Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 6. Z. 2040. An die Gemeinde=Vorstehungen der Gerichts¬ Bezirke Neuhofen und Kremsmünster. Amtstage im Monate Februar in Kremsmünster und Neuhofen. Ich werde am Montag den 20. Februar 1899 um 10 Uhr vormittags in der Gemeinde=Kanzlei im Markte Kremsmünster und am Samstag den 25. Februar 1899 um 10 Uhr vormittags in der Gemeinde=Kanzlei in Neu¬ hofen Amtstage abhalten. Hievon werden die Herren Gemeinde=Vorsteher behufs allgemeiner Verlautbarung in Kenntnis gesetzt. Steyr, den 7. Februar 1899 Z. 2092. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen, betreffend die Hauptstellung im Jahre 1899. Mit dem Erlasse der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Februar 1899, Z. 2137/VI, wurde einvernehmlich mit dem k. u. k. 14. Corpscommando zu Innsbruck der festgestellte Reise= und Geschäftsplan für die Stellungscom¬ missionen in Oberösterreich zur Hauptstellung im Jahre 1899, ferner eine Ausfertigung der gleichzeitig auch im oberöster¬ reichischen Landesgesetz= und Verordnungsblatte, sowie in der amtlichen Landeszeitung verlautbarten Kundmachung über die Amtstage bei dieser Stellung hieher geleitet. Nach Inhalt desselben findet die Assentierung im Be¬ zirke Steyr (Land) im Monate April statt, wie folgt: In Steyr am 14. und 15., in Weyer am 17. und 18. und in Kremsmünster am 20., 21. und 22. April. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen vorläufig mit dem Beisatze verständigt, dass die im Sinne des § 43 der Wehrvorschriften, I. Theil, vorgeschriebene Kundmachung demnächst hinausgegeben werden wird. Diese Stellungskundmachungen pro 1899 sind nach Einlangen sofort durch öffentlichen Anschlag und sonst in ortsüblicher Weise zu verlautbaren. Die Vorladung der eigenen und fremden Stellungs¬ pflichtigen, welche Abstellungsbewilligung haben — die Vor¬ ladungen für letztere werden hieramts ausgefertigt und den Gemeinden rechtzeitig zur Zustellung zugesendet werden — ist sofort zu veranlassen. 1899. Die Vorführung der eigenen Stellungspflichtigen (nach der aufsteigenden Losreihe) haben am Assentorte die Herren Gemeinde=Vorsteher selbst zu besorgen. Gleichzeitig werden die Gemeinde=Vorstehungen beauf¬ tragt, das Nominativ=Verzeichnis der in jeder Gemeinde zur Vorführung gelangenden Wehrpflichtigen aller drei Alters¬ classen nach der aufsteigenden Losreihe nach hieramtlich statt¬ gefundener Losung zu verfassen und hieher in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. In diesem Verzeichnisse sind in der Rubrik „Anmer¬ kung“, alle jene zu bezeichnen, welche wegen Abstellungs¬ Bewilligung, Haft, Krankheit oder dergleichen, voraussichtlich nicht zur Vorführung gelangen dürften. Abschriften dieser Verzeichnisse sind von den Herren Gemeinde=Vorstehern zurückzubehalten und haben denselben am Assentplatze als Verlesliste bei der Vorführung der Wehrpflichtigen zu dienen. Die Vorführung der Fremden erfolgt von hier aus, und zwar jeweils nach beendeter Vorführung aller Ein¬ heimischen des betreffenden Assentplatzes. Steyr, 8. Februar 1899. Z. 1848. An alle Gemeinde Vorstehungen. Betreffend Auflage der Landsturm=Verzeichnisse und Einsendung der Sturmrolle sammt Sturmrollen¬ Auszug. Im Anschlusse erhalten die Gemeinde=Vorstehungen die h. a. überprüften und richtig gestellten Verzeichnisse über die zuständigen Landsturmpflichtigen des Geburtsjahres 1880 nach M. 6 W.=V. I. Theil sammt Beilagen mit dem Auf¬ trage, die öffentliche Auflage der Verzeichnisse durch 8 Tage zu veranlassen und diese Verzeichnisse mit der Bestätigung hierüber anher vorzulegen, die d. a. befindlichen Verzeich¬ nisse jedoch vorher nach den hieramts richtig gestellten zu ergänzen. Zugleich werden die Gemeinde=Vorstehungen auf¬ gefordert, im Sinne des § 9, P. 29, die Sturmrolle und den Sturmrollen=Auszug bis 15. März anher vorzulegen. Bemerkt wird, dass einzelne Gemeinde Vorstehungen den Termin zur Vorlage der Verzeichnisse (10. Dec. 1898) nicht eingehalten haben und eine genaue Einhaltung des Termines zur Vorlage der Sturmrolle und Sturmrollen¬ Auszuges bis 15. März l. J. um so bestimmter erwartet Steyr, am 9. Februar
2 wird, als die Herren Vorsteher der rückständigen Gemeinden zur Verantwortung gezogen werden müssten. Steyr, am 3. Februar 1899. 8 1851. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verfassung und Einsendung der Militärtax=Ver¬ zeichnisse pro 1898. Im Anschlusse erhalten die Gemeinde=Vorstehungen die Militärtax=Verzeichnisse des Vorjahres (1897) mit Be¬ zeichnung derjenigen Personen, welche ihrer Militärtaxpflicht bereits vollkommen entsprochen haben (in der Rubrik „An¬ merkung"), sowie die nöthigen Drucksorten zur Anlegung der Militärtaxverzeichnisse (in duplo) für das Jahr 1898 mit dem Auftrage, bei Anlegung dieser Verzeichnisse im Sinne des Erlasses vom 18. Jänner 1895, Z. 1150, Amtsblatt Nr. 4, vorzugehen. Zugleich werden die Gemeinde=Vorstehungen auf¬ merksam gemacht, dass als Zuwachs inbesondere jene tax¬ pflichtigen Personen aufzunehmen sein werden: a) welche bei der Stellung im Jahre 1897 in der I., II. und III. Altersclasse für waffenunfähig erklärt oder gelöscht worden sind; b) jene Personen, welche im Jahre 1897 wegen unbehebbarer Dienstuntauglichkeit vor vollendeter Dienst¬ pflicht aus dem Militär=Verbande entlassen wurden und bei welchen das die Dienstuntauglichkeit begründende Gebrechen nicht durch die active Militärdienstleistung veranlasst wurde; c) endlich jene Personen, welche im Laufe des Jahres 1898 die Heimatszuständigkeit zur Gemeinde erlangt haben, wenn sie überhaupt militärtaxpflichtig sind, daher insbesondere Seelsorger, Beamten und Lehrer. Als Abgang werden jene Personen erscheinen: a) welche im Jahre 1898 gestorben; b) welche im Jahre 1898 mit Bewilligung ausge¬ wandert sind; c) welche im Jahre 1898 die Heimatszuständigkeit in einer anderen Gemeinde erlangt haben. Bei den auf Grund des § 1, P. 2 des Militärtax¬ Gesetzes vom 13. Juni 1880, R.=G.Bl. Nr. 70, Militärtax¬ pflichtigen haben die Gemeinde=Vorstehungen in Rubrik XII der Militärtax=Verzeichnisse anzugeben, ob, eventuell zu welcher militärischen Dienstleistung dieselben im Jahre 1898 herangezogen wurden. Zugleich werden die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, wenn ein Taxpflichtiger kein zu seinem Unterhalte aus¬ reichendes Vermögen oder Einkommen besitzt, die Rubriken VIII und XI der Militärtax=Verzeichnisse ordnungsmäßig auszufüllen, da in diesem Falle die Militärtaxpflicht auf jene Personen übergeht, welche nach bürgerlichem Rechte für seinen Unterhalt zu sorgen haben und somit deren Er¬ werbs=, Einkommen=, Vermögens= und Familien=Verhältnisse für die Militärtax Bemessung maßgebend sind. Bezüglich der auf Grund des neuen Wehrgesetzes in der Stellungs¬ liste Gelöschten werden die Gemeinde=Vorstehungen insbe¬ sondere im Sinne des § 5, P. 1 des Militärtax=Gesetzes zu erheben haben, ob die Genannten etwa erwerbsunfähig sind und auch weder ein zu ihrem Unterhalte ausreichendes Vermögen oder Einkommen besitzen. Die mitfolgenden Militärtax=Verzeichnisse des Vor¬ jahres sind nach Einsichtnahme und Vormerkung des etwaigen Abganges binnen 14 Tagen, die in zweifacher Ausfertigung ordnungsmäßig verfassten Militärtax=Verzeichnisse per 1898 unter Anschluss sämmtlicher Erhebungsacten bis 1. März l. J. anher vorzulegen. Steyr, am 4. Februar 1899. Z. 1874. An alle Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 31. Jänner 1899, Nr. 330 Präs., zur Kenntnis¬ nahme und eventuellen Verständigung von in der Gemeinde domicilierenden Thierärzten. Z. 417 Präs. Concurs=Ausschreibung. Zur Wiederbesetzung von drei l. f. Bezirksthierarztens¬ stellen bei den politischen Behörden Dalmatiens wird der Concurs bis 20. Februar l. J. ausgeschrieben. Mit jeder dieser Stelle sind die Bezüge der XI. Rangs¬ Classe, d. i. 800 fl. Gehalt, 120 fl. Activitätszulage und zwei vierjährige Zulagen à 100 fl., verbunden. Bewerber um diese Stellen haben die Gesuche durch ihre vorgesetzte Behörde dem k. k. Statthalterei=Präsidium in Zara mit folgenden Documenten belegt einzusenden: a) Geburtsschein, b) das thierärztliche Diplom, c) das Zeugnis über die mit gutem Erfolge abgelegte Prüfung für Thierärzte im Sinne der Ministerial=Verordnung vom 21. März 1873, R.=G.=Bl. Nr. 37, und d) den Nachweis über die bisherige Verwendung, sowie über die Kenntnis der serbisch=croatischen und der italienischen Sprache. Zara, am 17. Jänner 1899. Vom k. k. Statthalterei=Präsidium. Steyr, am 5. Februar 1899. Z. 1721. An sämmtliche Gemeinde=Vorstellungen. Infolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 23. Jänner l. J., Nr. 1399/V, wird der nachstehende Aus¬ weis verlautbart: Ausweis über die in den allgemeinen öffentlichen Kranken= und Wohl¬ thätigkeits=Anstalten Oberösterreichs pro 1899 bestehenden Verpflegsgebüren per Kopf und Tag. Allgemeine öffentliche Krankenanstalt in Linz 1 fl., L.=A. Z. 13.085 vom 20. December 1893, vom 1. Jänner 1894 an. Allgemeine öffentliche Krankenanstalt in Ischl 80 kr., L.=A. Z.8771 vom 1. Juni 1892, vom 1. Juli 1892 an. Allg. öffentliche Krankenanstalt in Schärding 70 kr. Allgemeine öffentliche Krankenanstalt in Vöcklabruck 68 kr., L. A. Z. 19.690 ex 1896. Allgemeine öffentliche Krankenanstalt in Windischgarsten 60 kr. Allgemeine öffentliche Kranken¬ anstalt in Steyr (St. Anna=Spital) 85 kr., Giltigkeit vom 18. Fe¬ bruar 1894 ab. Landesgebär=Anstalt in Linz 1. Classe 2 fl., 2. Classe 1 fl. 50 kr., 3. Classe 1 fl. Kinder täglich 20 kr., für die aus dem Anstalts=Vorrathe den austretenden Müttern mitzugebende Kindswäsche sind die Gestehungskosten an den oberöst. Landesfond zu ersetzen. Landes=Irrenanstalt
3 zu Niedernhart bei Linz mit Filiale in Gschwendt 1. Classe 2 fl. 50 kr., 2. Classe 1 fl. 60 kr., 3. Classe 90 kr., L.=A. Z. 17.679 vom 10. November 1897, vom 1. Jänner 1898 ab. Oberösterreichische Landesbuchhaltung Linz, am 4. Jänner 1899. (L. S.) Lahner m. p. Steyr am 7. Februar 1899. Z. 1921. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Nachfolgend wird ein Verzeichnis der unbekannten Stellungspflichtigen des Bezirkes Gmunden mit dem Auftrage angeführt, die entsprechenden Erhebungen nach dem Ver¬ bleibe derselben zu pflegen und ein eventuelles positives Resultat bis 20. März l. J. hieher unter Bezugnahme auf diesen Erlass bekanntzugeben. Verzeichnis der unbekannten Stellungspflichtigen: Putz Christian, Geburtsjahr 1869, aus Goisern; Steinkogler Alois, 1869, Ebensee; Preiner Gustav Anton, Eisenarbeiter, 1870, Traunkirchen; Aichhorn Josef, Commis, 1870, Ischl; Pesendorfer Franz, 1870, Traunkirchen; Puchinger Josef, Kellner, 1870, Ebensee; Müller Franz, Schuhmacher, 1871, Viechtwang; Pesendorfer Josef II., Bäcker, 1872, Pinsdorf; Gstöttner Gustav, 1873, Gmunden; Mayr Paul, 1873, Altmünster: Grill Anton Franz, 1873, Gmunden; Pesen¬ dorfer Leopold Josef, 1873, Gmunden; Schöndorfer Karl, 1873, Gschwandt: Zorn Franz, 1874, Kirchham; Stummer Karl, 1874, Gmunden; Pesendorfer Jakob, 1874, Traun¬ kirchen; Pötl Rudolf, Fleischer, 1874, Viechtwang; Koch Justus, 1874, Altmünster; Freiberg Eduard, 1874, Ischl; Hausmaninger Franz, Schuhmacher, 1875, Vorchdorf; Grill Franz Friedrich, 1875, Gmunden; Hillebrand Michael Franz (Popp), Maler, 1875, Gmunden; Hagenauer Ignaz, 1875, Viechtwang; Stadler Ludwig, Sägearbeiter, 1875, Ischl; Haidegger Max, Arbeiter, 1876, Gmunden; Huemer Johann, Knecht, 1876, Laakirchen; Schropp Franz, 1876, Gmunden; Mayr Leopold, 1877, Traunkirchen; Pesendorfer Ludwig, Fabriksarbeiter, 1877, Gmunden: Wagner Alexander, Spengler, 1877, Viechtwang; Holzinger Ferdinand, 1877, Viechtwang. Steyr, 6. Februar 1899. Z. 1762. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Josef Straka. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 14. August 1873 in Wien II., Dammstraße Nr. 36, geborenen, nach Böhmisch¬ Rudoletz, Bezirk Datschitz, heimatberechtigten Josef Straka, Sohnes der Eheleute Franz und Maria Straka, geborenen Zolanek, angesucht. Eine Personsbeschreibung ist nicht bekannt. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 23. Jänner l. J., Z. 1183/IV, ergeht der Auftrag, die be¬ züglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde des Bezirkes aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. April 1899 anher zu berichten. Steyr, 7. Februar 1899. Z. 1871. An alle Gemeinde Vorstehungen und K. k. Gendarmerie=Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Leopold und Victor Hajek. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Ver¬ anlassung zur Ausforschung des im Jahre 1876 in Ober¬ berg geborenen Leopold Hajek und seines im Jahre 1877 in Pressburg geborenen Bruders Victor Hajek, beide uneheliche Söhne der Fanni Hajek aus Leipnik, Bezirk Mährisch=Weißkirchen, angesucht. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 19. Jänner l. J., Z. 1111/IV, ergeht nunmehr der Auf¬ trag, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob die Genannten nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde des Bezirkes aufgeführt erscheinen, dort ihrer Stellungspflicht Genüge geleistet haben oder gestorben sind. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. April 1899 anher zu berichten. Steyr, am 6. Februar 1899. Z. 1872. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Paul Szonofski. Die k. k. Landesregierung für Schlesien hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des am 30. August 1875 in Woskowitz geborenen und nach Bazanowitz, Bezirk Teschen, heimatberechtigten Paul Szonofski, Sohnes der Eheleute Georg und Eva Szonofski, angesucht. Personsbeschreibung: Statur mittelgroß, Gesicht rund, Haare braun, Augen braun, Mund gewöhnlich, Nase stumpf, besondere Kennzeichen keine. Infolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 19. Jänner l. J., Z. 1109/IV ergeht nunmehr der Auf¬ trag, die bezüglichen Nachforschungen u. zw. insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=)Pflichtigen einer Gemeinde des Bezirkes aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. April 1899 anher zu berichten. Steyr, am 6. Februar 1899.
4 Z. 1924. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Unterstützungsschwindler Johann Reinhard. Johann Reinhard, 1865 in Stadt Steyr geboren und zuständig, lediger Diurnist, treibt sich schon seit zwei Jahren in den Kronländern Ober= und Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol beschäftigungslos herum und ließ sich von verschiedenen Gemeinden, wie Innsbruck, Salzburg, Graz, Wörgl, Kufstein, Kössen 2c., meist unter dem Vorwande, dass er krank sei, größere und kleinere Geldunterstützungen auf Kosten seiner Heimatsgemeinde ver¬ abfolgen. Johann Reinhard ist vollständig gesund und arbeits¬ fähig, hat schon in Steyr, wie in Salzburg, Graz, Leoben Diurnistenstellen bekleidet, ist aber nirgends lange geblieben und ist ein arbeitsscheuer Mensch. Seine Personsbeschreibung ist folgende: Größe: mittlere, Gesicht: länglich, Haare: braun, Augen: grau, Nase; spitzig, Mund: proportioniert, Zähne: schadhaft, Bart: Schnurrbart, besondere Kennzeichen: keine. Ueber Ansuchen der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr werden die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, dem Johann Reinhard Geldunterstützungen für Rechnung seiner Heimats¬ Gemeinde nur in besonderen, berücksichtigungswürdigen Fällen zu verabfolgen, sonst aber denselben der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Steyr, am 7. Februar 1899. Z. 1723. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Jänner bis 26. Jänner 1899. 1. Maul= und Klauenseuche. Erlöschen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Lichtenau, Ortschaft Hörleinsödt; Gemeinde St. Oswald, Ortschaft Schwacker¬ reit; Gemeinde und Ortschaft Ulrichsberg. 2. Räude. Bestehen der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Zell a. d. Pr., Ortschaft Dobl. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Wartberg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Leonfelden. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Rohr, Ort¬ schaft Haselberg. Steyr, 4. Februar 1899. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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