Amtsblatt 1898/31 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 4. August 1898

9. Zur Statth. Z. 69.101 ex 1898. Schiffsverkehr bei Krems. Nachdem in der Zeit vom 22. Juli 1898 bis ein¬ schließlich 25. August 1898 nebst den Brückenschlag=Uebungen des k. u. k. Pionnier=Bataillons Nr. 5 auch gleichzeitig die praktischen Uebungen des k. u. k. Pionnier=Bataillons Nr. 3 im Wasserdienste, und zwar am linken Donauufer innerhalb der Strecke von 700 bis 1200 Meter stromabwärts der Eisenbahnbrücke bei Krems (Kilometerzeiger 71) stattfinden, so werden für den Schiffsverkehr bei Krems in Ergänzung der mit der Kundmachung vom 17. März 1898, Z. 23.052, angeordneten Maßnahmen noch folgende Sicherungs=Vor¬ kehrungen getroffen: Die laut dieser obigen Kundmachung auf der Steiner Donaubrücke, sowie in Dürnstein ausgesteckten Fahnen dienen gleichzeitig auch als Aviso für die Uebungen des Pionnier¬ Bataillons Nr. 3. Außerdem wird noch in der Mitte des zweiten Strom¬ feldes der Eisenbahnbrücke bei Krems während der jeweiligen Dauer der Uebungen des Pionier=Bataillons Nr. 3 eine blau=weiße Fahne ausgesteckt werden. Endlich wird in der Zeit vom 22. Juli bis einschließlich 25. August 1898 beiläufig 1500 Meter stromabwärts von der Kremser Eisenbahnbrücke an allen Vor= und Nachmittagen, an welchen Uebungen im Kriegsbrückenschlagen stattfinden, eine Stromwache mit einer blau=weißen Fahne am linken Donauufer aufgestellt sein. Diese Stromwache hat den Zweck, die Gegenzüge darauf aufmerksam zu machen, dass weiter stromaufwärts am linken Ufer Uebungen statt¬ finden und dass vor Beendigung dieser Uebungen ein Passieren des linken Ufers nicht zulässig ist. Für die stromabwärts verkehrenden Ruder¬ Schiffe und Flöße ist keine Stromwache aufgestellt, und wird hiemit angeordnet, dass während der Dauer der Uebungen, d. i. insolange die eingangs erwähnten Fahnen ausgesteckt sind, das Passieren der Schiffe bei der Eisenbahnbrücke in Krems nur durch das zweite, dritte oder vierte Feld, vom linken Ufer gerechnet, zu erfolgen hat. Im zweiten Felde ist jedoch die ausgesteckte Fahne links zu lassen. Wien, am 26. Juli 1898. Von der k. k. niederösterr. Statthalterei. Steyr, am 1. August 1898. Z. 11.692. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Unterstützungsschwindler. Der im Jahre 1872 geborene und laut Arbeitsbuches zur Stadtgemeinde Rann zuständige Tapezierergehilfe Franz Jerrent lässt sich an zahlreichen Orten auf Rechnung der Heimatsgemeinde unverhältnismäßig viele Vorschüsse und Unterstützungen geben, wodurch die Heimatsgemeinde empfind¬ lich Schaden leidet. Zufolge Note der k. k. Statthalterei in Graz vom 25. Juni 1898, Z. 19.886, werden die Gemeindevorstehungen auf das Vorkommen dieses Individuums mit dem Auftrage aufmerksam gemacht, dass demselben keinerlei Vorschüsse oder Geldunterstützungen ausgefolgt werden, vielmehr dieser Vagant im Betretungsfalle der schubpolizeilichen Behandlung unter¬ zogen werde. Steyr, am 27. Juli 1898. Z. 11.994. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten=Commanden. Mädchenhändler. Nach zwei an das k. und k. Generalconsulat in Genua gerichteten Schreiben des Karl Müller in Buenos Ayres sollen nebst dem Mädchenhändler Jakob Dauer noch andere Personen von dort nach Oesterreich zum Zwecke des Mädchen¬ handels sich begeben haben, und werden in diesen Briefen sechs Individuen benannt. Es sind dies ein gewisser Albert Neubruck, 24 bis 25 Jahre alt, dunkelblond, deutsch, französisch und spanisch sprechend, dann ein gewisser Mordchi Garibaldi, über 50 Jahre alt, grau, ohne Schnurrbart, mittelgroß, welcher bereits einmal in England beim Mädchenhandel ertappt und zu einem Jahre schweren Kerkers verurtheilt wurde, und ein gewisser Jeanitzki, 50 Jahre alt, mit schwarz gefärbtem Haar, Stumpfnase, mittelgroß, gleichfalls bereits wegen Mädchenhandels in der Schweiz abgestraft. Weiters soll binnen kurzem ein gewisser Aron Babiasch, welcher als klein mit grauen Haaren, kleinen Augen und einem Einschnitte am Halse geschildert wird, von Oesterreich mit dem Dampfer „Sirio“ mit Mädchen nach Buenos Ayres kommen. Dieser ist angeblich österreichischer Staatsangehöriger und soll einen türkischen Pass besitzen. Endlich sollen am 1. Juni d. J. zwei weitere Kuppler behufs Anwerbung von Mädchen mit dem Dampfer „Regina Margarita“ nach Oesterreich gefahren sein, und zwar ein gewisser Goldmann, jung, mit kleinem schwarzen Schnurr¬ barte, und Hersch Bermann, dessen Photographie bei der Wiener Polizeidirection erliegt. Dieser reist angeblich mit einem russischen Passe, in welchem auch seine Frau eingetragen ist, derselbe befindet sich jedoch in Buenos Ayres, und will der Genannte auf diese Weise ein Mädchen hinüberbringen. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gen¬ darmerie=Posten=Commanden infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 14. Juli l. J., Z. 12.346/II, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, gegebenenfalls wider die Genannten amtszuhandeln. Steyr, am 1. August 1898. Z. 12.141. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Betreffend Ausforschung des stellungspflichtigen Johann Güttlinger. Dem am 1. December 1877 geborenen, nach Steegen, Bezirk Schärding, zuständigen, stellungspflichtigen Maurer¬ gehilfen Johann Güttlinger, Sohn des Matthias Gütt¬ linger, Bauers in Peuerbach, und der Elisabeth geb. Berger, konnte laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 30. Juni 1898 die Vorladung zur Stellung am 9. März 1898 nicht zugestellt werden, da er seit dem 24. November 1897, an welchem Tage er beim Gemeinde¬ amte zu Liesing (Niederösterreich) unbekannt wohin abge¬ meldet wurde, keine Nachricht von sich gab; auch ist der¬ selbe zur Stellung nicht erschienen.

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