Amtsblatt 1899/23 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. Juni 1899

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1899. Nr. 23. Steyr, am 8. Juni Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 964/B.=Sch.=R. Steyr, 2. Juni 1899. An sämmtliche Schulleitungen. Im Nachhange zur Verordnung vom 18. April 1878, Z. 1181, hat der k. k. Landesschulrath zufolge Erlasses vom 10. Mai l. J., Z. 1209, angeordnet, dass fortan die an Schüler öffentlicher Volksschulen bei dem Uebertritte in eine Mittelschule im Sinne des Erlasses des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom 7. April 1878, Z. 5416, auszufolgenden Frequentationszeugnisse nicht nur von dem Leiter der Schule, sondern auch von dem betreffenden Classen¬ lehrer zu unterfertigen sind. Steyr, am 12. Juni 1899. Z. 7523. An sämmtliche Herren Gemeindeärzte. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 29. Mai, Z. 9413/V, bringe ich nachstehendes zur Kenntnis. Z. 9413/V. Kundmachung betreffend die Wahl des Vorstandes der oberösterreichischen Aerztekammer. In der am 26. Mai l. J. abgehaltenen consti¬ tuierenden Versammlung der oberösterreichischen Aerzte¬ kammer wurde zum Präsidenten Herr Dr. Adolf Ober¬ müllner in Linz, zu dessen Stellvertreter Herr Dr. Felix Gaisböck in Linz gewählt. Weiters wurden gewählt: Zu Vorstandsmitgliedern die Herren Dr. Eduard Clodi in Linz, Karl Lugmayr in Neufelden, Dr. Constantin Mittendorfer in Wels, Dr. Friedrich Knörlein in Schärding, Dr. Eduard Deissinger in Urfahr, Dr. Victor Klotz in Steyr und Dr. Friedrich Kränzl in Sierning; zu Ersatz¬ männern der Vorstandsmitglieder die Herren: Dr. Her¬ mann Reiß, Dr. Georg Feder und Dr. Eduard Singer in Linz, sowie Dr. Ferdinand Knitel in Ebelsberg; zu Delegierten in den Landessanitätsrath: Die Herren Dr. Adolf Obermüller und Dr. Felix Gaisböck; zu deren Stellvertretern: Die Herren Dr. Constantin Mitten¬ dorfer und Dr. Ferdinand Knitel. Von der k. k. Statthalterei Linz, am 29. Mai 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 2. Juni 1899. Z. 7524. An sämmtliche Herren Gemeindeärzte. Zahntechniker=Gewerbe. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. d. M., Z. 7643/VIII, bringe ich nachstehendes zur eventuellen Darnachachtung der Herren Gemeindeärzte in Erinnerung. Die Lehrzeit der Zahntechniker beträgt drei Jahre (für bereits ausgelernte Mechaniker oder Goldarbeiter blos zwei Jahre), dieselbe kann bei einem Zahntechniker oder Zahn¬ arzt vollstreckt werden. Um eine Concession zum selbständigen Betriebe der Zahntechnik zu erlangen, ist außer dem Zeugnisse über die vollendete Lehrzeit auch noch der Nachweis einer mindestens sechsjährigen Arbeit als zahntechnischer Gehilfe erforderlich und müssen von dieser Arbeitszeit mindestens drei Jahre im Atelier eines Zahnarztes (nicht Zahntechnikers) voll¬ streckt worden sein. Die anderen drei Jahre sollen als Gehilfe eines Zahntechnikers zugebracht werden. (§§ 3, 4 und 5 der M.=V. vom 30. März 1892, R.=G.=Bl. Nr. 55.) Die Vorschrift des bezogenen § 5 verfolgt den Zweck, die Zahntechniker während der vorgeschriebenen Gehilfenzeit einerseits mit den fachtechnischen Manipulationen ihres Gewerbes und andererseits mit der zahnärztlichen Anwendung ihrer Erzeugnisse und insbesondere mit gewissen, zur An¬ passung und Anbringung der Ersatzstücke erforderlichen zahn¬ ärztlichen Griffe vertraut zu machen. Eine ausschließlich bei Zahntechnikern oder ausschließlich bei Zahnärzten zugebrachte sechsjährige Gehilfenzeit lässt somit eine einseitige Ausbildung voraussetzen, welche den grundsätzlichen Anforderungen der erwähnten Ministerial¬ Verordnung keinerlei entspricht.

2 Steyr, am 7. Juni 1899. Z. 7752. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Z. 9489/II. Kundmachung betreffend die Einfuhr von thierischen Rohproducten aus der Türkei. Im Nachhange zur hieramtlichen Kundmachung vom 18. Mai l. J., Z. 8571/II, betreffend die künftighin noth¬ wendige Einholung von Specialbewilligungen zur Einfuhr von thierischen Rohproducten aus der europäischen Türkei, wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. Mai d. J., Z. 17.255, verlautbart, dass das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem k.k. Handels¬ ministerium aus sachlichen und administrativen Gründen zur Ertheilung dieser Specialbewilligungen die k. k. Statthalterei in Triest ermächtigt hat und demnach derlei Ansuchen dort¬ hin zu richten sein werden. Linz, am 2. Juni 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 2. Juni 1899, Nr. 9489/II, unter Hinweis auf die Statthalterei=Kundmachung von 18. Mai l. J., Z. 8571/II, h. a. Amtsblatt Nr. 22, Z. 7132, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, interessierte Kreise hievon besonders zu verständigen. Z. 7623. Steyr, am 5. Juni 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und h. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen= Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Mai bis 26. Mai 1899. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde und Ortschaft Ramshofen; Gemeinde und Ortschaft Schwandt. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Garsten. 2. Milzbrand. Bestehen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Garsten. 3. Bläschenausschlag. Bestehen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Schönegg. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. 4. Räude der Schafe. Bestehen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde St. Leonhardt, Ort¬ schaft Promenödt; Gemeinde Weigetschlag, Ortschaft Silberschlag. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Haibach, Ortschaften Affenberg, Haibach; Gemeinde Reichenau, Ortschaft Habruck. 5. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Liebenau. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Steinbach a. Z. 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Schwertberg. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Hilbern; Gemeinde Wartberg, Ortschaft Penzendorf. 6. Schweinepest. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Schärding: Gemeinde und Ortschaft Riedau. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ottnang, Ort¬ schaft Unterottnang. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redoction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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