Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 20. October. 1898. Nr. 42. Z. 15.571. An alle Gemeinde=Vorstehungen Betreffend die Jubiläumsmedaille für Civil¬ Staatsbedienstete. Die Gemeinde=Vorstehungen erhalten mit gleichem Amtsblatte eine entsprechende Anzahl von hierämtlichen Kundmachungen, betreffend die Allerhöchste Bestimmung von Jubiläums=Medaillen für Civil=Staatsbedienstete und betreffend die Anmeldungen zum Bezuge derselben durch die Berechtigten, mit dem Auftrage, diese Kundmachungen sofort in der Gemeinde zu placatieren und sofort nach Thunlichkeit zu verlautbaren und möglichst darauf hinzu¬ wirken, dass diese Anmeldungen von Seite der nicht mehr im activen Dienste stehenden Bezugsberechtigten binnen acht Tagen hierher entweder schristlich oder mündlich erfolgen. Sollte einer oder der andere dieser Bezugsberechtigten innerhalb dieses Termines zur Anmeldung seines Anspruches verhindert sein, so ist demselben zu bedeuten, dass er diese Anmeldung bis längstens 8. November l. J. hier¬ amts nachtragen kann. Steyr, am 18. October 1898. Z. 15.532. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend im wehrpflichtigen Alter Stehende, deren Zuständigkeit und Staatsbürgerschaft nicht nach¬ gewiesen ist. Laut Eröffnung der hohen k. k. Statthalterei vom 28. September 1898, Z. 16.624/IV, mehren sich in neuerer Zeit die Fälle, dass sich Familien in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern dauernd aufhalten, welche kein nachweisbares Staatsbürgerrecht besitzen. Nachdem die im wehrpflichtigen Alter stehenden Söhne solcher Familien unter der Vorgabe, das österreichische oder ungarische Staatsbürgerrecht nicht zu besitzen, die Meldung zur Wehrpflicht unterlassen und der Heranziehung zur Wehrpflicht = Erfüllung vielfach entgehen, so wurden die Bezirksbehörden angewiesen, alle im wehrpflichtigen Alter stehenden Individuen, welche sich dauernd im Gebiete der Monarchie aufhalten und insoferne als österreichische Staats¬ bürger anzusehen sind, als sie eine andere Staatsbürgerschaft nicht nachzuweisen vermögen, bezüglich ihrer Wehrpflicht¬ und Landsturmpflicht = Erfüllung nach § 18:3 der Wehr¬ vorschriften, I. Theil, beziehungsweise § 8 : 22 der Land sturm=Organisations=Vorschrift zu behandeln und hiebei mit allem Nachdrucke vorzugehen. Hinsichtlich jener im wehrpflichtigen Alter stehenden Individuen, welche (beziehungsweise deren Eltern) früher ungarische Staatsbürger waren, ist wegen eventueller Rück¬ übernahme derselben in den ungarischen Staatsverband, im Sinne der diesbezüglich bestehenden Vorschriften vorzugehen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, falls sich in der unter¬ stehenden Gemeinde derartige im wehrpflichtigen Alter befindliche Personen dauernd aufhalten sollten, ehethunlichst, spätestens aber gelegentlich der Vorlage des Musters 7 über die in der Gemeinde sich aufhaltenden fremden Stellungs¬ pflichtigen beziehungsweise Landsturmpflichtigen hierher zu berichten. Steyr, am 17. October 1898. Z. 15461. An alle Gemeinde=Vorstehungen. IXIII. k. k. Staats-Lotterie für Civil-Wohlthätigkeits=Zwecke. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben die Ver¬ anstaltung der XXXII. Staatslotterie für Civil=Wohl¬ thätigkeitszwecke der diesseitigen Reichshälfte anzubefehlen und mit allerhöchster Entschließung vom 7. August 1898 allergnädigst zu genehmigen geruht, dass aus dem Rein¬ ertrage dieser Lotterie nachbenannte Anstalten und Vereine betheilt werden und zwar: Das Mariahilfer Ambulatorium in Wien, der Verein zur Erhaltung der Rosenkranz=Armen=Anstalt in Prag, das Asyl für alte Frauen in Krakau, das Haus der Barm¬ gerzigkeit für arme unheilbare Kranke des St. Vincentius¬ Vereines in Linz, die Krankenanstalt in Eibenschitz, das Asyl des Klosters zum guten Hirten in Wien für ver¬ wahrloste und gefallene Mädchen, die Humanitätsanstalten der Schulschwestern vom III. Orden des heil. Franciscus zu Slatinan bei Chrudim, die Kinder=Bewahranstalten der Congregation des heil. Felix in Krakau, der katholische Frauenverein zur Versorgung verwaister Mädchen in Graz, der Verein zur Gründung eines Rettungs= und Erziehungs¬ Institutes für verwahrloste Knaben in Laibach, die von der Gesellschaft der Töchter der göttlichen Liebe in Wien unterhaltene Marien=Anstalt in Troppau, das unter der Leitung der Congregation der armen Schulschwestern de Notre Dame stehende Waisen=Institut in Fünfhaus, der Frauen¬ Verein für Kleinkinder=Bewahranstalten und Industrie¬
9. Schulen in Innsbruck, das Krankenhaus des Elisabethiner Klosters in Prag, das Asyl für altersschwache und hilflose Personen der barmherzigen Schwestern in Salzburg, die von dem bestehenden Comité in Krakau errichteten und erhaltenen Kinder=Bewahranstalten, das Waisen=Institut der Ursulinerinnen in Klagenfurt, das von der Congregation der Dienerinnen der christlichen Liebe (Ancelle della Carita) in Ragusa erhaltene weibliche Erziehungs=Institut, die Frein von Lichtenthurn'sche Waisen=Mädchenanstalt in Laibach und der Verein zur Pflege von Findelkindern und Säuglingen in Lemberg. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 8. October l. J., Z. 2877/Präs., mit der Aufforderung in Kenntnis gesetzt, diesem Unternehmen die thunlichste Unterstützung angedeihen lassen zu wollen, da die Erreichung des humanitären Zweckes nur dann ermöglicht wird, wenn sich das Unter¬ nehmen der wohlwollenden Unterstützung von Seite aller Behörden zu erfreuen hat. Die dortamts gewünschte Anzahl von Losen, zu deren Vermittlung ich mich bereit erkläre, wolle unter Anschluss des hiefür entfallenden Betrages bis längstens 20. No¬ vember d. J. anher bekanntgegeben werden. Ein Los kostet 4 Kronen = 2 fl. Steyr, am 15. October 1898. Z. 1782 B.=Sch.=R. Concurs=Ausschreibung. An der dreiclassigen Volksschule in Gleink kommt die Oberlehrerstelle zur definitiven Besetzung, mit welcher ein Jahresgebalt von 600 fl., eine Gehaltszulage von 100 fl., die Quinquennalzulagen per 50 fl. und eine Natural¬ wohnung verbunden sind. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Tauf¬ scheine, dem Reise= und Lehrbefähigungszeugnisse, dem Nach¬ weise der Befähigung zur subsidiarischen Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes und den Nachweisen über ihre gesammte bisherige Dienstleistung, oder statt der letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concursausschreibung im Amts¬ blatte der „Linzer Zeitung“ hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 16. October 1898. Z. 15.592. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Hebammentage 1898. Mit h. a. Erlasse vom 25. October vorigen Jahres, Z. 15.520, Amtsblatt Nr. 43, wurde die alljährliche Ein¬ berufung einer Hebammen=Versammlung angeordnet. Damit den entfernter wohnhaften der Besuch derselben möglichst erleichtert werde, habe ich von Einberufung sämmt¬ licher Hebammen von der ganzen Bezirkshauptmannschaft auf einen Tag nach Steyr abgesehen und werden daher mehrere derartige Versammlungen abgehalten werden u. zw. für die Hebammen des Gerichtsbezirkes Weyer zwei nämlich am Montag den 24. um 11 Uhr vormittags in Weyer im Gemeindehause der Marktgemeinde für die Hebammen von Gaflenz, Großraming, Neustift und Weyer Land und Markt; am Donnerstag den 27. um 2 Uhr nachmittags in Losenstein für die Hebammen der Gemeinden Lausa, Losenstein und Reichraming in der Gemeinde¬ Kanzlei in Losenstein. Für die Hebammen der Umgebung Steyr werden ebenfalls zwei Versammlungen abgehalten u. zw. am Donnerstag den 27. October vormittags 10 Uhr in der k. k. Bezirkshauptmannschaft (ebenerdig) für die Hebammen der Gemeinden Gleink, Losensteinleiten, Garsten, St. Ulrich. Den Hebammen von Ternberg steht es frei, entweder nach Losenstein oder nach Steyr zu kommmen. Eine Versammlung findet am Samstag den 29. October in Sierning vormittags 9 Uhr im Gemeindehause statt für die Hebammen der Gemeinden Aschach, Thanstetten, Sierning. Die Versammlung für den Gerichtsbezirk Krems¬ münster findet am Donnerstag den 3. November im Gemeindehause der Landgemeinde vormittags 10 Uhr statt. Jene für den Gerichtsbezirk Neuhofen wird am Montag den 7. November ebenfalls um 10 Uhr im Gemeindehause zu Neuhofen abgehalten werden. Die Hebammen haben hiebei ihre vorgeschriebenen Geräthe, das Lehrbuch, die Tagebücher und Dienstes Vor¬ schriften zur Einsicht mitzubringen. Zur Theilnahme an diesen Versammlungen sind jene Herren Gemeindeärzte, welchen es möglich ist zu kommen, eingeladen. Jene Hebammen, welche an diesen Versammlungen theilzunehmen verhindert sein sollten, haben im Wege der Gemeinde=Vorstehungen eine schriftliche, von den be¬ treffenden Gemeindearzte bestätigte Enschuldigung anher einzusenden. Steyr, am 17. October 1898. Z. 15.412. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Vincenz Nachoi. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat beim hohem k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des im Jahre 1875 in Göriach geborenen, nach Emmersdorf, Bezirk Villach, heimats¬ berechtigten, stellungspflichtigen Taglöhners Vincenz Rachoi angesucht. Personsbeschreibung: Statur groß, Gesicht länglich, Haare braun, Augen braun, Nase und Mund regulär. Der Genannte dürfte noch im Besitze des ihm von seiner Heimatsgemeinde Emmersdorf unterm 25. Jänner 1890, Nr. 10, ausgefertigten Arbeitsbuches sein. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 10. October l. J., Z. 17.629/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungs¬ pflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. December l. J. anher zu berichten. Steyr, am 18. October 1898.
3 Z. 15.353. An alle Gemeinde=Vorstellungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Michael Ottowitz. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des im Jahre 1875 in Krumpen¬ dorf geborenen, nach Schiefling, Bezirk Klagenfurt, heimat¬ berechtigten, stellungspflichtigen Michael Ottowitz, ehelichen Sohnes des Franz Ottowitz und der Anna, geborenen Gabriel, angesucht. Derselbe ist Gürtler und Bronzearbeiter von Be¬ schäftigung und ist seit Erhalt des ihm unterm 7. No¬ vember 1894 von der Heimatsgemeinde Schiefling aus¬ gestellten Arbeitsbuches uneruierbar. Michael Ottowitz ist von mittlerer Statur, hat ovales Gesicht, blonde Haare, blaue Augen, proportionierte Nase und Mund, keine besonderen Kennzeichen und spricht slovenisch und deutsch. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 7. October l. J., Z. 17.570/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungs¬ pflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. December l. J. anher zu berichten. Steyr, am 12. October 1898. Z. 15.413. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Ersatzreservisten Josef Huemer. Josef Huemer, am 25. Februar 1872 als Sohn der Eheleute Gottlieb und der Cäcilia, geborenen Endinger, zu Neulengbach, Bezirk Hietzing in Niederösterreich, geboren, von Profession Bergarbeiter, auch Fleischer, heimatszuständig nach Schlierbach, Bezirk Kirchdorf, Ersatzreserve=Infanterist des k. u. k. Infanterie=Regimentes Nr. 14, Assentjahrgang 1895, hat sich laut Evidenz Protokoll in Markt Zell, Bezirk Amstetten, am 12. März 1896 zum Aufenthalte angemeldet, daselbst am 11. Mai 1896 zur Reise nach Salzburg militärisch abgemeldet, in Salzburg jedoch nicht angemeldet und konnte von hier aus nicht weiter eruiert werden. Laut gepflogenen Erhebungen soll sich der Genannte angeblich nach Bayern begeben haben, jedoch ist über denselben bisher noch keine militärische Aufenthaltsmeldung eingelangt, auch hat er der vorgeschriebenen Controls¬ versammlung in den Jahren 1896 und 1897 nicht bei¬ gewohnt und konnte ihm die Einberufungskarte für den 1. August 1898 zur Ableistung einer 13 tägigen Waffen¬ übung nicht zugestellt werden. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 3. October l. J., Z. 17.152/IV, ergeht daher der Auftrag, nach dem Aufenthalte des Genannten sofort entsprechende Nachforschungen einzuleiten und ein allfälliges positives Ergebnis bis 1. December 1898 anher zu berichten. Steyr, am 13. October 1898. Z. 15.351. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des militärtaxpflichtigen Ludwig Schriefl. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 30. September 1898, Z. 27.1746877/II ex 1898, hat die k. k. Landesregierung für Kärnten mit dem Berichte vom 22. September 1898, Nr. 8047, um die Ausforschung des im Jahre 1862 geborenen, militär¬ taxpflichtigen Kellners Ludwig Schriefl aus Arnoldstein, bezüglich dessen eine Personsbeschreibung nicht beigebracht werden konnte, in allen im Reichsrathe vertretenen Kron¬ ländern angesucht, da die in Kärnten bezüglich feines Aufent¬ haltes gepflogenen Erhebungen erfolglos geblieben sind. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 7. October l. J., Z. 17.424/IV, ergeht daher der Auf¬ rag, die geeigneten Nachforschungen nach dem genannten Militärtaxpflichtigen zu pflegen und über das Ergebnis bis 1. December l. J. anher zu berichten. Steyr, am 11. October 1898. Z. 15.352. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des militärtarpflichtigen Josef Tauchhamer. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 30. September 1898, Z. 27.1306862/II, hat die k. k. Landesregierung für Kärnten mit dem Berichte vom 22. September 1898, ad Nr. 8165, um die Aus¬ orschung des im Jahre 1860 geborenen, militärtaxpflichtigen Josef Tauchhamer aus der Gemeinde Treffen in allen im Reichsrathe vertretenen Kronländern angesucht, da die in Kärnten bezüglich seines Aufenthaltes gepflogenen Er¬ hebungen erfolglos geblieben sind. Für die Ausforschung liegen folgende Anhaltspunkte vor: Geburtsjahr: 1860, Geburtsort: Pölling, Beschäftigung: ursprünglich Weber, später Bahnarbeiter, Statur: mittel¬ groß, Gesicht: rund, Haare: dunkelblond, Augen: grau, Nase; stumpf, Documente: dürfte im Besitze eines von der Heimatsgemeinde Treffen ausgestellten Arbeitsbuches de dato 24. December 1876, Nr. 61, sein. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 7. October l. J., Z. 17.423/IV, ergeht daher der Auftrag, die geeigneten Nachforschungen nach dem genannten Militär¬ taxpflichtigen zu pflegen und über das Ergebnis bis 1. December 1898 anher zu berichten. Steyr, am 12. October 1898. Z. 15.462. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Bei der Gemeinde Rudolfswert befindet sich seit Juli 1897 ein unbekanntes, zur Landesverweisung be¬ stimmtes Individuum in Verwahrung. Dasselbe nennt sich Friedrich Grade, gibt an, im Jahre 1873 am 3. December auf einem Schiffe am Nieder¬ rhein, unbekannt wo, geboren worden und confessionslos zu
4 sein; er sei vermuthlich reichsdeutscher Staatsangehöriger. Seine Mutter habe er nie gekannt. Der Vater sei Boots¬ mann auf einem Schleppschiffe gewesen, das mit seiner Ladung den Rhein hinauf fuhr, oft bis Mannheim, und dann wieder hinunter bis Amsterdam. Mit etwa vierzehn Jahren sei er zu Arnheim aus Furcht vor einer Strafe dem Vater entlaufen und habe sich einem Scherenschleifer angeschlossen, sei mit diesem durch Deutschland und nach zwei Jahren wieder zurück nach Arnheim gekommen, wo er ohne Erfolg nach seinem Vater gesucht habe. Sodann sei er als Scherenschleifer durch ganz Deutschland gezogen, hierauf durch Frankreich, die Schweiz, nach Italien, von dort nach Küstenland, Fiume, Ungarn, sohin nach Steiermark, Salzburg, Kärnten und Krain gekommen. Lesen und Schreiben habe er von seinem Vater und einem Scherenschleifer gelernt. Der Betreffende, der den vorliegenden Gerichtsacten zufolge seit anfangs des Jahres 1896 beständig in den Kronländern Salzburg, Steiermark, Kärnten und Krain herumvagiert zu sein scheint und auch von verschiedenen Gerichten dieser Länder wegen Landstreicherei, zuletzt vom Kreisgericht Rudolfswert wegen Verbrechens der Religions¬ störung abgestraft wurde, welches Verbrechen eben den Anlass zur Landesverweisung ergab, ist von schlankem, mittelgroßem Körperbau, hat etwas dickes, rundes Gesicht, braunes Haar und blonden Bartflaum, ferner an der Nasen¬ wurzel zusammengewachsene braune Augenbrauen, spricht sehr geläufig und in nicht ungewählten Ausdrücken einen norddeutschen (rheinischen, schlesischen?) Dialect und legt ein freches Benehmen an den Tag. Es besteht der dringende Verdacht, dass obige Angaben erdichtet sind, und dass das Individuum Grund hat, seine wahre Herkunft den Behörden zu verhehlen. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 30. September l. J., Z. 17.204/II, ergeht der Auftrag, nach der Identität des in Rede stehenden Individuums zu sorschen und etwaige Anhaltspunkte anher mitzutheilen. Beigefügt wird, dass eine Photo=Zinkographie=Copie desselben hieramts erliegt und dass Grade auf den Bildern gut getroffen ist, dass er aber bei seiner Verhaftung im Bezirke Gurkfeld (1896) langes Haupthaar trug. Steyr, 15. October 1898. Z. 15.518. An sämmtliche Sanitäts-Gemeindevorstehungen und die Herren Gemeinde-Aerzte. Führung des Titels Operateur. Zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 3. d. M., Z. 17.226/V, wird untenstehend die Abschrift eines Erlasses an die Decanate sämmtlicher medicinischen Facultäten, wornach die Führung des Titels „Operateur seitens ehemaliger Frequentanten von Universitäts=Operateur¬ Cursen nicht zulässig ist, zur entsprechenden Beachtung mit¬ getheilt. Abschrift eines Erlasses des Ministers für Cultus und Unterricht vom 12. September 1898, Z. 23.130, an die Decanate sämmtlicher medicinischen Facultäten. Wie mir seitens des Ministeriums des Innern mit¬ getheilt wurde, ist in neuerer Zeit oft darüber Klage geführt worden, dass sich absolvierte Frequentanten der an einzelnen Universitäten bestehenden Operations=Curse den Titel „Operateur“ oder „emeritierter Operateur“, beilegen. Da nach § 13 des mit hierortigem Erlasse vom 23. August 1870, Z. 7844, genehmigten neuen Reglements für den chirurgischen Operationscurs in Wien, sowie nach den anderen, diesem Reglement im wesentlichen nachge¬ bildeten Statuten für die sonst bestehenden Operationscurse (resp. Institute) die in früherer Zeit üblich gewesene Diplo¬ mierung von Operations=Zöglingen zu unterbleiben hat und lediglich über Verlangen schriftliche Verwendungs=Zeug¬ nisse ausgestellt werden dürfen, kann aus der Frequentation eines solchen Curses ebensowenig wie aus dem Besuche irgend einer anderen Vorlesung oder eines Institutes die Berechtigung zur Führung eines besonderen Titels herge¬ leitet werden. Das Decanat wolle daher in den interessierten Kreisen darauf aufmerksam machen, dass gegen jene, insbe¬ sondere im praktisch=ärztlichen Berufe thätigen, ehemaligen Frequentanten eines solchen Operations=Curses oder Institutes, wenn sie sich die Führung des Titels „Operateur“ anmessen würden, wegen unbefugter Titelführung eingeschritten werden müsse. Wien, 12. September 1898. Der Minister für Cultus und Unterricht Bylandt m. p. Steyr, am 17. October 1898. Z. 15.517. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. October bis 10. October 1898. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Oberweißenbach, Ortschaft Unterweißenbach; Gemeinde Sandl, Ortschaften Hundsberg, Viechtberg. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ansfelden, Ort¬ schaft Audorf. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Bodendorf, Ort¬ schaften Bodendorf, Reiser. 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Helfenberg; Gemeinde und Ortschaft Lichtenau; Gemeinde Schönegg, Ortschaft Piberschlag. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Niederbrunnern. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ebelsberg, Ortschaft Oiden. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Klaffer, Ort¬ schaften Freundorf, Klaffer: Gemeinde Ulrichsberg, Ort¬ schaften Kandlschlag, Seidlschlag, Stollnberg, Ulrichsberg. 3. Bezirk Schärding: Gemeinde Taufkirchen, Ortschaft Laufenbach. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Thann. 2. Schweinepest. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. Steyr, 18. October 1898. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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