Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1898. Nr. 51. Steyr, am 22. December. Z. 18.500. Einladung zur Pränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für das Jahr 1899. Mit 1. Jänner 1899 beginnt der XVII. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr, welches wie bisher wöchentlich einmal und zwar an jedem Donnerstag erscheinen wird. Dasselbe wird die Verlaut¬ barung geeigneter Zuschriften an die hochwürdigen Pfarr¬ ämter, allgemeiner Erlässe an die Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschulrähe und Schulleitungen, Kundmachungen wichtiger, das öffentliche Interesse betref¬ fender Verordnungen, Instructionen und Ausfor¬ schungen enthalten. Außerdem können in dasselbe auch Kundmachungen anderer Behörden, sowie Inserate aufge¬ nommen werden, soweit sie das öffentliche Interesse berühren. Von nun an werden auch sämmtliche allgemeinen Erlässe und Kundmachungen an die Genossen¬ schafts=Vorstehungen und Vorstehungen der Bezirks= und Genossenschafts=Krankencassen in das Amtsblatt aufgenommen, weshalb die Pränumeration des Amtsblattes von Seite dieser Vorstehungen unbedingt nothwendig ist. Der Pränumerationsbetrag für das Amtsblatt beträgt wie bisher ganzjährig 2 fl. 50 kr. Einzelne Blätter kosten 5 kr. Die Expedition des Amtsblattes erfolgt durch die Buchdruckerei E. Haas und Comp. in Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Soweit als der Vorrath reicht, können von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr auch complete Jahrgänge oder einzelne Blätter des Amtsblattes von vergangenen Jahren gegen Erlag des oben angesetzten Betrages be¬ zogen werden. Ich lade zur regen Betheiligung hiemit ein und ersuche, die Pränumerations=Erklärungen nebst den Präu¬ merationsbeträgen an die k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Steyr ehestens einzusenden, damit die Höhe der Auflage bestimmt werden kann und in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintrete. Steyr, am 12. December 1898. Z. 18.781. ad 3.20.651/198. Kundmachung betreffend die Bildung der Fischereireviere gemäß § 11 des Gesetzes vom 2. Mai 1895 (L.=G.= und V.=Bl. Nr. 32) im politischen Bezirke Kirchdorf. I. Gemäß den §§ 11 und 12 des Fischereigesetzes vom 2. Mai 1895 (L.=G.= und V.=Bl. Nr. 32) und der Verord¬ nung vom 19. December 1896 (L.=G.= und V.=Bl. Nr. 34) findet die k. k. oberösterreichische Statthalterei auf Grund der von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Kirchdorf vor¬ gelegten Anmeldungen nach Einvernehmung des oberöster¬ reichischen Landes=Fischereivereines als Sachverständigen die fließenden und stehenden Gewässer, welche in diesem Bezirke in Betracht kommen, in Fischereireviere abzutheilen und diesen Revieren Wasserstrecken des Bezirkes Steyr zuzuweisen, wie folgt: a) Fischereirevier Steyr I, zu welchem die Steyr von ihrem Ursprunge abwärts bis zur Brücke in Frauenstein nebst den Nebenflüssen der Steyr in dieser Strecke gehört. b) Fischereirevier Steyr II, zu welchem die Steyr von der Brücke in Frauenstein abwärts bis zum Scharmühl¬ wehre im Bezirke Steyr nebst den Nebenflüssen der Steyr in dieser Strecke gehört. c) Fischereirevier Krems (Kirchdorf), zu welchem der Kremsfluss vom Ursprunge bis zur Wartbergerbrücke nebst den Zuflüssen in dieser Strecke gehört. II. In den einzelnen, in jedes Revier einbezogenen Wasserstrecken werden nach Maßgabe der im Sinne des § 11 der citierten Verordnung dargethanen Berechtigung als fischereiberechtigt und daher als Reviergenossen anerkannt: a) Fischereirevier Steyr I. 1. Religionsfondsherrschaft Spital am Pyhrn. 2. Johann Schieder, Besitzer des Stegbauergutes in Hinterstoder. 3. Fürstin Hermine zu Schaumburg=Lippe, Gut Steyrling. 4. Franz Emerich Graf Lamberg, Fideicommissgut Steyr. b) Fischereirevier Steyr II. 1. Theodor Graf Salburg=Falkenstein, Fideicommissgut Leonstein. 2. Franz Emerich Graf Lamberg, Fideicommissgut Steyr. 3. Stift Kremsmünster. 4. Gemeinde Waldneukirchen. c) Fischereirevier Krems (Kirchdorf). 1. Fürstin Hermine zu Schaumburg=Lippe, Gut Steyrling. 2. Stift Kremsmünster. 3. Stift Schlierbach.
2 4. Gemeinde Kirchdorf. 5. Christoph Freiherr von Hayden. III. Wegen versäumter rechtzeitiger Anmeldung des Fischereirechtes ist nach den §§ 12 und 17 des Fischerei¬ Gesetzes von der Theilnahme an der nächsten Wahl des Fischerei=Ausschusses ausgeschlossen: Ehristoph Freiherr von Hayden. IV. Bezüglich der Zuweisung der Wasserstrecken des Almfluss=, Aisterbach=, Sulzbach=, Laussa= und Ramingbach¬ Gebietes, welche im politischen Bezirke Kirchdorf liegen, zu Fischereirevieren anderer politischer Bezirke wird die Ent¬ scheidung folgen. V. Bezüglich des Fischereirevieres Krems (Kirchdorf) und des Revieres Steyr II hat die k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft in Kirchdorf gemäß § 54 des Fischereigesetzes in Angelegenheit dieses Gesetzes auch für jene Theile, welche im Bezirke Steyr gelegen sind, als erste Instanz einzutreten. VI. Gegen diese Eintheilung und Abgrenzung der Fischereireviere und Feststellung der Reviergenossen steht nach § 13 des Fischereigesetzes durch 60 Tage der bei der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft in Kirchdorf einzubringende Recurs an das hohe k. k. Ackerbau=Ministerium offen. Hiebei ist der Tag der Einschaltung dieser Kundmachung in das Amtsblatt der „Linzer Zeitung“ als jener des Beginnes der Beschwerdefrist anzusehen. Demnach endet die Frist am 10. Februar 1899. Linz, am 5. December 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. (4200) Z. 18.494. Kundmachung. Am 20. December 1898 wird am Bahnhofe Sattledt der Localbahn Wels=Unterrohr, politischer Bezirk Steyr, ein k. k. Postamt mit der Bezeichnung „Sattledt“ in Wirk¬ samkeit treten, welches sich mit dem gesammten Brief= und Fahrpostdienste zu befassen und als Sammelstelle des k. k. Postsparkassenamtes zu fungieren hat. Dem Bestellungsbezirke dieses neuen Postamtes werden aus dem Bestellungsbezirke des Postamtes Kremsmünster die Ortschaften, bezw. Ortsbestandtheile: Sattledt, Dürnberg Haus=Nr. 14—19 Pochendorf Haus=Nr. 1—5 und Mai¬ dorf mit der Schule Harhagen; aus dem Bestellungsbezirke des Postamtes Sipbachzell die Orte: Giering Haus=Nr. 16 bis 35 und Rupperstorf Haus=Nr. 1—6, 8, 23 und 24; aus dem Bestellungsbezirke des Postamtes Steinhaus die Ortschaften: Oberhart Haus=Nr. 21—33 und Unterhart Haus=Nr. 10—34 und Nr. 57 zugewiesen. Das Postamt „Sattledt“, erhält zu den auf der be¬ zeichneten Bahnstrecke unter Begleitung eines Welser Post¬ amtsdieners verkehrenden Zügen Nr. 3811 und 3816 die Verbindung. Steyr, am 16. December 1898. Z. 18.788. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden Ausforschung des Stellungspflichtigen Jakob Seme. Die k. k. Landesregierung für Krain hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 15. Juli 1876 in Laibach, Hühnerdorf, geborenen, nach Großlupp im Bezirke Laibach heimatberechtigten Jakob Seme, Sohnes des Arbeiters Jakob Seme, und der Maria, geborenen Rupert, angesucht. Eine Personsbeschreibung liegt nicht vor. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm¬) Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 15. Jänner 1899 anher zu berichten. Steyr, den 20. December 1898. Z. 18852. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung. Der im Jahre 1864 in Bruck a. M. geborene und dahin zuständige Taglöhner Josef Peter Gutmann soll in einer Verhandlung wegen Zahlung von Kranken¬ verpflegskosten einvernommen werden. Der Aufenthalt desselben ist gegenwärtig nicht bekannt, es ist jedoch anzunehmen, dass Gutmann sich arbeitsuchend in Steiermark oder in den angrenzenden Bezirken oder Kronländern herumtreibt. Zufolge Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 8. December l. J., Z. 25.871, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Com¬ manden angewiesen, Erhebungen über den Aufenthalt des Genannten zu pflegen und über ein positives Resultat sofort anher zu berichten. Steyr, am 20. December 1898. Z. 18.783. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Kasimir Ferdinand Ostrzecha. Laut Erlasses des h. k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 14. November 1898, Z. 32.0567706/II a, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 3. März 1875 in Babice, Bezirk Oswiecim, geborenen, nach Hustopetsch, Bezirk Mährisch¬ Weißkirchen heimatberechtigten Kasimir Ferdinand Ostrzecha, Sohnes des Ferdinand Ostrzecha und der Francisca, ge¬ borenen Tomaczek, angesucht. Die nach dem Genannten gepflogenen Nachforschungen ergaben, dass ein Ferdinand Ostrzecha in Joklowitz bei Polnisch=Ostrau Nr. 51 beim Bäcker Hornung, laut Melde¬ zettel im Jahre 1878 geboren, beim k. k. Polizei=Commissariate in Märisch=Ostrau gemeldet war, welcher unzweifelhaft mit dem im Jahre 1875 geborenen Ostrzecha identisch ist, da auch die Mutter des Stellungspflichtigen seinerzeit angab, dass ihr genannter Sohn bei Hornung in Arbeit steht. Kasimir Ferdinand Ostrzecha hat sich nach Abmeldung seitens seines Dienstgebers Hornung, bei dem er als Haus¬ knecht bedienstet war, aus Jaklowitz bei Polnisch=Ostrau unbekannt wohin entfernt und blieben die weiteren nach ihm gepflogenen Nachforschungen ohne Erfolg.
3 Der Genannte ist von kleiner Statur, stark gebaut, blond, hat rundes Gesicht, dunkle Augen; an der rechten Hand fehlt ihm der große Finger. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm¬) Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Steyr, am 20. December 1898. Z. 18.787. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Spitalsläufer und Unterstützungsschwindler. Zufolge Note der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg an die h. oberöst. k. k. Statthalterei in Linz vom 5. November l. J., Z. 38.481, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden auf den Landstreicher und Spitalsimulanten Jakob Mitteregger aus Sterzing, 54 Jahre alt, ledig, Hutmachergehilfe, welcher sich seit längerer Zeit in verschiedenen Provinzen herumtreibt und von den Gemeinden Unterstützungen zu Lasten seiner Heimatsgemeinde herausschwindelt und Krankenhäuser besucht, zu dem Ende aufmerksam gemacht, damit dem Genannten keinerlei Vorschüsse oder Reiseunterstützungen auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde verabfolgt werden, die Aufnahme in die Spitalspflege ihm aber nur im Falle der ärztlich sichergestellten Unabweisbarkeit gewährt werde. Steyr, am 20. December 1898. Z. 18.642. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Angeschwemmte Leiche. Am 26. November 1898, nachmittags 4 Uhr, wurde bei Enns eine unbekannte männliche Leiche angeschwemmt. Die Leiche ist mittelgroß, Alter beiläufig 30 Jahre, starr, mit folgender Bekleidung: 1. Mit einem braunen Kammgarnsacco, welches rechts eine kleine und links eine große Tasche trägt, ein schwarzes Unterfutter hat, der Rock dürfte nicht sehr abgebraucht worden sein, 2. mit einem grauen Jägerhemd, 3. mit einer graugestreiften Hose (sogenanten Struckhose), 4. mit einer Unterhose aus blauem Barchent, zum Schnüren, trägt kein Merkzeichen, 5. die Stiefletten sind an den Sohlen schadhaft, 6. mit zwei Paar Strümpfen, das äußere Paar ist blaugrau aus Baumwolle, ohne Merkzeichen, das innere Paar ist weiß, gestrickt und mit einem rothen Merkfaden bezeichnet. Das Gesicht ganz unkenntlich, gigantisch aufgetrieben, Haare brünett, mittelkurz, Zähne ziemlich gut erhalten. Die Leiche dürfte einige Wochen im Wasser gelegen sein. Zufolge des an die hohe k. k. Statthalterei gelangten Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Linz vom 28. November 1898, Z. 35.772, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden auf¬ gefordert, behufs Constatierung der Identität dieser Leiche Erhebungen zu pflegen und über das Resultat bis 15. Jänner 1899 anher zu berichten. Steyr, am 15. December 1898. Z. 18.741. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. December bis 10. December 1898. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde St. Oswald, Ort¬ schaften Neudorf, Amesreith. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Ulrichsberg, Ort¬ schaften Schindlau, Schöneben, Ulrichsberg. 2. Milzbrand. Ausbruch der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde Kreuzen, Ortschaft Schönsichten. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Marien, Ortschaft Kurzenkirchen. Steyr, 18. December 1898. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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