Nr. 1. Amts-Blatt der 1899. K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 5. Jänner. Z. 18.500. Einladung zur Pränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für das Jahr 1899. Mit 1. Jänner 1899 beginnt der XVII. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr, welches wie bisher wöchentlich einmal und zwar an jedem Donnerstag erscheinen wird. Dasselbe wird die Verlaut¬ barung geeigneter Zuschriften an die hochwürdigen Pfarr¬ ämter, allgemeiner Erlässe an die Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschulräthe und Schulleitungen, Kundmachungen wichtiger, das öffentliche Interesse betref¬ fender Verordnungen, Instructionen und Ausfor¬ schungen enthalten. Außerdem können in dasselbe auch Kundmachungen anderer Behörden, sowie Inserate aufge¬ nommen werden, soweit sie das öffentliche Interesse berühren. Von nun an werden auch sämmtliche allgemeinen Erlässe und Kundmachungen an die Genossen¬ schafts=Vorstehungen und Vorstehungen der Bezirks= und Genossenschafts=Krankenkassen in das Amtsblatt aufgenommen, weshalb die Pränumeration des Amtsblattes von Seite dieser Vorstehungen unbedingt nothwendig ist. Der Pränumerationsbetrag für das Amtsblatt beträgt wie bisher ganzjährig 2 fl. 50 kr. Einzelne Blätter kosten 5 kr. Die Expedition des Amtsblattes erfolgt durch die Buchdruckerei E. Haas und Comp. in Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Soweit als der Vorrath reicht, können von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr auch complete Jahrgänge oder einzelne Blätter des Amtsblattes von vergangenen Jahren gegen Erlag des oben angesetzten Betrages be¬ zogen werden. Ich lade zur regen Betheiligung hiemit ein und ersuche, die Pränumerations=Erklärungen nebst den Präu¬ merationsbeträgen an die k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Steyr ehestens einzusenden, damit die Höhe der Auflage bestimmt werden kann und in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintrete. Steyr, am 12. December 1898. Z. 19.502. An alle Genossenschafts-Vorstehungen. Das hohe k. k. Handels=Ministerium hat mit Erlass vom 27. November 1898, Z. 62.627, eröffnet, dass dieses h. Ministerium zu dem im Jahre 1897 veröffentlichten Musterstatute für obligatorische Meister=Krankencassen einen Nachtrag, betreffend die Bestimmungen über das Schieds¬ gericht, herausgegeben hat. Hievon werden die Genossenschafts=Vorstehungen zu¬ folge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 9. De¬ cember 1898, Z. 21.199/VIII, mit dem Beifügen ver¬ ständigt, dass weitere Exemplare dieses Nachtrages bei der Direction der Hof= und Staatsdruckerei unmittelbar anzu¬ sprechen sind. Dieser Nachtrag wird auch an die Gewerbegenossen¬ schaften ohne weitere Vergütung abgegeben. Steyr, am 2. Jänner 1899. Z. 19.503. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Genossenschafts-Vorstehungen. Patentgesetz. Das hohe k. k. Handelsministerium hat mit dem Erlasse vom 23. December l. J., Z. 75.141, aufmerksam gemacht, dass im Grunde der Ministerial=Verordnung vom 15. September 1898, R.=G.=Bl. Nr. 156, das Gesetz vom 11. Jänner 1897, R.=G.=Bl. Nr. 30, betreffend den Schutz von Erfindungen (Patentgesetz), am 1. Jänner 1899 in Wirksamkeit tritt. In Gemäßheit der § 48 dieses Gesetzes haben mit diesem Zeitpunkte Anmeldungen einer Erfindung behufs Erlangung eines Patentes ausschließlich beim Patent¬ amte in Wien, und zwar durch unmittelbare Ueber¬ reichung oder durch die Post zu erfolgen. Die Form für diese Anmeldungen und deren sonstige Erfordernisse sind aus der hohen Verordnung vom 15. Sep¬ tember 1898, R.=G.=Bl. Nr. 160, zu entnehmen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen behufs weiterer Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 2. Jänner 1899.
2 Z. 100. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend Einbringung von Anträgen aus Enthebung vom Landsturmdienste und Vorlage der summarischen Verzeichnisse der militärisch nicht ausgebildeten, landsturmpflichtigen Professio¬ nisten, sowie der Verzeichnisse der graduierten Aerzte etc. nach Muster 29 bezw. 28. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hiemit gemäß Punkt 62 lit. A und 63 der Landsturm=Organisations=Vor¬ schrift angewiesen, die auf den unumgänglichen Bedarf zu beschränkenden Anträge auf Enthebung vom Landsturm¬ dienste nach Muster 12 der in Rede stehenden Vorschrift sofort anher zu erstatten, wobei die Enthebungs=Certificate der im Genusse dieser Begünstigung Stehenden zur Verlän¬ gerung mit vorzulegen und in dem oben erwähnten Ver¬ zeichnisse ersichtlich zu machen sind. Ferner sind nach § 25, P. 131, der obigen Vorschrift die militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Pro¬ fessionisten, welche sich in den Gemeinden aushalten und zu besonderen Dienstleistungen für Kriegszwecke zur Verwendung gelangen, summarisch nachzuweisen. Die Nachweisung erfolgt nach dem mit dem h. a. Erlasse vom 29. August 1898, Z. 13.432, Amtsblatt Nr. 36, übermittelten neuen Formulare in 2 Parien, wovon das eine bei der Gemeinde zu verbleiben hat. Zu dieser Nachweisung sind alle mit 1. Jänner 1899 in der Land¬ sturmpflicht stehenden Individuen (Jahrgänge 1857 bis 1880), sowohl heimatszuständige als auch nach anderen Ge¬ meinden gehörige, welche ihren ständigen Aufenthalt in der bezüglichen Gemeinde haben, in der betreffenden Rubrik (von ihnen ausgeübte Profession oder deren sie kundig sind) einzutragen. Die Verzeichnung der heimatszuständigen Landsturm¬ pflichtigen der Jahrgänge 1857 bis 1879 erfolgt auf Grundlage der Sturmrollen, jene des Geburtsjahres 1880 aus den Concepten zur Anlegung der Landsturm= Verzeich¬ nisse für diesen Jahrgang. Nicht aufzunehmen in diese Nach¬ weisung sind: 1. alle militärisch ausgebildeten Landsturmpflichtigen; 2. die bei Eisenbahnen und Dampfschiffahrt (sammt Werkstätten und Wersten) bediensteten Professionisten; 3. alle bei speciell bezeichneten Etablissements, mari¬ timen Gesellschaften und Anstalten in Verwendung stehenden Professionisten, welche bei der Repartition und Beistellung der Arbeiter außer Betracht zu bleiben haben; 4. alle, welche nach § 25, P. 132, der bezeichneten Vorschrift nominativ nach Muster 28 verzeichnet werden. Die Verzeichnung der Fremdzuständigen (nur solche mit ständigem Aufenthalte), auch ungarischer Staatsbürger, erfolgt auf Grundlage der bei den Gemeinden hierüber bestehenden Vormerke und Legitimations=Documente. Bei diesen ist vorher sicherzustellen, ob sie nicht noch dem Heeres= oder Landwehrverbande angehören oder mit Landsturmbefreiungs¬ Certificaten betheilt sind. Für die nach dem vorstehenden Punkte 4 nomi¬ nativ zu Verzeichnenden (Muster 28) ist ebenfalls der ordentliche Wohnsitz des Landsturmpflichtigen maßgebend und umfasst ebenfalls alle mit 1. Jänner 1899 bestehenden Landsturmjahrgänge. Die in den Ländern der ungarischen Krone sich Auf¬ haltenden sind nicht aufzunehmen, die außerhalb der Monarchie ständig Angesiedelten, soweit als möglich von der Zuständigkeits=Gemeinde. Ungarische Staatsbürger und Fremdzuständige sind aufzunehmen. Die Verzeichnung erfolgt kategorienweise getrennt in einem Verzeichnisse. Die Enthebungs=Anträge und Verzeichnisse haben am 12. Jänner als Endtermin hieramts einzulangen. Steyr, 3. Jänner 1899. Z. 19.504. An alle Gemeinde=Vorstehungen. „Oesterreichs Wohlfahrts=Einrichtungen.“ Die Commission der österreichischen Wohlfahrsaus¬ stellung, Wien 1898, hat sich in der Absicht, die während der 50jährigen Regierung Seiner Majestät des Kaisers Franz Josef I. erzielten Fortschritte und Leistungen auf dem Gebiete der socialen Fürsorge und Wohlfahrtspflege für die arbeitende oder hilfsbedürftige Gesellschaft in dauernder Form künftigen Zeiten zu übermitteln und zugleich ein ständiges Andenken an die Jubiläums=Wohlfahrtsausstellung zu schaffen, entschlossen, eine Jubiläums=Festschrift unter dem Titel „Oesterreichs Wohlfahrts=Einrichtungen 1848—1898“ er¬ scheinen zu lassen. Dieses Werk, in welchem eine große Reihe von Abhand¬ lungen aus der Feder hervorragender Fachmänner die wichtigsten Gebiete des Volkswohlfahrtswesens und der socialen Wohl¬ fahrtseinrichtungen zur Darstellung bringen soll, wird allen staatlichen und privaten Institutionen und Vereinigungen, welche mit der Arbeiter= und Armenfürsorge, dem Ver¬ sicherungs= oder Sparwesen, mit der Gesundheitspflege und Heilkunde, dem Rettungs= und Pflegewesen, mit dem Er¬ ziehungs= und Unterrichtswesen, mit Humanität überhaupt zu thun haben, sowie allen Freunden dieser Cultusbestrebungen Interesse und Anregung bieten. Die Gemeinde=Vorstehungen werden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 6. December v. J., Z. 21.034/V, beauftragt, die dortigen Herren Aerzte und sonstigen hiefür interessierten Personen und Corporationen auf dieses Werk aufmerksam zu machen und dessen Ver¬ breitung nach Thunlichkeit zu fördern. Steyr, am 2. Jänner 1899. Z. 19.431. An alle Gemeinde Vorstehungen. Beschleunigung der Einbringung der Empfangs¬ bestätigungen über zugestellte Jubiläums=Erinnerungs¬ Medaillen. Nachdem die Empfangsbestätigungen über die zugestellten Jubiläums=Erinnerungs=Medaillen sehr spärlich einlangen, werden die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, die Zustellung von Medaillen zu beschleunigen und die Empfangsbestätigungen, sowie die unzustellbaren Jubiläums=Erinnerungs=Medaillen sammt Bändern ehestens vorzulegen. Hiebei wird bemerkt, dass keinerlei Bezugsacten bei den genannten Aemtern rückgehalten werden mögen. Steyr, am 24. December 1898.
Z. 19.368. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Laut Mittheilung des k. k. Landsturm=Bezirkscommandos Nr. 7 in Linz vom 27. December 1898, Nr. 910 Lst., dürften die Landsturm=Abschiede für den Geburtsjahrgang 1856, da die Eintragung der Zuerkennung der Jubiläums=Erinnerungs¬ Medaille in die Landsturm=Abschiede erst nach den vom k. k. Landwehr=Ergänzungs=Bezirkscommando Nr. 2 in Linz durchzuführenden Arbeiten erfolgen kann, voraussichtlich erst im Monate Februar 1899 ausgegeben werden können, was hiemit zur Verständigung der Abschiedswerber bekanntge¬ geben wird. Steyr, 29. December 1898. Z. 2183/B.=Sch.=R. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Zufolge Erlasses des h. k. k. Landesschulrathes vom 1. December 1898, Z. 3834, werden die unterstehenden Ortsschulräthe, sowie das Lehrpersonale an den Volks= und Bürgerschulen auf das von der Firma Eduard Schnobl in Wien, XV., Sechshauserstraße 28, hergestellte Bildnis Seiner Majestät des Kaisers Franz Josef I. aufmerksam gemacht. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 31. December 1898. Z. 5/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Landesschulrathes vom 31. December v. J., Z. 4136, wird nachstehende Kund¬ machung des k. k. Bezirksschulrathes der Stadt Wien vom 26. November v. J., Z. 6518, verlautbart: „In der Zeit vom 15. Jänner bis Ende Februar 1899 werden an vier öffentlichen Volksschulen in Wien in von der Gemeinde Wien zur Verfügung gestellten Localitäten Heilcurse für stotternde Schulkinder von Volksschullehrern abgehalten werden. „In diesen wird die Heilung des obbezeichneten Sprachgebrechens nach der bewährten Methode des Pro¬ fessors Léon Berquand durch dessen unmittelbare Schüler mittels alleiniger Anwendung pädagogischer Maßnahmen und Sprechübungen durchgeführt und es können auch mit Zustimmung des hohen k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht, sowie des hochlöblichen k. k. niederösterr. Landes¬ Schulrathes mehrere an Volksschulen der österreichischen Kronländer angestellte Lehrer an diesen Cursen behufs Erwerbung der Kenntnis dieser Methode und Einführung in deren praktischen Betrieb unentgeltlich theilnehmen. „Lehrer, welche an diesen Instructionscursen sich zu betheiligen gedenken, müssten sich zur Anwesenheit während der ganzen sechswöchentlichen Dauer des von ihnen zu be¬ suchenden Curses verpflichten, weil nur in diesem Falle ein vollkommenes Eindringen in das Wesen der angewendeten Methode möglich ist und die Befähigung zu deren richtigen Anwendung gewonnen werden kann. „Die Anmeldung der beabsichtigten Theilnahme hat seitens der Lehrer beim Bezirksschulrathe von Wien bis spätestens am 5. Jänner 1899 zu geschehen, worauf die Zutheilung der Angemeldeten an einen der Curse erfolgen wird. Die Einberufung der zugetheilten Lehrer, sowie die Benachrichtigung jener, welche allenfalls derzeit zurückgewiesen werden müssen, weil zu jedem einzelnen Curse nur eine sehr geringe Anzahl von theilnehmenden Lehrern zugelassen werden kann, erfolgt bestimmt in der zweiten Woche des Jänners 1899.“ K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 3. Jänner 1899. Z. 2129 B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Im Selbstverlage des Stelzhamer=Bundes, Linz 1898/99, erschien: „Aus der Hoamät. Jugendausgabe ausgewählter oberösterreichischer mundartlicher Dichtungen.“ Dieses sehr hübsch ausgestattete, schön und reichlich illustrierte Werkchen, das den Zweck verfolgt, der reiferen Schuljugend die heimatlichen, volksmäßigen Dichtungen und Weisungen sowie die Heimat selbst lieb und wert zu machen, wird hiemit zur Anschaffung für die Schülerbibliotheken empfohlen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 2. Jänner 1899. Z. 19.473. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 20.624/II. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken Klagenfurt Land und Stadt in Kärnten nach Oberösterreich. Da neben den amtlichen Thierseuchenausweisen das Kronland Kärnten gänzlich frei von Schweinepest und Rothlauf der Schweine ist, so findet die k. k. Statthalterei das mit der Kundmachung vom 3. November d. J., Z. 19.288/II, erlassene Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken Klagenfurt Land und Stadt nach Oberösterreich wieder außer Wirksamkeit zu setzen und die Einfuhr von Schweinen aus ganz Kärnten nach Ober¬ österreich zu gestatten. Linz, am 26. December 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 1. Jänner 1899. Z. 2. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 16. December bis 26. December 1898. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Lichtenau, Ortschaft Hörleinsödt; Gemeinde St. Oswald, Ortschaft Schwacker¬ reit; Gemeinde und Ortschaft Ulrichsberg.
4 Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde St. Oswald, Ort¬ schaften Amesreith, Neudorf. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Ulrichsberg, Ort¬ schaften Schindlau, Schöneben. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Krenglbach, Ortschaft Oberham. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Marien, Ortschaft Kurzenkirchen. Steyr, 2. Jänner 1899. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. an Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2