Diese Uebungen finden im Donau=Strome, und zwar am rechten Donaunser circa 200 Schritte unterhalb des Klosterneuburger Leitwerkes zunächst der vor der Umschlag¬ baracke gelegenen Rampe statt. In der oben genannten Zeit haben sich daher sämmt¬ liche nauwärts verkehrenden Fahrzeuge an dieser Stelle mindestens auf eine Distanz von 50 Metern vom rechten Donauufer zu halten, und wird als Signal für das that¬ sächliche Stattfinden derartiger Uebungen auf die Dauer derselben im Donau=Strome am rechten Ufer oberhalb der Uebungsstelle ein Ankerponton mit einer blauen Signal¬ flagge verankert sein. Sollten die Uebungen eine größere freie Strecke am rechten Donauufer beanspruchen, so wird seitens des Com¬ mandos des Pionnier=Bataillons Nr. 6 am rechten Donau¬ ufer bei der fliegenden Brücke zwischen Klosterneuburg und Korneuburg eine rothe Fahne gehisst werden, und es haben dann in diesem Falle alle Fahrzeuge die früher erwähnte Uebungsstelle in einer Entfernung von mindestens 150 Metern vom rechten Donauufer zu passieren. Bei größeren Uebungen, welche eine gänzliche Ein¬ stellung der Naufahrt von Flößen und Ruderschiffen bedingen ollten, wird Tag und Stunde der Sperrung der Naufahrt zeitgerecht, eventuell telegraphisch, den stromaufwärts be¬ findlichen Stromaussichten, und zwar in Greifenstein, Tulln, Zwentendorf, Stein, Spitz und Ybbs, seitens des Commandos des Pionnier=Bataillons Nr. 6 bekanntgegeben werden. Wien, am 6. Juli 1898. Von der k. k. u. ö. Statthalterei. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur ehesten Verlautbarung unter den Schiffahrttreibenden in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 12. Juli 1898. Z. 10.743. Arendierungs=Kundmachung. Auf der hierämtlichen Amtstafel, dann auf den Amts¬ tafeln der Gemeinden Kremsmünster, Neuhofen, Garten und Sterning ist bis zum 15. Juli je eine Arendierungs=Kund¬ machung angeschlagen wegen Sicherstellung der Verpflegs¬ Erfordernisse für die Truppen an Heu, Hafer und Stroh, was hiemit allgemein verlautbart wird. Steyr, am 9. Juli 1898. Z. 10.714. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Angeschwemmte Leiche. Am 22. Mai 1898 um circa 10 Uhr vormittags wurde in Niederwallsee ein circa 30 bis 40 Jahre alter, 170 Centimeter langer, starker, männlicher Leichnam von der Donau angeschwemmt aufgefunden, welcher circa 14 Tage im Wasser gelegen sein dürfte. Bei der Leiche wurden keine Merkmale einer Gewaltthat vorgefunden. Die Leiche hat dunkelblonde Haare, blonden Schnurr¬ bart, gut erhaltene Zähne, war mit einem schwarzen Kamm¬ garnsacco, solcher Weste, blaugestreifter Kammgarnhose, weißem mit rothen und blauen Sternchen versehenen Chiffon¬ hemde, kalbledernen, gespitzten, gut erhaltenen Stiefletten und mit weißen Socken bekleidet. An der linken Hand trug dieser Leichnam einen braun¬ ledernen Handschuh. Außer einem Taschenspiegel wurden zwei Sacktücher, wovon eines weiß mit rothen Streifen und mit E. N., und zwar E blau und Nroth gemärkt, und das andere blau mit rothen Streifen und mit denselben Buchstaben roth gemärkt, vorgefunden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerie=Posten=Commanden infolge Zuschrift der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Amstetten vom 4. Juli 1898, Z. 12.886, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, Erhebungen über die Identität dieser Leiche zu pflegen und über ein positives Resultat sofort anher zu berichten. Steyr, am 8. Juli 1898. Z. 10.872. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf. Nachdem laut Note der k. k. Statthalterei in Triest die mit dem hierämtlichen Erlasse vom 23. Mai l. J., Z. 7715 (Amtsblatt Nr. 21), currendierten Stellungs¬ pflichtigen Franz Draslier und Franz Klemen eruiert wurden, sind die Nachforschungen nach denselben einzustellen. Steyr, am 11. Juli 1898. Z. 10.437. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie - Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 16. Juni bis 26. Juni 1898. 1. Rotz. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Schärding: Gemeinde Zell a. P., Ortschaft Schwaben. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Sipbachzell, Ortschaft Schnarndorf. 2. Bläschenausschlag. Bestehen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde St. Wolfgang, Ortschaften Graben, Russbach. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ort¬ schaft Hafnerzeil. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft St. Ge¬ orgen a. d. Gusen. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Markt Kremsmünster: Gemeinde Kremsmünster (Land), Ort¬ schaften Kirchberg, Pochendorf, Sattledt. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Viechtwang, Ort¬ schaft Mühldorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Mühlgrub.
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