7 Steyr, am 15. März 1899. Z. 3672. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Verpflegskosten im Landes=Irrensiechenhause in Troppau. Die für die Verpflegung der Kranken in dem aus Anlass des 50jährigen Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers Franz Josef I. vom Lande Schlesien aus Landesmitteln errichteten, mit der schlesischen Landes¬ Irrenanstalt im unmittelbaren, organischen Zusammenhange stehenden schlesischen Landes=Irrenstechenhause in Troppau innerhalb der satzungsmäßigen drei Verpflegsclassen zu entrichtenden Gebüren wurden bis auf weiteres u. zw. für die I. Verpflegsclasse mit täglichen 2 fl. 50 kr., für die II. Verpflegsclasse mit täglichen 1 fl. 20 kr. und für die III. Verpflegsclasse mit täglichen 60 kr. festgesetzt. Dies wird infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 6. März l. J., Z. 1527/V, verlautbart. Steyr, am 15. März 1899. Z. 3522. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck hat mit dem Berichte vom 11. Februar 1899, Z. 761, angezeigt, dass die von der Gemeinde=Vorstehung Roitham an die k. k. Polizei=Direction in Wien gesandten Effecten der am 6. Mai 1898 im Traunfalle ertrunkenen Frauensperson von der in Schöndorf wohnhaften Hermine Müller als das Eigenthum der seit Anfang Mai 1898 abgängigen, zuletzt im Hotel „Goldene Birne“ in Wien wohnhaften Katharina Götzl, geborenen Klutschak, agnosciert worden sind. Dies wird infolge des Erlasses der hohen k. k. Statt¬ halterei vom 4. März l. J., Z. 2931/II, unter Bezugnahme auf den hierämtlichen Erlass vom 27. Mai 1898, Z. 8432 (Amtsblatt Nr. 22), verlautbart. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. W Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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