2 Dies wird über Ersuchen des Commandos des In¬ fanterie=Regiments Nr. 14 in Bozen vom 5. Februar l. J., Z. 321, mit dem Bemerken verlautbart, dass die Gesuche von anspruchsberechtigten Bewerbern bis längstens 15. Mai 1899 im Wege der politischen Behörde beim Regiments¬ Commando in Bozen einzulangen haben. Die bezüglichen Gesuche sind mit den Entlassungs¬ Documenten (Abschied, Entlassungs=Certificat, Patental=Ur¬ kunden 2c.) und etwaigen Belobungsdecreten zu instruieren und werden nur jene Bewerber berücksichtigt, welche in dem vorerwähnten Feldzuge verwundet und invalid geworden sind und beim obigen Regimente gedient haben. Steyr, am 1. März 1899. Z. 2943. An alle Gemeinde Vorstehungen. Betreffend die neuerliche Bestimmung der Obmänner und Stellvertreter für die Schiedsgerichte zur Aus¬ tragung der Ersatzansprüche aus Jagd= und Wild¬ Schäden. Nachdem die dreijährige Functionsdauer der von h. a. in Gemäßheit des § 71 des Gesetzes vom 16. Juli 1895 Gesetz= und Verordnungsblatt V. Stück, Nr. 9 ex 1896 bestimmten Obmänner und Stellvertreter des Schiedsgerichtes zur Austragung der Ersatzansprüche aus Jagd= und Wild¬ schäden im laufenden Jahre zu Ende geht, und zwar je nach dem Datum der den Obmännern und Stellvertretern von h. a. ausgefertigten Decrete in den Monaten Juni und Juli l. J., erhalten die Gemeinde=Vorstehungen hiemit den Auftrag, nach Einvernehmung des Gemeindeausschusses, des Pächters der Gemeindejagd und der Besitzer von Eigenjagden, falls solche in der Gemeinde bestehen, sowie des Obmannes und Stellvertreters des Schiedsgerichtes bis längstens Anfang Mai l. J. hieher folgendes zu berichten: ent¬ weder, dass der bisherige Obmann und Stellvertreter des Schiedsgerichtes gewillt sind, dieses Amt für die nächste dreijährige Periode wieder zu übernehmen und dass gegen die Wiederbestellung derselben ein Anstand nicht obwaltet, oder aber, dass gegen die Wiederbestellung derselben Anstände bestehen. Im ersteren Falle sind vom Obmanne und Stell¬ vertreter die h. a. Ernennungsdecrete behufs Beisetzung der Verlängerungsclausel abzuverlangen und dem Berichte an¬ zuschließen. Im letzteren Falle ist unter Darlegung der Gründe, aus welchen diese Functionäre zur Weiterführung ihres Amtes nicht geeignet sind, ein Vorschlag zu erstatten, welche andere, in der Gemeinde befindliche, unbescholtene, unpar¬ tetische und mit den landwirtschaftlichen und jagdlichen Verhältnissen vertraute Persönlichkeiten zur Bestellung als Obmann und Stellvertreter für die nächste Periode von Seite der Gemeinde und der Jagdberechtigten in der Gemeinde als geeignet bezeichnet werden, und gewillt sind, diese Aemter anzunehmen. Es sind der volle Name, Alter, Stand, Beschäftigung, Grundbesitz oder Gewerbe derselben anzuführen. Steyr, am 23. Februar 1899. Z. 2831. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 18. Jänner l. J., Z. 1009/V, beträgt die Verpflegstaxe per Kopf und Tag im öffentlichen St. Johannes=Spitale in Salzburg auf den Abtheilungen 1 fl., für ein Extrazimmer 1 fl. 60 kr. Steyr, 23. Februar 1899. Z. 2482. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 5. Februar l. J., Z. 21.065/V, wird das nachstehende Ver¬ zeichnis verlautbart. Verzeichnis der in den öffentlichen Wohlthätigkeits¬ Anstalten in Schlesien für das Jahr 1899 giltigen Ver¬ pflegstaxen: 1. Schlesische Landes=Irranstalt in Troppau: 3 fl. 50 kr. erster Classe, 1 fl. 80 kr. zweiter Classe, 95 kr. dritter Classe. — 2. Dr. Heidrich'sches allgemeines Kranken¬ haus in Troppau; 4 fl. erster Classe, 2 fl. zweiter Classe, 1 fl. dritter Classe. — 3. Allgemeines öffentliches Kranken¬ haus in Freudenthal: 2 fl. 40 kr. erster Classe, 1 fl. 50 kr. zweiter Classe, 80 kr. dritter Classe; für Kinder unter 11 Jahren beträgt die Taxe in der dritten Classe 50 kr. — 4. Allgemeines öffentliches Krankenhaus der evangelischen Gemeinde in Teschen: 3 fl. 50 kr. erster Classe, 2 fl. zweiter Classe, 86 kr. dritter Classe; für Kinder unter 11 Jahren beträgt die Taxe in der dritten Classe 50 kr. — 5. Kaiser¬ Franz=Josef=Spital in Bielitz: 3 fl. 50 kr. erster Classe, 2 fl. zweiter Classe, 90 kr. dritter Classe; für Kinder unter 11 Jahren beträgt die Taxe in der dritten Classe 50 kr. 6. Nothspital für Typhuskranke in Troppau: 80 kr. dritter Classe. — 7. Nothspital für Blatternkranke in Troppau: 80 kr. dritter Classe. Steyr, 22. Februar 1899. Z. 3081. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Franz Kobza. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat beim k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veranlassung der Ausforschung des am 20. März 1876 in Bystritz ge¬ borenen, nach Stepanau, Bezirk Neustadtl, heimatsberechtigten Kellners Franz Kobza, unehelichen Sohnes der Josefa Kobza, angesucht. Die bezüglich dieses Stellungspflichtigen im Verwaltungs¬ gebiete dieser Statthalterei eingeleiteten Nachforschungen sind erfolglos geblieben. Eine Personsbeschreibung liegt nicht vor. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 15. Februar 1899, Z. 2758/IV, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs¬ (Landsturm=) Pflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 10. April 1899 zu berichten. Steyr, am 27. Februar 1899.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2