Amtsblatt 1898/44 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. November 1898

2. Schafpockenseuche: gegen die Einfuhr von Schafen aus den Comitaten Modrus¬ Fiume und Licka=Krbava mit der Stadt Carlopago. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen in unzertheiltem Zustande bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden, wobei auch die Vorschriften des § 46 des allge¬ meinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.= Bl. Nr. 35) Anwendung finden. Linz, am 26. October 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 11. November 1898. Z. 16.146. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme der Verlautbarung. Nr. 18.644/II. Kundmachung betreffend die Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauen¬ thieren aus dem Occupations=Gebiete nach Oberösterreich. Laut des letzten officiellen Thierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajevo ist im Occupationsgebiete die Schweinepest in den Bezirken Land Banjaluka, Pridov, Bosn. Novi, Krupa, Petrovac, Blasenica und Lubuski erloschen. Die k. k. Statthalterei findet daher zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 21. October d. J., Z. 34.686, unter Aufhebung der Verfügungen der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 14. September d. J., Z. 16.212/II, wegen des Bestandes der Schweinepest in den Bezirken Bosn. Dubica und Sanskimost die Einfuhr von Schweinen aus diesen Bezirken zu verbieten und die Wirksamkeit dieses Verbotes am 28. October 1898 eintreten zu lassen. Die in der hierämtlichen Kundmachung vom 12. März d. J., Z. 4147/II, enthaltenen Bestimmungen für den Verkehr mit lebendem und geschlachtetem Borstenvieh aus dem Occupations¬ Gebiete bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Anordnungen werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise nach § 46 des allge¬ meinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, den 21. October 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 5. November 1898. Z. 16.388. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Polizei=Aussicht. Der am 2. December d. J. aus der k. k. Strafanstalt Garsten zur Entlassung kommende Josef Pichler, 62 Jahre alt, katholisch, ledig, zuständig zur Gemeinde Wartberg, wurde mit hierämtlichem Erkenntnisse vom 4. Februar 1898, Z. 1696, auf die Dauer eines Jahres unter Anweisung der Orts¬ gemeinden Wartberg, Markt und Land Kremsmünster als Aufenthaltsrayon unter Polizei=Aussicht gestellt. Dieselbe beginnt mit 2. December 1898 und endet mit 2. December 1899. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 3. November 1898. Z. 16.525. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Florian Bentel. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des am 17. Februar 1876 in Lobnig, Bezirk Römerstadt, geborenen und dahin heimat¬ berechtigten, stellungspflichtigen Florian Beutel, Sohnes des Josef und der Theresia Beutel, geborenen Jenter, an¬ gesucht. Florian Beutel ist von großer, schlanker Statur, hat längliches Gesicht, dunkelbraunes Haar, grauschwarze Augen, längliche Nase, einen schwachen, blonden Schnurrbart, ge¬ wöhnlichen Mund und ein ganz kleines Muttermal auf der Stirne. Der Genannte ist im Besitze eines vom Gemeinde¬ Vorstande in Lobnig am 13. Mai 1893 ausgestellten Dienst¬ buches Nr. 176/II. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm¬) Pflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 7. November 1898. Z. 16.526. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Radie Angjeo¬ Die k. k. Statthalterei für Dalmatien hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des im Jahre 1868 geborenen, nach Sebenico heimatberechtigten, stellungspflichtigen Radic Angjeo, Sohnes des Mattro Radic, angesucht. Eine Personsbeschreibung kann nicht beigebracht werden. Die bezüglich dieses Stellungspflichtigen im Verwal¬ tungsgebiete der genannnten Statthalterei eingeleiteten Nach¬ forschungen sind resultatlos geblieben. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen aufgeführt erscheint, dort feiner Stellungspflicht Genüge ge¬ leistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 7. November 1898.

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