Amtsblatt 1898/31 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 4. August 1898

Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 31. Steyr, am 4. August. 1898. Z. 12.053. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Widmung und Eintheilung der Assentierten. Es wird hiemit gemäß § 125 der W.-V., I. Theil, kundgemacht, dass auf Grund der Recruten=Repartition die Widmung und Eintheilung der Assentierten erfolgt ist. Von den mit Vorbehalt der Widmung und Eintheilung Assentierten wurden gewidmet: Als Recruten für die Landwehr: I. Altersclasse: Los Nr. 433 438 439 441 444 446 450 451 452 453 456 458 460 462 465 466 468 469 470 471 472 475 477 479 486 488 489 490 491 und 494. Als Ueberzählige für die Ersatzreserve: I. Altersclasse: Los Nr. 495 503 505 506 510 511 und 513. II. Altersclasse: Los Nr. 7 14 15 27 30 44 46 47 75 101 107 110 114 133 146 149 150 152 160 164 174 177 187 191 192 196 197 202 210 213 225 237 241 251 255 258 268 271 272 278 281 283 306 308 320 321 323 344 355 361 379 382 386 406 434 444 452 462 470 489 493 496 514 529 und 542. III. Altersclasse: Los Nr. 8 18 35 60 72 84 91 103 122 137 138 178 187 244 245 275 373 374 400 407 416 424 426 428 430 447 449 471 und 474. Die Eintheilung dieser Ersatzreservisten in das Heer oder die Landwehr wird jedoch erst bei der Contingents¬ Abrechnung erfolgen und werden hiebei sich etwa ergebende Abgänge im Recruten=Contingente durch Uebersetzung der in der Losreihe zunächst reihenden Ueberzähligen gedeckt werden. Steyr, am 1. August 1898. Z. 1421 M. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Vorlage von Waffenübungs=Gesuchen. Laut Mittheilung des k. k. Landwehr=Ergänzungs¬ Bezirks=Commandos Nr. 2 in Linz wurde im Laufe der Jahre die Wahrnehmung gemacht, dass gerade in den letzten Tagen vor Beginn einer Waffenübung die meisten Ent¬ hebungsgesuche einlaufen, so dass es einsach unmöglich wird, sei es mit Rücksicht auf die kurze Zeit oder auf die große Anzahl solcher Geschäftsstücke, dieselben noch rechtzeitig der Erledigung zuzuführen, beziehungsweise von dem jeweiligen Bescheide die Gesuchsteller noch derart früh genug zu ver¬ ständigen, dass sie — weil sie eben zumeist die Erledigung ihrer Gesuche, unbekümmert um den Einrückungstermin, in ihren Domicilen abwarten und nicht einrücken — im Falle der Abweisung auch noch rechtzeitig in der Einrückungsstation eintreffen können. Bei dem Umstande nun, als die Einbringung von Gesuchen um Enthebung von der Waffenübung nach § 38/5, Absatz 2, der Wehr Vorschriften, II. Theil, mindestens vier¬ zehn Tage vor Beginn der Waffenübung zu geschehen hat, und nachdem durch das bisherige diesbezügliche Vor sehen der ämtliche Dienstgang wesentlich erschwert wurde, werden von nun an alle Gesuche, welche später als zehn Tage vor dem Beginne der Waffenübung hieramts einlangen, in Hin¬ kunft gleich von hieramts zurückgewiesen, ausgenommen, es liegen in einzelnen Fällen später eingetretene Hindernisse und außerordentlich dringende Gesuchsgründe vor. Um aber dem eventuellen Uebelstande einer sodannen directen Vorlage solcher Gesuche an das Ergänzungs=Bezirks¬ Commando vorzubeugen, wird schon dermalen darauf auf¬ merksam gemacht, dass derlei direct eingebrachte Gesuche unter keiner Bedingung eine Berücksichtigung erfahren werden und unerledigt bleiben, und dass — nachdem bereits in wiederholten Fällen die Beilage der Einberufungskarte als Hindernis vom Einrücken zur Ausrede genommen wurde¬ die Einberufungskarte bei Enthebungsgesuchen nicht an¬ geschlossen zu werden braucht. Gleichzeitig werden auch die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, die Gesuche — nicht, wie bisher zum großen Theil geschehen ist, dass dieselben von der Gemeinde direct an das Ergänzungs=Bezirks=Commando gesendet wurden — stets im Dienstwege durch die vorgesetzte k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft vorzulegen, weil ja durch diese Behörde nach § 38/5, 3. Absatz, der Wehr=Vorschriften, II. Theil, die Gesuchsgründe zu bestätigen sind und deren Erledigung, ab¬ gesehen von der vielen unnützen Arbeit, bedeutend verzögert wird, wenn die Gesuche zu vorbedachtem Behuse erst an die k. k. Bezirkshauptmannschaft rückgesendet werden müssen. Dies zur Kenntnis und ortsüblichen Verlautbarung. Steyr, am 1. August 1898. Z. 12.058. An alle Gemeinde Vorstehungen. Nachstehende Kundmachung ist unter Bezugnahme auf die im Amtsblatte Nr. 12 enthaltene Kundmachung über den Schiffsverkehr bei Krems allgemein zu verlautbaren:

9. Zur Statth. Z. 69.101 ex 1898. Schiffsverkehr bei Krems. Nachdem in der Zeit vom 22. Juli 1898 bis ein¬ schließlich 25. August 1898 nebst den Brückenschlag=Uebungen des k. u. k. Pionnier=Bataillons Nr. 5 auch gleichzeitig die praktischen Uebungen des k. u. k. Pionnier=Bataillons Nr. 3 im Wasserdienste, und zwar am linken Donauufer innerhalb der Strecke von 700 bis 1200 Meter stromabwärts der Eisenbahnbrücke bei Krems (Kilometerzeiger 71) stattfinden, so werden für den Schiffsverkehr bei Krems in Ergänzung der mit der Kundmachung vom 17. März 1898, Z. 23.052, angeordneten Maßnahmen noch folgende Sicherungs=Vor¬ kehrungen getroffen: Die laut dieser obigen Kundmachung auf der Steiner Donaubrücke, sowie in Dürnstein ausgesteckten Fahnen dienen gleichzeitig auch als Aviso für die Uebungen des Pionnier¬ Bataillons Nr. 3. Außerdem wird noch in der Mitte des zweiten Strom¬ feldes der Eisenbahnbrücke bei Krems während der jeweiligen Dauer der Uebungen des Pionier=Bataillons Nr. 3 eine blau=weiße Fahne ausgesteckt werden. Endlich wird in der Zeit vom 22. Juli bis einschließlich 25. August 1898 beiläufig 1500 Meter stromabwärts von der Kremser Eisenbahnbrücke an allen Vor= und Nachmittagen, an welchen Uebungen im Kriegsbrückenschlagen stattfinden, eine Stromwache mit einer blau=weißen Fahne am linken Donauufer aufgestellt sein. Diese Stromwache hat den Zweck, die Gegenzüge darauf aufmerksam zu machen, dass weiter stromaufwärts am linken Ufer Uebungen statt¬ finden und dass vor Beendigung dieser Uebungen ein Passieren des linken Ufers nicht zulässig ist. Für die stromabwärts verkehrenden Ruder¬ Schiffe und Flöße ist keine Stromwache aufgestellt, und wird hiemit angeordnet, dass während der Dauer der Uebungen, d. i. insolange die eingangs erwähnten Fahnen ausgesteckt sind, das Passieren der Schiffe bei der Eisenbahnbrücke in Krems nur durch das zweite, dritte oder vierte Feld, vom linken Ufer gerechnet, zu erfolgen hat. Im zweiten Felde ist jedoch die ausgesteckte Fahne links zu lassen. Wien, am 26. Juli 1898. Von der k. k. niederösterr. Statthalterei. Steyr, am 1. August 1898. Z. 11.692. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Unterstützungsschwindler. Der im Jahre 1872 geborene und laut Arbeitsbuches zur Stadtgemeinde Rann zuständige Tapezierergehilfe Franz Jerrent lässt sich an zahlreichen Orten auf Rechnung der Heimatsgemeinde unverhältnismäßig viele Vorschüsse und Unterstützungen geben, wodurch die Heimatsgemeinde empfind¬ lich Schaden leidet. Zufolge Note der k. k. Statthalterei in Graz vom 25. Juni 1898, Z. 19.886, werden die Gemeindevorstehungen auf das Vorkommen dieses Individuums mit dem Auftrage aufmerksam gemacht, dass demselben keinerlei Vorschüsse oder Geldunterstützungen ausgefolgt werden, vielmehr dieser Vagant im Betretungsfalle der schubpolizeilichen Behandlung unter¬ zogen werde. Steyr, am 27. Juli 1898. Z. 11.994. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten=Commanden. Mädchenhändler. Nach zwei an das k. und k. Generalconsulat in Genua gerichteten Schreiben des Karl Müller in Buenos Ayres sollen nebst dem Mädchenhändler Jakob Dauer noch andere Personen von dort nach Oesterreich zum Zwecke des Mädchen¬ handels sich begeben haben, und werden in diesen Briefen sechs Individuen benannt. Es sind dies ein gewisser Albert Neubruck, 24 bis 25 Jahre alt, dunkelblond, deutsch, französisch und spanisch sprechend, dann ein gewisser Mordchi Garibaldi, über 50 Jahre alt, grau, ohne Schnurrbart, mittelgroß, welcher bereits einmal in England beim Mädchenhandel ertappt und zu einem Jahre schweren Kerkers verurtheilt wurde, und ein gewisser Jeanitzki, 50 Jahre alt, mit schwarz gefärbtem Haar, Stumpfnase, mittelgroß, gleichfalls bereits wegen Mädchenhandels in der Schweiz abgestraft. Weiters soll binnen kurzem ein gewisser Aron Babiasch, welcher als klein mit grauen Haaren, kleinen Augen und einem Einschnitte am Halse geschildert wird, von Oesterreich mit dem Dampfer „Sirio“ mit Mädchen nach Buenos Ayres kommen. Dieser ist angeblich österreichischer Staatsangehöriger und soll einen türkischen Pass besitzen. Endlich sollen am 1. Juni d. J. zwei weitere Kuppler behufs Anwerbung von Mädchen mit dem Dampfer „Regina Margarita“ nach Oesterreich gefahren sein, und zwar ein gewisser Goldmann, jung, mit kleinem schwarzen Schnurr¬ barte, und Hersch Bermann, dessen Photographie bei der Wiener Polizeidirection erliegt. Dieser reist angeblich mit einem russischen Passe, in welchem auch seine Frau eingetragen ist, derselbe befindet sich jedoch in Buenos Ayres, und will der Genannte auf diese Weise ein Mädchen hinüberbringen. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gen¬ darmerie=Posten=Commanden infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 14. Juli l. J., Z. 12.346/II, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, gegebenenfalls wider die Genannten amtszuhandeln. Steyr, am 1. August 1898. Z. 12.141. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Betreffend Ausforschung des stellungspflichtigen Johann Güttlinger. Dem am 1. December 1877 geborenen, nach Steegen, Bezirk Schärding, zuständigen, stellungspflichtigen Maurer¬ gehilfen Johann Güttlinger, Sohn des Matthias Gütt¬ linger, Bauers in Peuerbach, und der Elisabeth geb. Berger, konnte laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 30. Juni 1898 die Vorladung zur Stellung am 9. März 1898 nicht zugestellt werden, da er seit dem 24. November 1897, an welchem Tage er beim Gemeinde¬ amte zu Liesing (Niederösterreich) unbekannt wohin abge¬ meldet wurde, keine Nachricht von sich gab; auch ist der¬ selbe zur Stellung nicht erschienen.

Da alle bisherigen Nachforschungen keinen Erfolg hatten, werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden aufgefordert, Nachforschungen nach dem Genannten zu pflegen und über ein positives Ergebnis der¬ selben bis zum 10. September 1898 anher zu berichten. Steyr, 2. August 1898. Z. 11.932. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des militärtaxpflichtigen Karl Schwarz. Die k. k. Landesregierung in Klagenfurt hat um die Ausforschung des im Jahre 1860 geborenen, militärtax¬ pflichtigen Müllergehilfen Karl Schwarz aus der Gemeinde Villach in allen im Reichsrathe vertretenen Kronländern angesucht, da die in Kärnten bezüglich seines Aufenthaltes gepflogenen Erhebungen erfolglos geblieben sind. Nähere Anhaltspunkte liegen nicht vor und kann ins¬ besondere eine Personsbeschreibung nicht gegeben werden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden daher aufgefordert, die Nach¬ forschungen nach dem genannten Militärtaxpflichtigen zu pflegen und über ein positives Resultat bis 10. September l. J. anher zu berichten. Steyr, am 29. Juli 1898. Z. 11.885. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Josef Dangl. Laut Anzeige der k. k. Bezirkshauptmannschaft St. Pölten hat sich der Pfarrer von Obritzberg, Weltpriester Josef Dangl, am Sonntage den 12. Juni 1898 vormittags aus dem Pfarrhofe entfernt und ist bis jetzt nicht zurückgekehrt. Der Genannte hat sich, soviel erhoben werden konnte, vom Pfarrhofe direct auf den Bahnhof in Statzendorf be¬ geben und hat daselbst eine Fahrkarte II. Classe nach Krems gelöst; von da an fehlen weitere Anhaltspunkte über seinen Verbleib, doch ist allgemein die Ansicht verbreitet, dass Dangl den Tod gesucht habe. Josef Dangl, geboren 1833 in Oberhöflein, Bezirk Horn, ist groß, kräftig, das Gesicht roth gefärbt, hat spär¬ liches schwarzes Haar, braune Augen, trägt Brille und soll bei dem Verlassen des Pfarrhofes mit schwarzem Gehrocke und solchen Beinkleidern, Tuchschuhen mit Lederbesetz, weißen, wollenen Socken, weißem Chiffonhemde und ebensolcher Unterhose, ferner einem schwarzen, steifen Filzhute bekleidet gewesen sein. Infolge eines sogenannten offenen Fußes kann er nur sehr mühsam gehen. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden aufgefordert, eingehende Nach¬ forschungen nach dem Abgängigen, und zwar auch in der Richtung zu veranlassen, ob unter den seit dem 12. Juni d. J. aufgefundenen und bereits beerdigten Leichen unbekannter Personen sich etwa eine solche befunden habe, auf welche die Personsbeschreibung des Pfarrers Josef Dangl passen würde. Ueber ein positives Resultat ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 28. Juli 1898. Z. 11.693. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des militärtaxpflichtigen Anton Muschet. Die k. k. Landesregierung in Klagenfurt hat um die Ausforschung des militärtaxflichtigen Anton Muschet aus Finkenstein, dessen Personsbeschreibung nachstehend gegeben wird, in allen im Reichsrathe vertretenen Kronländern an¬ gesucht, da die in Kärnten durchgeführte Nachforschung erfolg¬ los geblieben ist. Personsbeschreibung: Name: Anton Muschet, Geburts¬ jahr: 1868, Heimatsgemeinde: Finkenstein, Beschäftigung: Holzknecht, Statur: groß, Gesicht: länglich, Haare: licht¬ braun, Augen: blau, Nase und Mund: proportioniert. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden beauftragt, die geeigneten Nach¬ forschungen nach dem genannten Militärtaxpflichtigen zu pflegen und über ein positives Resultat bis 10. September 1898 anher zu berichten. Steyr, am 27. Juli 1898. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly.

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