Amtsblatt 1898/44 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. November 1898

3 Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 27. October l. J., Z. 2163 Praes., mit dem Ersuchen in Kenntnis gesetzt, dieses Unternehmen durch Subscription fördern zu wollen. Steyr, am 4. November 1898. Z. 16.671. An alle Gemeinde Vorstehungen. Arrendierungs=Kundmachung. Den Gemeinde=Vorstehungen Allhaming, Aschach, Eber¬ stallzell, Gaflenz, Garsten, Gleink, Großraming, Bad Hall, Kematen, Kremsmünster Markt, Losenstein, Losensteinleiten, Neuhofen, Pucking, Sierning, Thanstetten, Weißkirchen und Weyer Markt wurden Kundmachungen über die im Monate November d. J. beim k. u. k. Militär=Verpflegsmagazin in Linz stattfindende Arrendierungsverhandlung über anzukaufendes Brot und Hafer behufs Anschlagung an die dortigen Amts¬ tafeln übersendet, allwo die Interessenten in dieselben Ein¬ sicht nehmen können. Steyr, am 9. November 1898. Z. 16.251. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausfuhr von Fleisch nach Berlin. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 8. October d. J., Z. 30.974, darf laut eines Berichtes der k. u. k. Botschaft in Berlin an das k. u. k. Ministerum des Aeußern gemäß eines Berliner Gemeinde¬ Beschlusses vom 27. Februar 1894 und des zu demselben erlassenen Regulatives nach Berlin nur solches Fleisch ein¬ geführt werden, über welches seitens eines approbierten Thierarztes die Bescheinigung vorliegt, dass dasselbe von Thieren herrührt, die vor der Schlachtung einer Besichtigung unterworfen und dabei frei von erkennbaren Krankheitszeichen befunden worden sind. (Vergl. Veröffentlichung des kaiser¬ lichen Gesundheitsamtes 1895, Seite 573 und 574.) Aus einem gegebenen Anlasse hat die kgl. preußische Regierung verfügt, dass bei dem aus Oesterreich=Ungarn zugeführten Fleische auch solche Untersuchungsbescheinigungen als ausreichend angesehen werden, die von einem staatlich angestellten oder von den Staatsbehörden hiezu besonders ermächtigten Thierarzte aus dem Herkunftslande ausge¬ stellt sind. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 19. October 1898, Z. 18.178/II, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 5. November 1898. Z. 16.529. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Bestand der Beschälseuche unter Pferden im König¬ reiche Württemberg. Laut der letzten officiellen Ausweise über den Stand der Thierseuchen im Königreiche Württemberg besteht die Beschälseuche unter den Pferden in zwei Gemeinden des Oberamtsbezirkes Riedlingen im Donaukreise. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Ministerium des Innern vom 19. October 1898, ad Z. 4239, und der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 29. October 1898, Nr. 18516/II. werden daher die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt, durch eine entsprechende Verlautbarung die interessierten Kreise auf die Gefahr der Einschleppung dieser Seuche aufmerksam zu machen. Steyr, am 7. November 1898. Z. 16.147. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 18.643/II. Kundmachung betreffend die Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauen¬ thieren aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach Oberösterreich. Auf Grund der letzten officiellen Ausweise über die Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten in Ungarn und in Croatien=Slavonien, sowie der stattgesundenen Seuchen¬ einschleppungen findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 21. October d. J., Z. 33.061, an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 10. September d. J., Z. 16.095/II, unter Aufrechthaltung der Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachung vom 18. November 1896, Z. 19.513, hin¬ sichtlich der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien¬ Slavonien mittels der Eisenbahn die nachstehenden Sperr¬ verfügungen mit der Wirksamkeit vom 28. October 1898 angefangen sofort zu verfügen: A. Gegen Ungarn wegen des Bestandes der 1. Lungenseuche: gegen die Einfuhr von Rindern aus den Comitaten: Arva, Lipto, Nyitra, Pozsony (mit Ausschluss des Gebietes der Insel Schütt) und Trencsen, sowie aus der königlichen Frei¬ stadt Pozsony, 2. Maul= und Klauenseuche: gegen die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus den Comitaten: Bereg, Besztercze=Naszod, Säros, Szolnok¬ Doboka, Udvarhely und Ung, dann der königlichen Freistadt Hodmezö=Väsärhely; 3. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus: a) den Comitaten: Abau=Torna, Also=Feher, Arad, Bäcs=Bodrogh, Baranya, Bars, Bars, Bekes, Berg, Bihär, Borsod, Csand, Feher, Gömör=Kishont, Györ, Hajdu, Häromszek, Heves, Hont, Jäsz=Nagy=Kun=Szolnok, Kis¬ Kuküllo, Kolosz, Komärom, Krasso, Szöreny, Maros=Torda, Moson, Nagy=Kuküllö, Nograd, Nyitra, Pest Pilis=Solt¬ Kiskun, ausschließlich der Schweinemastanstalt in Köbanya (Steinbruch), Pozsony, Säros, Somogy, Sopron, Szaboles, Szatmär, Szeben, Szepes, Solnok=Doboka, Temes, Tolna, Torda=Aranyos, Torontal, Udvarhely, Ungh, Vas, Veszprem, Zala und Zemplen, dann den b) königlichen Freistädten: Debreczen, Kolozspär, Maros=Väsarhely, Pancsopa, Szabadka und Zombor. B. Gegen Croatien=Slavonien wegen des Bestandes der 1. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Comitate Belovar=Kreutz, Virovitica und Zagräb (Agram), inclusive der Städte Kostajnicza und Petrinja;

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