Amtsblatt 1899/1 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 5. Jänner 1899

Z. 19.368. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Laut Mittheilung des k. k. Landsturm=Bezirkscommandos Nr. 7 in Linz vom 27. December 1898, Nr. 910 Lst., dürften die Landsturm=Abschiede für den Geburtsjahrgang 1856, da die Eintragung der Zuerkennung der Jubiläums=Erinnerungs¬ Medaille in die Landsturm=Abschiede erst nach den vom k. k. Landwehr=Ergänzungs=Bezirkscommando Nr. 2 in Linz durchzuführenden Arbeiten erfolgen kann, voraussichtlich erst im Monate Februar 1899 ausgegeben werden können, was hiemit zur Verständigung der Abschiedswerber bekanntge¬ geben wird. Steyr, 29. December 1898. Z. 2183/B.=Sch.=R. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Zufolge Erlasses des h. k. k. Landesschulrathes vom 1. December 1898, Z. 3834, werden die unterstehenden Ortsschulräthe, sowie das Lehrpersonale an den Volks= und Bürgerschulen auf das von der Firma Eduard Schnobl in Wien, XV., Sechshauserstraße 28, hergestellte Bildnis Seiner Majestät des Kaisers Franz Josef I. aufmerksam gemacht. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 31. December 1898. Z. 5/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Landesschulrathes vom 31. December v. J., Z. 4136, wird nachstehende Kund¬ machung des k. k. Bezirksschulrathes der Stadt Wien vom 26. November v. J., Z. 6518, verlautbart: „In der Zeit vom 15. Jänner bis Ende Februar 1899 werden an vier öffentlichen Volksschulen in Wien in von der Gemeinde Wien zur Verfügung gestellten Localitäten Heilcurse für stotternde Schulkinder von Volksschullehrern abgehalten werden. „In diesen wird die Heilung des obbezeichneten Sprachgebrechens nach der bewährten Methode des Pro¬ fessors Léon Berquand durch dessen unmittelbare Schüler mittels alleiniger Anwendung pädagogischer Maßnahmen und Sprechübungen durchgeführt und es können auch mit Zustimmung des hohen k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht, sowie des hochlöblichen k. k. niederösterr. Landes¬ Schulrathes mehrere an Volksschulen der österreichischen Kronländer angestellte Lehrer an diesen Cursen behufs Erwerbung der Kenntnis dieser Methode und Einführung in deren praktischen Betrieb unentgeltlich theilnehmen. „Lehrer, welche an diesen Instructionscursen sich zu betheiligen gedenken, müssten sich zur Anwesenheit während der ganzen sechswöchentlichen Dauer des von ihnen zu be¬ suchenden Curses verpflichten, weil nur in diesem Falle ein vollkommenes Eindringen in das Wesen der angewendeten Methode möglich ist und die Befähigung zu deren richtigen Anwendung gewonnen werden kann. „Die Anmeldung der beabsichtigten Theilnahme hat seitens der Lehrer beim Bezirksschulrathe von Wien bis spätestens am 5. Jänner 1899 zu geschehen, worauf die Zutheilung der Angemeldeten an einen der Curse erfolgen wird. Die Einberufung der zugetheilten Lehrer, sowie die Benachrichtigung jener, welche allenfalls derzeit zurückgewiesen werden müssen, weil zu jedem einzelnen Curse nur eine sehr geringe Anzahl von theilnehmenden Lehrern zugelassen werden kann, erfolgt bestimmt in der zweiten Woche des Jänners 1899.“ K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 3. Jänner 1899. Z. 2129 B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Im Selbstverlage des Stelzhamer=Bundes, Linz 1898/99, erschien: „Aus der Hoamät. Jugendausgabe ausgewählter oberösterreichischer mundartlicher Dichtungen.“ Dieses sehr hübsch ausgestattete, schön und reichlich illustrierte Werkchen, das den Zweck verfolgt, der reiferen Schuljugend die heimatlichen, volksmäßigen Dichtungen und Weisungen sowie die Heimat selbst lieb und wert zu machen, wird hiemit zur Anschaffung für die Schülerbibliotheken empfohlen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 2. Jänner 1899. Z. 19.473. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 20.624/II. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken Klagenfurt Land und Stadt in Kärnten nach Oberösterreich. Da neben den amtlichen Thierseuchenausweisen das Kronland Kärnten gänzlich frei von Schweinepest und Rothlauf der Schweine ist, so findet die k. k. Statthalterei das mit der Kundmachung vom 3. November d. J., Z. 19.288/II, erlassene Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken Klagenfurt Land und Stadt nach Oberösterreich wieder außer Wirksamkeit zu setzen und die Einfuhr von Schweinen aus ganz Kärnten nach Ober¬ österreich zu gestatten. Linz, am 26. December 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 1. Jänner 1899. Z. 2. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 16. December bis 26. December 1898. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Lichtenau, Ortschaft Hörleinsödt; Gemeinde St. Oswald, Ortschaft Schwacker¬ reit; Gemeinde und Ortschaft Ulrichsberg.

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