Amtsblatt 1898/38 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. September 1898

6 Die bezüglich dieses Stellungspflichtigen im Verwaltungs¬ gebiete der genannten Statthalterei eingeleiteten Nach¬ forschungen sind resultatlos geblieben. Infolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 2. September l. J., Nr. 15.597/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=)Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 15. November anher zu berichten. Steyr, am 17. September 1898. Z. 14.361. An alle Gemeinde Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten=Commanden. Feststellung der Identität eines in Stuttgart auf¬ gegriffenen Taubstummen. Die kgl. württembergische Stadtdirection in Stuttgart hat mit dem Schreiben vom 9. August 1898 der hohen k. k. Statthalterei mitgetheilt, dass am 30. Juli 1898 dortselbst ein taubstummer Mann aufgegriffen worden ist, der sich über seine Persönlichkeit nicht auszuweisen vermag, der aber wahrscheinlich deutsch=österreichischer Abkunft ist. Derselbe ist 1·77m groß, breitschultrig, hat dunkel¬ blondes Haar, starken Hals, dünnen und kurzen Schnurr¬ bart, ziemlich blöden Gesichtsausdruck und etwas schleppenden Gang; er schreibt sich Andreas und ist seinen eigenen Aufzeichnungen zufolge 41 Jahre alt. Er scheint vor noch nicht langer Zeit von Oesterreich aus nach Deutschland gekommen zu sein, um dort Arbeit zu suchen. Zufolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 16. August l. J., Nr. 14.623/II., ergeht der Auftrag, die geeigneten Erhebungen zur Feststellung der Identität dieses Mannes zu pflegen und über das positive Resultat derselben ehestens anher zu berichten oder bis 1. October l. J. einen Fehlbericht zu erstatten. Steyr, am 17. September 1898. Z. 14.171. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden Angeschwemmte Leiche. Am 7. September d. J. nachmittags wurde in Hasen¬ ufer, Gemeinde Pucking, eine vom Traunflusse angeschwemmte männliche Leiche aufgesunden und von der Gemeinde=Vor¬ stehung Pucking geborgen. Die über Veranlassung der Gemeinde=Vorstehung in Pucking durch den Gemeindearzt Dr. Peter Jokots in Weißkirchen vorgenommene polizeiliche Beschau der Leiche habe ergeben, dass an derselben keinerlei Merkmale einer Gewaltthat warzunehmen waren und die Leiche nicht länger als einen Tag im Wasser gelegen sein dürfte. Die Leiche dürfte die eines 50 bis 60 Jahre alten, dem Arbeiterstande angehörigen Mannes sein, ist von kleiner Statur, hat rundes Gesicht, stumpfe Nase, gute Zähne, sehr dünne, braune Kopfhaare und solchen Schnurbart; bekleidet war dieselbe mit schwarzem Sacco, braungestreifter Hose, rothgestreiftem Oxfordhemd, einer bereits neuen, weißen Gattie, weißen Baumwollsocken und schwarzledernen, stark abgenützten Hausschuhen. In den Kleidern derselben wurden zwei blaue Sacktücher mit rothen Streifen, eines mit den Buchstaben „F. E.“, das andere mit „A. U.“ roth gemärkt, ein leeres ledernes Geldtäschchen und in einer Hosentasche ein Zweihellerstück und ein Taschenmesser vorgefunden. Die Leiche, deren Identität nicht ermittelt werden konnte, wurde, da, wie schon erwähnt, eine strafbare Hand¬ lung nicht vorzuliegen scheint, am 10. August l. J. am Ortsfriedhofe in Pucking beerdigt. Die Effecten derselben befinden sich beim Gemeinde¬ amte in Pucking in Aufbewahrung. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, Erhebungen zur Feststellung der Identität dieser Leiche zu pflegen und über ein positives Resultat sofort anher zu senden. Steyr, 14. September 1898. Z. 14.351. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. September bis 10. September 1898. 1. Rotz. Bestehen der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Zell a. d. Pram, Ortschaft Fuckersberg. 2. Räude. Bestehen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hörsching, Ortschaft Stockleiten. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Laimbach, Ortschaft Haid; Gemeinde und Markt Neumarkt: Gemeinde Sandl, Ortschaft Rosenhof. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ansfelden, Ort¬ schaften Ansfelden, Freiling; Gemeinde Kronstorf, Ortschaft Pühring; Gemeinde Lorch, Ortschaft Kottingrath. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Mengersdorf. 4. Bezirk Perg: Gemeinde Bodendorf, Ortschaften Bodendorf, Katsdorf. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Allhaming, Ortschaft Sipbach; Gemeinde Garsten, Ortschaften Pergern, Pesendorf; Gemeinde Kremsmünster, Land, Ortschaften Grub, Kirchberg, Mitter=Helmberg, Sattledt; Gemeinde Wartberg, Ortschaft Diepersdorf. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Markt Leonfelden. 4. Schweinepest. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Klaus; Gemeinde Molln, Ortschaft Ramsau; Gemeinde Pankraz, Ortschaft Dirnbach; Gemeinde Schlierbach, Ortschaft Hausmaning. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Piberbach, Ortschaft Weifersdorf; Gemeinde Weyer, Land, Ortschaft Unterlaussa. Steyr, 20. September 1898. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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