Amtsblatt 1899/9 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 2. März 1899

3 Z. 3152. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des militärtaxpflichtigen Franz Petschar. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Aus¬ forschung des nachstehend bezeichneten Militärtaxpflichtigen angesucht, da derselbe in Kärnten nicht eruiert werden konnte. Name: Franz Petschar. Geburtsjahr: 1868. Heimatsgemeinde: Arnoldstein. Beschäftigung: Zeugschmied. Religionsbekenntnis: römisch=katholisch. Statur: groß. Gesicht: länglich. Haare: blond. Augen: grau. Nase und Mund; proportioniert. Besondere Kennzeichen: keine. Documente: Dürfte im Besitze eines von der Gemeinde Arnoldstein unterm 1. Februar 1897 ausgestellten Arbeitsbuches sein. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 22. Februar l. J., Z. 3242/IV, ergeht der Auftrag, bezüglich des Aufenthaltes des Genannten die geeigneten Nachforschungen einzuleiten und über ein positives Ergebnis längstens bis 1. August 1899 zu berichten. Linz, am 1. März 1899. Z. 2001. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie= Posten-Commanden. Ausforschung des Alois Ziffer. Die k. k. Landesregierung für Schlesien hat beim h. k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 27. Juli 1875 in der mährisch=schlesischen Landes=Gebäranstalt in Olmütz geborenen, nach Kotzobend, Bezirk Teschen, heimatberechtigten Alois Ziffer, unehelichen Sohnes der ledigen Anna Ziffer, an¬ gesucht. Von demselben ist lediglich bekannt, dass er am 24. September 1875 aus der mährisch=schlesischen Gebär¬ Anstalt in Brünn einer sicheren Anna Morkovsky, Nr. 51 in Podoli, in Pflege übergeben worden ist. Was mit Alois Ziffer von diesem Zeitpunkt an ge¬ schah, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden, weil seine vorbenannte Pflegemutter in Podoli unbekannt ist und nicht eruiert werden konnte. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 19. Jänner l. J., Z. 1110/II, ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen aufge¬ führt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. April 1899 anher zu berichten. Steyr, am 1. März 1899. Z. 3151. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des militärtaxpflichtigen Joh. Spendier. Laut Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 7. Februar 1899, Z. 3573/857/II a, hat die k. k. Landesregierung für Kärnten um die Aus¬ forschung des unten bezeichneten Militärtaxpflichtigen ange¬ sucht, nachdem dessen Aufenthalt in Kärnten nicht eruiert werden konnte. Name: Johann Spendier. Geburtsjahr: 1862. Reli¬ gion: römisch=katholisch. Heimatsgemeinde: Augsdorf, Ge¬ burtsort: Damtschach. Beschäftigung: Maurer. Statur: groß. Gesicht: oval. Haare: braun. Augen: grau. Nase und Mund: proportioniert. Stand: ledig. Documente: ein von der Gemeinde Augsdorf unterm 20. Jänner 1896, Nr. 9, ausgestelltes Arbeitsbuch. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 14. Februar l. J., Z. 2521/IV, ergeht der Auftrag, nach dem Genannten die geeigneten Nachforschungen einzu¬ leiten und über ein positives Resultat bis 15. April 1899, zu berichten. Steyr, am 1. März 1899. Z. 3153. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Karl Gustav Julius. Die k. k. Landesregierung von Troppau hat unterm 11. Februar 1899, Z. 1327, das Ersuchen gestellt, die Ausforschung des Aufenthaltes des am 23. August 1874 zu Zöptau, politischer Bezirk Mähr.=Schönberg, als unehe¬ licher Sohn der Schauspielerin Valentine Josefa Julius geborenen Schauspielers Karl Gustav Julius behufs Ein¬ vernahme desselben sowie seiner Ascendenten in Angelegen¬ heit der Feststellung der Zuständigkeit zu veranlassen. Der Genannte wurde im Jahre 1895 auf Grund seines Aufenthaltes in Jägerndorf vorbehaltlich der erst festzustellenden Heimatszuständigkeit der Assentierung unter¬ zogen und im Jahre 1897 in der III. Altersclasse in Meran bei der Nachstellung als tauglich zur Landwehr assentiert. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 22. Februar l. J., Z. 3177/II, ergeht daher der Auftrag, sofort die Ausforschung des Genannten und eventuell auch dessen entsprechende Einvernehmung zu veranlassen, sowie über das Resultat bis Ende März 1899 zu berichten. Steyr, am 1. März 1899. Z. 2784. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 2067/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Schweinen aus Galizien und der Bukowina nach Oberösterreich. Auf Grund der letzten officiellen Ausweise über die Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten in Galizien und der Bukowina findet die k. k. Statthalterei unter Aufhebung der hierämtlichen Kundmachung vom 8. November 1898, Z. 19.572/II, bezüglich der Einfuhr von Schweinen aus den genannten Ländern nach Oberösterreich nachstehende Sperr¬ verfügungen zu erlassen:

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