Amtsblatt 1899/9 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 2. März 1899

A. Gegen Galizien. Wegen des Bestandes der Schweinepest und des Schweine¬ rothlaufes wird die Einfuhr von Handelsschweinen aus ganz Galizien und für die politischen Bezirke Bobrka, Bochnia, Grodek, Horodenka, Inworow, Kolbuszowa, Mieler, Mosriska, Sniatyn, Tumacz, Zydaczow auch die Einfuhr von Schlacht¬ schweinen untersagt. B. Gegen die Bukowina bleibt bis auf weiteres das Verbot der Einfuhr von Handels¬ schweinen aufrecht. Die Einfuhr von lebenden Schlachtschweinen aus seuchen¬ freien Orten der nicht gesperrten Gebiete Galiziens und der Bukowina ist nur nach der dem Bestimmungsorte zunächst liegenden Eisenbahnstation gestattet. Von derselben müssen diese Thiere nach vorheriger amtsthierärztlicher Beschau auf Wägen mit Pferdebespannung in den Bestimmungsort überführt und daselbst ohne Wechsel des Standortes innerhalb fünf Tagen geschlachtet werden. Ein Wechsel des Standortes der eingeführten Schweine bis zur Vornahme der Schlachtung oder der Verkauf der¬ selben in lebendem Zustande nach anderen Orten ist untersagt. Im Falle des Ausbruches der Maul= und Klauen¬ seuche oder der Schweinepest sind derlei Schweinetransporte innerhalb 48 Stunden der Schlachtung zu unterziehen. Diese Verfügungen treten mit dem 20. Februar 1899 in Wirksamkeit und werden Uebertretungen derselben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet. Linz, am 15. Februar 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 23. Februar 1899. Z. 2821. Kundmachung. Hausierverbot in Halas. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 18. Jänner, Z. 1369, wurde laut Mittheilung des kgl. ung. Handelsministeriums vom 14. December 1898, Z. 80.041, die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Halas (Comit Pest=Pilis=Solt=Kiskun) unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausier¬ vorschriften und in den diesen Paragraph ergänzenden Nach¬ tragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden ge¬ währten Rechte verboten. Dies wird mit Beziehung auf § 10 des Hausier¬ patentes zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Jänner 1899, Z. 1480/VIII, allgemein ver¬ lautbart. Steyr, am 22. Februar 1899. Z. 220 B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe. Verordnungsblatt des k. k. Landesschulrathes pro 1898. Laut Erlasses des hohen k. k. Landesschulrathes vom 3. Februar 1899, Nr. 91 Sch., betragen die Gestehungs¬ kosten für die zum Gebrauche der Ortsschulräthe und öffent¬ lichen Volksschulen (Bürgerschulen) für das Jahr 1 898 über sendeten Verordnungsblätter des k. k. Landesschulrathes für Oberösterreich pro Exemplar 35 kr., welcher Betrag von den Ortsschulräthen sowohl für die eigenen Exemplare, als auch für die der Schulleitungen unverzüglich anher einzu¬ senden ist. Die Einsendung kann auch in Briefmarken erfolgen. Steyr, am 16. Februar 1899. Z. 263 B.=Sch.=R. An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. Im Verlage von Artaria & Co. in Wien ist soeben ein „Oesterreicher=Kalender für 1899“, gezeichnet von H. Lefler und I. Urban zum Preise von 4 fl. ö. W. erschienen. Die künstlerisch ausgeführten Einzelblätter für diesen Kalender wurden bereits in diesem Jahre in der Zeitschrift „Kunst= und Kunsthandwerk“ veröffentlicht und bilden nunmehr zu einem Ganzen vereint und mit geändertem Kalendarium und einem entsprechenden Umschlag und Titelblatt versehen, eine schöne und vornehme Erinnerung an das Jahr des Allerhöchsten Regierungs=Jubiläums. Ueber Auftrag des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 23. December 1898, Z. 31.711, und zufolge Erlasses des hohen k. k. Landesschulrathes vom 2. Jänner 1899, Z. 4126 ex 1898, wird auf das Erscheinen dieses Werkes aufmerksam gemacht. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 24. Februar 1899. Z. 3034. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. Februar bis 17. Februar 1899. 1. Räude. Bestehen der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Zell a. d. Pr., Ortschaft Dobl. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Leonfelden. 3. Wuth. Bestehen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Pollham, Ortschaften Aigen, Kaltenbach; Gemeinde Prambachkirchen, Ortschaften Kleinsteingrub, Meiring, Prambachkirchen. Steyr, 27. Februar 1899. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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