Amts-Blatt k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 18. 1899. Steyr, am 4. Mai Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. Präuumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 6267. Steyr, am 3. Mai 1899. An die Gemeinde- Vorstehungen der Gerichts bezirke Kremsmünster und Neuhofen. Amtstage im Monate Mai in Kremsmünster und Neuhofen. Ich werde am Mittwoch den 17. Mai l. J. um 10 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei Markt Krems¬ münster und Mittwoch den 24. Mai l. J. ebenfalls um 10 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei Markt Neuhofen Amtstage abhalten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen behufs allgemeiner Verlautbarung in Kenntnis gesetzt. Z. 5975/IV St. Steyr, am 26. April 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Anlässlich mehrerer vorgekommener Fälle werden die Gemeinde=Vorstehungen aufmerksam gemacht, dass die Gemeindekanzleien keine amtlichen Einreichungsstellen für Bekenntnisse jeder Art oder für Beanständigungs=Beant¬ wortungen sind, dass demnach derartige Acten nicht als portofreie Dienstsache anher eingesendet werden dürfen, weil sich ein solches Vorgehen als eine Uebertretung des Post¬ gefälles darstellt. Z. 5241. Steyr, am 27. April 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Correspondenzen mit auswärtigen Behörden. Nach einer dem k. k. Ministerium des Innern im Wege des k. und k. Ministeriums des Aeußern zugekommenen Mittheilung des k. und k. Generalconsulates in Hamburg wiederholen sich in letzter Zeit die Fälle, dass österreichische Administrativ=Behörden und Gemeindevertretungen die Ham¬ burger Behörden in administrativen Angelegenheiten, haupt¬ sächlich in Militärsachen, unmittelbar in Anspruch nehmen. Da ein derartiges Vorgehen den über die Correspondenz mit auswärtigen Behörden bestehenden Vorschriften zuwider¬ läuft und nur Verzögerungen und Unzukömmlichkeiten zur Folge hat, werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Er¬ lasses der k. k. Statthalterei vom 5. April 1899, Z. 5397/II, erneuert auf die hierämtlichen Erlässe Amtsblatt Nr. 4 ex 1884, Z. 520, und Amtsblatt Nr. 36 ex 1885, Z. 9398, be¬ treffend die Correspondenzen mit dem Auslande, verwiesen, nach welchen Normen derlei Correspondenzen stets im diplo¬ matischen Wege durch die betreffenden k. u. k. österreichischen Botschafter, Gesandtschaften oder Consulate zu pflegen sind. Z. 6000. Steyr, am 27. April 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die im Juni fälligen Titelnachweisungen der Candidaten des geistlichen Standes, der Unter¬ lehrer und Lehrer und der ererbten Landwirte. Die Gemeinde=Vorstehungen, in deren Gemeinden die folgenden, nach dem Wehrgesetze Begünstigten zuständig sind oder sich aufhalten, haben diese Begünstigten ehestens auf¬ zufordern, die gesetzlich vorgeschriebene Titelnachweisung um so zuverlässiger hieramts im Laufe des Monates Juni l. J. einzubringen, als ihnen sonst die Begünstigung aberkannt werden müsste. I. Heer: Josef Binder, geb. 1868, Lehrer. Alois Rennerstorfer, geb. 1874, Candidat des geistlichen Standes. Max Nagler, geb. 1874, Landwirt. Alois Lehner, geb. 1875, Candidat des geistlichen Standes. Johann Tragner, ge¬ boren 1875, Lehrer. Max Ahorner, geb. 1875, Candidat des geistlichen Standes. Karl Büßer, geb. 1875, Lehrer. Andreas Wilhelm Richter, geb. 1868, Lehrer. Rudolf Elmauthaler, geb. 1877, Lehrer. II. Landwehr: Josef Lughofer, geb. 1865, Lehrer. Franz Binderberger, geb. 1873, Candidat des geistlichen Standes. Johann Buchberger, geb. 1874, Landwirt. Peter Schickmayr, geb. 1874, Landwirt. Josef Stögmüller, geb. 1876, Candidat des geistlichen Standes. Karl Porsche, geb. 1867, Lehrer.
2 Z. 746/B.=Sch.=R. Steyr, 2. Mai 1899. An die Leitungen der ein- und dreiclassigen Volksschulen. Der erste Theil des dreitheiligen Lesebuches für all¬ gemeine österreichische Volksschulen ist in neuer Bearbeitung von Franz Branky und Theodor Ziegler zum Preise von 60 Hellern im k. k. Schulbücher=Verlage in Wien erschienen, was den Leitungen der ein= und dreiclassigen Schulen mit dem Bemerken bekanntgegeben wird, dass andere Fibeln nicht in Gebrauch genommen werden dürfen. Bei der Fertigstellung der in Ausarbeitung befindlichen Detail=Lehrgänge ist hierauf Rücksicht zu nehmen. Z. 5902. Steyr, am 3. Mai 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen. XX. Staatslotterie für gemeinsame Militär=Wohl¬ thätigkeitszwecke. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit der Allerhöchsten Entschließung vom 18 Jänner 1899 allergnädigst zu genehmigen geruht, dass das Reinerträgnis der im I. Semester 1899 zur Durchführung gelangenden XX. Staats¬ lotterie für gemeinsame Militär=Wohlthätigkeitszwecke wie folgt gewidmet wurde, und zwar: a) Für den Baufond des Marien=Institutes in Krakau; b) für den Baufond der Marine=Pfarrkirche in der Vorstadt St. Policarpo zu Pola; für den Feldmissionsfond: d) für den militärischen Wirtschafts= und Hilfsverein „Mars“ und zur Schaffung von neuen Plätzen à 100 fl. jährlich der Staatslotterie¬ Militärstiftung. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Statthalterei=Erlasses vom 21. April l. J., Nr. 1009/Präs., mit der Aufforderung in Kenntnis gesetzt, diesem Unternehmen die thunlichste Unterstützung angedeihen zu lassen, da die Erreichung des humanitären Zweckes nur dann ermöglicht wird, wenn sich das Unternehmen der wohlwollenden Förderung von Seite aller Behörden zu erfreuen hat. Die dortamts gewünschte Anzahl von Losen, zu deren Vermittlung ich mich bereit erkläre, wolle unter Anschluss des hiefür entfallenden Betrages bis längstens 20. Mai l. J. anher bekanntgegeben werden. Der Preis eines Loses beträgt 2 fl. Z. 5511. Steyr, am 28. April 1899. Kundmachung. Hausierverbot in Bukovar. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 17. März d. J., Z. 7627, wurde laut Mittheilung des königl. ungar. Handelsministeriums vom 9. Februar d. J., Z. 127, die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Vukovar in Slavonien unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraph ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Dies wird im Sinne des Erlasses der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 25. März 1899, Z. 5221/VIII, mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes allgemein ver¬ lautbart. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand=Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. hauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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