Amtsblatt 1899/11 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 16. März 1899

Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 11. Steyr, am 16. März 1899. Z. 66 Präs. Berichtigung. Beim hierämtlichen Erlasse Z. 66/Präs. vom 6. März 1899 im Amtsblatte Nr. 10 hat sich insoferne ein Druckfehler ein¬ geschlichen, als es im Schlussdatum richtig heißen soll: Steyr, am 6. März 1899. Es ist daher Linz zu streichen und Steyr einzusetzen. Steyr, am 15. März 1899. Z. 84 Präs. An alle Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschul¬ räthe und Schulleitungen. Der Herr Minister=Präsident als Leiter des k. k. Ministeriums des Innern hat laut des Erlasses vom 15. Februar d. J., Z. 9574 M. J. ex 1898, im Einver¬ nehmen mit den übrigen k. k. Ministerien behufs Verein¬ fachung des schriftlichen Verkehres der politischen Behörden sowohl untereinander als mit den Civilbehörden anderer Verwaltungszweige folgende Anordnungen getroffen: In Hinkunft hat die Anwendung der Bezeichnungen „löblich“, „hochlöblich“ und „hoch“ u. dgl. bei den Titu¬ laturen ganz zu entfallen. Ebenso haben im Texte der Geschäftsstücke jene Bei¬ sätze wegzubleiben, welche nur ein nach der gegenseitigen Stellung der betreffenden Behörde ohnehin selbstverständ¬ liches Verhältnis zum Ausdrucke bringen, wie z. B. „dienst¬ höflich“, „ergebenst", „geschätzt 2c. Endlich sind in den an die Vorstände der Behörden gerichteten Präsidial=Erlässen und Berichten alle unnöthigen Titulaturen bei der Adresse wegzulassen, so dass dieselben in Hinkunft zu lauten hätten: 0 „An den Herrn k. k. Bezirkshauptmann in . . . . . . 0 „an den Herrn k. k. Statthalter in „an den Herrn k. k. Ministerpräsidenten als Leiter des Ministeriums des Innern“, 2c. Desgleichen ist bei diesen Ausfertigungen die eventuell gebräuchliche Schlussclausel: „Genehmigen, Empfangen“ 2c., nicht mehr in Anwendung zu bringen. Auch wird künftig das Datum des Berichtes stets auf der ersten Seite rechts oben (vom Beschauer), die Zahl des Berichtes links oben anzugeben sein. Analoge Verfügungen sind gleichzeitig von den übrigen k. k. Ministerien an die denselben unterstehenden Behörden, Aemter und Anstalten ergangen. 1899. Infolge des von dem Herrn k. k. Statthalter mit dem o. 5. Landes=Ausschusse gepflogenen Einvernehmens hat dieser mit der Note vom 3. d. M., Z. 3825, zur Aus¬ dehnung der erwähnten Vereinfachungen auf den gegen¬ seitigen Verkehr zwischen den staatlichen und autonomen Behörden seine Zustimmung ausgesprochen. Für den Verkehr zwischen den Civil=Behörden aller Verwaltungszweige mit den sämmtlichen Militär=Behörden wurden diese Vereinfachungen bereits infolge der Allerh. Entschließung vom 9. November 1868 eingeführt. Hievon werden sämmtliche Gemeinde Vorstehungen, infolge Statthalterei=Erlasses vom 9. März l. J., Z. 551 Präs., zur genauen Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Zufolge der an mich als Vorsitzenden des Bezirks¬ Schulrathes ergangenen Weisung haben die vorstehenden Bestimmungen auch im Ressort des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht Anwendung zu finden, und werden daher auch die Ortsschulräthe und Schulleitungen hievon zur Darnachtung in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 15. März 1899. Z. 3852. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Wochenberichte über epidemische Krankheiten. Aus den einlaufenden wöchentlichen Berichten über epidemische Krankheiten ist ersichtlich, dass die Herren Gemeinde¬ Aerzte in der Regel nur jene Fälle in die Tabellen auf¬ nehmen, welche in ihrer eigenen Behandlung stehen. Dies ist jedoch nicht genügend; als öffentliche Sanitäts¬ Beamte der Gemeinden obliegt es ihnen, sich von allen in ihrem Amtsgebiete vorkommenden Fällen von infectiösen Krankheiten Kenntnis zu verschaffen und ganz besonders auf jene Acht zu haben, welche etwa infolge Nachlässigkeit der Angehörigen in gar keiner ärztlichen Behandlung stehen. In den Wochenausweisen sind somit alle im Gemeinde¬ gebiete bekannt gewordenen Fälle von infectiösen Erkrankungen aufzunehmen, und zwar sowohl die in der Behandlung des Gemeindearztes stehenden, als auch die von anderen Aerzten behandelten, sowie allfallsige gar nicht ärztlich behandelte. Hiebei sind vorerst die von der letzten Woche verbliebenen, dann die Neuerkrankten einzutragen. Ebenso obliegt es den Herren Gemeindeärzten, in allen derartigen Fällen — ob es eigene Patienten oder andere betrifft — sich von der Durchführung der angeordneten Steyr, am 16. März

2 Schutzmaßregeln überall an Ort und Stelle zu überzeugen, dieselben zu überwachen und gegen jene Personen, welche sich ihren Anordnungen widersetzen, die Anzeige bei der Gemeinde¬ Vorstehung zu erstatten. Steyr, den 15. März 1899. Z. 3813. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und Bezirks-Krankenkassen. Kranken=Versicherung der Bediensteten bei Wander¬ Gewerben. Anlässlich eines concreten Falles hat sich das k. k. Ministerium des Innern zu erinnern bestimmt gefunden, dass bei gewerbsmäßigen, nur im Umherziehen betriebenen Productions=Unternehmungen die nicht schon bei einer anderen Cassenkategorie versicherten Bediensteten gemäß § 13, P. 1, K.=V.-G., jeweils Mitglieder jener Bezirkskrankengasse werden, in deren Sprengel das Unternehmen gerade ausgeübt wird, und dass sich bei der Vidierung der Productions=Bewilligung die Ueberzeugung zu verschaffen sein wird, dass seitens des Unternehmers der ihm nach § 31 K.=V.-G. obliegenden Anmeldepflicht entsprochen wird. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Bezirks¬ Krankencassen im Sinne des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 1. d. M., Z. 5407, und zufolge des Erlasses Sr. Excellenz des Herrn k. k. Statthalters für Oesterreich ob der Enns vom 8. März 1899, Nr. 746/Präs., zur Darnachachtung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 9. März 1899. Z. 2924/IV St. Sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen des hierortigen Amtsbereiches werden angewiesen, dem Herrn Vorsitzenden der Personal=Einkommensteuer=Schätzungs=Commission, k. k. Steuer=Oberinspector Dr. Hans Kastner, Steyr, Stadtplatz Nr. 9, die Fleischbeschau=Protokolle der Jahre 1897 und 1898 auf kurze Zeit zur Verfügung zu stellen. Steyr, am 11. März 1899, Z. 3037/IV St. An alle Gemeinde Vorstehungen. Um bei der diesjährigen Veranlagung der Einkommen¬ steuer auf Ermäßigungsumstände Rücksicht nehmen zu können, werden die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, diejenigen Grundbesitzer und sonstige personaleinkommensteuerpflichtige Personen anher nachzuweisen, welche durch Unglücksfälle (Brände, längere Krankheit, Missernte, Todesfälle von Familienmitgliedern 2c.) eine wesentliche Beeinträchtigung ihres Einkommens im Jahre 1898 erlitten haben. In der bezüglichen Nachweisung wäre außer Vor¬ und Zuname auch der Hausname, Wohnort, die Art des Unglücksfalles und die beiläufige Höhe des Schadens, und im Falle einer Versicherung die Versicherungssumme anzusetzen. Steyr, am 14. März 1899. Z. 3016/IV Str. Das k. k. Finanzministerium hat mit Erlass vom 22. Februar 1899, Z. 9661, das Mitglied der Personal¬ Einkommensteuer=Schätzungscommission für den Schätzungs¬ bezirk Steyr Umgebung Herrn Florian Kronawetter in Neu¬ hofen wegen Krankheit enthoben und an dessen Stelle den Besitzer des Zellhofes in Kematen a. d. Krems Herrn Alexander Peßl ernannt. Steyr, am 11. März 1899. Z. 393 B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Demnächst werden den Schulleitungen von der Erd¬ beben=Commission der kais. Akademie der Wissenschaften in Wien herausgegebene Fragebögen übermittelt werden. Da gerade durch die Bereitwilligkeit des Lehrstandes im Lande bereits ein zur Zufriedenheit functionierendes Beobachternetz existiert, so werden die Lehrkräfte eingeladen, auch künftig vorkommendenfalls unter Benützung der beigelegten Druck¬ forten Meldungen über Erderschütterungen direct an den Herrn Referenten der Erdbeben=Commission für Oberöster¬ reich, Professor Hans Commenda in Linz, zu richten, an den sich auch wegen weiterer Drucksorten, Auskünfte 2c. zu wenden ist. Schließlich wird bemerkt, dass seit 1. Jän¬ ner d. J. an der Sternwarte in Kremsmünster eine seismo¬ graphische Station mit den hiezu erforderlichen feinen Instrumenten vollkommen ausgerüstet besteht, als deren Leiter Herr Professor P. Franz Schwab funktioniert. (Er¬ lass des k. k. Landesschulrathes vom 27. Jänner 1899, Z. 254.) Steyr, am 8. März 1899. Z. 353, B.=Sch.-R. An sämmtliche Schulleitungen. Mit dem Erlasse vom 7. Februar d. J., Z. 1992, hat Se. Excellenz der Herr k. k. Minister für Cultus und Unterricht angeordnet, dass die Druckschrift: „Deutscher Jugendbrunnen, Monatsschrift für die deutsche Jugend. Geleitet von Richard Eichelberg und Hans von Schwarzau. 1. Heft. Eismond (Januar) 1899. Geschäftsleitung: Wien, XIV./2, Winkelmannstraße 18. Versandstelle: St. Pölten bei Wien“, als ungeeignet für die Lectüre der Jugend von allen Schülerbibliotheken ferngehalten, eventuell aus dem¬ selben sofort entfernt werde. Zufolge Erlasses des h. k. k. Landesschulrathes vom 20. Februar l. J., Z. 487, wurden die Schulleitungen angewiesen, zu berichten, ob die obeitierte Druckschrift sich in der Schüler= oder Lehrerbibliothek vorfindet. Sollte dies der Fall sein, so ist dieselbe hieher vorzulegen. Steyr, am 15. März 1899. Z. 3571. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Stiftung für arme Soldatenmädchen. Laut der Mittheilung des k. und k. III. Corps¬ ommandos zu Graz vom 26. Februar l. J., Nr. 1460, sind vier Franz=Graf=Codroipo=Stiftungen mit der einmaligen Betheilung von je 42 fl. erledigt. Anspruch auf einen dieser Stiftungsgenüsse haben arme heiratsfähige Soldatenmädchen, deren Vater einem der in den ehemaligen innerösterreichischen Ländern gelegenen Regimenter angehören oder angehört haben, sowie Mädchen von Invaliden des Militär=Invalidenhauses in Wien, welche aus einer während der activen Dienstleistung des Vaters nach erster Art geschlossenen Ehe stammen. Die mit dem Taufscheine, dem Armuts= und Sitten¬ zeugnisse des Mädchens, dann mit der Angabe, ob der Vater nach erster Art verheiratet ist oder war, versehenen Gesuche sind bis 31. März 1899 an das vorgesetzte Regiments beziehungsweise Invalidenhaus=Commando oder an die zuständige Evidenzbehörde einzusenden.

7 Steyr, am 15. März 1899. Z. 3672. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Verpflegskosten im Landes=Irrensiechenhause in Troppau. Die für die Verpflegung der Kranken in dem aus Anlass des 50jährigen Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers Franz Josef I. vom Lande Schlesien aus Landesmitteln errichteten, mit der schlesischen Landes¬ Irrenanstalt im unmittelbaren, organischen Zusammenhange stehenden schlesischen Landes=Irrenstechenhause in Troppau innerhalb der satzungsmäßigen drei Verpflegsclassen zu entrichtenden Gebüren wurden bis auf weiteres u. zw. für die I. Verpflegsclasse mit täglichen 2 fl. 50 kr., für die II. Verpflegsclasse mit täglichen 1 fl. 20 kr. und für die III. Verpflegsclasse mit täglichen 60 kr. festgesetzt. Dies wird infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 6. März l. J., Z. 1527/V, verlautbart. Steyr, am 15. März 1899. Z. 3522. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck hat mit dem Berichte vom 11. Februar 1899, Z. 761, angezeigt, dass die von der Gemeinde=Vorstehung Roitham an die k. k. Polizei=Direction in Wien gesandten Effecten der am 6. Mai 1898 im Traunfalle ertrunkenen Frauensperson von der in Schöndorf wohnhaften Hermine Müller als das Eigenthum der seit Anfang Mai 1898 abgängigen, zuletzt im Hotel „Goldene Birne“ in Wien wohnhaften Katharina Götzl, geborenen Klutschak, agnosciert worden sind. Dies wird infolge des Erlasses der hohen k. k. Statt¬ halterei vom 4. März l. J., Z. 2931/II, unter Bezugnahme auf den hierämtlichen Erlass vom 27. Mai 1898, Z. 8432 (Amtsblatt Nr. 22), verlautbart. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. W Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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