Amtsblatt 1899/24 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 15. Juni 1899

Amts-Blatt k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1899. Steyr, am 15. Juni Nr. 24. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten Inserate angenommen werden. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, am 17. Juni 1899. Z. 7996. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und Herren Gemeinde-Aerzte sowie k. k. Gendarmerieposten¬ Commanden. Pestgefahr. Zufolge des jüngst constatierten Auftretens von Pest¬ erkrankungen in Alexandrien (Aegypten) ist die Gefahr einer Einschleppung der Seuche umso näher gerückt, da bereits eine große Zahl von Personen von dort nach Europa zu flüchten beginnt. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 6. d. M., Z. 9881/V, werden daher die Gemeinde=Vor¬ stehungen aufgefordert, alle jene Maßnahmen sofort einzu¬ leiten, welche zu wirksamer Hintanhaltung einer Weiterver¬ breitung der Krankheit, falls dieselbe eingeschleppt werden sollte, zu ergreifen sind. Insbesondere wird die in den letzten Jahren anlässlich der Cholera und Pestgefahr wiederholt auf¬ getragene Assanierung und Beseitigung sanitärer Missstände kräftigst zu fördern und wo dieselbe bisher mangelhaft oder ungenügend war oder gar vernachlässigt wurde, ernstlich in Angriff zu nehmen sein. Es wird den Herren Gemeindeärzten in Erinnerung gebracht, dass sie gemäß ihrer Dienstinstruction den sanitären Zuständen und den auf sie Einfluss nehmenden Verhältnissen ihr fortge¬ setztes Augenmerk zuzuwenden haben, dass sie bei Wahr¬ nehmung sanitärer Uebelstände, welche durch ihren Bestand die Gesundheit einzelner oder das allgemeine öffentliche Gesundheitswohl zu gefährden geeignet sind, durch Be¬ lehrung, persönliche Einflussnahme oder ärztlich sachver¬ ständige Berichterstattung und Antragstellung bei der zu¬ ständigen Gemeindevertretung die Abstellung solcher Uebel¬ stände in Anregung zu bringen und im Falle, dass ihren berechtigten Anträgen keine Folge gegeben werden sollte, die politische als Sanitätsbehörde hievon in Kenninis zu setzen haben, welche ihrerseits die Thätigkeit der Gemeinden in dieser Beziehung zu überwachen hat und während der Epidemiegefahr auch gemäß § 4 a des Reichssanitäts¬ Gesetzes bei Vernachlässigung der den Gemeinden im über¬ tragenen Wirkungskreise obliegenden Durchführung prophy¬ laktischer Maßnahmen selbstthätig eingreifen würde. Die sorgsamste Aufmerksamkeit muss den aus Pest¬ gegenden ankommenden Personen zugewendet werden. Aus Alexandrien abreisende Personen, werden daselbst vor ihrer Einschiffung einer ärztlichen Untersuchung auf ihren Gesundheitszustand, deren Reisegepäck, wenn nöthig einer Desinfection unterzogen. Die Schiffe des österr, ung. Lloyd, welche Reisende befördern, haben ausnahmslos einen Arzt an Bord, welcher während der Fahrt den Gesundheits¬ zustand aller eingeschifften Personen überwacht. Bei der Ankunft in österreichischen Häfen findet eine sanitäre Revision sowohl der Personen, wie des Gepäcks und des Schiffes selbst statt, und zwar während der im Sinne der Beschlüsse der Sanitätsconserenz von Venedig (1897) ein¬ gerichteten verlängerten Observation. Eine Liste der zum freien Verkehre zugelassenen Personen wird seitens der k. k. Seebehörde der Polizeibe¬ hörde des Ankunstshafens übergeben, welch letztere ver¬ pflichtet ist, in der anlässlich der Choleragefahr festgesetzten Weise und auf kürzestem Wege die nothwendigen Ver¬ ständigungen an die zunächst in Frage kommenden Verkehrs¬ anstalten (Eisenbahnstation, Einschiffungsstation, Verkehrs¬ unternehmung), an welche die Weiterreisenden überwiesen werden, eventuell bei anderweitiger Fortsetzung der Reise an die Ortsgemeinde und die politische Be¬ hörde des nächstgewählten Aufenthaltsortes gelangen zu lassen, damit diese Ankömmlinge der in den Beschlüssen der gedachten Conferenz vorgesehenen, vom Tage der Zulassung zum freien Verkehre an zu rechnenden 10tägigen sanitären Ueberwachung unterstellt werden können. Diese Ueberwachung setzt eine sehr genaue Hand¬ habung der Fremdenpolizei voraus, welche daher den Gemeinden strengstens zur Pflicht gemacht wird. Sollten sich bei einem Ankömmlinge oder bei anderen Personen irgendwelche bedenkliche Krankheitserscheinungen, welche auf den möglichen Bestand einer Pestinfection hindeuten, zeigen, so ist ohne jeden Verzug unter allen gebotenen localpolizeilichen Vorsichten und Maßnahmen die Ueberstellung des Kranken in isolierte Krankenpflege zu veranlassen und auf dem kürzesten Wege hieher die Anzeige zu erstatten. An Pest erkrankte Personen und deren Wartepersonale

2 müssen sorgfältigst und sicher isoliert, ihre Kleider, Wäsche und sonstigen Effecten, die Localitäten, in denen sie sich aufgehalten haben, gründlich desinfisciert, minder¬ wertige Gegenstände verbrannt werden. Ueber die anlässlich der bestehenden Pesteinschleppungs¬ gefahr getroffenen localpolizeilichen Maßregeln ist durch die Gemeinde=Vorstehungen bis Ende laufenden Monats anher Bericht zu erstatten. Z. 7594. Steyr, am 14. Juni 1899. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 29. Mai l. J., Z. 9331/I, werden die Gemeinde=Vorstehungen ange¬ wiesen, die nachstehende Kundmachung, betreffend die Abthei¬ lung für Pflanzenschutz der k. k. landwirtschaftlichen chemischen Versuchsanstalt, in den Kreisen der Landwirtschaft treibenden Bevölkerung thunlichst zu verlautbaren. Kundmachung. Das k. k. Ackerbauministerium hat an der k. k. land¬ wirtschaftlichen chemischen Versuchsstation in Wien, II., Trumerstraße Nr. 3, eine besondere „Abtheilung für Pflanzen¬ schutz“ errichtet, deren Aufgabe es ist, den Landwirten unentgeltlich Auskünfte über Pflanzenkrankheiten (Rost, Mehlthau, Fäule u. s. w.) und Pflanzenschädlinge (Heuschrecken, Rüsselkäfer, Läuse u. s. w.) zu ertheilen und ihnen die zur Bekämpfung dieser Uebel geeigneten Mittel zu bezeichnen. Eine möglichst ausgiebige Benützung dieser Einrichtung von Seite der Landwirte ist in hohem Maße wünschenswert. Wenn die Landwirte in ihren Gärten und Wäldern oder auf ihren Feldern und Wiesen irgend welche ungewöhn¬ liche Erscheinungen bemerken, die auf das Vorhandensein einer Erkrankung der Pflanzen schließen lassen, mögen sie unverzüglich solche erkrankte Pflanzen oder, falls Thiere die augenscheinliche Ursache sind, die beschädigten Pflanzen und die zerstörend auftretenden Thiere an die k. k. landwirtschaft¬ liche chemische Versuchsstation (Abtheilung für Pflanzenschutz) Wien, II., Trumerstraße Nr. 3, einsenden und in ein paar Zeilen ihre Adresse und ihre Wünsche bekanntgeben. Es wird dadurch aufmerksam gemacht, dass dem Einsender außer dem Postporto, welches er auslegt, keinerlei Unkosten erwachsen und dass die Abtheilung ausschließlich in der Absicht gegründet wurde, die Landwirte im Kampfe gegen die ihre Ernten bedrohenden Schädlinge durch Rath und Belehrung zu unterstützen. Steyr, am 11. Juni 1899. Z. 7751. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Sammlung für Gurahumora. Am 11. Mai l. J. ist der Markt Gurahnmora in der Bukowina von einem verheerenden Brande heimgesucht worden. Im Verlaufe von nicht ganz zwei Stunden sind über 300 Gebäude, darunter die katholische Kirche nebst Pfarrhaus, alle öffentlichen Aemter bis auf eines, die Schulen sowie sämmtliche Geschäftslocale dem Feuer zum Opfer gefallen. Hab und Gut der Bevölkerung wurde ein Raub der Flammen und nur ausgiebige Hilfe aus nah und fern vermag die Noth und das Elend zu lindern, dem die obdach= und mittellosen Bewohner des in Asche gelegten Marktfleckens preisgegeben sind. Der Schaden, welcher durch die Feuersbrunst verursacht wurde, lässt sich dermalen noch nicht genau feststellen; jeden¬ falls beträgt derselbe weit über eine halbe Millionen Gulden und erreicht somit eine Höhe, welche im Hinblicke auf die Unzulänglichkeit der in der Bukowina zur Verfügung stehenden Hilfsmittel einen eindringlichen Appell an die Mildthätigkeit der Bewohner der übrigen Länder der Monarchie leider nur zu sehr rechtfertigt. Im Hinblicke auf die Größe des Unglückes hat das k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 15. Mai d. J., Z. 3570/M. J., auch in Oberösterreich eine allgemeine öffentliche Sammlung für die verunglückten Bewohner der Marktgemeinde Gurahu#ora angeordnet. Infolge Statthalterei=Eclasses vom 29. Mai l. J., Z. 1523/Pr., werden die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, diese Sammlung sofort einzuleiten und die einlaufenden Spenden ehestens hieher vorzulegen. Z. 7791. Steyr, am 11. Juni 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Sammlungsbewilligung. Seine Excellenz der Herr k. k. Statthalter hat laut Erlasses vom 5. Juni l. J., Z. 1684/Pr., dem „Vereine zur Heranbildung katholischer Lehrer“ in Wien die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei den Mitgliedern und bekannten Wohlthätern des Vereines mit Ausschluss der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden in der Zeit vom 5. Juni bis 5. Juli 1899 ertheilt. Dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane August Wewerka, welcher sich mit seiner, von der k. k. Statthalterei bestätigten Photographie auszuweisen hat, wurde das Sammlungs=Certificat ausgestellt. Z. 1029/B.=Sch.=R. Steyr, am 9. Juni 1899. An sämmtliche Schulleitungen. Die diesjährige Bezirslehrerconferenz wird am 6. Juli im Zeichensaale der Bürgerschule in Steyr abgehalten werden. Beginn: 9 Uhr 30 Minuten vormittags. Tagesordnung: 1. Mittheilungen des k. k. Bezirksschulinspectors. 2. Bericht des ständigen Ausschusses. 3. Wahl des ständigen Ausschusses. 4. „Elektrische Wellen und deren Anwendung in der Telegraphie ohne Draht. Acetylen.“ — Vortrag des Unterlehrers Albert Helfert in Kremsmünster. 5. Bericht der Bibliotheks=Commission. 6. Wahl der Bibliotheks=Commission. 7. Vorführung eines neuen Rechenapparates durch den Erfinder Josef Reiter, Lehrer in Pfarrkirchen. 8. Eventuelle Anträge. Hievon werden die Schulleitungen behufs Verständigung der unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt. Z 7866. Steyr, am 8. Juni 1899. An sämmtliche Schulleitungen. Wiederimpfung in den Schulen. Indem unter Einem die Ausweise II über die Revac¬ cinationen der Schulkinder im Jahre 1898 zur Hinterlage bei den Amtsacten rückgestellt werden, erhalten die Schul¬

leitungen gleichzeitig die Drucksorten für die Wiederimpfung in den Schulen für das Jahr 1899. Zur Wiederimpfung berufen sind alle Schüler, welche a) schon in der Kindheit mit gutem Erfolge geimpft worden sind, und b) bereits das 10. Lebens¬ jahr überschritten haben. (Alle bisher noch niemals oder erfolglos geimpften Schüler sind ja bereits in dem Ausweis I über die Imfungen aufgeführt.) Es handelt sich daher zunächst, alle jene Schüler in den Ausweis II einzutragen, an welchen die Revaccination im heurigen Jahre vorgenommen werden soll. Es sind dies folgende: 1. Alle jene Schüler, welche im vorigen Jahre 1898 zur Wiederimpfung bestimmt und im Ausweise II vom Jahre 1898 auch eingetragen gewesen sind, an denen aber die Revaccination aus was immer für Ursache (Krankheit, Renitenz, Nichterscheinen) unterlassen worden ist. 2. Jene Schüler, an welchen die Wiederimpfung zwar thatsächlich vorgenommen worden ist, wobei jedoch dieselbe erfolglos geblieben ist. Alle diese Schüler, deren Zahl bereits auf dem Um¬ schlage der neuen Drucksorte II angegeben erscheint, sind neu darin nominativ einzusetzen und anzuzeigen, ob selbe in Rubrik 4 und 5 einzureihen sind. Nachdem dies geschehen ist, sind alle übrigen Schüler, welche bereits in der Kindheit mit gutem Erfolge geimpft worden waren und welche seit dem Vorjahre das zehnte Lebensjahr erreicht haben (oder schon 10 Jahre alt hierber eingewandert sind), ebenfalls namentlich in die Rubriken 1, 2, 3 und 6 einzusetzen. Hierauf ist zu ermitteln und in die Rubriken 7 und 9 einzutragen, welche von den nominativ angeführten revac¬ cinationsfähigen Schülern seither durch Tod oder Aus¬ tritt aus der Schule in Abfall gekommen sind. Der Rest ist sodann in Rubrik 10 als in diesem Jahr revac¬ cinationsfähig einzusetzen. Hierauf wolle mit dem Herrn Impfarzt über den Tag und die Stunde der Wiederimpfung das Einvernehmen getroffen werden. Den Classenlehrern wird es dann obliegen, an dem Tage der Wiederimpfung und der Nachschau die Ausfüllung der Rubriken 11—.20 zu besorgen. Nach Beendigung der Wiederimpfung ist sodann der Ausweis II durch den Ortsschulrath anher in Vorlage zu bringen. Die Wiederimpfung soll bis Mitte Juli beendet wer¬ den, und hat bis längstens 1. August somit der Ausweis II ieramts einzulangen. Steyr, am 14. Juni 1899. Z. 8066. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Nr. 9711/II. Kundmachung betreffend die Beibringung von Viehpässen für Pferde, welche auf die Pferdemärkte der Stadt Graz aufgetrieben werden. Um den gesetzwidrigen Verkehr mit Pferden unsicherer oder verdächtiger Provenienz und der hiedurch bedingten Verbreitung von ansteckenden Pferdekrankheiten, insbesondere der Rotzkrankheit entgegenzuwirken und um die Herkunft der auf den Pferdemärkten der Stadt Graz gekauften und eventuell seuchenkrank befundenen Pferde sogleich sicherstellen zu können, fand die k. k. Statthalterei in Graz mit der Kund¬ machung vom 26. Mai 1899, Z. 16.791, auf Grund der Bestimmungen des letzten Absatzes des §. 8 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, anzuordnen, dass vom 1. Juli 1899 angefangen auch für Pferde, welche auf die Pferdemärkte der Stadt Graz aufgetrieben werden, Viehpässe beigebracht werden müssen. Hinsichtlich der Ausstellung der betreffenden Viehpässe und ihrer Form gelten die Bestimmungen der zum § 8 des citierten Gesetzes erlassenen Durchführungs=Verordnung vom 12. April 1880, R.=G.=Bl. Nr. 36, und wird insbesondere darauf aufmerksam gemacht, dass der Ausstellung der Vieh¬ pässe selbstverständlich die Beschau der Thiere durch einen Sachverständigen vorauszugehen hat. Dies wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass Uebertretungen obiger Verordnung nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, bestraft werden. Linz, am 9. Juni 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 9. Juni 1899, Z. 9711/II, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kennt¬ nis gesetzt. Z. 7794. Steyr, am 8. Juni 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Biehsalzverschleiß. Zufolge Note der k. k. Staatsbahndirection in Wien vom 22. April 1899, Z. 1338/S.=G., hat das k. k. Finanz¬ ministerium derselben mitgetheilt, dass namentlich die bäuerliche Bevölkerung sich darüber in Unkenntnis befindet, an welchen Eisenbahnstationen für den Viehsalzverschleiß eingerichtete Niederlagen des Salzgeschäftes der k. k. o.=ö. Staatsbahnen activiert sind, daher gar nicht in die Lage kommt, die zur leichteren Approvisionierung mit Viehsalz getroffenen Ma߬ nahmen auszunützen. Um diesem Uebelstande abzuhelfen und den Bezug von Viehsalz möglichst zu verallgemeinern, erachtet das k. k. Finanz¬ ministerium für wünschenswert, dass durch bezügliche Ver¬ lautbarungen auf Amts= und Markttagen durch die politischen Behörden, beziehungsweise im Wege derselben, eine in die breiteren Schichten der genannten Bevölkerung dringende Publicierung erreicht werde. Ueber Erlass der k. k. Statthalterei in Linz, ad Z. 7352/1899, werden daher die Gemeindevorstehungen unter Anschluss eines Verzeichnisses jener in Oberösterreich gelegenen Stationen der k. k. Staatsbahnen, in deren Salz¬ niederlagen auch Viehsalz zum Verschleiße gelangt, hievon mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bäuerlichen und viehzüchterischen Kreise in ortsüblicher Weise hierüber entsprechend zu verständigen. Steyr, am 8. Juni 1899 Z. 7593. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Widerruf. Die im Amtsblatt Nr. 7, Z. 1923, ausgeschriebene Aloisia Steininger wurde eruiert.

Steyr, am 10. Juni 1899. Z. 7952. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. Mai bis 2. Juni 1899. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde und Ortschaft Ramshofen; Gemeinde Schwandt, Ortschaft Kronleiten. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Garsten. 2. Milzbrand. Bestehen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Garsten. 3. Rotz. Bestehen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Thalheim, Ortschaft Ottsdorf. 4. Bläschenausschlag. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Schönegg. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. 5. Räude der Schafe. Bestehen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde St. Leonhardt, Ort¬ schaft Promenödt; Gemeinde Weigetschlag, Ortschaft Silberschlag. 6. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Liebenau. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt Enns. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Hilbern; Gemeinde Wartberg, Ortschaft Penzendorf. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Schwertberg. 2. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft March¬ trenk. 7. Schweinepest. Bestehen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Buchkirchen, Ortschaften Hupfau, Mistlbach. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Schärding: Gemeinde und Ortschaft Riedau. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ottnang, Ort¬ schaft Unterottnang. Z. 7915. Steyr, am 9. Juni 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des Josef Isermayr. Der im Jahre 1852 geborene, nach Garsten im Bezirke Steyr zuständige Josef Isermayr wurde mit dem Erkenntnisse der o.=ö. Landescommission vom 8. März 1899, Nr. 4058/II, zur Abgabe in die Zwangsarbeitsanstalt Laibach bestimmt, derselbe ist jedoch nach Erstehung seiner einmonat¬ lichen, gerichtlichen Strafe bereits im Monate Februar l. J. mit gebundener Marschroute in seiner Heimatsgemeinde Garsten eingelangt und hat sich sodann von da unbekannt wohin entfernt. Derselbe ist verheiratet, Bäcker von Profession, ist klein von Statur, hat ein ovales Gesicht, braune Augen, Haare und Augenbrauen, Nase und Mund regelmäßig und ist ein sogenannter Kniebohrer. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ posten=Commanden werden zufolge Erlasses der k. k. oberöst. Statthalterei in Linz vom 3. Juni 1899, Z. 9693/II, ange¬ wiesen, nach dem Verbleib des Genannten die eifrigsten Nachforschungen zu pflegen, im Falle seiner Ausforschung denselben in Verwahrung zu nehmen und hierüber sofort anher zu berichten. Z. 7993. Steyr, am 12. Juni 1899. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Tommanden. Unterstützungsschwindler Alois Homann. Alois Homann, 1875 geboren, Handlungscommis, zumeist wohnhaft in Wien bei seinen Angehörigen, treibt sich in letzter Zeit ohne Condition im In= und auch im Auslande herum und lässt sich unter Vorweisung seines Heimatscheines ddo. Arnoldstein, 24. November 1889, Nr. 13, von den Gemeinden Unterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen, wodurch der Gemeinde Arnoldstein im Bezirke Villach nicht unbedeutende Auslagen erwachsen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, dem Alois Homann in Hinkunft keinerlei Unterstützung zu verabreichen, denselben vielmehr gegebenen Falles der schubpolizeilichen Behandlung zuzuführen. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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