Amtsblatt 1898/40 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 6. Oktober 1898

Amts-Blatt K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1898. Steyr, am 6. October. Nr. 40. Z. 15.069. An die Gemeinde Vorstehungen der Gerichts¬ Bezirke Neuhosen und Kremsmünster. Amtstage im Monate October. Ich werde am Montag den 17. October 1898 in Neuhofen und am Mittwoch den 19. October 1898 in Kremsmünster in den betreffenden Gemeinde=Kanzleien mit dem Beginne um 10 Uhr vormittags Amtstage abhalten. Hievon werden die Herren Gemeinde=Vorsteher behufs allgemeiner Verlautbarung in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 4. Octobber 1898. Z. 206/Präs. An alle Gemeinde=Vorstehungen Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben Allerhöchst zu bestimmen geruht, dass alle anlässlich Allerhöchst Ihres fünzigjährigen Regierungs=Jubiläums in Vorschlag gebracht gewesenen Hoffeierlichkeiten infolge des Ablebens Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Elisabeth zu unterbleiben haben. Infolge dessen haben auch alle sonstigen aus diesem Anlasse in Aussicht genommenen officiellen Feierlich¬ keiten, sowohl in Wien und den Landeshauptstädten, als auch auf dem Lande zu unterbleiben. Gegen die Abhaltung eines feierlichen Hochamtes mit Tedeum am 2. December d. J. in allen Orten, wo sich landesfürstliche Behörden befinden, und selbstverständlich auch in anderen Orten obwaltet kein Bedenken. Auch für diese feierlichen Gottesdienste wird die tiefe Trauer nicht abgelegt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 1. October l. J., Z. 2838 Präs., zur Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 4. October 1898. Z. 1664/B.=Sch.-R. An sämmtliche Schulleitungen. Das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 12. August d. J., Z. 16.199, gestattet, dass den Lehrern der öffentlichen Volksschulen des Landes unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der durch die örtlichen Bedürfnisse gegebenen Beschränkungen bei Entlehnung von Werken aus der k. k. Studienbibliothek in Linz, und zwar im Wege der amtlichen Vermittlung durch die Schulleitungen dieselben Begünstigungen gewährt werden, unter denen nach dem Unterrichts=Ministerial=Erlasse vom 20. December 1849 (R.=G.=Bl. Nr. 30 ex 1850) die Mit¬ glieder des Lehrkörpers an Mittelschulen diese Bibliothek benützen können. Hievon werden die Schulleitungen behufs Verständigung der Lehrkörper zufolge Erlasses des hohen k. k. Landesschul¬ rathes vom 27. August l. J., Z. 2548, in Kenntnis gesetzt. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 29. September 1898. Z. 1690 B.=Sch.=R. Amtserinnerung. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt hiemit jenen Mit¬ gliedern des Zweigvereines Steyr, welche der am 13. October l. J. im Bürgerschulgebäude stattfindenden constituierenden Ver¬ sammlung beiwohnen wollen, den erforderlichen Urlaub. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 4. October 1898. Z. 14.789. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Aviso. Die k. u. k. Intendanz des 14. Corps in Innsbruck kauft nach kaufmännischer Usance 51.100 Metercentner Hafer magazinsmäßiger Qualität. Die Bedingnisse können aus dem hieramts erliegenden Usancenhefte während der Amtsstunden eingesehen werden. Dies wird für die Interessenten allgemein verlautbart. Steyr, am 28. September 1898. Z. 14.521. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Unterstützungsschwindler Heinrich Tempele. Der im Jahre 1853 geborene, nach Neutitschein zu¬ ständige Friseurgehilfe Heinrich Tempele lässt sich in jüngster Zeit mehrfach von verschiedenen Gemeinden Reise¬ kostenvorschüsse auf Rechnung der Heimatsgemeinde verab¬ folgen, wodurch die Heimatsgemeinde empfindlich Schaden leidet. — Heinrich Tempele ist von mittlerer Größe, hat längliches Gesicht, braune Haare und Augen, fehlerhafte Zähne und sonst keine besonderen Merkmale. Derselbe ist bereits sechsmal gerichtlich bestraft und befindet sich im Besitze eines vom Stadtvorstande in Neutitschein unterm 15. Jänner 1896 ausgestellten Duplicats=Arbeitsbuches. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden hiemit auf das Vorkommen dieses Individuums mit dem Auftrage aufmerksam gemacht, dass demselben keinerlei Vorschüsse oder Geldunterstützungen aus¬ gefolgt werden, vielmehr Heinrich Tempele im Betretungs¬ falle der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen werde. Steyr, am 29. September 1898. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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