Amtsblatt 1899/12 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. März 1899

Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 12. Steyr, am 23. März 1899. Z. 4080. Steyr, den 16. März 1899. An sämmtliche Herren Gemeindeärzte. Influenza. Die Herren Gemeindeärzte werden ersucht, bis 26. März laufenden Jahres nachstehende Fragepunkte zu beantworten und im Wege der Gemeinde=Vorstehungen anher zu senden: 1. Wann ist in ihrem Amtsgebiete die Influenza auf¬ getreten? 2. Wie viele Personen sind ihnen als erkrankt bekannt geworden? 3. Wie viele Personen sind an der Influenza und deren Folgen gestorben? 4. Wie ist der dermalige Stand dieser Epidemie? Die Zahlen sind soviel als möglich genau, wenigstens soweit als möglich annäherungsweise anzugeben, und zwar nicht bloß die in der eigenen Behandlung ge¬ standenen, sondern alle in der betreffenden Sanitäts¬ Gemeinde vorgekommenen Fälle umfassend. Z. 4093. Steyr, am 20. März 1899. An alle Sanitäts=Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Aerzte. Nachfolgend wird die Kundmachung der k. k. Statt¬ halterei in Linz, betreffend die Neuwahl der Vertreter des Bezirkes Steyr in die Aerztekammer, sowie das Verzeichnis aller wahlberechtigten Aerzte des Bezirkes Steyr veröffent¬ licht und die Stimmzettel (welche verschlossen den be¬ treffenden Gemeinde=Vorstehungen zur Anhervorlage bis längstens 16. April 1899 zu übergeben sind) an die Sanitäts¬ Gemeinde expediert. Nr. 4160/V. Linz, am 13. März 1899. Kundmachung betreffend die Wahlen in die ob.=öst. Aerztekammer. Nach den Bestimmungen der Statthalterei=Verordnung vom 14. März 1893 (L.=G.= und Verordnungsblatt Nr. 10), betreffend die Bildung der Aerztekammer für das Erzherzog¬ thum Oesterreich ob der Enns, wird die Wahl der Mitglieder der Aerztekammer und ihrer Stellvertreter für die Dauer der nächsten dreijährigen Functionsperiode auf Samstag den 15. April l. J. ausgeschrieben. Die wahlberechtigten Aerzte haben die ihnen von der politischen Behörde zuzustellenden Stimmzettel bis zum 15. April l. J. auszufertigen und eigenhändig unterschrieben an die politische Behörde entweder persönlich abzugeben oder derart einzusenden, dass dieselben noch am 16. April bei dieser eintreffen. Behufs Geheimhaltung der Wahl sind die ordnungs¬ mäßig ausgefüllten Stimmzettel an den gummierten Rändern zu verkleben, so dass nur der den Namen des Wählers tragende Theil derselben, welcher vor dem Scrutinium abge¬ trennt wird, frei bleibt. Gleich wie in den vorangegangenen Wahlgängen sind von jedem Wähler in der Landeshauptstadt Linz je drei Kammermitglieder und drei Stellvertreter derselben, in den übrigen 16 Wahlgruppen je ein Kammermitglied und ein Stellvertreter desselben zu nominieren. Die politischen Behörden sind nicht berechtigt, nach dem 16. April l. J. noch einlangende Stimmzettel für die Wahl anzunehmen, und werden die bis zu diesem Tage präsentierten Stimmzettel der k. k. Statthalterei zur Vor¬ nahme des Scrutiniums durch den Kammervorstand vorlegen. Als gewählt erscheinen in jeder Wahlgruppe jene Kammermitglieder und Stellvertreter derselben, auf welche die meisten giltig abgegebenen Stimmen dieser Wahlgruppe entfallen sind. Bei sich ergebender Stimmengleichheit entscheidet das Los. Das Wahlresultat, sowie der Tag der Neuconstituierung der Aerztekammer werden kundgemacht werden. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Verzeichnis der Herren Aerzte. X. Wahlgruppe Steyr (Land): Dr. Rudolf Feßl, Kematen. — Dr. Friedrich Frank, Garsten. — Adolf Hager, Ried bei Kremsmünster. — Dr. Josef Haidenthaler, Bad Hall. — Dr. Max Hintner, St. Ulrich bei Steyr. Dr. Peter Jokits, Weißkirchen. — Dr. Friedrich Kränzl, Sierninghofen. — Ignaz Latzenberger, Sipbachzell. Dr. Karl Magde, Reichraming. — Dr. Otto Magerl, Bad Hall. Felician Mally, Weyer. Josef Mayrlechner, Sierning. — R. Mittendorfer, Großraming. — Dr. Josef Müller, Kremsmünster. — Dr. Karl Oberndorfer, Wolfern. Dr. Gottlieb Peßl, Sierning. — Dr. Hermann Pierer, Neuhofen. — Dr. Franz Pierer, St. Marien. Karl Ploy, Garsten. — Anton Ramnek, Kremsmünster. Josef Sterneder, Wartberg. — Dr. Eduard von Thavonat, Weyer. Josef Ullmann, Ternberg. —Dr. Karl Wolf, Pesen¬ dorf. — Josef Zöggeler, Losenstein.

2 Badeärzte in Bad Hall: Dr. Richard Fischel, Dr. Karl Körbl, Dr. Johann Rabl, Dr. Hermann Schubert, Dr. Wilhelm Pollak. Steyr, am 18. März 1899. Z. 4296. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Jahres=Sanitätsbericht. Jene Gemeinde=Vorstehungen, welche die Ausweise zum Jahres=Sanitätsberichte pro 1898 bisher noch nicht vor¬ gelegt haben, werden beauftragt, dieselben bis 1. April 1899 zuverlässlich anher vorzulegen. Hiebei bringe ich in Erinnerung, dass der Ausweis A über die Todesarten in Hinkunft zu entfallen hat. In dem Ausweise B sind nur jene Sanitäts¬ Personen aufzuführen, welche im abgelaufenen Jahre eingewandert sind, und zwar mit Angabe aller betreffenden Daten (Geburtsort, Jahr, Zuständigkeit, Diplomierungsort und Jahr, Wohnung und eventuelle Militärverhältnisse), dann jene, welche in Abgang gekommen sind. Der Ausweis über notorische Branntweintrinker entfällt. Bei dem Ausweise über Blinde und Irrsinnige sind insbesondere die Rubriken über den Stand am Ende 1897 genau mit den im Vorjahre vorgelegten Ziffern in Einklang zu bringen. In die Rubrik „in einer Versorgungsanstalt sind nur jene anzuführen, welche sich in der eigenen heimat¬ lichen Versorgung (Armenhaus) befinden, nicht aber jene Blinde, Taubstumme, Irre, welche in den Landes=Instituten untergebracht sind. Unter „Findlingen“ sind nicht die unehelichen Kinder zu verstehen, welche sich in der Armenverpflege befinden, sondern ausschließlich nur solche Pflegekinder, welche von einer öffentlichen Findelanstalt auf Kosten dieser Anstalt abgegeben wurden. Es ist selbstverständlich, dass bei jenen Ausweisen, zu deren Abfassung fachärztliche Kenntnisse erforderlich sind, die Beihilfe der Herren Gemeindeärzte in Anspruch zu nehmen ist. Bezüglich der Drucksorten wird erinnert, dass selbe aus der Haas'schen Druckerei in Steyr jederzeit bezogen werden können. Z. 3993. Steyr, am 17. März 1899. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Inspicierung der Fischwässer während der Huchen¬ Laichzeit. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei vom 13. März 1899, Z. 4213/I, ist Herr Georg Lahner, Oberrechnungsrath beim oberösterreichischen Landesausschusse in Linz, mit der Vornahme der dem oberösterreichischen Fischerei=Vereine vom k. k. Ackerbau=Ministerium in Wien übertragenen Inspicierung der Fischwässer während der diesjährigen Huchenlaichzeit betraut. Dieses ist unter den Fischereiberechtigten der Gemeinde entsprechend zu verlautbaren. Z. 3926. Steyr, am 17. März 1899. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend Beurlaubungen nach zweijähriger Dienstzeit. Die Gemeinde=Vorstehungen werden behufs Ver¬ ständigung der Parteien in Kenntnis gesetzt, dass von Seite des k. k. Ergänzungsbezirks=Commandos in Hinkunft ver¬ langt wird, dass den Gesuchen um die Beurlaubung nach zweijähriger Dienstzeit ein Familien=Auskunftsbogen bei¬ geschlossen wird. Z. 3642. Steyr, am 18. März 1899. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Ackerbau=Ministeriums vom 16. Februar 1899, Z. 3815/509, und der k. k. Statt¬ halterei in Linz am 3. März 1899, Nr. 3525/I, ist die nachstehende Kundmachung des h. k. k. Ackerbauministeriums, betreffend die Bedeckung des Bedarfes an Landesbeschälern durch Ankauf aus der Pferdezucht des Landes durch mög¬ lichst allgemeine Verlautbarung zur Kenntnis der Pferde¬ züchter zu bringen. Kundmachung betreffend die Bedeckung des Bedarfes an Landesbeschälern durch Ankauf aus der Privatzucht des Landes. Von dem Wunsche geleitet, den nach Ablauf der dies¬ jährigen Deckperiode für die k. k. Staatshengsten=Depots sich ergebenden Bedarf an Landesbeschälern möglichst durch Ankauf aus der inländischen Privatzucht zu decken, ladet das Acker¬ bauministerium alle Züchter und Pferdebesitzer hiemit ein, bis spätestens Ende April laufenden Jahres ihre verkäuf¬ lichen Hengste schriftlich, unmittelbar beim Ackerbauministerium anzumelden. Die angemeldeten Hengste werden an ihrem Standorte von einem Vertreter des Staatshengsten=Depots, womöglich noch während der Beschälperiode besichtigt und je nach Be¬ und in Vormerkung genommen werden. Der eventuelle Ankauf der als Landesbeschäler für das betreffende Land vollkommen geeignet befundenen Hengste wird im Laufe des Herbstes nach Maßgabe des Bedarfes und der zur Verfügung stehenden Geldmittel über specielle Ermächtigung des Ackerbauministeriums vom Staatshengsten¬ Depot, im Einvernehmen mit dem zur Mitwirkung bei den Landes=Pferdezuchts=Angelegenheiten berufenen Organen vor¬ genommen werden. Durch die erfolgte Anmeldung eines Hengstes zum Ankauf als Landesbeschäler wird eine mittlerweile eventuell beabsichtigte anderweitige Verfügung des Besitzers mit seinem Hengste nicht behindert, sowie andererseits die Annahme der Anmeldung seitens des Ackerbauministeriums keine Verpflich¬ tung des letzteren zum Ankaufe des angemeldeten Hengstes, selbst im Falle seiner vollkommenen Tauglichkeit involviert. Jede Anmeldung eines Hengstes hat zu enthalten: dessen Abstammung, Größe, Farbe, Alter und Preis, ferner den Ort, wo der Hengst zu besichtigen ist. Die Abstammung des Hengstes sowohl von väterlicher als von mütterlicher Seite ist legal nachzuweisen. Bezüglich des Alters der angemeldeten Hengste wird ausdrücklich bemerkt, dass auf die Besichtigung und den eventuellen Ankauf nur solcher Hengste eingegangen werden kann, welche zur Zeit ihrer Anmeldung, wenn sie dem Ge¬ stütsschlage angehören, das dritte Lebensjahr, und wenn sie einem rein kaltblütigen Schlage angehören, das zweite Lebensjahr bereits vollstreckt haben. Anmeldungen solcher Hengste, welche das vorbezeichnete Alter noch nicht erreicht haben, werden nicht berücksichtigt. Anmeldungen von Hengsten, welche erst nach Ablauf des obbezeichneten Termines beim Ackerbauministerium ein¬ gebracht werden, können erst in zweiter Linie berücksichtigt

3 werden und zwar nur insoweit, als der benöthigte Bedarf an Ersatzhengsten der Anzahl und der Gattung nach nicht durch den Ankauf der rechtzeitig angemeldeten Hengste ge¬ deckt werden konnte. Wien, im Februar 1899. Vom k. k. Ackerbauministerium. Steyr, am 19. März 1899. B. 3812. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Falsche Staatsnoten à 5 fl. Von der Finanz=Landescasse in Innsbruck wurde am 15. December 1898 eine bei einem Viehhändler aus dem Zillerthale beanständete Staatsnote à 5 fl. II. Emmission zur Prüfung vorgelegt, welche von der Commission zur Prüfung beanständeter Staatsnoten als das erste Exemplar einer neuen und zwar der XII. Platten=Druckfälschung dieser Notenkategorie erkannt wurde. Die wesentlichen Kennzeichen dieser Fälschung, welche bei einiger Aufmerksamkeit sich mit Bestimmtheit entnehmen lassen, sind folgende: a) Die ganze Wiedergabe des Notenbildes ist nament¬ lich in den Schattenpartien unrein und verschwommen, und die fein auslaufenden Schattierungslinien im figurlichen Theil zeigen sich unterbrochen oder sie fehlen; und wiederum sind seine Linien da, welche auf den echten Noten anders oder auch nicht vorhanden sind, besonders bei der unga¬ rischen Textseite. b) Die feinen weißen Gouilloschen auf dunklem Grunde, welche oben rechts und links als Untergrund für die Ziffern „5“ dienen, sind auf dem Falsificate gar nicht vorhanden, sondern es zeigt sich statt dessen nur eine durch wirre Linien unterbrochene, unreine, dunkle Fläche. Dasselbe ist der Fall bei dem dunklem destinierten Hintergrund, welcher sich bei den Schultern der Figuren befindet. c) Der braune Druck, namentlich innerhalb des großen Textschildes, zeigt das aus feinen Kreisen bestehende Dessin in verschwommener und unklarer Ausführung. d) Die gewichtigsten Erkennungszeichen dieses Falsificates sind aber durch die Größenverhältnisse desselben gegeben, wie es hier und in dem folgenden Punkte dargelegt wird. Es ist dem Fälscher nicht gelungen, das gleiche Format wie das der echten Noten zu treffen. Denn während das Falsificat in der Höhe nur 23 Milli¬ meter niedriger ist, ist dasselbe in der Länge um 7 Milli¬ meter schmäler und zwar nach der Ausmessung zwischen der äußersten Linie, welche das äußere Schriftband umgibt. Durch diese ungleiche Reduction erscheinen alle Theile des Notenbildes schmäler, insbesondere die beiden Köpfe der Figuren und selbst der Kreis, welcher den Kaiserkopf umgibt, zeigt sich auf dem Falsificate deutlich in ovaler Form. Selbstverständlich ist dementsprechend auch das Papier¬ format kleiner, wie bei den echten Noten. e) Das schlagendste Mittel aber, um auf die leichteste Weise dieses Falsificat zu erkennen, ist durch das Textfeld der Note gegeben. Dasselbe ist an den breitesten Stellen der echten Note 69 Millimeter breit, bei dem Falsificat aber nur 66 Milli¬ meter, also um 3 Millimeter schmäler. In jüngster Zeit wurden in Linz und auch im politischen Bezirke Braunau a. J. gefälschte Silbergulden¬ stücke und Zehn=Hellerstücke verbreitet. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 10. März 1899, Z. 98/Präs., ergeht der Auftrag, nach dem Vorkommen derartiger Falsificate zu forschen und über positive Ergeb¬ nisse anher zu berichten. Steyr, am 16. März 1899. Z. 444 B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schul¬ leitungen. Die Ortsschulräthe und Schulleitungen erhalten hiemit den Auftrag, im Sinne des Erlasses des hohen k. k. Landes¬ Schulrathes vom 7. März 1877, Z. 779, die Schul¬ beschreibung von Haus zu Haus vorzunehmen. Die Schulbeschreibungsacten: Aufnahmsbogen A, Tabelle B und die von den Schulleitungen anzufertigenden summarischen Ausweise, auf welchen auch die Schülerver¬ theilung in die einzelnen Classen und Abtheilungen ersichtlich zu machen ist, sind von den Ortsschulräthen bis 15. Mai l. J. vorzulegen. Z. 445 B.=Sch.=R. Steyr, am 16. März 1899. An sämmtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen werden beauftragt, jene Lehrper¬ sonen, welche bei der diesjährigen Bezirkslehrerconferenz einen Vortrag zu halten gedenken, unter Anführung des Themas bis 8. April l. J. hieramts bekanntzugeben oder einen Fehlbericht einzusenden. Steyr, am 16. März 1899. Z. 446 B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Die Leitungen jener Schulen, an welchen im abge¬ laufenen Winter Suppenanstalten bestanden haben, erhalten den Auftrag, über dieselben entsprechend dem hier¬ ämtlichen Erlasse vom 7. April 1893, Z. 552, Amtsblatt Nr. 15 ex 1893, bis 15. April l. J. zu berichten. Steyr, am 16. März 1899. Z. 447/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Die Leitungen jener Schulen, an welchen im ab¬ gelaufenen Schuljahre ein Fortbildungscurs abgehalten wurde, erhalten den Auftrag, über denselben entsprechend dem hierämtlichen Erlasse vom 7. April 1893, Z. 554, Amtsblatt Nr. 15 ex 1893, bis 15. April l. J. zu berichten. Steyr, am 17. März 1899. Z. 2925/IV Str. Ueber Ermächtigung des k. k. Finanz=Ministeriums hat die k. k. Finanz=Direction in Linz mit Erlass vom 3. März 1899, Z. 304/Pr., den k. k. Steueramts=Adjuncten Franz Lirsch zum Mitglied=Stellvertreter der Personal¬ Einkommensteuer=Schätzungscommission für den Schätzungs¬ Bezirk Steyr=Umgebung ernannt.

Steyr, am 16. März 1899. Z. 3921. An alle Gemeinde Vorstehungen. Die bei den Gemeinden bisher gesammelten Empfangs¬ scheine über zugestellte Jubiläums=Erinnerungs=Medaillen sind sowie die bisher nicht zugestellten Medaillen mittelst Consignation, dann alle auf die Medaillen bezüglichen Acten binnen 8 Tagen anher vorzulegen. Auch negative Anzeigen diesbezüglich sind vorzulegen. Nach diesem Termine dürfen keinerlei Medaillen, Empfangsscheine oder diesbezügliche Acten bei den Gemeinde¬ ämtern erliegen. Steyr, am 18. März 1899. Z. 3673. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 4040fl. Kundmachung betreffend die Gestattung der Einfuhr von lebenden Schweinen aus Steiermark nach Oberösterreich. Mit Rücksicht auf den günstigen Stand der Schweine¬ pest in Steiermark findet die k. k. Statthalterei das mit der Kundmachung vom 12. Jänner d. J., Z. 808/II, er¬ lassene Verbot der Einfuhr von lebenden Schweinen aus den politischen Bezirken Bruck a. d. Mur, Leoben, Marburg, Rann und Voitsberg nach Oberösterreich wieder außer Wirk¬ samkeit zu setzen und somit die Einfuhr lebender Schweine aus ganz Steiermark nach Oberösterreich zu gestatten. Linz, am 8. März 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 18. März 1899. Z. 4036. An alle Gemeinde= Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 4562/II. Kundmachung betreffend die Sperrverfügungen für die Einfuhr von Schweinen aus dem Occupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten officiellen Thierseuchen Aus¬ weises der Landesregierung in Sarajewo über die Verbrei¬ tung der ansteckenden Thierkrankheiten im Occupations¬ Gebiete, sowie der stattgefundenen Seucheneinschleppungen findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 11. März 1899, Z. 8441, an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 3. Februar 1899, Z. 1914, unter Aufrechthaltung der Bestimmungen der Kundmachung vom 5. Jänner 1899, Z. 39, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus dem Occupationsgebiete mittelst der Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen die Einfuhr von Schweinen aus den Be¬ zirken Dervent, Bos.=Gradiska, Priedor, Bos.=Novi, Bihac, Cazin und Breka zu verbieten und die Wirksamkeit dieses Verbotes am 20. März 1899 eintreten zu lassen. Uebertretungen dieser Anordnungen werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise nach § 46 des all¬ gemeinen Thierseuchen=Gesetzes vom 29. Februar 1884 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 15. März 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 3862. Steyr, am 19. März 1899. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Franz Pylica. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat beim k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veranlassung der Ausforschung des am 15. Februar 1876 in Hrachowetz, Bezirk Wall, Meseritsch, geborenen und dahin heimatberechtigten, stellungspflichtigen Franz Pylica, Sohnes des Johann und der Johanna Pylica, geborenen Jurecho, angesucht. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 8. März l. J., Nr. 3969/IV ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nach¬ forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde auf¬ geführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. Mai 1899 anher zu berichten. Steyr, am 19. März 1899. Z. 3863. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Ersatzreservisten Ignaz Sacher. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat beim k. k. Ministerium für Landes=Vertheidigung um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1870 geborenen, nach Eibenschitz, Bezirk Brünn, heimatsberechtigten Ersatzreservisten Ignaz Sacher, Sohnes des Josef und der Marie Sacher, angesucht. Personsbeschreibung: Genannter hat schwarze Haare, braune Augen, schwarze Augenbrauen, spitzige Nase, ovales Kinn und breites Gesicht. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 8. März l. J., Nr. 3888/IV, ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nach¬ forschungen einzuleiten und über ein positives Ergebnis derselben bis 1. Mai 1899 anher zu berichten. Steyr, am 19. März 1899. Z. 3864. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Warnung vor Alexander Hofer. Der in Graz heimatberechtigte, im Jahre 1851 ge¬ borene und aus der Zwangsarbeitsanstalt in Messendorf entlassene Assecurranzbeamte Alexander Hofer treibt sich beschäftigungslos herum und lässt sich von verschiedenen

Gemeinden Unterstützungen und Reisevorschüsse verabfolgen, wodurch der Stadtgemeinde Graz namhafte Auslagen er¬ wachsen. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 9. März l. J., Z. 4234/II, wird daher auf dieses Individuum mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, dass demselben keinerlei Vor¬ schüsse oder Geldunterstützungen auszufolgen sind, derselbe vielmehr im Betretungsfalle der schubpolizeilichen Behand¬ lung zu unterziehen ist. Steyr, am 19. März 1899. Z. 3861. An alle Gemeinde Vorstehungen und K. k. Gendarmerie=Posten-Commanden. Widerruf. Die k. k. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 8. März l. J., Nr. 4126/IV, anher eröffnet, dass der Infanterist Josef Jaksch ausgeforscht wurde. Dies wird unter Bezugnahme auf den hierämtlichen Erlass vom 9. September 1898, Z. 14.332 (Amtsblatt Nr. 37), verlautbart. Steyr, 18. März 1899. Z. 3471. An alle Gemeinde=Vorstellungen und K. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 25. Februar bis 2. März 1899. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Marchtrenk, Ortschaft Mitterperwendt. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Leonfelden. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Freiling. Steyr, 18. März 1899. Z. 3912. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. März bis 9. März 1899. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Marchtrenk, Ortschaft Mitterperwendt. 2. Rände der Schafe. Bestehen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Haibach, Ortschaften Affenberg, Haibach; Gemeinde Reichenau, Ortschaft Habruck. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Neuhofen, Ort¬ schaft Freiling. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Leonfelden. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haussche Buchdruckere

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