Amtsblatt 1899/17 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. April 1899

Amts-Blatt k. k. Bezirkshauptmannschaft Skeyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1899. Nr. 17. Steyr, am 27. April Das Amtsblatt erscheint jeden Dounerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für vortopflichtige Adressaten Inserate angenommen werden. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 4647/VIII St. Steyr, am 19. April 1899. Regelung der Geschäftszeit bei den Steuerämtern. Mit Erlass des k. k. Finanz=Ministeriums vom 23. März 1899, Z. 58819 ex 1898, wurde angeordnet, dass die Geschäftsstunden der Steuerämter in der Regel an Wochentagen die Zeit von 8—12 Uhr vormittags und von 2—6 Uhr nachmittags und an Feiertagen die Zeit von 8—12 Uhr vormittags zu umfassen haben. Nur in Fällen dringendsten Bedarfes darf von dieser Regel abgegangen werden. Die Cassagebarung dieser Aemter schließt jedoch an Wochentagen um 5 Uhr nachmittags, an Feiertagen um halb 12 Uhr vormittags und am letzten Arbeitstage in jedem Monate um 12 Uhr mittags ab. Am Weihnnachtstage (25. December) und an Sonn¬ tagen findet mit Ausnahme der Auszahlung der an einem solchen Tage etwa fälligen Besoldungen, Activitäts= und Ruhegenüsse keine Cassaamtshandlung statt und bleiben diese Aemter an den genannten Tagen in der Regel geschlossen. Die Verordnung tritt 30 Tage nach ihrer Verlaut¬ barung im R.=G.=Bl. vom 11. April 1899 in Kraft. Z. 5611. Steyr, am 20. April 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Volkszählung in Oesterreich. Im Verlage der Verlagsbuchhandlung „Styria“ in Graz ist unter dem Titel „Die Volkszählung in Oesterreich“ eine ausführliche Schrift des Dr. Heinrich Mayrhofer von Grünbühel, k. k. Statthalterei=Secretär in Graz, erschienen, welche die Durchführung der Volkszählung in Oesterreich vom administrativen Standpunkte behandelt. Diese Pub¬ lication, welche hauptsächlich den Zweck verfolgt, das Ver¬ ständnis für die Volkszählungsvorschriften zu verallgemeinern, in betheiligten Kreisen ein höheres Interesse für diese wichtige Verwaltungsangelegenheit zu erwecken und namentlich admini¬ strativen Beamten und Gemeinde=Vorstehern als Orientierungs¬ behelf für die nächste Volkszählung nach dem Stande vom 31. December 1900 zu dienen, enthält eine eingehende Erläuterung der durch das Gesetz vom 29. März 1869 (R.=G.=Bl. Nr. 67) erlassenen Vorschrift über die Vornahme der Volkszählung und bringt zugleich eine Darstellung der officiellen Lösung aller jener principiellen Fragen, welch bei den letzten Volkszählungen in den im Reichsrathe ver¬ tretenen Königreichen und Ländern auftauchten. Für die nächste mit 31. December 1900 durchzuführende Volkszählung werden selbstverständlich ausschließlich die zu gewärtigenden besonderen Weisungen des k. k. Ministeriums des Innern maßgebend sein, allein es ist wünschenswert, dass schon vor Erlassung specieller Weisungen durch diese Abhandlung das allgemeine Interessa und das Verständnis für die Volkszählung namentlich bei jenen zur Mitarbeit an derselben berufenen Organen, welche bisher hiebei nicht mitgewirkt haben, geweckt werde. Mit Rücksicht auf den Wert also, den diese Abhandlung für die Volkszählungsorgane hat, und in Hinblick darauf, dass durch deren Studium der Gesichtskreis derselben gewiss nur erweitert wird, werden die Gemeinde=Vorstehungen von dem Erscheinen dieser Broschüre mit der Einladung ver¬ ständigt, dass deren Preis per Exemplar 3 Kronen beträgt, und allfällige Bestellungen darauf bei der Bezirkshaupt¬ mannschaft bis 10. Mai zu erfolgen haben. Z. 635. Steyr, am 20. April 1899. An sämmtliche Schulleitungen. Der Verein für Knabenhandarbeit in Oesterreich wird auch in diesem Jahre in der Zeit vom 17. Juli bis 13. August an seiner 1. Wiener Schulwerkstätte, VII., Neubaugasse 42 und Zollergasse 41, einen Curs zur Heranbildung von Lehrern des Handfertigkeits=Unterrichtes für Knaben abhalten. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 28. März l. J., Z. 969, behufs Verständigung des Lehrpersonales in Kenntnis gesetzt. ad Z. 353. Steyr, am 20. April 1899. An sämmtliche Schulleitungen. Der mit dem h. a. Erlasse vom 8. März l. J., Z. 353, abverlangte Bericht ist unverzüglich zu erstatten. Z. 650/B.=Sch.=R. Steyr, am 21. April 1899. Amtserinnerung. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt jenen Mitgliedern des Zweigvereines Kremsmünster, welche an der am

2 17. Mai l. J. in Neuhofen stattfindenden Versammlung theilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, am 24. April 1899. Z. 5763. An alle Gemeinde- Vorstehungen. K. k. Ministerium des Innern z. Z. 12.205. Kundmachung. Autorisationsprüfung für Versicherungstechniker. In der Gemäßheit der Bestimmungen der Verordnung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 3. Februar 1895, R.=G.=Bl. Nr. 23, betreffend die Autorisierung von Versicherungstechnikern, wird hiemit bekanntgegeben, dass die im Ministerium des Innern bestellte Prüfungscommission in der zweiten Hälfte des Monates Mai 1899 Prüfungen von Candidaten, welche die Autorisation als Versicherungstechniker anstreben, vor¬ nehmen wir. Bewerber um Zulassung zur Ablegung der Prüfung in diesem Termine haben ihre gehörig gestempelten und instruierten Gesuche bis längstens 13. Mai l. J. beim k. k. Ministerium des Innern einzureichen. Die Gesuche sind gemäß § 3 der citierten Verordnung zu instruieren: 1. Mit einem Heimatscheine oder einem sonstigen Nach¬ weise der österreichischen Staatsbürgerschaft; 2. mit dem Nachweise der Eigenberechtigung (Tauf¬ oder Geburtsschein, eventuell Großjährigkeitserklärung); 3. mit einem von der Ortspolizeibehörde ausgestellten Sittenzeugnisse 4. mit einem Zeugnisse über die Absolvierung einer Mittelschule; 5. mit dem Nachweise, dass der Zulassungswerber an einer Hochschule Vorlesungen über höhere Mathematik ge¬ hört habe; 6. mit Zeugnissen von Versicherungs=Instituten oder öffentlichen Aemtern oder einer sonstigen glaubwürdigen Bestätigung, dass und wie lange der Bewerber sich selb¬ ständig oder im Dienste eines Versicherungs=Institutes oder in einem öffentlichen Amte mit der Ausführung ver¬ sicherungstechnischer Arbeiten beschäftigt hat. Die Bestimmung der Prüfungstage für die einzelnen zur Prüfung zugelassenen Candidaten innerhalb des oben festgesetzten Termines erfolgt durch den Vorsitzenden der Prüfungs=Commission. Vom k. k. Ministerium des Innern. Wien, am 12. April 1899. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Er¬ lasses der k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 21. April 1899, Z. 6851/VIII, zur allgemeinen Verlaut¬ barung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 24 April 1899. Z. 5420. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Aenderungen in der Arzneitax=Verordnung. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 8. April 1899, Z. 5953/V, bringe ich Nachstehendes zur Kenntnis: Im Reichsgesetzblatte vom 5. April 1899 ist sub Nr. 63 eine Verordnung des Ministeriums des Innern zur Verlautbarung gelangt, mit welcher ergänzende Bestimmun¬ gen zur Arzneitax=Verordnung für das Jahr 1899 vom 3. December v. J., R.=G.=Bl. Nr. 219, erlassen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hierauf mit der Aufforderung aufmerksam gemacht, sofort alle Apotheker, die Hausapotheken führenden Aerzte, sowie die nach dem Kranken¬ versicherungsgesetze vom 30. März 1888, R.=G.=Bl. Nr. 33, eingerichteten Krankencassen auf diese Verordnung aufmerksam zu machen. Die im Punkte 3 der Verordnung vorgesehene Ingerenz der politischen Landesbehörde auf die obligatorische Herab¬ minderung der Arzneimittelpreise für Rechnung der gedachten Krankencassen wird in der Regel nur dann einzutreten haben, wenn zwischen Apothekern und Krankencassen nicht besondere Vereinbarungen, welche durch diese Verordnung unberührt bleiben, aufrecht erhalten oder geschlossen werden und ein Streit über das Ausmaß der Taxnachlässe sich ergibt. Die obligatorische Herabsetzung der für die Receptur¬ arbeiten entfallenden Taxbeträge bei der Arzneidispensation für Rechnung der gedachten Krankencassen ist in dem Um¬ stande begründet, dass die revidierte pharmaceutische Arbeits¬ taxe pro 1899 infolge der nothwendig gewordenen theilweisen Erhöhung der Ansätze für umständlichere und mühevollere Recepturarbeiten eine Steigerung der Arzneimittelpreise ver¬ ursacht hat, obgleich die Toxpreise für Arzneimaterialien wesentlich herabgemindert und jene für Arzneigefäße nicht erhöht worden sind. Z. 5414. Steyr, am 22. April 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Zwängling Ferdinand Klambauer. Die Direction der Landes=Zwangs=Arbeitsanstalt in Laibach hat mit der Zuschrift vom 9. März 1899, Z. 354, mitgetheilt, dass der seinerzeit entwichene Oberösterreicher¬ Zwängling Klambauer Ferdinand am 9. März d. J. aus der k. k. Männerstrafanstalt Garsten in diese Anstalt rück¬ eingeliefert worden ist. Hievon wird mit Bezug auf den h. o. Erlass vom 15. Juni 1896, Z. 7586, Amtsblatt 25, Mittheilung gemacht. Steyr, am 26. April 1899. Z. 4849. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. 8. Gendarmerieposten - Commanden. Betreffend Ausforschung des stellungspflichtigen Alois Schacherslehner. Der am 3. März 1878 in Steyr, Steyrdorf Nr. 102, als außerehelicher Sohn der Magd Marie Schacherslehner, ehelicher Tochter des Georg Schacherslehner, Schleifers, und der Josefa, geb. Pretscherno, geborene Alois Schachers¬ ehner, zuständig nach Sierning, ist bei der diesjährigen Stellung illegal ausgeblieben. Die bisher nach seinem und seiner Angehörigen Ver¬ bleibe gepflogenen Erhebungen haben zu keinem positiven Resultate geführt. Es wird vermuthet, dass derselbe sammt seiner Mutter nach Amerika ausgewandert ist. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden erhalten den Auftrag, nach dem Auf¬ enthalte oder Ableben dieses Stellungspflichtigen und seiner Angehörigen zu sorschen und ein positives Resultat bis längstens 15. Juni l. J. hierher bekanntzugeben.

3 Steyr, am 19. April 1899. Z. 5563. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung des landsturmpflichtigen Christoph Pfaunmüller. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 16. März 1879 in Groß=Karlowitz, Bezirk Wall. Meseritsch, geborenen land¬ sturmpflichtigen Christoph Pfaunmüller, dessen Heimatbe¬ rechtigung bisher nicht ermittelt werden konnte, angesucht. Derselbe ist der Sohn des Heinrich und der Bernhardine Pfaunmüller, geborenen Hardes. Eine Personsbeschreibung konnte nicht beigebracht werden. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 1. April 1899, Z. 9644/2381 IIa, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Landsturmpflichtigen aufgeführt erscheint, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist sofort zu berichten. Z. 5653. Steyr, 24. April 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. April bis 17. April 1899. 1. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Käfermarkt; Gemeinde Lasberg, Ortschaft Punkenhof; Ge¬ meinde Neumarkt, Ortschaft Matzelsdorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Steinersdorf. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Eberstallzell, Ortschaften Hallwang, Spieldorf. 2. Räude der Schafe. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Haibach, Ort¬ schaften Affenberg, Haibach; Gemeinde Reichenau, Ortschaft Habruck; Gemeinde Weigetschlag, Ortschaft Silberschlag; Gemeinde St. Leonhard, Ortschaft Promenödt. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaft Obersonnberg. Steyr, am 12. April 1899. An sämmtliche Genossenschaften und Krankenrassen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbsanmeldungen pro März 1899. 1. Rosa Pernegger, Frauenkleidermachergewerbe in Sierning Nr. 8. 2. Simon Jarosch, Schuhmachergewerbe in Unter¬ burgfeier Nr. 6, Gemeinde Land Kremsmünster, 3. Johann Melhorn, Bindergewerbe in Wartberg Nr. 8. 4. Michael Stöllnberger, Zeugschmiedgewerbe und Sägegewerbe=Betrieb in Stiedelsbach Nr. 50, Gemeinde Losenstein. 5. Franz Flach, Schuhmachergewerbe in Dietach Nr. 42, Gemeinde Gleink. 6. Therese Baumann, Frauenkleidermachergewerbe in M. Weyer Nr. 12. 7. Josef Michlmayr, Schuhmacher¬ gewerbe in Schwarzenthal Nr. 17, Gemeinde Losensteinleiten. 8. Franz Pilß, Friseur= und Raseurgewerbe in Sarning, Gemeinde Garsten. 9. Josef Diermberger, Bäckergewerbe in Unterhimmel Nr. 5, Gemeinde Garsten. 10. Franz Kaspar, Schuhmachergewerbe in Sarning Nr. 44, Gemeinde Garsten. 11. Franz Schittengruber, Jägerberg Nr. 27, Gemeinde St. Ulrich, Fleischhaugergewerbe mit der Be¬ rechtigung zur Fleischausschrottung und Kleinviehstecherei. 12. August Forsthuber, Schlossergewerbe in Kleinraming Nr. 24, Gemeinde St. Ulrich. 13. Leopold Hasenzagl, Fleischerei und Selcherei in Sierninghofen Nr. 16, Gemeinde Sierning. 14. Ottomar Janetschek, Kalkhandel in Jägerberg Nr. 23, Gemeinde St. Ulrich. 15. Leopold Brandecher, Schnittwarenhandel in Großraming Nr. 10. 16. Cäcilia Faitl, Handel mit Spezereiwaren, Salz, Petroleum und gebrannten geistigen Getränken in verschlossenen Gefäßen in Sierning Nr. 184. 17. Franz Mörtendorfer, Butter=, Bier=, Geflügel= und Spanferkelhandel in Penzendorf Nr. 42 b, Gemeinde Ried. 18. Michael Aigner, Holzschuhmachergewerbe in Christkindl Nr. 30, Gemeinde Garsten. 19. Franz Schachl, Uhrenhandel in Lahrndorf Nr. 7, Gemeinde Garsten. 20. Michael Wagenleithner, Handel mit Getreide und Spanferkeln in Hiersdorf Nr. 25, Gemeinde Wartberg. 21. Blasius Priegler, Handel mit Hadern, altem Eisen, Beinen und Schweinshaaren in Sierning Nr. 159. 22. Josef Kremser, Handel mit Sensen, Sicheln und Wetzsteinen in Feyeregg Nr. 53, Gemeinde Pfarrkirchen. 23. Johann Weixelbaumer, Gemischtwarenhandel in Kraxenthal Nr. 6, Gemeinde Garsten. 24. Johann Tunst, Dambach Nr. 24, Gemeinde Garsten, Handel mit gebrannten geistigen Getränken in verschlossenen Gefäßen. B. Gewerbeabmeldungen. 1. Eomund Hugo Pfotenhauer, Rasierergewerbe in Stein Nr. 57 a, Gemeinde Gleink. 2. Anna Achleithner, Wirtsgewerbe in Pirach Nr. 10, Gemeinde Garsten. 3. Marie Rittmannsberger, Gemischtwarenhandel in Allhaming Nr. 15. 4. Eduard Maly, Gemischtwarenhandel in Kraxenthal Nr. 6, Gemeinde Garsten. 5. Jakob Metzl, Kleiderhandel in Letten Nr. 178, Gemeinde Sierning. 6. Karl Derflinger, Fleischer= und Selchergewerbe in Sierninghofen Nr. 46, Gemeinde Sierning. 7. Matthias Meindlhummer in Pfarrkirchen Nr. 6, Mühl¬ zurichtgewerbe. 8. Franz Stögmüller, Müllergewerbe in Rühren¬ dorf Nr. 26, Gemeinde Ried. 9. Caspar Schedelberger, Pferde¬ handel in Schwamming Nr. 10, Gemeinde Garsten. C. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Josef Wohlmuth, Bäckergewerbe in Unterhimmel Nr. 5, Stand¬ ortsverlegung nach Neuschönau Nr. 43, Gemeinde St. Ulrich. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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