Amtsblatt 1899/13 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. März 1899

3 Z. 3870. Steyr, am 27. März 1899. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Verpflegskosten im Spitale zu Steyr. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. März 1899, Z. 3266/V, ist der Verpflegskostenbetrag per Kopf und Tag im St. Anna=Spitale zu Steyr auf einen Gulden festgesetzt worden. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen in Kenntnis. Z. 4304. Steyr, am 23. März 1899. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 4041/II. Linz, am 20. März 1899. Kundmachung betreffend die Gestattung der Einfuhr von Schweinen aus Oberösterreich nach Ungarn. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 3. März 1899, Z. 6966, hat das königlich ungarische Ackerbauministerium in Abänderung seiner Verfügung vom 18. Juni 1895, Z. 38.459, die Einfuhr von Schweinen aus Oberösterreich nach Ungarn unter Einhaltung der all¬ gemeinen veterinärpolizeilichen Vorschriften wieder gestattet. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 20. Juni 1895, Z. 10.241/II, allgemein verlautbart. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 4196. Steyr, am 22. März 1899. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 4473/II. Kundmachung betreffend Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauen¬ thieren aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach Ober¬ österreich. Auf Grund der letzten officiellen Ausweise über die Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten in Ungarn und in Croatien=Slavonien, sowie der stattgefundenen Seuchen¬ Einschleppungen findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 10. März d. J., Z. 7636, an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 3. Februar d. J., Z. 1915/II, unter Aufrechthaltung der Bestimmungen dieser Kundmachung hin¬ sichtlich der Einfuhr der lebenden und geschlachteten Schweinen aus Ungarn und Croatien mittels der Eisenbahn die nach¬ stehenden Sperrverfügungen mit der Wirksamkeit vom 17. März 1899 angefangen, zu verfügen: A. Gegen Ungarn wegen des Bestandes der 1. Lungenseuche gegen die Einfuhr von Rindern aus den Comitaten: Arva, Lipto, Nyitra und Trencsen, sowie dem Stuhlbezirke Nagy¬ mihält des Comitates Zemplen; 2. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus: a) den Comitaten: Also=Feher, Arad, Baranya, Berg, Bihär, Borsod, Csand, Gömör=Kishont, Heves, Komarom, Nograd, Pest=Pilis=Solt=Kiskun, ausschließlich der Schweine¬ mastanstalt in Köbaya (Steinbruch), Somogy, Szabolcs, Szatmär, Temes, Tolna, Torontal, Zala und Zemplen, dann den b) königlichen Freistädten: Arad und Debreczen. B. Gegen Croatien=Slavonien wegen des Bestandes der Schaspockenseuche: gegen die Einfuhr von Schafen aus den Comitaten Modrus¬ Fiume und Lika=Krbava mit der Stadt Carlopago. Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (G.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden, wobei auch die Vorschriften des § 46 des all¬ gemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (Reichs¬ Gesetz=Blatt Nr. 35) Anwendung finden. Linz, am 15. März 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 4231. Steyr, am 22. März 1899 An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Betreffend Ausforschung des stellungspflichtigen Franz Ondreisek. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 14. November 1877 in Opatowitz geborenen, nach Zubri, Bezirk Wall.=Meseritsch, heimatberechtigten Franz Ondrejicek, Sohnes der Anna Ondreisek, angesucht. Eine Personsbeschreibung liegt nicht vor. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbe¬ sondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm¬) Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 20. Mai 1899 anher zu berichten. Z. 4353. Steyr, am 24. März 1899. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Joh. Podzemny. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des im Jahre 1875 geborenen, nach Lesna, Bezirk Wall, Meseritsch, heimatsberechtigten tellungspflichtigen Johann Podzemny, Sohnes des Josef Podzemy und der Therese, geborenen Prochaska, angesucht. Eine Personsbeschreibung liegt nicht vor. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 18. März 1899, Z. 4795/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. Juni 1899 anher zu berichten.

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