Amtsblatt 1898/28 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 14. Juli 1898

Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 28. Steyr, am 14. Juli. 1898. Z. 1213 B. Sch.-R. An sämmtliche Ortsschulräthe und die hochwürdigen Pfarrämter. Nachdem wiederholt der Fall vorgekommen ist, dass sich die Religionslehrer an den öffentlichen Volks= und Bürger¬ schulen, beziehungsweise die betreffenden Pfarrämter, wegen der Erlangung der gemäß § 2 des Gesetzes vom 14. De¬ cember 1888 (V.=Bl. d. L.=Sch.=R. Nr. 11 ex 1888) ge¬ bürenden Remuneration oder wegen der Erhöhung dieser Remuneration direct an den oberösterreichischen Landesaus¬ schuss gewendet haben, werden die Ortsschulräthe, beziehungs¬ weise Pfarrämter, zufolge Erlasses des hohen k. k. Landes¬ schulrathes vom 16. Juni l. J., Z. 1679, verständigt, dass die bezüglichen Eingaben im Wege des k. k. Bezirksschul¬ rathes an den k. k. Landesschulrath zu richten sind. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 8. Juli 1898. Z. 118 Pracs. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Sammlungsbewilligung. Laut Erlasses vom 30. Juni l. J., Z. 1404 Praes., hat Se. Excellenz der Herr k. k. Statthalter der Gemeinde¬ Vorstehung Altmünster die Vornahme einer Sammlung milder Gaben in Oberösterreich zur Deckung der Kosten der Restaurierung der Pfarrkirche in Altmünster in der Weise be¬ willigt, dass die genannte Gemeinde=Vorstehung an alle Pfarr¬ ämter und Gemeinde=Vorstehungen in Oberösterreich das Ersuchen um Vermittlung freiwilliger Beiträge richtet. Die Vornahme der Sammlung durch Privatpersonen ist unstatthaft. Die Sammlung ist mit Ende des Jahres 1898 ab¬ zuschließen. Steyr, am 12. Juli 1898. Z. 10.561. An alle Gemeinde Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten=Commanden. Mädchenhändler. Nach einem an das k. u. k. Generalconsulat in Genua gerichteten Schreiben eines gewissen Josef Mühler aus Buenos Aires soll nebst anderen Mädchenhändlern auch ein sicherer Jakob Dauer sich von dort nach Oesterreich zum Zwecke des Mädchenhandels begeben haben und seine Reise¬ route über Genua nehmen. Jakob Dauer, dessen Photographie bei der Wiener Polizei=Direction erliegt, wird in diesem Schreiben als österreichischer Staatsangehöriger, gebürtig aus Galizien, und als Militärflüchtling bezeichnet. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden infolge des Erlasses der hoh. k. k. Statthalterei vom 23. Juni l. J., Z. 11.059/IV., mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, gegebenen Falles wider den Genannten des Amtes zu handeln. Steyr, am 12. Juli 1898. 0 Z. 10.565. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Thierärztliche Untersuchung von zur Ausfuhr in die Schweiz bestimmtem Speck. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 6. Juni l. J., Z. 17.759, hat das schweizerische Landwirtschafts=Departement unterm 20. Mai 1898, Nr. 56 und 57, die grenzthierärztliche Untersuchung aller Sendungen von Speck angeordnet und zugleich auch die Einfuhr von Klauenvieh aus Spanien nach der Schweiz verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statthalterei vom 20. Juni 1898, Z. 10.827/II, zur Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 7. Juli 1898. Z. 10.972. An die an der Enns gelegenen Gemeinden.“ Zur Statth. Z. 59.137 ex 1898. Kundmachung. In der Zeit vom 2. bis einschließlich 29. August l. J. werden vom Pionnier=Bataillon Nr. 6 am rechten Donau¬ ufer bei Klosterneuburg größere Uebungen im Baue von eisernen Brücken, sowie das Ankerwerfen mit größeren eisernen Schiffen geübt werden.

Diese Uebungen finden im Donau=Strome, und zwar am rechten Donaunser circa 200 Schritte unterhalb des Klosterneuburger Leitwerkes zunächst der vor der Umschlag¬ baracke gelegenen Rampe statt. In der oben genannten Zeit haben sich daher sämmt¬ liche nauwärts verkehrenden Fahrzeuge an dieser Stelle mindestens auf eine Distanz von 50 Metern vom rechten Donauufer zu halten, und wird als Signal für das that¬ sächliche Stattfinden derartiger Uebungen auf die Dauer derselben im Donau=Strome am rechten Ufer oberhalb der Uebungsstelle ein Ankerponton mit einer blauen Signal¬ flagge verankert sein. Sollten die Uebungen eine größere freie Strecke am rechten Donauufer beanspruchen, so wird seitens des Com¬ mandos des Pionnier=Bataillons Nr. 6 am rechten Donau¬ ufer bei der fliegenden Brücke zwischen Klosterneuburg und Korneuburg eine rothe Fahne gehisst werden, und es haben dann in diesem Falle alle Fahrzeuge die früher erwähnte Uebungsstelle in einer Entfernung von mindestens 150 Metern vom rechten Donauufer zu passieren. Bei größeren Uebungen, welche eine gänzliche Ein¬ stellung der Naufahrt von Flößen und Ruderschiffen bedingen ollten, wird Tag und Stunde der Sperrung der Naufahrt zeitgerecht, eventuell telegraphisch, den stromaufwärts be¬ findlichen Stromaussichten, und zwar in Greifenstein, Tulln, Zwentendorf, Stein, Spitz und Ybbs, seitens des Commandos des Pionnier=Bataillons Nr. 6 bekanntgegeben werden. Wien, am 6. Juli 1898. Von der k. k. u. ö. Statthalterei. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur ehesten Verlautbarung unter den Schiffahrttreibenden in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 12. Juli 1898. Z. 10.743. Arendierungs=Kundmachung. Auf der hierämtlichen Amtstafel, dann auf den Amts¬ tafeln der Gemeinden Kremsmünster, Neuhofen, Garten und Sterning ist bis zum 15. Juli je eine Arendierungs=Kund¬ machung angeschlagen wegen Sicherstellung der Verpflegs¬ Erfordernisse für die Truppen an Heu, Hafer und Stroh, was hiemit allgemein verlautbart wird. Steyr, am 9. Juli 1898. Z. 10.714. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Angeschwemmte Leiche. Am 22. Mai 1898 um circa 10 Uhr vormittags wurde in Niederwallsee ein circa 30 bis 40 Jahre alter, 170 Centimeter langer, starker, männlicher Leichnam von der Donau angeschwemmt aufgefunden, welcher circa 14 Tage im Wasser gelegen sein dürfte. Bei der Leiche wurden keine Merkmale einer Gewaltthat vorgefunden. Die Leiche hat dunkelblonde Haare, blonden Schnurr¬ bart, gut erhaltene Zähne, war mit einem schwarzen Kamm¬ garnsacco, solcher Weste, blaugestreifter Kammgarnhose, weißem mit rothen und blauen Sternchen versehenen Chiffon¬ hemde, kalbledernen, gespitzten, gut erhaltenen Stiefletten und mit weißen Socken bekleidet. An der linken Hand trug dieser Leichnam einen braun¬ ledernen Handschuh. Außer einem Taschenspiegel wurden zwei Sacktücher, wovon eines weiß mit rothen Streifen und mit E. N., und zwar E blau und Nroth gemärkt, und das andere blau mit rothen Streifen und mit denselben Buchstaben roth gemärkt, vorgefunden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerie=Posten=Commanden infolge Zuschrift der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Amstetten vom 4. Juli 1898, Z. 12.886, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, Erhebungen über die Identität dieser Leiche zu pflegen und über ein positives Resultat sofort anher zu berichten. Steyr, am 8. Juli 1898. Z. 10.872. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf. Nachdem laut Note der k. k. Statthalterei in Triest die mit dem hierämtlichen Erlasse vom 23. Mai l. J., Z. 7715 (Amtsblatt Nr. 21), currendierten Stellungs¬ pflichtigen Franz Draslier und Franz Klemen eruiert wurden, sind die Nachforschungen nach denselben einzustellen. Steyr, am 11. Juli 1898. Z. 10.437. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie - Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 16. Juni bis 26. Juni 1898. 1. Rotz. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Schärding: Gemeinde Zell a. P., Ortschaft Schwaben. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Sipbachzell, Ortschaft Schnarndorf. 2. Bläschenausschlag. Bestehen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde St. Wolfgang, Ortschaften Graben, Russbach. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ort¬ schaft Hafnerzeil. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft St. Ge¬ orgen a. d. Gusen. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Markt Kremsmünster: Gemeinde Kremsmünster (Land), Ort¬ schaften Kirchberg, Pochendorf, Sattledt. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Viechtwang, Ort¬ schaft Mühldorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Mühlgrub.

3. Bezirk Perg: Gemeinde Tragwein, Ortschaft Lugendorf. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Gries. Steyr, am 4. Juli 1898. Z. 10.881. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. Juni bis 2. Juli 1898. 1. Rotz. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Schärding: Gemeinde Zell a. P., Ortschaft Schwaben. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Sipbachzell, Ortschaft Schnarndorf. 2. Bläschenausschlag. Erlöschen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde St. Wolfgang, Ortschaften Graben, Russbach. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Leonfelden. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Kremsmünster, Markt; Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaften Kirchberg, Pochendorf, Sattledt; Gemeinde Ried, Ortschaften Voitsdorf, Zendorf. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ort¬ schaft Hafnerzeil. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Marien, Ortschaft Weichstetten; Gemeinde und Ortschaft Wartberg. 4. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer (Land), Ortschaft Kleinreifling. Steyr, 11. Juli 1898. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. eine Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haak'sche Buchdruckerei in Steyr.

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