4 Seucheneinschleppungen findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 5. Mai d. J., Z. 14.983, an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 15. März d. J., Z. 4473/II, unter Aufrechthaltung der Bestimmungen der hierämtlichen Kund¬ machung vom 3. Februar d. J., Z. 1915/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien mittels der Eisenbahn die nachstehenden Sperrverfügungen mit der Wirksamkeit vom heutigen Tage sofort zu verfügen: A. Gegen Ungarn wegen des Bestandes der 1. Lungenseuche gegen die Einfuhr von Rindern aus den Comitaten: Arva, Lipto, Nyitra und Trencsen, sowie dem Stuhlbezirke Nagy¬ mihaly des Comitates Zemplen; 2. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus: a) den Comitaten; Also=Feher, Arad, Bacs=Bodrogh, Baranya, Bekes, Bereg, Bihar, Gömör=Kishont, Hont, Komarom, Nograd, Pest=Pilis=Solt=Kiskun, ausschließlich der Schweinemastanstalt in Köbanya (Steinbruch), Somogy, Szabolcs, Szatmar, Temes, Tolna, Torda=Aranyos, Veszprem, Zala und Zemplen, dann den b) königlichen Freistädten: Arad, Debreczen, Komarom, Szatmar=Nemeti, Szeged, Szekesfehervar und Ujvidek. B. Gegen Croatien=Slavonien wegen des Bestandes der 1. Schweineseuche: gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Comitaten Belo¬ var=Kreutz und der königlichen Freistadt Kaproneza: 2. Schafpockenseuche: gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Comitaten Mo¬ drus=Fiume und Lika=Krbava mit der Stadt Carlopago. In Abänderung des Punktes 3, lit. a, Absatz 2, der hierämtlichen Kundmachung vom 3. Februar 1899, Z. 1915/II, wird als Consumort zum Bezuge von geschlachteten Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien außer den Orten Freistadt, Gmunden, Ischl, Linz, Steyr und Wels noch die Stadt Enns bestimmt. Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden, wobei auch die Vorschriften des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) Anwendung finden. Linz, am 12. Mai 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 18. Mai 1899. Z. 6885. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 8211|II. Kundmachung. betreffend Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauen¬ thieren aus dem Occupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten officiellen Thierseuchen=Aus¬ weises der Landesregierung in Sarajevo über die Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten im Occupationsgebiete, findet die k. k. Statthalterei zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 5. Mai d. J., Z. 14.982, unter Aufrecht¬ haltung der mit der hierämtlichen Kundmachung vom 5. Jänner d. J., Z. 39/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus dem Occupationsge¬ biete mittelst der Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Bos.=Dubica, Bos.=Gadiska, Bos.=Novi, Gradacac, Sanskimost und Zwornik nach Oberösterreich zu verbieten und die Wirksamkeit dieses Verbotes mit dem heutigen Tage eintreten zu lassen. Uebertretungen dieser Verfügung, durch welche die h. ä. Kundmachung vom 3. Februar 1899, Z. 1914/II, außer Wirksamkeit tritt, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise nach § 46 des allgemeinen Thier¬ seuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 12. Mai 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 23. Mai 1899. Z. 7097. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Entwichener Zwängling Hofstetter Josef. Laut Anzeige der Direction der Landes=Zwangsarbeits¬ Anstalt Laibach vom 19. Mai l. J., Z. 783, ist am 18. Mai l. J. um circa 12 ¾ Uhr nachmittags von der in Log detachierten Arbeitsabtheilung entwichen: Der mit Erkenntnis der k. k. Statthalterei Linz vom 31. Jänner 1898, Z. 1720/II, anher notionierte, seit 11. Februar 1898 hieranstalts dete¬ nierte und in die 1. Disciplinarclasse noch nicht eingereichte, nach Stadt Steyr im politischen Bezirke daselbst heimats¬ berechtigte, 31 Jahre alte Oberösterreicher=Zwängling Hof¬ stetter Josef. Derselbe ist mittlerer Statur, schlanken Körperbaues, hat ein ovales Gesicht, braune Haare, eben¬ olche Augenbrauen und blaue Augen, eine gewöhnliche Stirne, Nase spitz, Mund proportioniert, gute Zähne, ein ovales Kinn und trägt einen kleinen Schnurrbart. Er spricht deutsch und ist seiner Beschäftigung nach Taglöhner. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwäng¬ lings=Zwilchmontur, ferner mit Hemd, Gattie, Schnürschuhen und sonstigen Kleinigkeiten ausgerüstet, welche Sorten alle die Marke: „Zwangsarbeitsanstalt Laibach“ tragen. Es ergeht daher der Auftrag, nach dem Genannten zu fahnden und denselben im Betretungsfalle an die nächste Schubstation behufs Abschiebung in die Zwangsarbeitsanstalt Laibach einzuliefern. Steyr, am 23. Mai 1899. Z. 7093. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerieposten - Commanden. Unterstützungsschwindler Johann Girg. Laut Anzeige des Bürgermeisteramtes in Hostau, politischer Bezirk Bischofteinitz, treibt sich der im Jahre 1879 geborene, nach Hostau zuständige Handlungs=Commis Johann Girg beschäftigungslos in der Welt herum und lässt sich auf Rechnung der Heimatsgemeinde Reisevorschüsse verabfolgen, wodurch dieser Gemeinde bereits nicht unbe¬ trächtliche Auslagen erwachsen sind.
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