9. Schulen in Innsbruck, das Krankenhaus des Elisabethiner Klosters in Prag, das Asyl für altersschwache und hilflose Personen der barmherzigen Schwestern in Salzburg, die von dem bestehenden Comité in Krakau errichteten und erhaltenen Kinder=Bewahranstalten, das Waisen=Institut der Ursulinerinnen in Klagenfurt, das von der Congregation der Dienerinnen der christlichen Liebe (Ancelle della Carita) in Ragusa erhaltene weibliche Erziehungs=Institut, die Frein von Lichtenthurn'sche Waisen=Mädchenanstalt in Laibach und der Verein zur Pflege von Findelkindern und Säuglingen in Lemberg. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 8. October l. J., Z. 2877/Präs., mit der Aufforderung in Kenntnis gesetzt, diesem Unternehmen die thunlichste Unterstützung angedeihen lassen zu wollen, da die Erreichung des humanitären Zweckes nur dann ermöglicht wird, wenn sich das Unter¬ nehmen der wohlwollenden Unterstützung von Seite aller Behörden zu erfreuen hat. Die dortamts gewünschte Anzahl von Losen, zu deren Vermittlung ich mich bereit erkläre, wolle unter Anschluss des hiefür entfallenden Betrages bis längstens 20. No¬ vember d. J. anher bekanntgegeben werden. Ein Los kostet 4 Kronen = 2 fl. Steyr, am 15. October 1898. Z. 1782 B.=Sch.=R. Concurs=Ausschreibung. An der dreiclassigen Volksschule in Gleink kommt die Oberlehrerstelle zur definitiven Besetzung, mit welcher ein Jahresgebalt von 600 fl., eine Gehaltszulage von 100 fl., die Quinquennalzulagen per 50 fl. und eine Natural¬ wohnung verbunden sind. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Tauf¬ scheine, dem Reise= und Lehrbefähigungszeugnisse, dem Nach¬ weise der Befähigung zur subsidiarischen Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes und den Nachweisen über ihre gesammte bisherige Dienstleistung, oder statt der letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concursausschreibung im Amts¬ blatte der „Linzer Zeitung“ hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 16. October 1898. Z. 15.592. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Hebammentage 1898. Mit h. a. Erlasse vom 25. October vorigen Jahres, Z. 15.520, Amtsblatt Nr. 43, wurde die alljährliche Ein¬ berufung einer Hebammen=Versammlung angeordnet. Damit den entfernter wohnhaften der Besuch derselben möglichst erleichtert werde, habe ich von Einberufung sämmt¬ licher Hebammen von der ganzen Bezirkshauptmannschaft auf einen Tag nach Steyr abgesehen und werden daher mehrere derartige Versammlungen abgehalten werden u. zw. für die Hebammen des Gerichtsbezirkes Weyer zwei nämlich am Montag den 24. um 11 Uhr vormittags in Weyer im Gemeindehause der Marktgemeinde für die Hebammen von Gaflenz, Großraming, Neustift und Weyer Land und Markt; am Donnerstag den 27. um 2 Uhr nachmittags in Losenstein für die Hebammen der Gemeinden Lausa, Losenstein und Reichraming in der Gemeinde¬ Kanzlei in Losenstein. Für die Hebammen der Umgebung Steyr werden ebenfalls zwei Versammlungen abgehalten u. zw. am Donnerstag den 27. October vormittags 10 Uhr in der k. k. Bezirkshauptmannschaft (ebenerdig) für die Hebammen der Gemeinden Gleink, Losensteinleiten, Garsten, St. Ulrich. Den Hebammen von Ternberg steht es frei, entweder nach Losenstein oder nach Steyr zu kommmen. Eine Versammlung findet am Samstag den 29. October in Sierning vormittags 9 Uhr im Gemeindehause statt für die Hebammen der Gemeinden Aschach, Thanstetten, Sierning. Die Versammlung für den Gerichtsbezirk Krems¬ münster findet am Donnerstag den 3. November im Gemeindehause der Landgemeinde vormittags 10 Uhr statt. Jene für den Gerichtsbezirk Neuhofen wird am Montag den 7. November ebenfalls um 10 Uhr im Gemeindehause zu Neuhofen abgehalten werden. Die Hebammen haben hiebei ihre vorgeschriebenen Geräthe, das Lehrbuch, die Tagebücher und Dienstes Vor¬ schriften zur Einsicht mitzubringen. Zur Theilnahme an diesen Versammlungen sind jene Herren Gemeindeärzte, welchen es möglich ist zu kommen, eingeladen. Jene Hebammen, welche an diesen Versammlungen theilzunehmen verhindert sein sollten, haben im Wege der Gemeinde=Vorstehungen eine schriftliche, von den be¬ treffenden Gemeindearzte bestätigte Enschuldigung anher einzusenden. Steyr, am 17. October 1898. Z. 15.412. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Vincenz Nachoi. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat beim hohem k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des im Jahre 1875 in Göriach geborenen, nach Emmersdorf, Bezirk Villach, heimats¬ berechtigten, stellungspflichtigen Taglöhners Vincenz Rachoi angesucht. Personsbeschreibung: Statur groß, Gesicht länglich, Haare braun, Augen braun, Nase und Mund regulär. Der Genannte dürfte noch im Besitze des ihm von seiner Heimatsgemeinde Emmersdorf unterm 25. Jänner 1890, Nr. 10, ausgefertigten Arbeitsbuches sein. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 10. October l. J., Z. 17.629/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungs¬ pflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. December l. J. anher zu berichten. Steyr, am 18. October 1898.
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