2 17. Mai l. J. in Neuhofen stattfindenden Versammlung theilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, am 24. April 1899. Z. 5763. An alle Gemeinde- Vorstehungen. K. k. Ministerium des Innern z. Z. 12.205. Kundmachung. Autorisationsprüfung für Versicherungstechniker. In der Gemäßheit der Bestimmungen der Verordnung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 3. Februar 1895, R.=G.=Bl. Nr. 23, betreffend die Autorisierung von Versicherungstechnikern, wird hiemit bekanntgegeben, dass die im Ministerium des Innern bestellte Prüfungscommission in der zweiten Hälfte des Monates Mai 1899 Prüfungen von Candidaten, welche die Autorisation als Versicherungstechniker anstreben, vor¬ nehmen wir. Bewerber um Zulassung zur Ablegung der Prüfung in diesem Termine haben ihre gehörig gestempelten und instruierten Gesuche bis längstens 13. Mai l. J. beim k. k. Ministerium des Innern einzureichen. Die Gesuche sind gemäß § 3 der citierten Verordnung zu instruieren: 1. Mit einem Heimatscheine oder einem sonstigen Nach¬ weise der österreichischen Staatsbürgerschaft; 2. mit dem Nachweise der Eigenberechtigung (Tauf¬ oder Geburtsschein, eventuell Großjährigkeitserklärung); 3. mit einem von der Ortspolizeibehörde ausgestellten Sittenzeugnisse 4. mit einem Zeugnisse über die Absolvierung einer Mittelschule; 5. mit dem Nachweise, dass der Zulassungswerber an einer Hochschule Vorlesungen über höhere Mathematik ge¬ hört habe; 6. mit Zeugnissen von Versicherungs=Instituten oder öffentlichen Aemtern oder einer sonstigen glaubwürdigen Bestätigung, dass und wie lange der Bewerber sich selb¬ ständig oder im Dienste eines Versicherungs=Institutes oder in einem öffentlichen Amte mit der Ausführung ver¬ sicherungstechnischer Arbeiten beschäftigt hat. Die Bestimmung der Prüfungstage für die einzelnen zur Prüfung zugelassenen Candidaten innerhalb des oben festgesetzten Termines erfolgt durch den Vorsitzenden der Prüfungs=Commission. Vom k. k. Ministerium des Innern. Wien, am 12. April 1899. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Er¬ lasses der k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 21. April 1899, Z. 6851/VIII, zur allgemeinen Verlaut¬ barung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 24 April 1899. Z. 5420. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Aenderungen in der Arzneitax=Verordnung. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 8. April 1899, Z. 5953/V, bringe ich Nachstehendes zur Kenntnis: Im Reichsgesetzblatte vom 5. April 1899 ist sub Nr. 63 eine Verordnung des Ministeriums des Innern zur Verlautbarung gelangt, mit welcher ergänzende Bestimmun¬ gen zur Arzneitax=Verordnung für das Jahr 1899 vom 3. December v. J., R.=G.=Bl. Nr. 219, erlassen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hierauf mit der Aufforderung aufmerksam gemacht, sofort alle Apotheker, die Hausapotheken führenden Aerzte, sowie die nach dem Kranken¬ versicherungsgesetze vom 30. März 1888, R.=G.=Bl. Nr. 33, eingerichteten Krankencassen auf diese Verordnung aufmerksam zu machen. Die im Punkte 3 der Verordnung vorgesehene Ingerenz der politischen Landesbehörde auf die obligatorische Herab¬ minderung der Arzneimittelpreise für Rechnung der gedachten Krankencassen wird in der Regel nur dann einzutreten haben, wenn zwischen Apothekern und Krankencassen nicht besondere Vereinbarungen, welche durch diese Verordnung unberührt bleiben, aufrecht erhalten oder geschlossen werden und ein Streit über das Ausmaß der Taxnachlässe sich ergibt. Die obligatorische Herabsetzung der für die Receptur¬ arbeiten entfallenden Taxbeträge bei der Arzneidispensation für Rechnung der gedachten Krankencassen ist in dem Um¬ stande begründet, dass die revidierte pharmaceutische Arbeits¬ taxe pro 1899 infolge der nothwendig gewordenen theilweisen Erhöhung der Ansätze für umständlichere und mühevollere Recepturarbeiten eine Steigerung der Arzneimittelpreise ver¬ ursacht hat, obgleich die Toxpreise für Arzneimaterialien wesentlich herabgemindert und jene für Arzneigefäße nicht erhöht worden sind. Z. 5414. Steyr, am 22. April 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Zwängling Ferdinand Klambauer. Die Direction der Landes=Zwangs=Arbeitsanstalt in Laibach hat mit der Zuschrift vom 9. März 1899, Z. 354, mitgetheilt, dass der seinerzeit entwichene Oberösterreicher¬ Zwängling Klambauer Ferdinand am 9. März d. J. aus der k. k. Männerstrafanstalt Garsten in diese Anstalt rück¬ eingeliefert worden ist. Hievon wird mit Bezug auf den h. o. Erlass vom 15. Juni 1896, Z. 7586, Amtsblatt 25, Mittheilung gemacht. Steyr, am 26. April 1899. Z. 4849. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. 8. Gendarmerieposten - Commanden. Betreffend Ausforschung des stellungspflichtigen Alois Schacherslehner. Der am 3. März 1878 in Steyr, Steyrdorf Nr. 102, als außerehelicher Sohn der Magd Marie Schacherslehner, ehelicher Tochter des Georg Schacherslehner, Schleifers, und der Josefa, geb. Pretscherno, geborene Alois Schachers¬ ehner, zuständig nach Sierning, ist bei der diesjährigen Stellung illegal ausgeblieben. Die bisher nach seinem und seiner Angehörigen Ver¬ bleibe gepflogenen Erhebungen haben zu keinem positiven Resultate geführt. Es wird vermuthet, dass derselbe sammt seiner Mutter nach Amerika ausgewandert ist. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden erhalten den Auftrag, nach dem Auf¬ enthalte oder Ableben dieses Stellungspflichtigen und seiner Angehörigen zu sorschen und ein positives Resultat bis längstens 15. Juni l. J. hierher bekanntzugeben.
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