Amtsblatt 1899/16 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. April 1899

Amts-Blatt der k. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1899. Nr. 16. Steyr, am 20. April Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten Inserate angenommen werden. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 4415/VIII Str. Steyr, am 15. April 1899. Zufolge Erlasses des k. k. Finanz=Ministeriums vom 23. März 1899, Z. 30.515 ex 1898, ist vom 15. April 1899 ab beim k. k. Steuerreferate die Sonntagsruhe eingeführt worden. Es findet daher an Sonntagen kein Parteien¬ verkehr statt. Den Sonntagen gleichgestellt werden der Weihnachts¬ tag, der Neujahrstag und Frohnleichnamstag. Steyr, am 10. April 1899. Z. 5300. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit ist in allen Gemeinden die öffentliche Impfung durchzuführen. Zu diesem Behuse sind zunächst aus dem rückfolgenden Impfausweise B des Vorjahres 1898 alle jene Kinder nominativ in den Ausweis B pro 1899 zu übertragen, welche im Ausweise 1898 als ungeimpft verblieben bezeichnet sind. Sodann sind alle seit der letzten öffentlichen Impsung zugewachsenen ungeimpften Kinder (unter vier Jahren) einzutragen. Nachdem dies geschehen, sind in den betreffenden Rubriken jene Kinder zu bezeichnen, welche in Abfall ge¬ kommen sind, und zwar: 1. die gestorbenen, 2. die aus¬ gewanderten, und sind sodann die für 1899 impffähigen Kinder zu bezeichnen. Hierauf ist mit den Herren Gemeindeärzten über die Impfsammelplätze und die einzelnen Impftage das Einver¬ nehmen zu pflegen und das Ergebnis in dem beifolgenden Impsprogramme zu verzeichnen, welches sodann, mit der Unterschrift des Gemeindevorstehers versehen, bis 10. Mai 1899 anher vorzulegen ist. Bei der Impfung in den einzelnen Impfstationen hat ein Mitglied des Gemeindeausschusses und der Gemeinde¬ Beamte anwesend zu sein und letzterer sodann die Daten in die Rubriken einzusetzen, und zwar zunächst bei jenen welche nicht erschienen sind. Bei der Nachschau sind nach Angabe des Herrn Impf¬ Arztes die Daten über den Erfolg einzutragen und sodann der Ausweis abzuschließen. Hiebei werden die Gemeindeämter erinnert, dass schon vom Anfange der Impfung alle Kinder nach den einzelnen Impfsammelplätzen zusammenzustellen und getrennt einzutragen sind und dass es ganz unstatthaft ist, die ge¬ sammten Impflinge ohne Reihung nach den einzelnen Stationen aufzuführen. Ebenso ist das summarische Ergebnis sowohl bei jeder einzelnen Impfstation als auch die Gesammt¬ summe der Gemeinde zu berechnen und einzutragen. Bezüglich der Impsstoffe hat wie bisher aus¬ schließlich jener aus dem k. k. Impfstoffgewinnungs¬ Institute in Wien in Anwendung zu kommen, und zwar sowohl für die Gemeinde= als die Schulimpfungen. Nach Vollendung der Impfgeschäfte sind die Ausweise B (längstens bis Ende August) anher vorzulegen. Bezüglich der Particulare wollen die Herren Gemeinde¬ Aerzte sowohl die Gemeinde= als die Schulimpfung zu¬ sammenfassen und selbes bis Ende August ebenfalls im Wege der Gemeinde=Vorstehung anher vorlegen. Steyr, am 17. April 1899. Z. 5261. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Betreffend das Borkommen des seuchenhaften Ver¬ werfens der Kühe. Zufolge des mit dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. April 1899, Z. 5555/II, herabgelangten Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 22. März d. J., Z. 38.513, ist über das Vorkommen des seuchenhaften Ver¬ wersens der Kühe zu berichten. Um sich über den Stand dieser auch im hiesigen Bezirke bekannten, die Viehzucht schwer schädigenden Infections¬ krankheit eine eingehende Orientierung zu verschaffen, werden die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt, genaue Erhebungen

2 zu pflegen, ob diese Krankheit in dem Berichtsjahre 1898 überhaupt vorgekommen ist. Im bejahenden Falle hat die Gemeinde=Vorstehung unter Benützung des in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr erhältlichen und nachstehend abgedruckten Formulares der Nachweisung über das Vorkommen des seuchenartigen Verwerfens der Kühe genau zu berichten, in welcher Ort¬ schaft und in welchem Hofe dieses Verwerfen vorgekommen ist. Behufs richtiger Ausfüllung dieser Nachweisung hat sich die Gemeinde=Vorstehung an die sich mit der thierärzt¬ lichen Praxis befassenden Cur=Hufschmiede und sonstigen Sachverständigen zu wenden. Außerdem hat sich diese zu veranlassende Umfrage nicht nur auf die privaten Veterinärpersonen, sondern auch auf die landwirtschaftlichen Corporationen eventuell größeren Gutsverwaltungen zu erstrecken und ist bei dieser Umfrage besonders hervorzuheben, ob eine Wiederholung des seuchen¬ artigen Verwerfens in demselben Gehöfte beobachtet worden ist. Ueber die gemachten Erhebungen ist der Bericht zu¬ verlässig bis zum 10. Mai l. J. hieramts vor¬ zulegen. 2 8 Gesammt=Vieh¬ stand und Rasse der Thiere Anzahl der trächtigen Kühe Hievon haben verworfen Zeitperiode der Trächtigkeit beim Eintritt des Ver¬ werfens Wiederholtes Auf¬ treten des Ver¬ werfens in dem¬ selben Stalle Eventuelle Ein¬ schleppung und Art derselben Z. 5418. Steyr, am 17. April 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Nr. 6276/II. Kundmachung betreffend die Einfuhr von Rindvieh aus Oesterreich=Ungarn in das öffentliche Schlachthaus zu Zabrze in Preußen. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. April d. J., Z. 10.878, hat der königl. preußische Minister für Landwirtschaft, Domainen und Forsten die Einfuhr von lebendem Rindvieh aus Oesterreich=Ungarn, mit Ausnahme Galiziens und von der Lungenseuche jeweilig betroffenen Sperrgebiete, in das öffentliche Schlachthaus zu Zabrze widerruflich gestattet. Die diesbezüglich vom königl. preußischen Regierungs¬ Präsidenten in Oppeln erlassene Bekanntmachung vom 27. Februar 1899, Z. 6994, enthält folgende Einfuhrs¬ Bedingungen: 1. Die einzuführenden Thiere müssen österreichisch¬ ungarischen Ursprungs sein und dürfen nicht aus Galizien oder aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperr¬ gebieten Oesterreich=Ungarns stammen. 2. Die Einfuhr darf nur an den hiefür bestimmten Tagen und Eingangsstellen an der deutsch=österreichischen Grenze erfolgen. 3. Die in Betracht kommenden Sendungen müssen mit den im Artikel 2 des Viehseuchen=Uebereinkommens zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich=Ungarn vom 6. De¬ cember 1891 vorgeschriebenen Ursprungs= und Gesundheits¬ Zeugnissen versehen sein. 4. Die Thiere sind an der Grenzeingangsstelle einer thierärztlichen Untersuchung zu unterwerfen und, soferne sie hiebei seuchenfrei und unverdächtig befunden worden sind, mittels der Eisenbahn in geschlossenen (plombierten) Waggons ohne Umladung und unter thunlichster Vermeidung von Transportverzögerungen direct mit der Eisenbahn dem öffent¬ lichen Schlachthause in Zabrze zur Abschlachtung zuzuführen. 5. Die Unterbringung der eingeführten Thiere hat in Stallungen zu erfolgen, welche von denjenigen anderer Thiere vollständig getrennt sind. Auch ist Vorsorge zu treffen, dass im Uebrigen eine Berührung mit anderem Vieh nicht stattfindet. 6. Die Abschlachtung hat längstens innerhalb sechs Tagen nach der Einlieferung zu erfolgen. 7. Die Wiederausfuhr des in das Schlachthaus ein¬ führten Rindviehes ist gänzlich verboten. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 12. April 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. April 1899, Nr. 6276/II, in die Kenntnis gesetzt. Z. 5552. Steyr, am 19. April 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Regelung des Flaschenbierhandels. Die Gemeinde=Vorstehungen werden auf die Verord¬ nung der Ministerien des Handels und des Innern vom 30. März 1899, R.=G.=Bl. Nr. 64, besonders aufmerksam gemacht und aufgefordert, die in Betracht kommenden Ge¬ werbetreibenden hievon zu verständigen.

3 Steyr, am 16. April 1899. Z. 644/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen erhalten den Auftrag, folgende zur Abfassung des Jahreshauptberichtes erforderliche Nach¬ weisungen bis 1. Juni l. J. hieramts einzubringen: 1. Zahl der im schulpflichtigen Alter stehenden Kinder des Schulsprengels a) Knaben, b) Mädchen, c) zusammen. 2. Zahl der Kinder, welche die öffentlichen Volksschulen besuchen: a) Knaben, b) Mädchen, c) zusammen. 3 Zahl der Kinder, welche Privat=Volksschulen besuchen: a) Knaben, b) Mädchen, c) zusammen. 4. Zahl der schulpflichtigen Kinder, welche höhere Schulen, gewerbliche oder landwirtschaftliche Schulen oder Fachcurse besuchen: a) Knaben, b) Mädhen, c) zusammen. 5. Zahl der schulpflichtigen Kinder, welche zu Hause unterrichtet werden: a) Kaaben, b) Mädchen, c) zusammen. 6. Zahl der schulpflichtigen Kinder, welche wegen eines schweren körperlichen oder geistigen Gebrechens dauernd keinen Unterricht genießen: a) Knaben, b) Mädchen, c) zusammen. 7. Zahl der schulpflichtigen, normal entwickelten Kinder, welche keinen Unterricht genießen: a) Knaben, b) Mädchen, c) zusammen. 8. Welche Art der Schulbesuchs=Erleichterung ist an der dortigen Schule eingeführt? Anführung des Ministerial¬ Erlasses nach Datum und Zahl. (Min.=Erl. v. 14. Februar 1884, Z. 2684. — Min.=Erl. v. 17. November 1883, Z. 1641.— Min.=Erl. v. 8. Juni 1883, Z. 10.618, Art. V, P. 6, lit. e). 9. Wie viele der schulbesuchenden Kinder befinden sich im 7. Schuljahre? a) Knaben, b) Mädchen, c) zusammen. 10. Wie viele Kinder des 7. Schuljahres haben generelle Schulbesuchs=Erleichterungen erhalten? a) Knaben, b) Mädchen, c) zusammen. 11. Wie viele der schulbesuchenden Kinder befinden sich im 8. Schuljahre? a) Knaben, b) Mädchen, c) zusammen. 12. Wie viele Kinder des 8. Schuljahres haben generelle Schulbesuchs=Erleichterungen erhalten? a) Knaben, b) Mädchen, c) zusammen. Bei Beantwortung der vorstehenden Fragen ist der Schülerstand zu Beginn des Schuljahres als Grundlage zu nehmen. (Die Fragen 9 bis 12 sind von den Leitungen der Markischulen nicht zu beantworten.) 13. Wie viele Kinder wurden an jenen Schulen, die einen regelmäßigen siebenjährigen Schulbesuch haben, im letzten Quartale des 7. Schuljahres in den verkürzten Unterricht des 8. Schuljahres versetzt? a) Knaben, b) Mädchen, c) zusammen. 14. Wie viele schulbesuchende Kinder der Marktschulen Bad Hall, Gaflenz, Kremsmünster, Neuhofen und Weyer befinden sich im 7. Schuljahre? a) Knaben, b) Mädchen, c) zusammen. 15. Wie viele derselben haben individuelle Schulbesuchs¬ Erleichterungen erhalten? a) Knaben, b) Mädchen, c) zusammen. 16. Wie viele Kinder der Marktschulen befinden sich im 8. Schuljahre? a) Knaben, b) Mädchen, c) zusammen. 17. Wie viele derselben haben individuelle Schulbesuchs¬ erleichterungen erhalten? a) Knaben, b) Mädchen, c) zusammen. Die Fragen 14 bis 17 sind nur von den Leitungen der Marktschulen unter Beachtung des h. ä. Erlasses vom 2. Jänner 1893, Amtsblatt Nr. 1, zu beantworten.) 18. Wie viele Kinder haben am Schlusse des Schul¬ jahres die vorzeitige Entlassung im Sinne des § 21, alinea 6, des Reichsvolksschulgesetzes erhalten? a) Knaben, b) Mädchen, c) zusammen. 19. Wie viele blinde und taubstumme Kinder befinden ich im schulpflichtigen Alter? A. Blinde: a) Knaben, b) Mädchen, c) zusammen; B. Taubstumme: a) Knaben, b) Mädchen, c) zusammen. Welchen Unterricht erhielten sie und mit welchem Erfolge? 20. Zahl und Namen der geistlichen Religionslehrer. 21. Zahl und Namen der weltlichen Lehrpersonen (mit Ausschluss der Arbeitslehrerinnen): a) mit Lehr¬ befähigungs=, b) mit Reifezeugnis. Die reverspflichtigen Stipendisten sind speciell anzuführen und beizufügen: a) Name des genossenen Stipendiums, b) Betrag desselben, c) Dauer der Reverspflicht, d) Datum des Reifezeugnisses. 22. Wird an der dortigen Schule Turnunterricht ertheilt? a) Ganzjährig im gedeckten Raume, b) während der Sommer¬ monate im Freien, c) auf einem Turnplatze mit Geräthen, d) auf der Straße ohne Geräthe. 23. Wird an der dortigen Schule Handarbeitsunterricht ertheilt? Von der Classenlehrerin? In welchen Classen und wie viel Stunden? Von einer Handarbeitslehrerin? In welchen Classen und wie viel Stunden? Hat dieselbe das Lehrbefähigungszeugnis? Höhe der Remuneration derselben. 24 Besteht an der dortigen Schule ein zum Unterrichte der Kinder benützter Schulgarten? Wie groß (m*) ist derselbe? Was ist in Bezug auf Obstbaumcultur, Bienenzucht, Seidenbau u. s. w. geschehen? 25. Befindet sich im Orte a) eine Kinderbewahranstalt, b) ein Kindergarten, c) eine Privat=Lehranstalt für weibliche Handarbeiten? 26. Welche Lehrbücher sind an der dortigen Schule im Gebrauche? Genaue Angabe der Titel derselben. 27. Welche Lehrmittel wurden im abgelaufenen Jahre vom Ortsschulrathe beigestellt? Welcher Betrag ist im Jahrespräliminare des Ortsschulrathes für Lehrmittel ein¬ gestellt? Wird derselbe auch seinem Zwecke zugeführt? Allfällige Beschwerden sind anzuführen. 28. Sind an der dortigen Schule Wechselschuhe im Gebrauche? Wie viele? Wie bewähren sich dieselben? Von wem wurden sie beigestellt? 29. Sind Privatpersonen oder Corporationen im Berichtsjahre als besondere Förderer der Schule namhaft zu machen? Worin bestehen ihre verdienstlichen Handlungen? 30. Anführungen der Aenderungen im Lehrpersonale der Schule im abgelaufenen Schuljahre, der Beurlaubungen, epidemischen Krankheiten der Schulkinder, Sperrung der Schule 2c. Steyr, am 16. April 1899. Z. 645/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Die Scheine behufs Erlangung der Freiexemplare von Heinrichs Lesebüchern und Proschkos Liederquelle sind bis spätestens 10. Mai l. J. hieramts einzubringen. Hiebei wird bemerkt, dass nur auf je 10 Scheine ein Freiexemplar bgegeben wird. Die Zahl der eingesandten Scheine muss daher ein Vielfaches von 10 sein. Ueberzählige Scheine sind fürs nächste Jahr auszubewahren.

4 Steyr, 14. April 1899. Z. 603/ B.=Sch.=R. Concurs-Ausschreibung. An der dreiclassigen Volksschule in Neuhofen an der Krems kommt die Oberlehrerstelle zur definitiven Besetzung, mit welcher die systemmäßigen Bezüge der ersten Gehalts¬ classe und ein Naturalquartier verbunden sind. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Tauf¬ scheine, dem Reife= und Lehrbefähigungszeugnisse, dem Nach¬ weise über die Befähigung zur subsidiarischen Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes und den Nachweisen über die gesammte bisherige Dienstleistung oder statt der letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concursausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Steyr, 19. April 1899. Z. 5412. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Falsche Staatsnoten à 5 fl. Der k. k. Polizeidirection in Prag wurde eine bean¬ ständete Staatsnote à 5 fl. II. Emission vorgelegt, welche von der Commission zur Prüfung beanständeter Staatsnoten als das erste Exemplar einer neuen, und zwar der XIII. Plattendruckfälschung dieser Staatsnoten=Kategorie erkannt wurde. Die wesentlichsten Kennzeichen der Fälschung sind folgende: 1. Auf der ungarischen Textseite des Falsificates steht in dem das Notenbild umrahmenden Schriftband, in der linken oberen Ecke, theilweise verdeckt durch die die Ziffer „5“ tragende Rundscheibe an Stelle des unvollständigen Buchstabens „O“ der unvollstängige Buchstabe „F“. 2. Das unter 1 genannte, das Notenbild umrahmende Schriftband besitzt als Fond eine Strichlage, welche bei dem Falsificate auf der deutschen Textseite oben und unten aus je zehn Linien besteht, während die echten Noten dort einen aus 15 Linien bestehenden Fond aufweisen. 3. In demselben Schriftband sind auf der deutschen Textseite des Falsificates unten rechts in den Buchstaben der Strafandrohung zahlreiche Uncorrectheiten, von denen am auffälligsten die zu kurzen Buchstaben „T“, „I“ und „T“ in den Worten „gesetzlichen Strafe“ erscheinen. 4. Im Haupttextfelde der ungarischen Textseite des Falsificates ist in dem Worte „képezvén“ das zweite „e“ durch ein „o“ ersetzt, so dass dieses Wort „képozvén“ autet. Ferner ist in demselben Textfelde in dem Worte allamjegy“ der Buchstabe „e“ durch ein „c“ ersetzt. Endlich fehlen daselbst in den Worten „Bécsben“, „januär“ und „nevében“ die Accents. Die Serien= und Nummernbezeichnung ist auf dem Falsificate in einer heller rothen Farbe als auf den echten Noten gedruckt. Der braune Untergrund erscheint auf dem Falsificate sehr blass gedruckt, weshalb man dessen Uncorrectheiten nicht deutlich wahrnimmt. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 13. April l. J. Nr. 1151/Präs., ergeht der Auftrag, nach dem Vorkommen derartiger Falsificate zu forschen und über positive Ergebnisse anher zu berichten. Steyr, am 19. April 1899. Z. 5185. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Josef Drabek. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 20. October 1876 in Parad geborenen, nach Policna, Bez. Wall.=Meseritsch, heimat¬ berechtigten Josef Drabek, Sohnes des Johann und der Veronika Drabek, geborenen Roman, angesucht. Eine Per¬ sonsbeschreibung liegt nicht vor. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 20. März l. J., Z. 4642/IV, ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nachfor¬ schungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde auf¬ geführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 15. Juni 1899 zu berichten. Steyr, am 19. April 1899. Z. 5186. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung des Militärtax=Restanten Leopold Ottahal. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des im Jahre 1864 in Zubri geborenen und dahin zuständigen Militärtax=Restanten Leopold Ottahal, Sohnes des Kaufmannes Johann Ottahal in Mierowitz, das Ansuchen gestellt, weil die nach diesem Militärtax=Restanten in Mähren gepflogenen Nach¬ orschungen ohne Erfolg geblieben sind. Nach dem gegenwärtigen Aufenthalte des Genannten sind zufolge Statthalterei =Erlasses vom 20. März l. J., Nr. 4648/IV, die entsprechenden Nachforschungen einzuleiten und ein eventuelles positives Ergebnis bis 1. September 1899 hieher anzuzeigen. Steyr, am 19. April 1899. Z. 5187. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten- Commanden. Kranken=Simulant Franz Größl. Der im Jahre 1852 in Wien geborene, nach Chudiwa, Bezirk Klattau, heimatszuständige Maschinenschlosser Franz Größl zieht vagierend von einer Krankenanstalt in die andere und lässt sich gewohnheitsmäßig Unterstützungen auf

5 Rechnung seiner Heimatsgemeinde verabfolgen, wodurch er derselben nicht unbedeutende Kosten verursacht. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 19. März l. J., Z. 4758/V wird auf das Vorkommen des Kranken=Simu¬ lanten Franz Größl mit der Weisung aufmerksam gemacht, denselben vorkommenden Falles nicht vor ärztlich sicher¬ gestellter Spitalsbedürftigkeit und Unabweislichkeit in die Krankenpflege aufzunehmen, demselben ohne nachgewiesene Nothwendigkeit auch keine Geldunterstützungen zu gewähren, im Falle der Bestimmungs= und Ausweislosigkeit aber der nächsten Sicherheitsbehörde zur entsprechenden Behandlung zu überweisen. Z. 5451. Steyr, am 17. April 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Unterstützungsschwindler. Der im Jahre 1856 in Budapest geborene Friedrich Schneckenburger lässt sich gewohnheitsgemäß auf Grund einer von der Bezirkshauptmannschaft Rudolfswerth unter dem 2. Mai 1898, sub P.=Nr. 234, ausgestellten Reisebewilligung und auf Grund der irrthümlichen Angabe der Zuständigkeit in der Gemeinde Zagraz in dem Reisepasse ungebürlicher¬ weise Reise=Unterstützungen auf Rechnung der genannten Gemeinde ausfolgen. Die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerieposten¬ Commanden werden zufolge der Note der k. k. Landes¬ regierung in Laibach vom 28. März 1899, Z. 4525, auf dieses Individuum zu dem Zwecke aufmerksam gemacht, dass demselben Unterstützungen nicht verabreicht werden. Die Personsbeschreibung des Friedrich Schneckenburger ist folgende: Alter: geboren 1856. Stand: verehelicht. Beruf: Schreiber. Statur: groß. Gesicht: rund. Haar: braun. Augen: grau. Nase: regelmäßig. Stirne: regelmäßig. Besondere Kennzeichen keine. Z. 5264. Steyr, am 12. April 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Spitalsläufer und Unterstützungsschwindler Sebastian Wulz. Zufolge der Note der k. k. steiermärkischen Statthalterei vom 8. März l. J., Z. 5688, werden die Gemeinde=Vor¬ tehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden auf¬ merksam gemacht, dass der 31 Jahre alte, in St. Lorenzen ob Marburg heimatzuständige Sebastian Wulz, dem der rechte Arm fehlt, sich durch Simulation von Krankheiten die Aufnahme in Krankenhäuser, ferners von den Gemeinden Geldunterstützungen zu verschaffen pflegt, wodurch der Heimats¬ gemeinde erhebliche Unkosten verursacht werden. Dem Genannten sind demnach keinerlei Geldunter¬ stützungen auszufolgen und ist derselbe vor ärztlich sicher¬ gestellter Nothwendigkeit nicht in die Spitalspflege aufzu¬ nehmen, vielmehr im Betretungsfalle der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Z. 5263. Steyr, am 12. April 1899 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Spitalsläuser und Anterstützungsschwindler Anton Schröcksnadel. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Rohr¬ bach vom 9. März d. J., Z. 2663, treibt sich der angeblich im Jahre 1874 geborene, nach Oberkappel zuständige Tag¬ öhner Anton Schröcksnadel seit längerer Zeit in Kranken¬ häusern herum, lässt sich auf Rechnung seiner Heimats¬ gemeinde Geldunterstützungen verabreichen und verurfacht hiedurch derselben erhebliche Auslagen. Ueber Ansnchen der Gemeinde=Vorstehung Oberkappel werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden auf das Vorkommen dieses Individuums zu dem Zwecke aufmerksam gemacht, dass dasselbe nicht vor ärztlich sichergestellter Nothwendigkeit in die Spitalspflege aufgenommen, mit keinerlei Vorschüssen oder Geldunter¬ stützungen betheilt, vielmehr im Betretungsfalle der schub¬ polizeilichen Behandlung unterzogen werde. Steyr, am 12. April 1899. Z. 4511. Kundmachung. Hausierverbot in Pancsova. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 6. März l. J., Z. 6997, wurde laut Mittheilung des königl. ungar. Handelsministeriums vom 3. Februar 1899, Z. 213, die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Pancsova unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Para¬ graph ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Dies wird mit Beziehung auf § 10 des Hausier¬ Patentes allgemein verlautbart. Steyr, am 16. April 1899 Z. 5411. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Warnung vor Schwindelgeschäften. Unter der falschen Firma „Direction der Commerce¬ und Creditbank“ Amsterdam, Nicolaas Witsenkade 13, wird sich durch Zeitungsankündigungen an das große Publicum in Oesterreich= Ungarn gewendet, um es unter bestehenden Vorspiegelungen zum Beitritte als Mitglieder einer „Ver¬ einigung zur Ausnützung sicherer, in ganz Oesterreich=Ungarn erlaubter Wertpapiere“ aufzufordern. In den Niederlanden gibt es beständig einige solche Unternehmungen im Losgeschäfte, welche, in mehr oder minder rascher Aufeinanderfolge wechselnd, wenigstens eine Zeitlang, oft sogar auch Jahre hindurch, bestehen können. Sie legen sich alle irgend einen Titel einer natürlich nicht existierenden Bank bei und täuschen so mit Anwendung einer lockenden Reclame, häufig noch unterstützt durch ge¬ wandte Agenten, die leichtgläubigen Massen der Bevölkerung verschiedener Länder. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 11. April l. J., Z.71.095/Präs., wird daher eindringlich vor einer Geschäfts¬ verbindung mit der gedachten Firma gewarnt.

6 Z. 5452. Steyr, 17. April 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. April bis 10. April 1899. 1. Maul= und Klauenseuche. Erlöschen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde Senftenbach, Ortschaft Bruck. 2. Räude der Schafe. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Haibach, Ort¬ schaften Affenberg, Haibach; Gemeinde Reichenau, Ortschaft Habruck: Gemeinde Weigetschlag, Ortschaft Silberschlag; Gemeinde St. Leonhard, Ortschaft Promenödt. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaft Obersonnberg. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Käfermarkt; Gemeinde Lasberg, Ortschaft Punkenhof; Ge¬ meinde Neumarkt, Ortschaft Matzelsdorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Steinersdorf. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Eberstallzell, Ortschaften Hallwang, Spieldorf. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. aas'sche Buchdrucker

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