Amtsblatt 1898/32 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 11. August 1898

5 und in Croatien und Slavonien, sowie der stattgefundenen Seucheneinschleppungen findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 28. Juli d. J., Z. 25.135, an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 21. Juni d. J., Z. 10.913/II, unter Aufrechthaltung der Bestimmungen der hierämtlichen Kund¬ machung vom 18. November 1896, Z. 19.513, hinsichtlich der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien und Slavonien mittels der Eisenbahn die nachstehenden Sperr¬ verfügungen mit der Wirksamkeit vom 6. August l. J. ange¬ fangen sofort zu treffen: A. Gegen Ungarn wegen des Bestandes der 1. Lungenseuche: gegen die Einfuhr von Rindern aus den Comitaten: Arva, Nyitra, Pozsony, mit Ausschluss des Gebietes der Insel Schütt), Trencsen, sowie dem Stuhlbezirke Raska des Comi¬ tates Moson und aus der königlichen Freistadt Pozsony, 2. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus: a) den Comitaten: Abau=Torna, Arad, Bäcs-Bodrogh, Baranya, Bars, Békés, Berg, Bihär, Borsod, Brasso, Feher, Györ, Hajdu, Häromszek, Heves, Jasz=Nagy=Kun¬ Szolnok, Kis=Küküllo, Kolosz, Komärom, Krasso=Szörny, Maros=Torda, Moson, Nagy=Küküllo, Nogräd=Nyitra, Pest¬ Pilis=Solt=Kiskun (ausschließlich der Schweinemastanstalt in Köbänya, Steinbruch), Pozsony, Säros, Somogy, Szaboles, Szatmär, Szeben, Szebes, Solnok Doboka, Temes, Tolna, Torda=Aranyos, Torontal, Udvarhely, Ungh, Vas, Veszprem, Zala und Zemplen, dann b) den königlichen Freistädten: Arad, Baja, Debreczen, Kecskemet, Pancsova, Selmecz=Bélabänya, Szabadka, Szathma=Nemett und Ujvidek. B. Gegen Croatien=Slavonien wegen des Bestandes der 1. Schweinepest. gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Comitate Be¬ lovar=Kreuz nebst den in diesem Comitate liegenden Stadt¬ bezirken. 2. Schafpockenseuche: gegen die Einfuhr von Schafen aus den Comitaten Mo¬ drus=Fium und Licka=Krbava nebst den in diesen Comitaten liegenden Stadtbezirken. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen in unzertheiltem Zustande bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden, wobei auch die Vorschriften des § 46 des allge¬ meinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) Anwendung finden. Linz, am 2. August 1898. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, am 8. August 1898. Z. 10.440. An alle Gemeinde Vorstehungen. Verpflegskosten in Krain. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 18. Juni 1898, Z. 10.796/V, sind in den öffentlichen Krankenanstalten Krains für das Jahr 1898 nachstehende Verpflegsgebüren geltend: Landeskrankenhaus in Laibach: 1. Classe 3 fl. 50 kr., 2. Classe 2 fl., 3. Classe 90 kr.; für Heimatberechtigte des Kronlandes Krain und für Mitglieder der Krankencassen beträgt die tägliche Verpflegsgebür 80 kr. Landesgebärhaus in Laibach: 1. Classe 3 fl. 50 kr., 2. Classe 2 fl., 3. Classe 1 fl. — Landes=Irrenanstalt in Studenz: 1. Classe 3 fl., 2. Classe 2 fl., 3. Classe 80 kr. Steyr, am 6. August 1898. Z. 12.402. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Alfons Johann Zoth. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des im Jahre 1879 in Olmütz geborenen, nach Doberscik, im Bezirke Römerstadt, heimat¬ berechtigten Alfons Johann Zoth, Sohn des Johann Zoth und der Aloisia, geb. Sedlacek, angesucht. Die Eltern des Genannten sind vor mehreren Jahren in Wien gestorben, und soll nach Angabe des Gemeinde¬ Vorstehers in Doberscik auch Alfons Johann Zoth als Kind in Olmütz gestorben sein. Die nach diesem Stellungspflichtigen sowohl bei den Pfarrämtern in Olmütz, als auch sonst im Verwaltungs¬ gebiete der genannten Statthalterei gepflogenen Nach¬ forschungen sind erfolglos geblieben. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit der Auftrage in Kenntnis gesetzt, Erhebungen, u. zw. insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=) Pflichtigen aufge¬ führt erscheint, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 25. September 1898 anher zu berichten. Steyr, am 8. August 1898. Z. 12.055. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 16. Juli bis 26. Juli 1898. 1. Rotz. Bestehen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ort¬ schaft Traunleiten. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Leonfelden, Ort¬ schaft Spielau. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Etsdorf; Gemeinde Traun, Ortschaft Dionysen. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaften Blindenmarkt, Marwach, Ried. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaften Gundendorf, Sattledt; Gemeinde Neu¬ hofen, Ortschaften Neuhofen, Weißenberg.

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