Amtsblatt 1898/44 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. November 1898

5 Z. 16.524. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Anton Waclavicek recte Brunn. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des am 16. Mai 1870 in Krems, Niederösterreich, geborenen, nach Popelin im Bezirke Datschitz heimatberechtigten Anton Waclavicek recte Brunn angesucht. Ueber den Stellungspflichtigen sind keine näheren Daten bekannt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 7. November 1898. Z. 16.523. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Aussorschung des stellungspflichtigen Franz Jurica. Die k. k. Landesregierung für Schlesien hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des am 30. November 1874 in Groß=Kunzendorf, Bezirk Teschen, geborenen und dahin heimatberechtigten, stellungspflichtigen Franz Julica, Sohnes des Johann Julica und der Francisca, geborenen Krupka, angesucht. Franz Jurica hat im 14. Lebensjahre das Elternhaus in Groß=Kunzendorf verlassen und ist seit jener Zeit in das¬ selbe und auch in seine Heimatgemeinde nicht mehr zurück¬ gekehrt, weshalb eine Personsbeschreibung über denselben nicht vorliegt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm¬) Pflichtigen aufgeführt erscheint oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 7. November 1898. Z. 16.528. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Wilhelm Bauer. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des am 19. Mai 1873 in Inzers¬ dorf geborenen, nach Mutten, Bezirk Datschitz, heimat¬ berechtigten Wilhelm Bauer, Sohnes der Eheleute Ignaz Bauer und der Anna, geborenen Bison, angesucht. Der Vater Ignaz Bauer war bis zum Jahre 1879 Büchsenmachergehilfe in Inzersdorf und es ist weder in der Heimatgemeinde noch in Inzersdorf bekannt, wohin diese Familie von Inzersdorf gezogen ist, oder wo sie sich jetzt aufhält. Der Vater Ignaz Bauer ist mittelgroß, hat blonde Haare, eine Narbe auf der rechten Wange und blonden Schnurrbart. Die Personsbeschreibung seiner Gattin Anna Bauer oder des stellungspflichtigen Sohnes Wilhelm Bauer konnte nicht beigebracht werden. Weder der Stellungspflichtige, noch dessen Eltern sind im Besitze von Heimat=Documenten oder Reisebewilligungen: Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm¬ Pflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 7. November 1898. Z. 16.527. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Johann Tschuden. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1875 in St. Johann, Bezirk Villach, geborenen, in St. Jakob, Bezirk Villach, heimatberechtigten Taglöhners Johann Tschuden angesucht. Die nach demselben im Lande Kärnten eingeleiteten Nachforschungen sind erfolglos geblieben. Personsbeschreibung. Statur: klein, Gesicht: oval, Haare: blond, Augen: blau, Nase und Mund: pro¬ portioniert, besondere Kenntzeichen: keine. Genannter dürfte im Besitze eines von seiner Heimat¬ gemeinde St. Jakob unterm 14. Mai 1889, Nr. 43, aus¬ gestellten Dienstbotenbuches sein. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Gendar¬ merie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die erforderlichen Nachforschungen einzuleiten. Ueber ein positives Ergebnis ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 7. November 1898. Z. 16.452. Kundmachung. Hausierverbot in Wesprim. Laut der an das hohe k. k. Ministerium des Innern gelangten Mittheilung des königl. ungar. Handelsministeriums vom 28. September l. J., Z. 60.034, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Veszprem Wesprim) des gleichnamigen Comitates, unter Aufrecht¬ haltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraph ergänzenden Nachtrags=Ver¬ ordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten.

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