3 S 9973. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden betreffend die Ausstellung von Viehpässen für zur Ausfuhr nach Deutschland bestimmtes Vieh. Aus Anlass eines von der k. k. Statthalterei mitge¬ theilten Vorfalles der Zurückweisung von zwei Rindern aus Haugsberg, Gemeinde Oepping, von der kgl. bayr. Grenz¬ zollbehörde wegen des Auftretens vereinzelter Milzbrandfälle in der Herkunftsgemeinde der Thiere innerhalb des 40tägigen Termines vor Absendung der Rinder hat das Ministerium des Innern durch Vermittlung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern bei der kgl. bayr. Regierung sowohl, als auch bei der kaiserl. Regierung des Deutschen Reiches Reclamation erhoben. Die diplomatische Action war in der Absicht einge¬ leitet worden, um die in dem Ministerial=Erlasse vom 13. Mai 1896, Z. 15.260, intimiert mit dem hierämtlichen Erlasse vom 26. Mai 1896, Z. 8715, ausgesprochene An¬ schauung zur Geltung zu bringen, dass vereinzelte Fälle von Milzbrand (Anthrax) der landwirtschaftlichen Hausthiere, von Rauschbrand der Rindern und von Rothlauf der Schweine kein Hindernis für die Ertheilung der im Sinne des Art. 2 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem Deutschen Reiche erforderlichen Bescheinigung bilden und somit nicht zum Anlass gegenseitiger Verkehrsbehinderungen, wie in dem oben erwähnten Falle, genommen werden sollen, und ist bei den genannten auswärtigen Regierungen die Erlassung dem¬ entsprechender Weisungen an die Grenzbehörden des Deutschen Reiches in Anregung gebracht worden. Laut Mittheilung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern sind die in dieser Angelegenheit unternommenen Schritte von keinem Erfolge begleitet gewesen. Die kgl. bayr. Re¬ gierung hält im Einvernehmen mit der kaiserl. deutschen Regierung an der Ansicht fest, dass unter dem Ausdrucke „Seuche“ in Art. 2 des Viehseuchen=Uebereinkommens auch die Einzelnfälle der der Anzeigepflicht unterliegenden an¬ steckenden Thierkrankheiten zu verstehen sind und hat unter Berufung auf die hinsichtlich des Milzbrandes, des Rausch¬ brandes und des Rothlaufes der Schweine bestehende An¬ zeigepflicht sich außer Stande erklärt, die angeregten Weisungen ertheilen zu können. Im Hinblicke auf diese Sachlage sah sich das Ministerium des Innern, um weiteren Zurückweisungen von Viehtrans¬ porten nach dem Deutschen Reiche, für welche die Begleit¬ documente nach den hierlands geltenden Normen ordnungs¬ mäßig ausgefertigt wordensind vorzubeugen, veranlasst, mit dem Erlasse vom 25. Mai l. J., Z. 15.066, die h. d. Weisung vom 15. Mai 1896, Z. 15.260, dass bei der Ausstellung der zur Ausfuhr von Vieh nach dem Deutschen Reiche vertragsmäßig erforderlichen Bescheinigung vereinzelte Fälle von Milzbrand der landwirtschaftlichen Hausthiere, von Rauschbrand der Rinder und von Rothlauf der Schweine nicht in Betracht zu kommen haben, außer Wirksamkeit zu setzen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Juni l. J., Z. 9795/II, in die Kenntnis gesetzt, und erstere angewiesen, dies allge¬ mein zu verlautbaren. Steyr, am 30. Juni 1898. Z. 10.205. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Regelung des Biehverkehres mit dem Deutschen Reiche. Zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statt¬ halterei vom 15. Juni 1898, Z. 8739 und 8990/II werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden hiemit auf den Inhalt der im Landes¬ gesetz= und Verordnungsblatte Nr. 21 ex 1898 enthaltenen Kundmachung, betreffend die Regelung des Viehverkehres mit dem Deutschen Reiche, zur Kenntnisnahme und ausge¬ dehnten Verlautbarung aufmerksam gemacht und angewiesen, auch die Veterinärorgane hievon entsprechend zu verständigen. Steyr, am 30. Juni 1898. Z. 10.388. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Entsprungener Sträfling. Matthäus Bauer, Mechaniker, 1858 zu Harham, Bezirk Erding in Bayern geboren und zuständig, katholisch, ledig, 169 cm groß, mittelstark, mager, ovales Gesicht, braune Kopfhaare, vorne schütter, braunen etwas herab¬ hängenden Schnurrbart, braune Augen, trägt Zwicker, hie und da auch Augengläser, bekleidet mit dunkelgrünbraunem Rock und Gilet, lichtgestreifter Hose und Stiefletten, ist am 30. Juni d. J. dem k. k. Landesgerichte Wien entsprungen. Derselbe war im April d. J. mit Adolf Steinsberger, gewesenem Herrschafts=Diener, 23. December 1869 zu Siebich¬ hausen in Bayern geboren und zuständig, katholisch, ledig, aus München nach Wien gekommen und wurde wegen Mitschuld an dem, an Karl Churacek, XVII. Calvarienberg¬ gasse Nr. 36, ausgeführten Raube und wegen eines in Erding (Bayern) verübten Einbruchsdiebstahls am 5. Mai d. J. dem genannten Gerichte eingeliefert. Matthäus Bauer war bei seiner am 3. Mai d. J. erfolgten Verhaftung im Besitze eines geladenen Revolvers, cheint sehr gewaltthätig zu sein und ist daher bei seiner Anhaltung große Vorsicht anzuwenden. Derselbe ist bei seiner Betretung festzunehmen, dem nächsten k. k. Bezirksgerichte einzuliefern und hierüber anher zu berichten. Steyr, am 2. Juli 1898. Z. 10.203. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Franz Wagenkögl. Laut Berichtes der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr vom 17. Juni 1898, Z. 11.884, konnte dem im Jahre 1875 geborenen, nach Stadt Steyr zuständigen, katholischen, ledigen, am 19. Mai 1897 assentierten Ersatzreserve=In¬ anteristen des 14. Infanterieregimentes und berufsmäßigen Waffenschmiedgehilfen Franz Nagenkögl, welcher sich zu¬ letzt erwiesenermaßen in Graz aufhielt und von da im
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2