4 dieser beiden Stellen haben ihre gehörig instruierten, mit dem thierärztlichen Diplome, dem Zeugnisse über die in Gemäßheit der Ministerial=Verordnung vom 21. März 1873, R.=G.=Bl. Nr. 37, abgelegte thierärztliche Staatsprüfung, sowie der Nachweisung ihrer bisherigen Verwendung belegten Gesuche bis zum 20. September 1898 beim k. k. Landes¬ präsidium in Salzburg unmittelbar oder im Wege ihrer vorgesetzten Behörde einzubringen. K. k. Landespräsidium Salzburg, am 24. August 1898. Santer m. p. Steyr, am 1. September 1898. Z. 13.723. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ueber Ersuchen des k. u. k. Ergänzungs=Bezirks¬ Commandos in Linz vom 31. August l. J., Z. 5015, ist nachstehende Concurs=Ausschreibung thunlichst zu verlautbaren. Steyr, am 4. September 1898. Concurs=Ausschreibung über einen erledigten Theresianischen Militär=Waisen¬ Stiftungsplatz für Mädchen. Der Stiftungsgenuss besteht in jährlichen 30 Gulden, wird in halbjähr. decursiven Raten vom oberösterreichischen Landes=Ausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär¬ Waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehr¬ macht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Doppelwaisen haben den Vorzug von den nur nach Vater oder Mutter Verwaisten. Die Gesuche sind mit dem Tausscheine, dem Armuths¬ zeugnisse, Impfungszeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse der Waise zu belegen und es ist anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonds bezieht. Diese Gesuche sind seitens der hiezu Berechtigten (Vor¬ mund, Vater oder Mutter) bis längstens 1. October 1898 beim k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im August 1898. K. u. k. 14. Corps-Commando. Z. 13.592. Errichtung einer postcombinierten Telegraphen¬ station in Gaslenz. Das hohe k. k. Handelsministerium hat laut des Erlasses vom 17. August d. J., Z. 41.557, die Errichtung einer postcombinierten Telegraphenstation in Gaflenz bewilligt. Steyr, am 5. September 1898. Z. 1522 B. Sch.-R. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Landesschulrathes vom 16. August l. J., Z. 2409, werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen über Ersuchen der Central=Direction der k. k. Schulbücher=Verläge auf das im k. k. Schulbücher¬ Verlage soeben erschienene „Taschenbuch der Jugendspiele für Lehrer, Erzieher und Spielleiter“ vom Bürgerschullehrer Karl Schwalm, Wien 1898, Preis gebunden 3 Kronen, broschiert 2 Kronen 80 Heller, aufmerksam gemacht. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 6. September 1898. Z. 13.591. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierverbot für die Stadt Zenta. Laut der an das hohe k. k. Ministerium des Innern gelangten Mittheilungen des königl. ungarischen Handels¬ Ministeriums vom 9. Juli l. Z. Z. 44.597, und vom 10. Juli l. J., Z. 42.125, wurde die Ausübung des Hausier¬ handels auf dem Gebiete der Stadt Zenta (Comitat Bags¬ Bodrogh) und auf dem Gebiete der Groß=Gemeinde Lato¬ ralja=Ujhely (Comitat Zemplen) unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraph ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Steyr, 5. September 1898. Z. 13.664. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 16. August bis 26. August 1898. 1. Maul= und Klauenseuche. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Pöstlingberg, Ort¬ schaft Hagen. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Markt Leonfelden; Gemeinde Sandl, Ortschaft Rosenhof. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden, Ort¬ schaft Traundorf. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ansfelden. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Allhaming, Ortschaft Sipbach; Gemeinde Kremsmünster (Land), Ort¬ schaften Grub, Kirchberg, Schürzendorf. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ort¬ schaft Böhmer=Vorstadt: Gemeinde St. Leonhard, Ortschaft Fürling. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Pasching; Gemeinde Traun, Ortschaft Neubau. 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Thann; Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Weißenberg. 3. Schweinepest. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Klaus, Ortschaften Klaus, Kniewas, Steyrling; Gemeinde Molln, Ortschaft Ramsau; Gemeinde Pankraz, Ortschaft Dirnbach; Gemeinde Schlierbach, Ortschaft Hausmaning, 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Piberbach, Ort¬ schaft Weifersdorf; Gemeinde Weyer, Ortschaft Unterlaussa. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Windischgarsten. Steyr, 1. September 1898. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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