Amtsblatt 1899/2 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 12. Jänner 1899

8 haben, worüber steuerpflichtige Personen, von denen die Gemeinde=Vorstehung oder deren Functionäre bei Abfassung des Bekenntnisses zu Rathe gebeten werden sollten, aufzu¬ klären sind, um der verbreiteten und von den Parteien häufig zur Geltung gebrachten irrigen Anschauung nicht noch weiteren Boden zu verschaffen, dass die im Gemeindeamte verfassten Bekenntnisse bereits eine ämtliche Beglaubigung der Richtig¬ keit der gemachten Angaben in sich schließen. Insbesonders aber wurde die von Parteien des öfteren bestätigte Wahr¬ nehmung gemacht, dass Gemeindefunctionäre den Parteien vollkommen unrichtige Instructionen, in vereinzelten Fällen sogar den Rath ertheilten, unrichtige Bekenntnisse zur P.=E.=Steuer zu verfassen. Die Steuerbehörde wird diesem den Steuerpflichtigen oft zum größten Schaden gereichenden Unfuge unter Umständen als nach den Bestimmungen des Strafgesetzes (§ 5 u. 197 u. ff.) strafbaren Delicte mit aller Strenge entgegentreten, und wird die Behörde sowohl die irregeführte Partei nach den strengen Straf¬ bestimmungen des P.=St.=Gesetzes zur Verantwortung ziehen, gegen die Gemeindefunctionäre jedoch auch das Straf=, be¬ ziehungsweise Disciplinarverfahren anhängig machen. Die Steuerbehörde erwartet von den Gemeinde=Vor¬ stehungen Unterstützung zur Steuerung des eingerissenen Unfuges und zur Wahrung des Gesetzes. Die genaue Einhaltung der für die Einbringung der Bekenntnisse für die Personaleinkommen= und Rentensteuer festgesetzten Frist bis 15. Februar wäre den Parteien nahe¬ zulegen, da sich jedermann, der sein der Personaleinkommen¬ steuer unterliegendes Einkommen in der gesetzlichen Frist ein¬ zubekennen unterlässt, der Steuerverheimlichung nach § 243 des P.=St.=G. schuldig macht. Steyr, am 2. Jänner 1899. Z. 365. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Unterstützungsschwindler. Der in der Gemeinde Trebelno zuständige, 80jährige Josef Tomazin lässt sich, ungeachtet ihm im Siechen¬ hause in Gürkfeld freie Wohnung angewiesen ist und un¬ geachtet er im Genusse einer Armenpfründe monatlicher 8 fl. steht, vagierend gewohnheitsmäßig Unterstützungen auf Rech¬ nung seiner Heimatsgemeinde verabfolgen und verursacht derselben dadurch nicht unbedeutende Kosten. Zufolge Note der k. k. Landesregierung in Laibach vom 28. November 1898, Z. 16.703, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen angewiesen, dem Genannten in Hinkunft keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen. Die Personsbeschreibung des Josef Tomalin ist fol¬ gende: Alter: 80 Jahre, Gestalt: mittelgroß, stark gebaut, Gesicht: rund, Augen: braun, Augenbrauen: grau, buschig, Nase: etwas gebogen, Mund: proportioniert, Kinn: rund, Haare: weiß, am Oberhaupte etwas schütterer, sonst dicht, Schnurrbart: weiß, Bart: weiß, kurz geschoren, besondere Kennzeichen: linker Fuß lahm, bedient sich beim Gehen eines Stockes, ist jedoch für sein Alter noch rüstig. Steyr, am 3. Jänner 1899. Z. 226/Str. Die hohe k. k. Finanz=Direction in Linz hat mit Erlass vom 28. December 1898, Z. 26.050/II, Franz Lainer¬ berger zum Steuerexecutor für den Steuerbezirk Steyr ernannt. Steyr, am 7. Jänner 1899. Z. 445. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. December 1898 bis 2. Jänner 1899. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Lichtenau, Ortschaft Hörleinsödt: Gemeinde St. Oswald, Ortschaft Schwacker¬ reit; Gemeinde und Ortschaft Ulrichsberg. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Rohr, Ort¬ schaft Haselberg. 2. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Lambach. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Krenglbach, Ortschaft Oberham. Steyr, 11. Jänner 1899. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. K Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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