnte Schuttmasse zu sehen, aus der nur vereinzelte Mauern hervorragen. Von den 168 Häusern des Marktes sind nur 45 un¬ versehrt geblieben. Der Gesammtschade beträgt mehr als 600.000 fl., wovon beiläufig nur der dritte Theil durch Brandversicherung gedeckt ist. Die meisten Bewohner des Marktes haben ihre Heim¬ stätte verloren und können kaum eine Unterkunft finden, die Warenvorräthe und gewerblichen Einrichtungen der Gewerbsleute sind von dem furchtbaren Elemente vernichtet worden, zahlreiche Parteien, insbesondere Arbeiter und Dienst¬ boten, haben ihr gesammtes Hab und Gut verloren, manche durch Jahre mühsam und mit Entbehrungen erworbene Ersparnisse wurden zu Asche. Im Hinblicke auf dieses erschütternde Unglück hat Se. Excellenz der Herr k. k. Statthalter mit dem Erlasse vom 14. Juni l. J., Nr. 1800/Präs., eine allgemeine Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die durch diesen Brand betroffenen Bewohner des Marktes Ottensheim angeordnet. Ich fordere die Herren Gemeindevorsteher auf, diese Sammlung sofort durchzuführen und mit allen Kräften dahin zu wirken, dass dieselbe ein möglichst günstiges Resultat liefert. Die gesammelten Gelder sind sobald als möglich hieher einzusenden. Steyr, am 18. Juni 1899. Z. 4931. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Maß= und gewichtspolizeiliche Revisionen. Infolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 23. Jänner d. J., Z. 1118, und des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 24. März 1899, Nr. 1700/VIII, werden die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, in Befolgung der Aichvorschriften alljährlich und eventuell durch Maueranschlag eine allgemeine Mahnung an die betreffenden Handels= und Gewerbetreibenden zu richten, dass sie ihre nach der Ministerial=Verordnung vom 28. März 1881, R.=G.=Bl. Nr. 30, nachaichungspflichtigen Objecte zuversichtlich in der vorgeschriebenen Frist zur Nachaichung bringen. Die für das laufende Jahr noch ausständige, eben¬ beschriebene Mahnung ist sogleich durchzuführen und über den Vollzug bis 1. September d. J. zuverlässig hierher Bericht zu erstatten. Auch werden die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, alljährlich innerhalb der ersten drei Monate eine maß= und gewichtspolizeiliche Revision vorzunehmen, deren Vor¬ nahme aber zur Erreichung des Zieles nicht vorher anzukündigen ist. Endlich wird es sich empfehlen, im Grunde des § 12 der Ministerial=Verordnung vom 3. April 1875, R.=G.=Bl. Nr. 45, sich -der Assistenz des k. k. Aichmeisters in Steyr bei Vornahme der polizeilichen Revisionen zu versichern. Ueber das Resultat der Revision ist hierher alljähr¬ lich bis 1. Mai l. J. zu berichten. Auf Grund des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 4. Juli 1889, Z. 12.862, und der k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 26. Juli 1889, Nr. 9786/I, werden die Herren Gemeinde=Vorsteher unter Hinweis auf die Ma߬ und Gewichts=Ordnung vom 23. Juli 1871, R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1872, und die in Durchführung derselben erflossenen Verordnungen, insbesondere auf jene vom 28. März 1881, R.=G.=Bl. Nr. 30, in Kenntnis gesetzt, dass ich darauf dringen muss, dass die Gemeinden der ihnen gesetzlich obliegenden Verpflichtung, die Einhaltung der diesbezüglich erlassenen Vorschriften zu überwachen, auf das Genaueste nachkommen, und gegen säumige Gemeinde¬ Vorsteher eventuell nach den Bestimmungen der Gemeinde¬ Ordnung strafweise vorgehen müsste. Die Ministerial=Verordnung vom 28. März 1881, R.=G.=Bl. Nr. 30, bestimmt: § 1. Alle zum Messen und Wägen im öffentlichen Verkehre dienenden Maße, Gewichte und Wagen, metallene Transportgefäße für Milch (Milchkannen), Milchgefäße mit Messstab, Maisch= (Praschlett) Bottiche und die der Aich¬

2 pflicht unterliegenden Biertransportsässer sind periodisch der Nachaichung zu unterziehen, u. zw.: a) Alle Längenmaße, Hohlmaße für trockene Gegenstände, metallene Flüssigkeitsmaße und Transportgefäße für Milch, dann Brennholzmaße vor Ablauf von je drei Jahren; b) alle Gewichte und Wagen, hölzerne Flüssigkeitsmaße, Milchgefäße mit Messstab und Maischbottiche vor Ab¬ lauf von je zwei Jahren; c) alle Biertransportfässer vor Ablauf von je drei Jahren. § 2. Der Lauf der im § 1 festgestellten Fristen be¬ ginnt bezüglich der sub a und b genannten Gegenstände mit dem 1. Jänner desjenigen Jahres, welches dem durch die aichämtliche Beglaubigung ausgewiesenen Jahre der ersten Aichung, beziehungsweise letzten Nachaichung des be¬ treffenden Gegenstandes folgt. Bezüglich der unter e erwähnten Fässer ist die Frist nach der aus der aichamtlichen Beglaubigung ersichtlichen Monatszahl zu berechnen. § 6. Uebertretungen dieser Verordnung sind nach der Ministerial=Verordnung vom 30. September 1857, R.=G.=Bl. Nr. 198, zu bestrafen. Die §§ 3, 4, 5 und 7 dieser Verordnung sind in dem Reichsgesetzblatte Nr. 30 vom Jahre 1881 zu ersehen. ad Z. 8233. Steyr, am 20. Juni 1899. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Missstände im Hausierwesen. Es sind Beschwerden darüber laut geworden, dass Hausierer oder selbst ganze Gruppen von Hausierern oft Monate lang, ja sogar eine ganze Saison hindurch in einem und demselben Orte, an welchen die Waren mittelst ganzer Fuhrwägen gebracht werden, verbleiben und dort in verschiedenen Häusern ganze Warenlager errichten. Ferner soll seitens einzelner Hausierer die durch das Gesetz vom 28. April 1895 (R.=G.=Bl. Nr. 60) eingeführte Ausdehnung der Sonntagsruhe auf den Hausierhandel nicht beachtet werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher auf die Bestimmung des Handelsministerialerlasses vom 23. De¬ cember 1881, Z. 2019, enthalten in der Statthalterei¬ Kundmachung vom 27. Februar 1882, Z. 222/I, L.=G.= und V.=Bl. Nr. 5 zu § 8 aufmerksam gemacht, derzufolge die Behörden dem unausgesetzten Verbleiben von Hausierern in demselben Orte thunlichst entgegenzutreten haben. Falls daher in einer Gemeinde solche Missstände vor¬ kommen, so ist hierüber sofort eingehend hieher zu berichten. Ebenso sind allfällige Uebertretungen des Gesetzes vom 28. April 1895, R.=G.=Bl. Nr. 60, hieher anzuzeigen. Endlich wird in Betreff der Zufuhr von Waren mittelst Wägen darauf hingewiesen, dass es nach dem citierten Handels¬ Ministerialerlasse den Hausierern untersagt ist, diese Fahr¬ gelegenheit selbst zu begleiten. Zuwiderhandelnde sind daher ebenfalls hieher anzuzeigen. Z. 8236. Steyr, am 17. Juni 1899. Z. 4689/I. Kundmachung betreffend die Bildung der Fischereireviere gemäß § 11 des Gesetzes vom 2. Mai 1895 (L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 32) im politischen Bezirke Wels und Zuweisung von Gewässerstrecken der politischen Bezirke Gmunden, Kirchdorf, Steyr, Ried, Schärding und Vöcklabruck zu diesen Revieren. I. Gemäß den §§ 11 und 12 des Fischereigesetzes vom 2. Mai 1895 (L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 32) und der Ver¬ ordnung vom 19. December 1896 (L.=G. u. V.=Bl. Nr. 34) findet die k. k. oberösterreichische Statthalterei auf Grund der von den k. k. Bezirkshauptmannschaften in Wels, Kirch¬ dorf, Steyr, Ried, Schärding und Vöcklabruck vorgelegten Anmeldungen nach Einvernehmung des oberösterreichischen Landes=Fischereivereines für die im Bezirke Wels in Betracht kommenden Gewässer Fischereireviere zu bilden und diesen Revieren Wasserstrecken der Bezirke Gmunden, Kirchdorf, Steyr, Ried, Schärding und Vöcklabruck zuzuweisen wie folgt: a) Revier untere Traunstrecke (Wels), zu welchem der Traunfluss von der Bezirksgrenze bei Holzleiten aufwärts bis zur Traunwehre bei Wels und die Nebengewässer Welser Mühlbach, Schiffermüllerbach, Schleißheimerbach, Thalbach, Zörerbach, Grünbach, Fallsbacherbach, Irn¬ hartingerbach, Luckenbach, Hundhager= und Minderbach, Minslbach und Krebsbach gehören. b) Revier obere Traunstrecke (Wels), zu welchem der Traunfluss von der Traunwehre bei Wels aufwärts bis um Traunfall und die Nebengewässer Almfluss von der Mündung bis zur Herasau, Bezirk Gmunden (Beginn der Lambacher Rechte), die Ager von der Mündung bis zur Bezirksgrenze, der Wim=, Bründl=, Kösel= und Hosenbach, der Aichkirchner= und Schweigbach, der Neukirchner= und Speckbach, der Reifen= und Stögmüllerbach, der Fischlhamer=, Heisch=, Putten= und Neukirchnerbach, der Sagerer= und Niederhofbach und der Niederthalheimer=Breitenschützinger¬ Bach gehören. c) Revier Aiterbach, zu welchem der Aiterbach von seinem Ursprunge im Bezirke Kirchdorf bis zur Mündung nebst seinen Zuflüssen gehört. d) Revier Innbach, zu welchem der Innbach in seinem ganzen Laufe mit der Trattnach und allen übrigen Zuflüssen gehört. e) Revier Aschach, zu welchem die Aschach in dem ganzen Laufe, der Leithenbach und der Sandbach, der Krumm= und Michaelenbach und alle übrigen Zuflüsse der Aschach gehören. II. In den einzelnen, in jedes Revier einbezogenen Wasserstrecken werden nach Maßgabe der im Sinne des § 11 der berufenen Verordnung dargethanen Berechtigung als fischereiberechtigt und daher als Reviergenossen anerkannt: a) Revier untere Traunstrecke (Wels): 1. Leopold Koller, Waidhausen Nr. 24. 2. Matthias Hoiß, Schaf¬ wiesen Nr. 15. 3. Alois Ploberger, Wels Nr. 58. 4. Filial¬ kirche Schauersberg. 5. Josef Bachmaier, Schleißheim Nr. 14. 6. Josef Lindinger, Traunleiten Nr. 32. 7. Johann Gattringer, Buchkirchen Nr. 2. 8. Anion Reder, Kappern Nr. 8. 9. Matthias Humer, Kappern Nr. 3. 10. Franz Feuchtinger, Kappern Nr. 4. 11. Franz Reder, Kappern Nr. 13. 12. Michael Reder, Wien. 13. Simon Pfarl, Wels, Fischergasse Nr. 31. 14. Franz Thallinger, Rosenau Nr. 9. 15. Johann Hochmaier, Wels, Wesenauerstraße Nr. 1. 16. Rosina Windischbauer, Hochpoint. 17. Geschwister Fischlhamer, Schafwiesen Nr. 29. 18. Michael Reder,

3 Schafwiesen Nr. 48. 19. Johann Kollmann, Kappern Nr. 14. 20. Ferdinand Schrangl, Kappern Nr. 11. 21. Franz Ransmaier, Au Nr. 6. 22. Philipp Pötzlberger, Leithen Nr. 7. 23. Georg Reder, Leithen Nr. 9. 24. Josef Weiß, Schafwiesen Nr. 30. 25. Josef Aufischer, Schafwiesen Nr. 33. 26. Johann Kirchmaier, Leithen Nr. 8/16. 27. Johann Habel, Schleißheim Nr. 7. 28. Josef Erblehner, Dietach Nr. 27. 29. Josef Reder, Kappern Nr. 12. 30. Stift Kremsmünster. 31. Johann Sperl, Wels, Fischergasse Nr. 25. 32. Franz Friedl, Rosenau Nr. 10. 33. Matthias Lindinger, Waidhausen. 34. Johann Franzmaier. Aschet. 35. Johonn Hecker, Waldhausen Nr. 1. 36. Peter Reder, Kappern Nr. 21. 37. K. k. Aerar (Schleißheimerbach, Schiffermüllerbach). 38. Sybilla Hofer, Dietach. 39. Andreas Baurecker, Dietach, 40. Josef Fischer, Marchtrenk. 41. Leopold Falkensammer, Wels. 42. Ignaz Brunner, Kappern Nr. 16. 43. Friedrich Fischlhammer, Wels. 44. Theresia Hinterschweiger, Wels. 45. Florian Aichinger, Thalheim. 46. Michael Dorn, Ottstorf. 47. Juliana Aichinger, Schleißheim. 48. Peter Holzinger, Ottstorf. 49. Thomas Formanek, Thalheim. 50. Josef Hitzenberger, Bergerndorf. 51. Peter Doppelbauer, Bergerndorf. 52. Matthias Franzmair, Ottstorf. 53. Franz Schneiderbauer, Bergerndorf. 54. Matthias Knoll, Bergern¬ dorf. 55. Ignaz Gatterbauer, Edtholz. 56. Georg Gatter¬ bauer, Edtholz. 57. Matthias Himmelfreundpointner, Thal¬ heim. 58. Johann Holzinger, Edtholz. 59. Georg Donauer, Bergerndorf. 60. Josef Derflinger, Bergerndorf. 61. Franz Holzinger, Bergerndors. 62. Franz Wimmer, Bergerndorf 63. Simon Hanimair, Bergerndorf. 64. Friedrich von Neumann, Edtholz. 65. Gemeinde Bachmannina (Hundhager¬ und Minderbach). 66. Matthias Schuller, Niederhochrenz. 67. Gemeinde Offenhausen (Grünbach). 68. Franz Renner, Schleißheim Nr. 7. 69. Matthias Lindinger jun., Waid¬ hausen. 70. Gemeinde Pennewang (Filserbach). 71. Gemeinde Gunskirchen (Gründach, Fallsbacherbach, Luckenbach, Irn¬ hartingerbach, Minslbach. b) Revier obere Traunstrecke (Wels): 1. Matthias Haberfellner, Waidhausen. 2. Josef Ploier, Eggenberg. 3. Franz Feldl, Waidhausen Nr. 26. 4. Matthias Höl¬ tinger, Graben Nr. 1. 5. Juliana Schöberl, Hötzl Nr. 3. 6. Matthias Fischlhammer, Waidhausen Nr. 13. 7. Josef Thallinger, Graben Nr. 5. 8. Stift Lambach. 9. Josef Schierl, Waidhausen Nr. 15. 10. Matthias Eicher, Graben Nr. 4. 11. Johann Hochmaier, Zauset Nr. 1/2. 12. Georg Hochleitner, Hafeld. 13. Franz Pfarl, Eggenberg Nr. 11. 14. Maria Freiin von Schnopper, Schloss Wimsbach. 15. Gemeinde Aichkirchen (Aichkirchnerbach). 16. Franz Pucher, Au Nr. 14. 17. Gemeinde Neukirchen (Neukirchner¬ bach und Speckbach). 18. Franz Freiherr von Handel, Gut Almegg. 19. Gemeinde Fischlham (Fischlhamerbach). 20. Ge¬ meinde Steinerkirchen (Heischbach, Pettenbach, Steinerkirchner¬ bach). 21. Gemeinde Niederthalheim (Niederthalheimerbach.) 22. Gemeinde Schlatt (Breitenschützingerbach). c) Revier Aiterbach: 1. Peter Freiherr von Eisels¬ berg, Gut Steinhaus. 2. Franz Peßl, Steinhof in Ober¬ hart. 3. Johann Obernberger, Gundersdorf Nr. 5. 4. Filial¬ kirche Schauersberg. 5. Josef Neumaier, Oberhart Nr. 25. 6. Karl Wischenbart, Wolfsberg. 7. Josef Lttringer, Ober¬ Austall Nr. 24. 8. Johann Wiesbauer, Atzmannsdorf Nr. 9 9. Franz Rapperstorfer, Taxlberg Nr. 29. 10. Franz Aichinger, Hammersedt. 11. Georg Reisinger, Oberaustall Nr. 4. 12. Gemeinde Steinhaus (Dambach). 13. Pfarre Pettenbach (Stift Kremsmünster). 14. Georg Auracher, Littring Nr. 29. 15. Theresia Hinterschweiger, Lichtenegg. 16. Johann Neubauer, Rührndorf Nr. 13. d) Revier Innbach: 1. Peter Franzmaier, Edt Nr. 26. 2. Therese Weiß, Kalköfen Nr. 10. 3. Johann Lindinger, Ranzing Nr. 3. 4. Maria Seyrl, Friedlau. 5. Josef Thalmaier, Pichl Nr. 37. 6. Johann Jungreithmaier, Winkeln Nr. 3. 7. Kirche Pichl. 8. Matthias Höretzeder in Finkelham. 9. Josef Hochmaier, Mauer Nr. 2. 10. Johann Stieger, Fraham Nr. 32. 11. Georg Weinbärmaier, Dam¬ bach Nr. 20. 12. Rosa von Schmidtauer, Gut Etzelstorf. 13. Johann Mader, Kematen Nr. 44. 14. Gemeinde Steinerkirchen (Innbach). 15. Philipp Neuwirth, Au Nr. 6. 16. Peter Kraxberger, Inn Nr. 1. 17. Johann Hofer, Oberndorf Nr. 2. 18. Josef Prummer, Achleiten Nr. 2. 19. Josef Eberstaller, Humelberg Nr. 3. 20. Franz Fischer, Raffelding Nr. 1. 21. Adam Linimaier, Inn Nr. 5. 22. Maria Sallaberger, Inn Nr. 26. 23. Matthias Hehen¬ berger, Taubenbrunn Nr. 1. 24. Gemeinde Meggenhofen (Innbach, Gallspach). 25. Ernst Nadler, Wels. 26. Matthias Jungreithmaier, Kitzing. 27. Adam Fischer, Fraham. 28. bis 50. Die Fischer der ehemaligen Fischerinnung in Pupping: Maria Kastner, Unterschaden Nr. 5. Michael Obermaier, Unterschaden Nr. 4. Johann Hofbauer, Unter¬ schaden Nr. 19. Johann Mittermaier, Friedlau Nr. 3. Magdalena Franzmeyr, Gstettenau Nr. 14. Josef Umen¬ berger, Au Nr. 10. Leopold Eckerstorfer, Brandstatt Nr. 4. Matthias Greinecker, Gstettenau Nr. 24. Josef Sauerkoch, Gstettenau Nr. 26. Johann Schickerbauer, Pasching Nr. 33. Johann Deuschl, Weberau Nr. 37. Michael Ortmayr, Brandstatt Nr. 9. Johann Roithner, Au. Anna Blach, Brandstatt Nr. 5. Leopold Lehner, Au Nr. 8. Franz Huemer, Gstocket Nr. 10. Michael Schickerbauer, Gstettenau Nr. 10. Michael Reindl, Pupping Nr. 29. Paul Wolf¬ gang, Oberschaden Nr. 6. Johann Pühringer, Oberschaden Nr. 3. Matthias Klinglmayr, Au Nr. 4/5. Johann Meyr¬ bauser, Gsteitenau Nr. 3. Josef Leberbauer, Unterschaden Nr. 8. 51. Matthäus Humer, Unternberg Nr. 22. 52. Juliana Lochsellner, Bergern Nr. 12. 53. Sigmund Graf Engel, Schloss Wagrein. 54. Matthias Prummer, Gebersdorf Nr. 21. 55. Anton Bachler, Schallerbach Nr. 13. 56. Johann Wiesinger, Brandhof Nr. 20. 57. Alois Reiter, Grieskirchen. 58. Matthias Schuller, Brandhof. 59. Friedrich Graf Revertera, Gut Tollet. 60. Andreas Söllner, Unter¬ stödten Nr. 3. 61. Gemeinde Grieskirchen (Trattnach). 62. Franz Sickinger, Tauskirchen Nr. 20. 63. Paul Wies¬ müller, Strötting Nr. 12. 64. Alois Mairhuber, Strötting Nr. 3. 65. Anna Obermaier, Rühringsdorf Nr. 24. 66. Josef Petershofer, Hofkirchen Nr. 64. 67. Cäcilia Schick, Hofkirchen Nr. 47. 68. Gut Roith. 69. Aloisia Winkler, Adrischendorf Nr. 5. 70. Albert Thaller, Korntner¬ berg Nr. 1 71. Anna Kasteneder, Tolleterau Nr. 21. 72. Leopold Schatzl, Moos Nr. 1. 73. Gemeinde Enzen¬ dorf (Schützendorfer=Mühlbach). 74. Gemeinde Hofkirchen (Stillbach). 75. Karl Harmann, Strötting Nr. 9. 76. Michael Zauner, Regnerstorf Nr. 1. 77. Josef Lehner, Regnerstorf Nr. 9. 78. Gemeinde Pichl (Weilbach und Sulzbach). 79. Gemeinoe Scharten (Blombach). 80. Gemeinde Mangl¬ burg (Gallspacher= und St. Gorgnerbach). 81. Gemeinde St. Georgen (St. Georgnerbach.) 82. Theresia Hofer. Oberndorf Nr. 2. 83. Johann Niedermaier, Weghof Nr. 1. 84. Johann Grillmayr, Würting. 85. Matthias Franz¬ maier, Brandhof Nr. 15. 86. Maria Kröswang, Brandhof Nr. 9. — Im Bezirke Ried: 87. Gemeinde Aistersheim Rakesingerbach). 88. Hans Dworzak, Gut Aistersheim. 89. Gemeinde Gaspoltshofen (Innbach, Kronleithnerbach, Aubach). 90. Erasmus Bürstinger, Gaspoltshofen. 91. Pfarr¬ hof Gaspoltshofen. 92. Leopold Kafer, Aich. 93. Franz

4 Gruber, Haag. 94. Dr. Alois Demel, Steyr. 95. Gemeinde Rottenbach (Rothbach, Trattenbach, Wimbach, Treubach). 96. Johann Brenner, Kleinwaldenberg Nr. 4. 97. Andreas Breuer, Oberstetten Nr. 11. 98. Karoline Heyß, Gut Innernsee. 99. Georg Roitinger, Schwarzgrub Nr. 2. 100. Leopold Mirlinger, Schwarzgrub. 101. Michael Höft¬ berger, Schwarzgrub. 102. Gemeinde Weibern (Sinserl¬ bach, Reiterbachl, Großhammerbach, Meggenbacherbachl). e) Revier Aschach: 1. Josef Pröbstl, Spatenbrunn (Schärding). 2. Josef Humer, Steinwänd Nr. 12. 3. Alfred Graf Harrach, Gut Aschach. 4. Franz Fischer, Raffelding. 5. Adam Linimaier, Inn, Gemeinde Fraham. 6. Maria Sallaberger. 7. bis 29. Die beim Innbachreviere er¬ wähnten Fischereiberechtigten der ehemaligen Fischerinnung in Pupping. 30. Camillo Fürst Starhemberg, Gut Efer¬ ding. 31. Josef Frauengruber, Ziehrerleithen. 32. Johann Luger, Kropfleithen Nr. 2. 33. Josef Eder, Purgstall Nr. 1. 34. Josef Haslehner. Punzing. 35. Johann Wieshofer in Auwies Nr. 5. 36. Michael Wieshofer in Inzing Nr. 6. 37. Johann Doppelbauer in Weg Nr. 1. 38. Johann Lehner in Weg Nr. 2. 39. Paul Doppelbauer in Aschach Nr. 24. 40. Franz Kreuzmaier in Aschach Nr. 1. 41. Johann Lehner in Aschach Nr. 2/3. 42. Alois Doppler, Parzham Nr. 5. 43. Josef Gsottbauer, Wien. 44. Josef Eichl¬ berger, Willerstorf Nr. 6. 45. Johann Dichtl, Niederaching Nr. 2. 46. Franz Weinzierl, Stroiß Nr. 7/8. 47. Johann Luger, Dunzing. 48. Leopold Eschlböck, Burgstall. 49. Matthias Aichinger, Aschach Nr. 1. 50. Graf Botho Choreth, Inzing Nr. 10. 51. Alois Haslehner, Löwengrub Nr. 6. 52. Hans Mairhofer, Peuerbach. 53. Josef Eder, Burgstall. 54. Josef Eschlböck, Löwengrub Nr. 7. 55. Jakob Watzenböck, Brand¬ hof Nr. 8. 56. Johann Lehner, Lindbruck Nr. 9. — Hiezu kommen noch aus dem Bezirke Schärding: 57. Gemeinde Steegen (Steegenbach, Steegmüllerbach). 58. Siegfried Ladenbauer, Linz. 59. Matthias Stieger, Niederweiding Nr. 5. 60. Franz Freilinger, Niederweiding Nr. 6. 61. Leon¬ hard Winterstorfer, Oberaching Nr. 8. 62, Johann Diestl, Niederaching Nr. 3. 63. Josef Marhart, Prambekenhof Nr. 5. 64. Gemeinde Eschenau (Deckmairingerbach, Sand¬ bach, Willingerbach, Schwallabach, Kühbach). 65. Gemeinde Natternbach (Erletbach, Froschleitenbach, Tresleinsbach). 66. Marktcommune Peuerbach (Moosbach, oberer Leithen¬ bach, unterer Leithenbach, Stegmüllerbach, Hänslmüllerbach, Eschenauerbach). 67. Gemeinde Neukirchen (Sandbach, Deck¬ mairingerbach, Mühlwiesbach, Altbachl, Froschleithenbachl, Kühbach). 68. Gemeinde Waldkirchen (Deckmairingerbach). III. Wegen versäumter rechtzeitiger Anmeldung des Fischereirechtes sind nach den §§ 12 und 17 des Fischerei¬ gesetzes von der Theilnahme an der nächsten Wahl des Fischereiausschusses ausgeschlossen: a) Revier untere Traunstrecke (Wels): Franz Renner, Schleißheim Nr. 7. Matthias Lindinger Waidhausen. Gemeinde Pennewang. b) Revier obere Traunstrecke (Wels): Matthias Haber¬ fellner, Waidhausen. Josef Ploier, Eggenberg. c) Revier Innbach: Therese Hofer, Oberndorf Nr. 2. Johann Niedermaier, Weghof Nr. 1. Johann Grillmayr, Würting. Matthias Franzmaier, Brandhof Nr. 15. Maria Kröswang, Brandhof Nr. 9. d) Revier Aschach: Matthias Aichinger, Aschach Nr. 1. Graf Botho Coreth, Inzing Nr. 10. Alois Haslehner, Löwengrub Nr. 6. Hans Mairhofer, Peuerbach. Josef Eder, Burgstall. Josef Eschelböck, Löwengrub Nr. 7. Sieg¬ fried Ladenbauer, Linz. Matthias Stieger, Niederweiding Nr. 5. Franz Freilinger, Niederweiding Nr. 6. Leonhard Winterstorfer, Oberaching Nr. 8. Johann Diestl, Nieder¬ aching Nr. 3. Josef Marhart, Prambekenhof Nr. 5. Gemeinde Eschenau. Gemeinde Natternbach. Marktcommune Peuerbach. Gemeinde Neukirchen. Gemeinde Waldkirchen. IV. Bezüglich des Fischereirevieres „untere Traun¬ strecke (Wels)“ konnten die Anmeldungen des Joh. Erbler in Vitzing, Franz Kreuzmaier in Gunskirchen, Simon Bauer in Baumgarting, Franz Kreuzmaier in Hof, Johann Knogler in Oberndorf, Josef Biringer in Grünbach, Matthias Knogler in Oberndorf, Johann Straßer in Gunskirchen, Leopold Unratinger in Waldling, Josef Obermüller in Ströhlberg, Ignaz Straßer in Waldling, Josef Obermüller in Obern¬ dorf, Johann Oetil in Irnharting, Josef Knogler in Wald¬ ling, Johann Mittermaier in Hof, Franz Voraberger in Kappling für die Fischereiberechtigung im Grünbachl; dann die Anmeldungen des Johann Ammer in Fallsbach, des Johann Muckenhuber in Fallsbach, des Matthias Wimmer in Waldling, des Josef Knogler in Waldling, des Josef Stritzinger in Fallsbach, des Franz Buchroither in Fallsbach, des Josef Strasser in Fallsbach für die Fischereiberechtigung im Fallsbacherbache; dann die Anmeldungen des Franz Mühllehner in Luckenberg und des Ferdinand Holzinger in Luckenberg im Luckenbache; schließlich die Anmeldung des Josef Stritzinger in Irnharting für die Fischereiberechtigung Irnhartingerbachl und des Johann Erbler in Vitzing für den Minslbach nicht als grundhältig und die Anmelder nicht als Fischerei=Revier=Genossen anerkannt werden. Die erwähnten Parteien konnten nämlich den Nach¬ weis einer ausschließlichen Fischereiberechtigung in den frag¬ lichen öffentlichen Gewässern nicht erbringen, vielmehr wurde durch die Erhebungen sichergestellt, dass das Fischen in diesen Gewässern niemandem verwehrt wurde und demnach die Ausstellung von Fischerkarten an einzelne Parteien durch die Bezirksbehörde irrig erfolgte. Bezüglich des Fischereirevieres „obere Traunstrecke (Wels)“ wird der Anspruch der Gemeinde Wimsbach, be¬ ziehungsweise 23 Grundanrainer auf Anerkennung des freien Fischfanges im Wim=, Bründel=, Kößel= und Hosen¬ bach und Zuweisung des Fischereirechtes an die Gemeinde abgewiesen, da die Gutsinhabung Wimsbach die Fischerei¬ berechtigung durch urkundlichen Nachweis mittels eines Aus¬ zuges aus dem Josefinischen Lagebuche dargethan hat. Bezüglich des Fischereirevieres Aschach konnte der An¬ spruch der Gemeinde Kallham auf Zuerkennung des Fischerei¬ rechtes nach § 4 des Fischereigesetzes in der Strecke der Aschach von Obernfurth bis Neumarkt nicht anerkannt werden, da Josef Pröbstl in Spatenbrunn die Fischerei¬ berechtigung in dieser Strecke durch den Kaufvertrag vom 18. August 1862 dargethan hat. Desgleichen konnte der Anspruch der Gemeinde Nattern¬ bach nach § 4 des Fischereigesetzes, dann des Jakob Peham in Frohnberg, des Ferdinand Oberhumer in Frohnberg und des Valentin Hauser in Frohnberg auf Anerkennung des Fischereirechtes auf Grund ständiger Ausübung des Fisch¬ fanges im Natternbache nicht anerkannt werden, da die Marktcommune Peuerbach den Besitz des Fischereirechtes in diesem Wasserlaufe durch Verpachtung nachgewiesen hat. Gegenüber der erfolgten Anerkennung von Fischerei¬ rechten bleibt denjenigen, welche sich hiedurch beschwert er¬ achten, die Betretung des Rechtsweges unbenommen. V. Bezüglich des Fischereirevieres „untere Traunstrecke (Wels)“ hat die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Wels auch für jene Theile, welche in dem politischen Bezirke Steyr gelegen sind, bezüglich des Fischereirevieres obere Traun¬ strecke (Wels) auch für jene Theile, welche in den politischen

5 Bezirken Gmunden und Vöcklabruck gelegen sind, bezüglich des Fischereirevieres Aiterbach auch für jene Theile, welche in den politischen Bezirken Kirchdorf und Steyr gelegen sind, bezüglich des Revieres Innbach auch für jene Theile, welche im Bezirke Ried gelegen sind, bezüglich des Revieres Aschach auch für jene Theile, welche im Bezirke Schärding gelegen ind, gemäß § 54 des Fischereigesetzes in Angelegenheiten dieses Gesetzes als erste Instanz einzutreten. Die in den politischen Bezirk Wels fallende Donau¬ strecke wurde den politischen Bezirken Rohrbach und Linz bei der Revierbildung überwiesen. VI. Die in der obigen Revierbildung nicht erwähnten Wasserläufe des Bezirkes Wels, dann die Weiher und Teiche, welche mit den in die Revierbildung einbezogenen Gewässern in einer zum Wechsel der Fische geeigneten Verbindung nicht stehen, bleiben vorläufig von der Revierbildung ausgeschlossen. VII. Gegen diese Eintheilung und Abgrenzung der Fischereireviere und Feststellung der Reviergenossen steht nach § 13 des Fischereigesetzes durch 60 Tage der bei der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft in Wels einzubringende Recurs an das k. k. Ackerbauministerium offen. Hiebei ist der Tag der Einschaltung dieser Kund¬ machung in das Amtsblatt der „Linzer Zeitung“ als jener des Beginnes der Beschwerdefrist anzusehen. Demnach endet die Frist am 12. August 1899. Linz, am 23. Mai 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 16. Juni 1899. Z. 8226. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Führung der Arbeiterverzeichnisse. Zu wiederholten Malen wurde die Wahrnehmung gemacht, dass die Gewerbetreibenden die gemäß § 88, Gewerbeordnung, vorgeschriebenen Arbeiterverzeichnisse gar nicht oder nachlässig führen. Den Gewerbetreibenden wird hiemit die ordnungs¬ mäßige Führung der Arbeiterverzeichnisse mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, dass gegen dagegen Handelnde mit der vollen Strenge des Gesetzes vorgegangen werden wird. Steyr, am 15. Juni 1899. Z. 1020/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrath hat mit Bezug auf den Erlass vom 21. August 1898, Z. 2526, mit dem Erlasse vom 7. Juni 1899, Z. 1836, angeordnet, dass an den Bürgerschulen und an den Volksschulen mit ganztägigem Unterrichte, in dem Falle, wenn die Lufttemperatur in den Lehrzimmern vormittags 20° R. erreicht, der Nach¬ mittagsunterricht zu entfallen habe. Z. 8493/IV Str. Steyr, 17. Juni 1899. Das k. k. Finanz=Ministerium hat mit Erlass vom 3. Juni 1899, Z. 30.158, den Herrn Karl Platzer, Müller in Sierning, von der Function als ernanntes Mitglied der Personal=Einkommensteuer=Schätzungscommission des Schätzungsbezirkes Steyr—Sand enthoben und den Herrn Karl Wiesner, Wirt und Bürgermeister in Sierning, zum Mitgliede der obbezeichneten Commission ernannt. Z. 8185. Steyr, am 19. Juni 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen betreffend Hufbeschlag = Stipendien pro 1899. Z. 9607. Kundmachung Die vom hohen oberöst. Landtage für das Jahr 1899 be¬ willigten sechs Stipendien von je 60 fl. für Freiplätze zum Besuche des am 1. September 1899 beginnenden viermonat¬ lichen Hufbeschlagcurses zu Stadl bei Lambach werden hiemit ausgeschrieben. Um einen solchen Freiplatz, mit welchem nebst dem Unterrichte die freie Wohnung, Kost und Beleuchtung ver¬ bunden ist, können sich bewerben: Gelernte Schmiede, Meister und Gesellen, welche aus Oberösterreich gebürtig und dahin zuständig sind, den Curs von Haus aus nicht besuchen können und sich verpflichten, nach der mit der Ministerial=Verordnung vom 27. August 1873 vorgeschriebenen, im Anschlusse an den Hufbeschlagcurs abzulegenden Prüfung das Schmiedehandwerk in Oberösterreich auszuüben. Die Kosten der Hin= und Rückreise nach Stadl haben die Stipendisten aus Eigenem zu bestreiten. Die Gesuche um Verleihung dieser Stipendien, welche mit dem Taufscheine, Heimatscheine, dem Sitten=, Schul¬ Lehr=, Arbeits= und Mittellosigkeitszeugnisse belegt sein müssen, sind bis längstens 1. Juli 1899 an den Landesausschuss in Linz einzusenden. Vom oberösterreichischen Landesansschusse. Linz, am 13. Mai 1899. Der Landeshauptmann: Dr. Ebenhoch m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen über Auf¬ trag der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Juni 1899, Z. 10.094/II, unter Bezugnahme der Note des oberösterr. Landesausschusses vom 5. Juni 1899, ad Z. 9607, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die hiebei interessierten Kreise sofort zu verständigen. Z. 8134. Steyr, am 14. Juni 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 10.437/II. Kundmachung betreffend die Einfuhrsbeschränkungen für Schweine aus Istrien, Görz und Gradisca nach Oberösterreich. Mit Rücksicht auf die Einschleppung der Schweinepest durch einen Schweinetransport aus dem politischen Bezirke Gradisca findet die k. k. Statthalterei behufs möglichster Verhinderung weiterer Einschleppungen dieser Seuche in das hiesige Verwaltungsgebiet bis auf weiteres die Einfuhr von Handelsschweinen aus Istrien, Görz und Gradisca zu verbieten, die Einfuhr von Schlachtschweinen nach Ober¬ österreich aber unter nachstehenden Bedingungen zu ge¬ statten: Die Einfuhr dieser Schlachtschweine darf nur aus euchenfreien Orten der genannten Ländergebiete nach den Eisenbahnstationen Linz, Gmunden und Ischl für diese Orte, in welchen öffentliche Schlachthäuser sich befinden, erfolgen. Von denselben müssen die Thiere nach vorheriger

6 amtsthierärztlicher Untersuchung, im Falle das Schlachthaus nicht mit einem Schienenstrange mit der Station verbunden ist, mittelst Wagen in das Schlachthaus überführt und da¬ selbst ohne Wechsel des Standortes innerhalb 6 Tagen ge¬ schlachtet werden. Im Falle eines Seuchenausbruches sind derlei Schweine innerhalb 48 Stunden der Schlachtung zu unterziehen. Diese Verfügungen treten mit 16. Juni 1899 in Wirksamkeit und werden Uebertretungen derselben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R=G.=Bl. Nr. 57, geahndet. Linz, am 12. Juni 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 8189. Steyr, am 15. Juni 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Abschaffung des Eduard Kratschmann. Infolge Zuschrift der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr vom 12. Juni l. J., Z. 12.653, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden in die Kenntnis gesetzt, dass der im Jahre 1861 in Hostelitz geborene, vermuthlich nach Moralitz zuständige (Zuständig¬ keitsverhandlung ist bei der k. k. Statthalterei in Brünn anhängig), k. l. Hilfsarbeiter Eduard Kratschmann aus Rücksichten der öffentlichen Ordnung und Sicherheit des remden Eigenthums, mit Erkenntnis vom 10. d. M., Z. 12.653, für immer aus dem Stadt= und Landbezirk Steyr abgeschafft, und in der Richtung gegen St. Peter in der Au, Niederösterreich, überstellt worden ist. Steyr, am 19. Juni 1899. Z. 8350. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des entsprungenen Zwänglings Franz Hager. Laut Mittheilung der Direction der Landeszwangs¬ arbeitsanstalt in Laibach vom 10. Juni 1899, Z. 928, ist am 10. Juni 1899 circa 8 Uhr vormittags von der beim Baue Zabkar nächst dem Friedhofe St. Christof in Laibach beschäftigten Zwänglingsarbeitsabtheilung der mit Erkenntnis der k. k. Statthalterei in Linz vom 25. April 1898, Z. 6441/II, in die Landeszwangsarbeitsanstalt in Laibach notionierte, seit 22. September 1898 dort detenierte und in die I. Disciplinar¬ classe noch nicht eingereihte, nach Prambachkirchen im politi¬ schen Bezirke Wels heimatsberechtigte, 23 Jahre alte Oberöster¬ reicherzwängling Franz Hager entwichen. Derselbe ist mittlerer Statur, schwächlichen Körper¬ baues, hat ein längliches Gesicht, dunkelblonde Haare, braune Augenbrauen und braungraue Augen, eine niedere Stirne, Nase und Mund proportioniert, gute Zähne, ein ovales Kinn und trägt einen Schnurrbartanflug. Am linken Arm mit zwei Herzen, in dem oberen H. F., in dem unteren F. H. 1894 und am Ende desselben einen Lorbeerkranz mit Anker, an derselben Hand oberhalb des Daumens und Zeige¬ fingers einen Anker in blauer Farbe tätowiert. Der rechte Arm ist verkrüppelt. Er spricht deutsch und ist seiner Beschäftigung nach Fabriksarbeiter. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglings¬ Zwilchmontur, ferner mit Hemd, Gattie, Schnürschuhen und onstigen Kleinigkeiten ausgerüstet, welche Sorten alle die Marke „Zwangsarbeitsanstalt Laibach“ tragen. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ posten=Commanden werden hievon mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, nach dem Genannten zu fahnden und den¬ selben im Betretungsfalle in die Landeszwangsarbeitsanstalt in Laibach rückeinzuliefern. ad Z. 7546. Steyr, am 14. Juni 1899. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Betreffend Ausforschung des stellungspflichtigen Franz Huber. Der am 9. September 1878 in Steyr, Wieserfeld¬ platz Nr. 317, als ehelicher Sohn des Theodor Huber, Messerschmiedes, und der Margarete, unehelicher Tochter der Eva Katzensteiner, geborene Franz Huber, zuständig nach Sierning, ist bei der diesjährigen Stellung illegal ausgeblieben. Bis zum Jahre 1897 hat sich derselbe beim Malermeister Schipp in Hohenelbe, Böhmen, als Maler¬ lehrling aufgehalten und ist seitdem unbekannt wohin fort¬ gewandert. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden erhalten den Auftrag, nach dem Auf¬ enthaltsorte oder Ableben dieses Stellungspflichtigen und seiner Angehörigen zu forschen und ein positives Resultat bis längstens 15. September l. J. hierher bekanntzugeben. Steyr, am 19. Juni 1899. Z. 8234. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des landsturmpflichtigen Josef Zurek. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 9. Juni 1879 in Hallenkau, Bezirk Wall.=Meseritsch, geborenen, landsturm¬ pflichtigen Josef Zurek, dessen Heimatsberechtigung noch nicht ermittelt werden konnte, angesucht. Der Genannte ist der Sohn der Anna, ledigen Tochter des Andreas Zurek. Infolge Statthalterei =Erlasses vom 27. Mai l. J., Z. 9033/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nach¬ forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Landsturmpflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint oder gestorben ist. Ueber das Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis September d. J. anher zu berichten. Steyr, am 19. Juni 1899. Z. 8301. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerieposten - Commanden. Ausforschung des landsturmpflichtigen Josef Hluchau. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Veran¬ lassung der Ausforschung des am 19. October 1879 geborenen nach Roznau, Bezirk Wall.=Meseritsch, heimatberechtigten,

7 landsturmpflichtigen Josef Hluchau, Sohnes des Florian und der Anna Hluchau, angesucht. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 20. Mai l. J., Z. 8880/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nach¬ forschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob Genannter nicht etwa in einem Verzeichnisse der Landsturm¬ Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint oder ge¬ storben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. August 1899 anher zu berichten. Steyr, am 19. Juni 1899. Z. 8302. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Unterstützungsschwindler Karl Hejda. Laut Berichtes des Stadtmagistrates in Bochnia vom 10. December 1898, Z. 4806, treibt sich der im Jahre 1865 geborene, in Bochnia heimatberechtigte Privatlehrer Karl Hejda, versehen mit einem von der Lemberger k. k. Polizei=Direction vom 27. October 1897, Z. 299.611, ausgestellten Reisepasse herum und erschleicht von Gemeinden Unterstützungen zu Lasten der Heimatsgemeinde. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 18. Mai l. J., Z. 8112/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden daher auf das Erscheinen des Genannten zu dem Zwecke aufmerksam gemacht, dass demselben Unterstützungen auf Rechnung der Heimatsgemeinde nicht verabfolgt werden und im Betretungsfalle gegen ihn nach den bestehenden Vorschriften vorgegangen werde. Steyr, am 19. Juni 1899. Z. 8303. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Unterstützungsschwindler Anton Parzer. Der am 16. Februar 1871 in Vöcklabruck geborene, nach Regau, Bezirk Vöcklabruck, heimatberechtigte Anton Parzer, Hammerschmied von Profession, jedoch zumeist beschäftigungslos, ließ sich seit December 1898 von verschiedenen Gemeinden auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde 10 Paar Schuhe ausfolgen und ist daher die Annahme berechtigt, dass derselbe auf schwindelhafte Weise seiner Heimatsgemeinde Kosten verursacht. Infolge Statthalterei =Erlasses vom 12. Juni l. J., Z. 10.220/II, ergeht daher der Auftrag, dem Genannten nur im Falle des unabweislichen Bedürfnisses eine Unterstützung zu gewähren und denselben im Falle der Wiederholung eines derartigen schwindelhaften Anspruches der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Anton Parzer ist mittelgroß, schlank und hochschulterig, hat ein rundes Gesicht, graue Augen, Nase und Mund regelmäßig, keine besonderen Kennzeichen. Z. 8349. Steyr, am 19. Juni 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Unterstützungsschwindler Josef Gößler. Der 54 Jahre alte, in Kalchberg, Bezirk Voitsberg, heimatberechtigte Josef Gößler, Brauergehilfe, welcher schon oft wegen Bettelns und Landstreicherei abgestraft wurde, pflegt sich Unterstützungen auf Kosten seiner Heimatsgemeinde zu erschwindeln, wodurch er die letztere schon bedeutend ge¬ schädigt hat. Derselbe ist über mittelgroß, stark gebaut, hat blondes Haar und trägt Schnurrbart. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden zu dem Zwecke aufmerksam gemacht, dass dem Josef Gößler keinerlei Geldunterstützungen ausgefolgt werden, beziehungsweise derselbe vor ärztlich sichergestellter Nothwendigkeit nicht in Spitalspflege aufge¬ nommen, vielmehr im Betretungsfalle der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen werde. Steyr, am 14. Juni 1899. Z. 7951. Widerruf. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei vom 20. Mai l. J., Z. 8879/IV, wurde der mit dem h. ä. Erlasse vom 10. April l. J., Z. 4891 (Amtsblatt Nr. 15), currendierte stellungspflichtige Ludwig Swoboda bereits eruiert. Steyr, am 19. Juni 1899. Z. 8346. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen = Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. Juni bis 10. Juni 1899. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Garsten. 2. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Ennsdorf. Erlöschen der Seuche. Bezirk Braunau: Gemeinde und Ortschaft Rams¬ hofen; Gemeinde Schwandt, Ortschaft Kronleiten. 2. Milzbrand. Bestehen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Garsten. 3. Rotz. Ausbruch der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Zell a. Pr., Ort¬ schaft Berg. 4. Bläschenausschlag. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. 5. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Liebenau. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ebelsberg, Ort¬ schaften Ebelsberg, Ufer. 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Perg.

8 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Matzelsdorf; Gemeinde Wartberg, Ortschaft Penzendorf. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt Enns; Gemeinde und Stadt Urfahr. 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Hilbern. 4. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Vöcklamarkt. 6. Schweinepest. Bestehen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Scharten, Ortschaft Kronberg. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Buchkirchen, Ortschaften Hupfau, Mistlbach. An sämmtliche Genossenschafts- und Krankencassen=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro Mai 1899. 1. Franz Ragl, Tischlergewerbe in Bad Hall Nr. 182. 2. Franz Blasl, öff ntliche Brückenwage in Stiedelsbach Nr. 97, Gemeinde Losenstein, 3. Alois Mayrhofer, Wirts¬ gewerbe in Pfarrkirchen Nr. 19. 4. Johann Ritsch, Neu¬ schönau Nr. 24, Gemeinde St. Ulrich, Abfüllen des Bieres in Flaschen zum Zwecke des Handels desselben. 5. Johann Hackl, Schneidergewerbe in Unterdambach Nr. 12, Gemeinde Garsten. 6. Johann Kröpfl, Fleischhauergewerbe in Sierning¬ hofen Nr 37, Gemeinde Sierning. 7. Karl Klein, Bäcker¬ gewerbe in Arzberg Nr. 28, Gemeinde Reichraming. 8. Innocenz Strunz, Schuhmachergewerbe in Kroisbach Nr. 12, Gemeinde Losensteinleiten. 9. Adalbert Kufner, Schuhmachergewerbe in Unterburgfried Nr. 7, Gemeinde Land Kremsmünster. 10. Magdalena Fluch, Gemischtwaren¬ handel in Ternberg Nr. 3. 11. Johann Schüttengruber, Fleischhauergewerbe in Sierninghofen Nr. 46, Gemeinde Sierning. 12. Klara Leichtfried, Frauenkleidermachergewerbe in Markt Weyer Nr. 40. 13. Franz Urban, Schlosserge¬ werbe in Lindau Nr. 22, Gemeinde Gaflenz, mit Repa¬ ratur von landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrrädern. 14. Johann Dichlberger, Bindergewerbe in Großraming Nr. 55. 15. Stephan Hackl, Schneidergewerbe in Stiedelsbach Nr. 149, Gemeinde Losenstein. 16. Erhard Zeiser, Wagner¬ gewerbe in Thann Nr. 9, Gemeinde Gleink. 17. Josef Fink, Flaschenbierfüllergewerbe in Sarning Nr. 44, Ge¬ meinde Garsten. 18. Ignaz Gebeshuber, Müllergewerbe in Pachersdorf Nr. 20, Gemeinde St. Marien. 19. Ferdinand Buchner, Handel mit Zuckerbäcker= und Lebzelterwaren in Unterhimmel Nr. 5, Gemeinde Garsten. 20. Josef Winter in Sierning Nr. 144, Handel mit Fahrrädern und deren Bestandtheilen, mit Näh= und landwirtschaflichen Maschinen und deren Bestandtheilen und Geschmeideartikel. 21. Ignaz Hußlik, Frächtergewerbe in Reichraming Nr. 37. 22. Johann Prameshuber, Fürkäuflergewerbe in Maria Laah Nr. 17, Gemeinde Losensteinleiten. 23. Franz Brandstetter, Handel mit optischer Ware, wie Augengläsern, Fernrohren 2c., in Bad Hall Nr. 124. B. Gewerberücklegungen pro Mai 1899. 1. Ignaz Bumsenberger, Wirtsgewerbe in Sarning Nr. 34, Gemeinde Garsten. 2. Alois Notz, Wirtsgewerbe in Jäger¬ berg Nr. 6, Gemeinde St. Ulrich. 3. Franz Gebeshuber, Müllergewerbe in Pachersdorf Nr. 20, Gemeinde St. Marien. 4. Franz Schedl, Beinschneiderei in Sierninghofen Nr. 48, Gemeinde Sierning. 5. Peter Walob, Trödlergewerbe in Sierning Nr. 20. 6. Sebastian Kollenz, Handel mit Obst¬ most in Gebünden in Unterhimmel Nr. 5, Gemeinde Garsten. 7. Therese Burschberger in Kematen Nr. 74, Be¬ trieb eines Oehlstampfes. 8. Johann Langerbauer, Nagel¬ schmiedgewerbe in Losenstein Nr. 38. 9. Matthias Heidl¬ mair, Hufschmiedgewerbe in Spieldorf Nr. 11, Gemeinde Eberstallzell. C. Sonstige Gewerbeveränderungen pro Mai 1899. 1. Johann Obermair, Gemischt= und Spezerei¬ warenhandel in Unterrohr Nr. 3, Standortsverlegung nach Markt Kremsmünster Nr. 100. 2. Therese Obermair, Land Kremsmünster Nr. 29, Marktfierantin mit gemischten Waren auf Märkten, Standortsverlegung nach Markt Kremsmünster Nr. 100. 3. Franz Brandstetter, Handel mit optischen Waren (Augengläsern und Fernrohren) in Bad Hall Nr. 124, Filiale in Bad Hall Nr. 18 während der Saison, Geschäfts¬ führer Franz Brandstetter. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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