Amtsblatt 1899/12 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. März 1899

Steyr, am 16. März 1899. Z. 3921. An alle Gemeinde Vorstehungen. Die bei den Gemeinden bisher gesammelten Empfangs¬ scheine über zugestellte Jubiläums=Erinnerungs=Medaillen sind sowie die bisher nicht zugestellten Medaillen mittelst Consignation, dann alle auf die Medaillen bezüglichen Acten binnen 8 Tagen anher vorzulegen. Auch negative Anzeigen diesbezüglich sind vorzulegen. Nach diesem Termine dürfen keinerlei Medaillen, Empfangsscheine oder diesbezügliche Acten bei den Gemeinde¬ ämtern erliegen. Steyr, am 18. März 1899. Z. 3673. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 4040fl. Kundmachung betreffend die Gestattung der Einfuhr von lebenden Schweinen aus Steiermark nach Oberösterreich. Mit Rücksicht auf den günstigen Stand der Schweine¬ pest in Steiermark findet die k. k. Statthalterei das mit der Kundmachung vom 12. Jänner d. J., Z. 808/II, er¬ lassene Verbot der Einfuhr von lebenden Schweinen aus den politischen Bezirken Bruck a. d. Mur, Leoben, Marburg, Rann und Voitsberg nach Oberösterreich wieder außer Wirk¬ samkeit zu setzen und somit die Einfuhr lebender Schweine aus ganz Steiermark nach Oberösterreich zu gestatten. Linz, am 8. März 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 18. März 1899. Z. 4036. An alle Gemeinde= Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 4562/II. Kundmachung betreffend die Sperrverfügungen für die Einfuhr von Schweinen aus dem Occupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten officiellen Thierseuchen Aus¬ weises der Landesregierung in Sarajewo über die Verbrei¬ tung der ansteckenden Thierkrankheiten im Occupations¬ Gebiete, sowie der stattgefundenen Seucheneinschleppungen findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 11. März 1899, Z. 8441, an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 3. Februar 1899, Z. 1914, unter Aufrechthaltung der Bestimmungen der Kundmachung vom 5. Jänner 1899, Z. 39, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus dem Occupationsgebiete mittelst der Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen die Einfuhr von Schweinen aus den Be¬ zirken Dervent, Bos.=Gradiska, Priedor, Bos.=Novi, Bihac, Cazin und Breka zu verbieten und die Wirksamkeit dieses Verbotes am 20. März 1899 eintreten zu lassen. Uebertretungen dieser Anordnungen werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise nach § 46 des all¬ gemeinen Thierseuchen=Gesetzes vom 29. Februar 1884 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 15. März 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 3862. Steyr, am 19. März 1899. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Franz Pylica. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat beim k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veranlassung der Ausforschung des am 15. Februar 1876 in Hrachowetz, Bezirk Wall, Meseritsch, geborenen und dahin heimatberechtigten, stellungspflichtigen Franz Pylica, Sohnes des Johann und der Johanna Pylica, geborenen Jurecho, angesucht. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 8. März l. J., Nr. 3969/IV ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nach¬ forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde auf¬ geführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. Mai 1899 anher zu berichten. Steyr, am 19. März 1899. Z. 3863. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Ersatzreservisten Ignaz Sacher. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat beim k. k. Ministerium für Landes=Vertheidigung um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1870 geborenen, nach Eibenschitz, Bezirk Brünn, heimatsberechtigten Ersatzreservisten Ignaz Sacher, Sohnes des Josef und der Marie Sacher, angesucht. Personsbeschreibung: Genannter hat schwarze Haare, braune Augen, schwarze Augenbrauen, spitzige Nase, ovales Kinn und breites Gesicht. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 8. März l. J., Nr. 3888/IV, ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nach¬ forschungen einzuleiten und über ein positives Ergebnis derselben bis 1. Mai 1899 anher zu berichten. Steyr, am 19. März 1899. Z. 3864. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Warnung vor Alexander Hofer. Der in Graz heimatberechtigte, im Jahre 1851 ge¬ borene und aus der Zwangsarbeitsanstalt in Messendorf entlassene Assecurranzbeamte Alexander Hofer treibt sich beschäftigungslos herum und lässt sich von verschiedenen

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