Amtsblatt 1898/37 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 15. September 1898

9. Z. 15.240. An die Gemeidevorstehungen des Gerichts¬ Bezirkes Weyer. Amtstag im Monate September. Ich werde am Mittwoch den 28. September 1898 um 10 Uhr vormittags in der Gemeinde=Kanzlei Markt Weyer einen Amtstag abhalten. Hievon werden die Herren Gemeinde=Vorsteher behufs allgemeiner Verlautbarung in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 14. September 1898. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Zufolge Landwehr=Verordnungsblatt Nr. 37, vom 29. August 1898 wurde der hierbezirks zugetheilte Landwehr¬ Bezirksfeldwebel Johann Makk mit 1. September 1898 zum Landwehr=Evidenz=Official (Landwehr=Evidenz=Beamten der X. Rangsklasse) ernannt. Steyr, am 9. September 1898. Z. 14.045. An alle Gemeinde Vorstehungen. Anmeldung zum Erhalt der Jubiläums=Erinnerungs¬ Medaille. Mit Bezug auf die im Amtsblatte Nr. 8 ex 1898, Z. 2933, verlautbarten Directiven über die Anspruchs¬ berechtigung zum Erhalt der Jubiläums=Erinnerungs=Medaille haben nunmehr behufs Betheilung der Anspruchsberechtigten, aller aus dem Heere, der Kriegsmarine oder Landwehr Ausgetretenen, mit dieser Medaille die Anmeldungen zu erfolgen. Zu diesem Behufe wird angeordnet: Die Anmeldungen haben bei der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft in Steyr schriftlich oder mündlich zu erfolgen und sind den Anmeldungen die bezüglichen Austrittsdocumente beizuschließen. Die von den Gemeinde=Vorstehungen vorgelegten summarischen Uebersichten werden zu diesem Behufe rück¬ gemittelt. Die Anspruchsberechtigten sind von ihrem nunmehrigen Rechte zur Anmeldung in ortsüblicher Weise zu verständigen und zur Beibringung ihrer Entlassungsdocumente aufzufordern. Die Anmeldungen haben mittelst Benützung von genau nach beiliegendem Muster dem Manne zur Ausfüllung zu übergebender Blankette zu erfolgen, in welcher alle Rubriken genau auszufüllen sind und die Unterschrift des Anmeldenden beizusetzen kommt. Die auswärtigen Seiten haben leer zu bleiben, da dieselben hieramts zur weiteren Benützung kommen. Die angegebenen Austrittsdocumente und der Land¬ sturmpass sind jeder einzelnen Anmeldung beizulegen. Die nothwendigen Anmelde=Blankette sind von den Gemeinde=Vorstehungen durch Hektographie, Lithographie oder Buchdruck in der nothwendigen Anzahl und für nachträgliche Anmeldungen soweit fertig zu stellen, dass für diejenigen Landsturmmänner, welche der Meldepflicht unterliegen, ge¬ legentlich der Landsturm=Meldungen die Anmeldungen zum Erhalte der Jubiläums=Erinnerungs=Medaille bewirkt und die Entlassungs=Documente nebst Landsturmpass beigebracht werden können. Von diesen, sowie von allen übrigen Anspruchs¬ berechtigten, welche zur Landsturm=Meldung nicht zu er¬ scheinen haben (Waffenunfähige und nicht mehr Landsturm¬ pflichtge) sind die Anmeldungen nebst Documenten partien¬ weise ohne Verzeichnis sofort nach Fertigstellung anher vor¬ zulegen. Können in einzelnen Fällen Entlassungs=Documente nicht beigebracht werden, so ist sich nach dem im Amtsblatte Nr. 35 diesbezüglich verlautbarten Vorgange zu benehmen. Die im Auslande domicilierenden Medaillenbewerber haben ihre Anmeldungen unter Anschluss der Entlassungs¬ Documente direct an jenen Truppenkörper zu richten, von welchem das bezügliche Austritts=Document ausgefolgt worden ist. Ehemalige an Italien übergebene Heeresangehörige, welche ein Entlassungs=Document nicht besitzen, dagegen im Besitze eines italienischen Condego assoluto sein dürften, in welchem die Dienstleistung in der österr.=ung. Armee oder Kriegsmarine bestätiget ist, haben mittels dieses die Jubi¬ läums=Erinnerungs=Medaille anzusprechen. Die Vorlage der Anmeldungen der ehemaligen Gen¬ darmen, Amtsblatt Nr. 35, hat mit der hier besprochenen nicht gemeinschaftlich zu erfolgen, sondern es müssen diese (separat) noch diesen Monat hier einlangen. Nachdem die Betheilung der Anspruchsberechtigten mit der Jubiläums=Erinnerungs=Medaille zum 2. December l. J. stattfinden soll und die Anspruchsberechtigung bis dahin bei den ehemaligen Standestruppen noch geprüft und bestätigt werden muss, so ist eine genaue und rasche Durchführung der hiezu nothwendigen Vorarbeiten geboten, was den Herren Gemeinde=Vorstehern und Bürgermeistern dringend em¬ pfohlen wird. Steyr, am 10. September 1898. Sammlung für die durch Erdbeben betroffenen Bewohner von Linz. Auf hierämtlichem Erlass vom 26. Juli d. J., Z. 11.631, sind an gesammelten Unterstützungsbeträgen bisher von nach¬ benannten Gemeinde=Vorstehungen eingelangt, und zwar: Sierning 26 fl. 30 kr., Bad Hall 12 fl. 86 kr., Eberstall¬ zell 10 fl. 40 kr., Großraming 7 fl. 58 kr., Losenstein 7 fl. 47 kr., Aschach 5 fl., Gaflenz 5 fl., Kremsmünster Markt 5 fl., Losensteinleiten 5 fl., Ternberg 5 fl., Thanstetten 5 fl., St. Ulrich 5 fl., Pieberbach 4 fl. 60 kr., Pucking 4 fl., Neustift 3 fl. 76 kr., Neuhofen 2 fl. 83 kr.; zusammen 114 fl. 80 kr. Die Sammlung wird fortgesetzt und es kommen die noch ausständigen gesammelten Beträge ehestens hierher einzusenden, damit dieselben zusammen ehestens ihrer Bestimmung zugeführt werden können. Steyr, am 1. September 1898. Z. 13.788. Aviso! Den Gemeinde=Vorstehungen wurden Bestellscheine auf die Geschäftsvormerkblätter und den niederösterreichischen Amtskalender übersendet, welche ausgefüllt und mit den entsprechenden Geldbeträgen anher vorgelegt werden können. Steyr, am 7. September 1898. Z. 1345 B.=Sch.=R. Concurs=Ausschreibung. An der getheilten einclassigen Volksschule in Maria Laah kommt die Stelle einer Arbeitslehrerin zur Besetzung,

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