Amtsblatt 1898/30 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 28. Juli 1898

Nr. 30. Amts-Blatt 1898 der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 28. Juli. Nr. 11.631. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Sammlung für die durch eine Erdbeben=Katastrophe betroffenen Bewohner von Sin in Dalmatien. Am 2. Juli 1898 wurde ein großer Theil der 47 Ort¬ schaften mit nahezu 36.000 Einwohnern umfassenden Gemeinde Sini, im gleichnamigen politischen Bezirke in Dalmatien, von einem an Intensität und zerstörender Gewalt sehr heftigen Erdbeben heimgesucht. Sehr viele Objecte, darunter Kirchen, Pfarrhäuser und Schulgebäude, wurden mehr oder minder erheblich beschädigt. Die ohnehin in ärmlichen Verhältnissen befindliche Bevölkerung der Gemeinde Sini ist durch diese Katastrophe überaus hart getroffen worden, da der verursachte Gesammt¬ Schaden nach approximativer Schätzung ungefähr 300.000 fl. betragen dürfte. Ueber Antrag des Herrn Statthalters in Dalmatien fand sich Seine Excellenz der Herr k. k. Minister des Innern laut des Erlasses vom 17. d. M., Z. 6074 M. I., bestimmt, die Vornahme einer öffentlichen Sammlung milder Beiträge zu Gunsten der durch die Erdbeben=Katastrophe betroffenen hilfsbedürftigen Bewohnern der Gemeinde Sin in sämmt¬ lichen im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, mit Ausnahme der Königreiche Dalmatien und Galizien, zu gestatten. Es hat hiernach auch in Oberösterreich eine allgemeine Sammlung milder Spenden für die durch die erwähnte Erd¬ beben=Katastrophe betroffenen Bewohner der Gemeinde Sini stattzufinden, und werden alle Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 21. Juli l. J., Z. 1982 Präs., aufgefordert, diese Sammlung auf ortsübliche Weise sogleich durchzuführen und die gesammelten Beträge hieher vorzulegen. Steyr, am 26. Juli 1898. Z 10.699. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Verzännung und Umplankung der Hauslachen. Es kommen in neuester Zeit wiederholt Unglücksfälle infolge mangelnder oder ungenügender Verzäunung oder Umplankung der Hauslachen vor. Ich bringe hiemit die genaue Beobachtung des hohen k. k. Statthalterei=Erlasses vom 4. November 1851, Z. 17.102, L.=G.= u. R.=G.=Bl. Nr. 436, in Erinnerung und mache zu¬ gleich aufmerksam, dass die Gemeinde=Vorsteher für die Her¬ stellung der entsprechenden Verzäunung verantwortlich sind. Steyr, am 13. Juli 1898. Z. 11.821. An alle Gemeinde Vorstehungen. Vorlage der Nachweisungen über die Hauptergebnisse der Gemeinde¬ Voranschläge nebst den abschriftlichen Gemeinde=Präliminarien pro 1897. Die Gemeinde=Vorstehungen werden aufgefordert, die Nachweisungen über die Hauptergebnisse der Gemeinde=Vor¬ anschläge nebst den abschriftlichen Gemeinde=Präliminarien pro 1897 zuverlässig bis 15. September d. J. anher vor¬ zulegen. Sowohl die Nachweisung als auch die Abschrift des Präliminares sind zu datieren und vom Gemeinde=Vorsteher zu unterfertigen. Desgleichen ist das Gemeinde=Siegel beizudrucken. Steyr, am 26. Juli 1898. Z. 11.211. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Nach einer Mittheilung des k. u. k. österr.=ungarischen General=Consulates in Genua werden seit einiger Zeit im Hafen von Genua junge, meist minderjährige Mädchen, welche ohne Begleitung ihrer Eltern oder Vormünder und ohne genügende Reiselegitimationen daselbst einlangten, nach Argentinien und Brasilien zur Einschiffung gebracht. Da es den Anschein gewinnt, dass hiebei ein un¬ sittlicher Mädchenhandel betrieben werde, hat das königlich italienische Hafenpolizeiamt in Genua die dortigen Schiff¬ fahrtsagentien aufmerksam gemacht, dass aus Gründen der öffentlichen Ordnung nur solche junge Mädchen unter acht¬ zehn Jahren und fremder Nationalität ohne Begleitung ihrer Eltern oder Vormünder zur Einschiffung im Hafen gelangen dürfen, welche mit ordnungsmäßigen Auslandspässen ver¬ sehen sind. Demgemäß hat auch das genannte General=Consulat die Grenzpolizeibehörden in Ala, Pontafel und Cormons eingeladen, möglichst strenge darüber zu wachen, dass nur solchen im jugendlichen Alter stehenden Mädchen unter acht¬

2 zehn Jahren das Ueberschreiten der italienischen Grenze ge¬ stattet werde, welche sich im Besitze von ordnungsmäßigen, über Einwilligung der Eltern, beziehungsweise Vormünder der fraglichen Mädchen behördlich ausgestellten, für das Aus¬ land giltigen Passdocumenten befinden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 7. Juli l. J., Z. 11.792/II, zur eigenen Wissenschaft und entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 26. Juli 1898. Z. 11.471. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegstaxen in den niederösterr. Krankenanstalten. Infolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 2. Juli l. J., Nr. 11.684/V, wird nachstehendes Verzeichnis der Verpflegstaxen in den niederösterr. öffentlichen Kranken¬ anstalten mit dem Bemerken verlautbart, dass für die vier niederösterr. Landes=Siechenanstalten zu St. Andrä vor dem Hagenthale, Allentsteig, Mistelbach und Oberhollabrunn die Verpflegstaxen nach den jeweiligen Beschlüssen der Statt¬ halterei in Wien festgestellt und dermalen für zahlungs¬ fähige Pfleglinge täglich 80 kr., für Pfleglinge, welche auf Kosten der Bezirksfonde verpflegt werden, täglich 35 kr. betragen. Steyr, 22. Juli 1898. Verzeichnis über die in den allg. öffent. Kranken=Anstalten und Landes¬ Wohlthätigkeits=Anstalten in Niederösterreich per Kopf und Tag bestehenden Verpflegstaxen für das Jahr 1898. Allg. öffentl. Krankenhaus Ulrichstiftung in Allentsteig 85 kr. K. k. Wohlthätigkeitshaus in Baden 60 kr. — Rach'sches allg. öffentl. Krankenhaus in Baden 1 fl. — Allg. öffentl. Krankenhaus in Eggenburg I. Cl. 1 fl. 50 kr., II. Cl. 90 kr. Allg. öffentl. Krankenhaus in Feldsberg 63 kr. — Allg. öffentl. Krankenhaus in Hainburg 90 kr. — Kaiser=Franz¬ Josef=Hospital in Oberhollabrunn 90 kr. — Kaiser=Franz¬ Josef-Bezirksspital in Horn I. Cl. 1 fl. 35 kr., II. Cl. 90 kr. Allg. öffentl. Krankenhaus in Klosterneuburg 85 kr. Allg. öffentl. Krankenhaus in Korneuburg 83 kr., für Ein¬ heimische 70 kr. — Allg. öffentl. Krankenhaus in Krems 95 kr. — Allg. öffentl. Krankenhaus in Melk 90 kr. — Allg. öffentl. Krankenkaus in Mödling 1 fl. — Allg. öffentl. Krankenhaus in Neunkirchen 1 fl. — Allg. öffentl. Kranken¬ haus in Wr.=Neustadt 1 fl. — Allg. öffentl. Krankenhaus Kaiser=Franz=Josef in St. Pölten 1 fl., für Einheimische 75 kr. Allg. öffentl. Krankenhaus in Stockerau 80 kr. — Allg. öffentl. Krankenhaus in Waidhofen a. d. Thaya 72 kr., für Einheimische 51 kr. — Allg. öffentl. Krankenhaus in Waid¬ hofen a. d. Yobs 85 kr., für Einheimische 60 kr. — Allg. öffentl. Krankenhaus in Zwettl 90 kr. — K. k. Wiener Kranken=Anstalten: K. k. Allg. Krankenhaus I. Cl. 5 fl., II. Cl. 2 fl. 50 kr., III. Cl. 1 fl. K. k. Krankenhaus Wieden I. Cl. 5 fl., II. Cl. 2 fl. 50 kr., III. Cl. 1 fl. K. k. Krankenhaus Rudolf=Stiftung 1 fl. K. k. Kaiser Franz¬ Josef=Spital I. Cl. 5 fl., II. Cl. 2 fl. 50 kr., III. Cl. 1 fl. K. k. Kaiserin=Elisabeth=Spital 1 fl. K. k. Kronprinzessin¬ Stefanie=Spital 1 fl. K. k. Wilhelminen=Spital 1 fl. K. k. St.=Rochus=Spital 1 fl. — Niederösterr. Landes¬ Gebäranstalt in Wien I. Cl. 4 fl., II. Cl. 2 fl., IV. Cl. (Klinik) 1 fl. 30 kr. — Niederösterr. Findelanstalt in Wien I. Cl. 23 kr., II. Cl. 19 kr., III. Cl. 15 kr., für die bei Blutsverwandten in Pflege befindlichen Findlinge zwei Drittel der Gebür bis zum 6. Lebensjahre im Ver¬ pflegsstande. — Niederösterr. Landes=Irrenanstalt in Wien für Ausländer I. Cl. 5 fl., II. Cl. 2 fl. 40 kr., III. Cl. 1 fl. 10 kr.; für Niederösterreicher I. Cl. 4 fl., II. Cl. 2 fl. 40 kr., III. Cl. 1 fl. 10 kr. — N.=ö. Landes=Irrenanstalt in Klosterneuburg 1 fl. — N.=ö. Landes=Irrenanstalt in Kierling=Gugging 1 fl. — N.=ö. Landes=Irrenanstalt in Ybbs I. Cl. 4 fl., II. Cl. 1 fl. 50 kr., III. Cl. 1 fl. — Landes=Irren=Zweiganstalt in Langenlois 1 fl. Die Differenz zwischen der Taxe für Einheimische und der allgemeinen Verpflegstaxe wird von der Gemeinde, beziehungsweise aus localen Zuflüssen bestritten. Z. 11.532. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Geburts=Ausweise für Hebammen. An die sämmtlichen Hebammen wurden neue Druck¬ sorten („Geburts=Ausweise“) an Stelle der früheren Geburts¬ Tabellen hinausgegeben. Zu diesen sind auch Einstoßbogen nach Bedarf zu beziehen. Hiebei sind die Hebammen aufmerksam zu machen, dass durch ein Versehen in der Druckerei die Rubriken der Einstoßbogen nicht mit denen der Umschlagbogen überein¬ stimmend gemacht, sondern etwas breiter angelegt wurden, so dass sie also als Einlage nicht benützt werden können. Um selbe dennoch in Verwendung zu bringen, haben die Hebammen daher zunächst die Umschlagbogen zu benützen, und wenn selbe vollgeschrieben sind, sodann die Einstoßbogen separat zu den weiteren Eintragungen zu verwenden. Hievon sind die dortigen Hebammen in Kenntnis zu setzen. Hiebei wird erinnert, dass jedweder weitere Bedarf an diesen Drucksorten, sowie an Tagebüchern jederzeit von hieramts bezogen werden kann. Steyr, am 23. Juli 1898. Z. 11.541. An alle Gemeinde Vorstehungen. Laut Note der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 2. Juli l. J., Z. 57.169, hat das k. k. Kreisgericht in Wadowice mit dem rechtskräftigen Urtheile vom 20. De¬ cember 1897, Z. 9021, die Hebamme Therese Ostradecka aus Biala wegen Abtreibung der Leibesfrucht zum schweren Kerker in der Dauer von drei Monaten verurtheilt. Infolge dessen wurde der genannten Hebamme seitens der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Biala mit dem Erlasse vom 25. Februar 1898, Z. 5349, die weitere Ausübung der Hebammenpraxis verboten und das Diplom abgenommen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 14. Juli l. J., Z. 12.521/V, zur Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 26. Juli 1898. Z. 11.687. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung. Im Monate Juli 1896 wurde in Wien unter dem Namen Johann Alois Handl ein circa im Jahre 1879

3 geborenes Individuum männlichen Geschlechts aufgegriffen. Dasselbe leidet an angeborenem Blödsinn, ist nicht gemein¬ gefährlich und befindet sich derzeit in der Wiener städtischen Versorgungsanstalt in Pflege. Der Genannte kann weder lesen noch schreiben und deutet an, er wäre von weit her von Steiermark gekommen. Sein Vater soll Uhrmacher sein. Auf Grund der Angaben desselben wurden vielfache Correspondenzen geführt, welche jedoch alle resultatlos ver¬ laufen sind. Auch dessen Name scheint nicht richtig zu sein, da von ihm schon wiederholt ganz andere Namen genannt wurden. Behufs Constatierung der Personsidentität und Heimats¬ zuständigkeit des angeblichen Johann Alois Handl werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten¬ Commanden angewiesen, Erhebungen über den Genannten zu pflegen und ein positives Resultat sofort anher anzuzeigen. Eine Photographie des Genannten liegt hieramts zur Einsichtnahme auf. Personsbeschreibung: Alois Johann Handl. Statur: klein, von gedrungenem Körperbau. Haare: blond (dunkel). Augen: lichtblau. Nase: Stumpfnase (proportioniert). Lippen: etwas aufgeworfen. Besondere Kennzeichen: kleinen Blähhals, Idiot, sieht immer zu Boden, lächelt fortwährend und spricht äußerst unverständlich (lallend). Steyr, am 25. Juli 1898. Z. 11.533. An alle Gemeinde Vorstehungen und K. k. Gendarmerie= Posten=Commanden. Widerrus. Der 13½ Jahre alte Jakob Plasnik aus St. Peter (Amtsblatt Nr. 22, Z. 8275) wurde ausgeforscht. Steyr, am 23. Juli 1898. Z. 11.771. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Nachforschungen nach der Identität und Zuständigkeit des Georg Dahle. Ein Individuum, das sich Georg Dahle nennt¬ Malergehilfe zu sein vorgibt und behauptet, am 16. Juli 1873 in Steyr als ehelicher Sohn des zu Arad im Jahre 1889 ertrunkenen Bezirkshauptmannes Gustav Dahle und dessen mit ihm verunglückten Gattin Anna geboren zu sein, wird in Passau strafgerichtlich verfolgt. Nach den seitens der königlich bayerischen Behörden eingezogenen Erkundigungen ist derselbe in Steyr unbekannt. Seine Personsbeschreibung lautet: Statur: untersetzt. Haare: blond. Augen: braun. Gesichtsform: länglich. Besondere Kennzeichen: beide Hände tätowiert. Eine photographische Aufnahme desselben hat sich nicht bewerkstelligen lassen, da sein Aufenthalt zur Zeit nicht be¬ kannt ist. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 18. Juli l. J., Z. 12.869/II, ergeht der Auftrag, über die Identität und Zuständigkeit des Genannten die geeigneten Erhebungen zu pflegen und über deren positives Resultat längstens bis Ende August 1898 anher zu berichten. Steyr, am 26. Juli 1898. Z. 11.208. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Widerruf. Der mit dem Erlasse vom 2. Juli l. J., Z. 10.388 (Amtsblatt Nr. 27), currendierte, aus dem Landesgerichte in Wien entsprungene Häftling Matthias Bauer wurde be¬ reits wieder eingeliefert. Steyr, am 19. Juli 1898. Z. 11.473. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. Juli bis 17. Juli 1898. 1. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Traun, Ort¬ schaft Dionysen; Gemeinde und Stadt Urfahr. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaften Gundendorf, Sattledt; Gemeinde Neu¬ hofen, Ortschaften Neuhofen, Weißenberg. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Stadt Schwanenstadt. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Leonfelden. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Langenstein, Ortschaft Gusen; Gemeinde Ried, Ortschaft Obernberg. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Eberschwang, Ortschaft Wappeltsham. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Kremsmünster, Markt; Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Pochendorf; Gemeinde Ried, Ortschaft Zendorf. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Aichkirchen, Ortschaft Reitfeld. 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 2. Schweinepest. Bezirk Wels: Gemeinde Krenglbach, Ortschaft Achleiten. Steyr, 24. Juli 1898. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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