Amtsblatt 1898/30 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 28. Juli 1898

2 zehn Jahren das Ueberschreiten der italienischen Grenze ge¬ stattet werde, welche sich im Besitze von ordnungsmäßigen, über Einwilligung der Eltern, beziehungsweise Vormünder der fraglichen Mädchen behördlich ausgestellten, für das Aus¬ land giltigen Passdocumenten befinden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 7. Juli l. J., Z. 11.792/II, zur eigenen Wissenschaft und entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 26. Juli 1898. Z. 11.471. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegstaxen in den niederösterr. Krankenanstalten. Infolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 2. Juli l. J., Nr. 11.684/V, wird nachstehendes Verzeichnis der Verpflegstaxen in den niederösterr. öffentlichen Kranken¬ anstalten mit dem Bemerken verlautbart, dass für die vier niederösterr. Landes=Siechenanstalten zu St. Andrä vor dem Hagenthale, Allentsteig, Mistelbach und Oberhollabrunn die Verpflegstaxen nach den jeweiligen Beschlüssen der Statt¬ halterei in Wien festgestellt und dermalen für zahlungs¬ fähige Pfleglinge täglich 80 kr., für Pfleglinge, welche auf Kosten der Bezirksfonde verpflegt werden, täglich 35 kr. betragen. Steyr, 22. Juli 1898. Verzeichnis über die in den allg. öffent. Kranken=Anstalten und Landes¬ Wohlthätigkeits=Anstalten in Niederösterreich per Kopf und Tag bestehenden Verpflegstaxen für das Jahr 1898. Allg. öffentl. Krankenhaus Ulrichstiftung in Allentsteig 85 kr. K. k. Wohlthätigkeitshaus in Baden 60 kr. — Rach'sches allg. öffentl. Krankenhaus in Baden 1 fl. — Allg. öffentl. Krankenhaus in Eggenburg I. Cl. 1 fl. 50 kr., II. Cl. 90 kr. Allg. öffentl. Krankenhaus in Feldsberg 63 kr. — Allg. öffentl. Krankenhaus in Hainburg 90 kr. — Kaiser=Franz¬ Josef=Hospital in Oberhollabrunn 90 kr. — Kaiser=Franz¬ Josef-Bezirksspital in Horn I. Cl. 1 fl. 35 kr., II. Cl. 90 kr. Allg. öffentl. Krankenhaus in Klosterneuburg 85 kr. Allg. öffentl. Krankenhaus in Korneuburg 83 kr., für Ein¬ heimische 70 kr. — Allg. öffentl. Krankenhaus in Krems 95 kr. — Allg. öffentl. Krankenhaus in Melk 90 kr. — Allg. öffentl. Krankenkaus in Mödling 1 fl. — Allg. öffentl. Krankenhaus in Neunkirchen 1 fl. — Allg. öffentl. Kranken¬ haus in Wr.=Neustadt 1 fl. — Allg. öffentl. Krankenhaus Kaiser=Franz=Josef in St. Pölten 1 fl., für Einheimische 75 kr. Allg. öffentl. Krankenhaus in Stockerau 80 kr. — Allg. öffentl. Krankenhaus in Waidhofen a. d. Thaya 72 kr., für Einheimische 51 kr. — Allg. öffentl. Krankenhaus in Waid¬ hofen a. d. Yobs 85 kr., für Einheimische 60 kr. — Allg. öffentl. Krankenhaus in Zwettl 90 kr. — K. k. Wiener Kranken=Anstalten: K. k. Allg. Krankenhaus I. Cl. 5 fl., II. Cl. 2 fl. 50 kr., III. Cl. 1 fl. K. k. Krankenhaus Wieden I. Cl. 5 fl., II. Cl. 2 fl. 50 kr., III. Cl. 1 fl. K. k. Krankenhaus Rudolf=Stiftung 1 fl. K. k. Kaiser Franz¬ Josef=Spital I. Cl. 5 fl., II. Cl. 2 fl. 50 kr., III. Cl. 1 fl. K. k. Kaiserin=Elisabeth=Spital 1 fl. K. k. Kronprinzessin¬ Stefanie=Spital 1 fl. K. k. Wilhelminen=Spital 1 fl. K. k. St.=Rochus=Spital 1 fl. — Niederösterr. Landes¬ Gebäranstalt in Wien I. Cl. 4 fl., II. Cl. 2 fl., IV. Cl. (Klinik) 1 fl. 30 kr. — Niederösterr. Findelanstalt in Wien I. Cl. 23 kr., II. Cl. 19 kr., III. Cl. 15 kr., für die bei Blutsverwandten in Pflege befindlichen Findlinge zwei Drittel der Gebür bis zum 6. Lebensjahre im Ver¬ pflegsstande. — Niederösterr. Landes=Irrenanstalt in Wien für Ausländer I. Cl. 5 fl., II. Cl. 2 fl. 40 kr., III. Cl. 1 fl. 10 kr.; für Niederösterreicher I. Cl. 4 fl., II. Cl. 2 fl. 40 kr., III. Cl. 1 fl. 10 kr. — N.=ö. Landes=Irrenanstalt in Klosterneuburg 1 fl. — N.=ö. Landes=Irrenanstalt in Kierling=Gugging 1 fl. — N.=ö. Landes=Irrenanstalt in Ybbs I. Cl. 4 fl., II. Cl. 1 fl. 50 kr., III. Cl. 1 fl. — Landes=Irren=Zweiganstalt in Langenlois 1 fl. Die Differenz zwischen der Taxe für Einheimische und der allgemeinen Verpflegstaxe wird von der Gemeinde, beziehungsweise aus localen Zuflüssen bestritten. Z. 11.532. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Geburts=Ausweise für Hebammen. An die sämmtlichen Hebammen wurden neue Druck¬ sorten („Geburts=Ausweise“) an Stelle der früheren Geburts¬ Tabellen hinausgegeben. Zu diesen sind auch Einstoßbogen nach Bedarf zu beziehen. Hiebei sind die Hebammen aufmerksam zu machen, dass durch ein Versehen in der Druckerei die Rubriken der Einstoßbogen nicht mit denen der Umschlagbogen überein¬ stimmend gemacht, sondern etwas breiter angelegt wurden, so dass sie also als Einlage nicht benützt werden können. Um selbe dennoch in Verwendung zu bringen, haben die Hebammen daher zunächst die Umschlagbogen zu benützen, und wenn selbe vollgeschrieben sind, sodann die Einstoßbogen separat zu den weiteren Eintragungen zu verwenden. Hievon sind die dortigen Hebammen in Kenntnis zu setzen. Hiebei wird erinnert, dass jedweder weitere Bedarf an diesen Drucksorten, sowie an Tagebüchern jederzeit von hieramts bezogen werden kann. Steyr, am 23. Juli 1898. Z. 11.541. An alle Gemeinde Vorstehungen. Laut Note der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 2. Juli l. J., Z. 57.169, hat das k. k. Kreisgericht in Wadowice mit dem rechtskräftigen Urtheile vom 20. De¬ cember 1897, Z. 9021, die Hebamme Therese Ostradecka aus Biala wegen Abtreibung der Leibesfrucht zum schweren Kerker in der Dauer von drei Monaten verurtheilt. Infolge dessen wurde der genannten Hebamme seitens der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Biala mit dem Erlasse vom 25. Februar 1898, Z. 5349, die weitere Ausübung der Hebammenpraxis verboten und das Diplom abgenommen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 14. Juli l. J., Z. 12.521/V, zur Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 26. Juli 1898. Z. 11.687. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung. Im Monate Juli 1896 wurde in Wien unter dem Namen Johann Alois Handl ein circa im Jahre 1879

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