Amtsblatt 1899/15 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. April 1899

— 5 — * 8 5 — 112 5 80 62 — 25 * :# — * 20 25 62 * 80 12 O S 8 —5 5 225 a2 5 10 8 80 9 5 — 6 8 — 85 ∆1 & — * 5 K 55 5 2 2 5 5 35 6 0 8 ## — ∆ 82 1 30 3 825 80 8 5 2 8 2 S — 2 2 3 155 3 * 2 S E 62 62 220 #0 *— * 2 88 10 6 6 7 .225 „ S *1 * „ — 8 2 S 8 ∆ 2 62 * 22 O 2 — er 2 55 □2 — — 355 8 = # 1 22 65 — — 3 — 7 5 — 5 825 62 2 74 S 3 5 S 6 5 42 2 355 80 * 3 O 8 7 2 S * — § 8 2 85 * 8 5 ∆ 6 # 65h 2 ∆5 ∆. 2 S — 225 * # 8 — 8 8 à 15 — 85 8 1 = 85 5 *3 an 5 S 5 0 S 35 Steyr, am 8. April 1899. Z. 4809. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Gesuche um Betheilung mit der Kriegsmedaille. Laut Note des k. u. k. Erg.=Bez.=Commandos Nr. 14 in Linz vom 1. April l. J., Nr. 2200 E., haben die etwaigen Gesuche um Betheilung mit der Kriegsmedaille gesammelt in der Zeit vom 1. bis 10. Februar eines jeden Jahres beim k. u. k. Ergänzungsbezirks=Commando Nr. 14 in Linz einzulangen, nachdem die diesbezügliche Eingabe nur einmal, und zwar anfangs März, bei der Intendanz des k. u. k. 14. Commandos eingesendet wird. Demgemäß sind derlei Gesuche nur im Monate Jänner eines jeden Jahres hieramts einzubringen. Steyr, 7. April 1899. Z. 525/ B.=Sch.=R. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Zufolge Mittheilung der Direction der k. k. Lehrerinnen¬ bildungsanstalt in Linz werden die Lehrbefähigungs¬ Prüfungen für Arbeitslehrerinnen an Volksschulen und an Bürgerschulen an der k. k. Lehrerinnen=Bildungsanstalt in Linz in der Zeit vom 12. bis 14. Juni l. J. abgehalten. Die erforderlichen Documente a) der Tauf= oder Geburtsschein, behufs Nachweises über das vollendete 18. Lebensjahr, b) das letzte Schulzeugnis, c) das Sitten¬ zeugnis und d) ein Zeugnis über die physische Tüchtigkeit sind gleichzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung bis längstens 5. Juni l. J. an die Direction der k. k. Lehrerinnen¬ Bildungsanstalt in Linz einzusenden. Steyr, am 10. April 1899. Z. 4851. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Oesterreichischer Bölker=Verein. Der Verwaltungsrath des „Oesterreichischen Völker¬ vereines“ in Wien hat in einer an das k. k. Ministerium des Innern gerichteten Eingabe die Bitte gestellt, dass die politischen Behörden die Thätigkeit des genannten Vereines unterstützen mögen. Der „Oesterreichische Völkerverein“ besteht auf Grund des Erlasses der k. k. Statthalterei in Wien vom 19. Juli 1897, Z. 58.904, und verfolgt den Zweck, durch Ansamm¬ lung und entsprechende Verwendung eines jederzeit verfüg¬ baren Barfondes eine erste rasche Hilfe bei Elementar¬ ereignissen, insbesondere auch bei Bränden zu ermöglichen. Durch Vermittlung der Gemeinden (§§ 8 und 15 lit. a Stat.) kann auch solchen Personen, welche selbst nicht dem Vereine als Mitglieder angehören, eine Vereinsunter¬ stützung zugewendet werden, weshalb es im Interesse nicht nur des Vereines, sondern auch weitester Kreise der Bevöl¬ kerung gelegen erscheint, dass möglichst viele Gemeinden sich zur Leistung statutenmäßiger Normalbeiträge an den Verein bereit erklären. Die Gemeinde=Vorstehungen werden sonach zufolge Statthalterei =Erlasses vom 30. März l. J., Z. 5148/II, aufgefordert, die Bestrebungen des genannten Vereines thunlichst zu fördern.

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