3 Z. 2181 B.=Sch.-R. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Zufolge Erlasses des h. k. k. Landesschulrathes vom 19. December l. J., Z. 4000, werden die Ortsschulräthe, sowie das Lehrpersonal an den Volks= und Bürgerschulen auf die bis jetzt erschienenen ersten drei Bände des Werkes „Unter Habsburgs Kriegsbanner“. Feldzugs¬ Erlebnisse aus der Feder von Mitkämpfern und Augen¬ zeugen, gesammelt und herausgegeben von Fr. Deitl, Vice=Consul, E. Piersons Verlag, Dresden, Wien, Leipzig 1898“ als für die Schüler der obersten Stufe der Volks¬ schulen und der Bürgerschulen geeignet, aufmerksam gemacht. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 26. December 1898. Z. 19.108. An sämmtl. Hochwürdigen Pfarrämter und an alle Matrikenstellen. Amtserinnerung. Mit Beginn des Jahres 1899 wolle der Gesammt¬ bedarf an Listen für die Bewegung der Bevölkerung im Jahre 1899 ehethunlichst anher bekanntgegeben werden. Steyr, am 23. December 1898. Z. 19.081. An alle Gemeinde Vorstehungen. Amtserinnerung. Mit Beginn des Jahres 1899 sind den Hebammen die Geburtsausweise über die von denselben im zweiten Halbjahr 1898, d. i. in der Zeit vom 1. Juli bis Ende December 1898, geleiteten Entbindungen abzuverlangen und den Herren Gemeindeärzten zur Durchsicht, eventuellen Richtigstellung zu übergeben und sodann bis Ende Jänner 1899 zuversichtlich anher vorzulegen. Die Hebammen sind über ihren Bedarf an Geburten¬ Ausweisen und Einstoßbögen zu denselben, sowie über die Anzahl der Tagebücher für das Jahr 1899 zu befragen, und ist sodann eine Zusammenstellung des gesammten Be¬ darfes bis Ende December 1898 anher vorzulegen. Steyr, 22. December 1898. Z. 19.109. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Hebammenwesen.“ Es wird auch dem Publicum nicht entgangen sein, dass in den letzten Jahren her die Erkrankungen der entbundenen Frauen im Wochenbette um vieles seltener auftreten, als in früheren Zeiten, und dass insbesondere die Zahl der Todfälle infolge Kindbettfiebers in steter Abnahme begriffen ist. So starben im Bezirke Steyr bei einer Anzahl von etwa 2000 Entbindungen im Jahre 1896 fünfzehn, im Jahre 1897 acht und im Jahre 1898 (in der Zeit bis October) nur zwei Frauen an Kindbettfieber. Es unterliegt gar keinem Zweifel, dass diese außer¬ ordentliche Abnahme der Sterblichkeit nur darin ihren Grund hat, dass die Hebammen heutzutage durch An¬ wendung der vorgeschriebenen Desinfections= und Reinigungs¬ Mittel in der Lage sind, das Auftreten der so verderblichen Fieber im Wochenbette zu verhindern. Hiedurch erwachsen den Hebammen in ihrem Geschäfte nicht unbedeutende An¬ schaffungskosten für aseptische Wolle, Lysol, Vaseline u. dgl. Es ist daher nur billig, wenn selbe in Stand gesetzt werden, ohne Opfer aus ihrer ohnehin geringen Ent¬ lohnung, stets den nöthigen Vorrath an den genannten Mitteln bereit zu halten. Anderseits ist die Gefahr nahe¬ liegend, dass die Hebammen, falls ihren wohlbegründeten Ansprüchen keine Folge gegeben würde, in ihrer obliegenden Sorgfalt nachlassen und zum größten Schaden der Gebärenden die Anwendung der unentbehrlichen Mittel außeracht ge¬ lassen würde. Demgemäß werden die Hebammen des Bezirkes Steyr ermächtigt, bei jeder Entbindung einen Betrag von fünfzig Hellern (25 Kreuzer) für verbrauchte Reinigungs= und Desinfectionsmittel zu begehren. Dieser Mehrbetrag ist auch seitens der Heimatsgemeinde für arme Gebärende zu entrichten. Hievon sind die Hebammen in Kenntnis zu setzen und dieser Erlass in ortsüblicher Weise allgemein zu ver¬ lautbaren. Steyr, am 24. December 1898. Z. 19.114. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 20. December l. J., Nr. 21.849/IV, ergeht der Auftrag, die nachstehende Kundmachung in den Kreisen der Inter¬ essenten möglichst zu verlautbaren. Zur Statth. Z. 115.665 ex 1898. Kundmachung betreffend den Schiffsverkehr auf der Donau zwischen dem Nußdorfer-Sporn und der Nordwestbahnbrücke. Die Schiffahrts=Interessenten werden hiemit ver¬ ständigt, dass zum Zwecke der Vollendung der Niedrigwasser¬ Regulierungsbauten bei Jedlesee die Schiffahrt längs dieser Bauten beschränkt werden muss, und zwar wird das Fahren in der alten, am linken Ufer anliegenden Naufahrt zwischen dem Nußdorfer=Sporn und der Nordwestbahnbrücke von dem Tage dieser Kundmachung ab nur in der Zeit von früh bis 11 Uhr vormittags gestattet. Die Schiffahrt in der dem rechten Ufer anliegenden Cunette bleibt jedoch auch in Hinkunft während des ganzen Tages aufrecht. Wien, 14. December 1898. Von der k. k. u.-ö. Statthalterei. Steyr am 25. December 1898. Z. 17.761. Sammlungsergebnis. Nachdem die mit hierämtlichem Erlasse vom 26. Juli d. J., Z. 11.631, für die durch Erdbeben arg betroffenen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2