Amtsblatt 1898/27 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 7. Juli 1898

Amts-Blatt K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 27. Steyr, am 7. Juli. 1898. Z. 9433. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten=Commanden. Wandernde Musikanten. In einem an das hohe k. k. Ministerium des Innern erstatteten Berichte der Statthalterei in Böhmen wird darüber Klage geführt, dass in letzterer Zeit italienische Staats¬ angehörige, namentlich aus den Orten S. Biagio und Picinisco in großer Anzahl nach Böhmen kommen und daselbst um die Verleihung von Licenzen zu Musik=Productionen (zumeist zum Drehorgelspielen unter Producierung abgerichteter Vögel) ansuchen. Hiebei sind insbesondere die Namen Jaconelli, Arcari, Giovanni, Crastagmo, Daniel Velleso, Liagio Capocci, Gerardo Brunelli, Domonico Papa, Isidor Diacomo und Domonica Leva vertreten. Da die Gesuchsteller bei Verweigerung der von ihnen angestrebten Licenz nicht in der Lage wären, die Rückreise in ihre Heimat aus eigenen Mitteln zu bestreiten, so erübrigt in der Regel nichts anderes, als denselben die erbetenen Productionsbewilligungen wenigstens auf eine kurze Zeit zu ertheilen, um ihnen die Heimreise zu ermöglichen. Zumeist bitten dieselben jedoch nach Ablauf der festgesetzten Zeit, und zwar in einer geradezu belästigenden Weise um eine Ver¬ längerung ihrer Licenz. Hiebei kommt zu bemerken, dass sich diese Leute durch¬ wegs mit Reisepässen, welche von einer italienischen Behörde oder von dem italienischen Consulate in Triest oder Fiume ausgestellt sind, auszuweisen vermögen und dass dieselben meist nicht einzeln, sondern im Vereine mit mehreren Familien=Angehörigen oder anderen Genossen im Lande umherziehen. Da in Böhmen ohnehin schon eine übergroße Anzahl derartiger Productions=Licenzen von Einheimischen ausgeübt wird, so dass viele einheimische Bewerber wegen der dringend gebotenen Einschränkung solcher Bewilligungen zurückgewiesen werden müssen, ferner einzelne der in Böhmen umherziehen¬ den Italiener schon polizeilich und gerichtlich beanständet worden sind, hat das Ministerium des Innern die Ver¬ mittlung des k. und k. Ministeriums des Aeußern in An¬ spruch genommen, damit der weitere Zuzug dieser Leute, welcher sich geradezu zu einer Landplage herausgebildet hat, schon in Italien seitens der dortigen Behörden hintangehalten werde. Da einzelne italienische Staatsangehörige sogar bloß mit einem italienischen Reisepasse und einem mit einer Quittung über die erfolgte Erwerbsteuer versehenen Zahlungs¬ auftrage versehen, ohne die vorgeschriebene Licenz der Landes¬ behörde, demzufolge auch ohne die erforderliche Vidierung seitens der Landesbehörde nach Böhmen kommen, die Vidierungsbüchel bloß das Visum einiger Gemeindeämter Oberösterreichs enthalten, muss es befremden, dass derartige Individuen unbeanständet von Italien nach Böhmen ge¬ langen konnten. Da bei der hohen k. k. Statthalterei italienischen Licenz¬ werbern der erwähnten Kategorie bisher nur in wenigen Ausnahmsfällen Licenzen ertheilt wurden, werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden beauftragt, die Ueberwachung und Pertustrierung der umher¬ ziehenden Musiker genauestens durchzuführen und auf die genaue Einhaltung der für Productionen bestehenden Vorschriften zu achten, gegen die Uebertreter die Strafamts¬ handlung einzuleiten, eventuell beim Vorhandensein der gesetz¬ lichen Bedingungen die Abschiebung solcher Personen zu veranlassen. Diese Anordnung bezieht sich nicht nur auf italienische, sondern auch auf alle anderen wandernden Musikanten, da Oberösterreich mit solchen Musikern überfüllt ist. Namentlich sind es in Oberösterreich wandernde böhmische Musiker, welche, trotzdem sie bei der hohen k. k. Statthalterei unzähligemale abgewiesen werden, ohne Licenz sich producieren. Sie senden ihre Gesuche recommandiert per Post an die hohe k. k. Statthalterei und wie zur dortämtlichen Kennt¬ nis gelangt ist, benützen sie das Aufgabsrecepisse als den Nachweis, dass sie ihre Licenz behufs Verlängerung oder Erneuerung dahin gesendet haben. Gegen solche Vorspiegelung werden dieselben von ein¬ zelnen Gemeindevorstehungen zu Productionen zugelassen. Hiezu wird bemerkt, dass zur Erreichung der Verlängerung bezw. Erneuerung einer dortämtlichen Licenz die Einsendung derselben gar nicht erforderlich ist, da dortamts die Aus¬ stellung der Licenzen seit Jahren genau in Evidenz ge¬ halten wird. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 8. Juni l. J., Z. 1455/Präs., zur genauesten Befolgung und Ueberwachung in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 5. Juli 1898.

Z. 10.396. Kundmachung. Post= und Telegraphenamt Losenstein. Das k. k. Postamt Losenstein wurde zu einem k. k. Post¬ und Telegraphenamte ausgestaltet. Die neue Telegraphen¬ Station Losenstein wurde am 1. Juli l. J. eröffnet. Diese Station hält beschränkten Tagdienst. Steyr, am 7. Juli 1898. Z. 9726. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Warnung vor aus Spanien stammenden Briefen über Hebung von Schätzen. In letzter Zeit hat in Oberösterreich eine größere Anzahl von Personen aus Spanien Briefe erhalten, worin sie zur Mithilfe zur Behebung eines vergrabenen Kriegs¬ schatzes aufgefordert werden. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 17. Juni l. J., Z. 1572 Präs., wird der hierämtliche Erlass vom 15. April 1896, Z. 5482, Amtsblatt Nr. 17, in Er¬ innerung gebracht und die thunlichste Verbreitung desselben angeordnet. Steyr, am 5. Juli 1898. Z. 1184 B.=Sch.=R. An die Ortsschulräthe Garsten, Großraming, Pechgraben, Reichraming, Ternberg, St. Ulrich, Unterlaussa und Weyer. Damit dem hohen Erlasse des hohen k. k. Landes¬ schulrathes vom 6. August 1897, Z. 2300 (Verordnungs¬ blatt des k. k. Landesschulrathes vom 28. August v. J., Stück III, Nr. 6), entsprochen werden könne, werden die genannten Ortsschulräthe angewiesen, in Hinkunft die Anspruchschreiben sammt den Quittungen über die 50% Vergütung der als Wegentschädigung an die Religionslehrer der Schulen Dambach, Mühlbach, Brunnbach, Pechgraben, Reichraming, Trattenbach, Kleinraming, Unterlaussa und Kleinreifling geleisteten Beträge für das Halbjahr vom Mai bis 1. November am 1. November und für das Halbjahr vom 1. November bis 1. Mai am 1. Mai eines jeden Jahres ohne weitere specielle Auf¬ forderung pünklich hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 1. Juli 1898. Z. 1112 B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen werden auf das im Verlage der Suppenanstalt Innerstoder erschienene Jubiläums=Festspiel „Wir möchten sogern unsern Kaiser sehen“ verfasst von Josef Angerhofer, Schulleiter in Innerstoder, und mit Liederweisen von Adalbert Proschko aufmerksam gemacht. Dieses hübsche, echt patriotische Festspiel kann sowohl zur Einstellung in die Schülerbibliotheken, wie auch zur Auf¬ führung, besonders für Gebirgskinder, warm empfohlen werden. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 21. Juni 1898. Z. 10.281. An alle Gemeinde=Vorstellungen und K. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Laut Note des k. k. Landesgerichtes in Strafsachen in Wien vom 25. d. M., Z. Vr. XXII 2343/98, befindet sich dort seit 28. Mai l. J. ein Individuum in Haft, welches behauptet, vor Jahresfrist aus Belgrad über Budapest nach Wien gekommen zu sein, um als Elektrotechniker zu arbeiten, welches sich bis Ende 1897 des falschen Namens Karl Voith, Techniker als Salzburg, bediente, sodann verschwand und im Frühjahre 1898 in Wien neuerdings unter dem Namen Karl Otto Born auftauchte und anlässlich seiner Anhaltung seither beharrlich behauptete, richtig Karl Otto Born zu heißen und in Feldkirch in Vorarlberg als der Sohn eines später nach Felak in Ungarn über¬ siedelten und dort auch gestorbenen Schlossers geboren, in Belgrad ausgebildet worden und sodann in Europa herum¬ gereist zu sein. Documente besitzt der Häftling nicht, in Feldkirch ist sein Name gänzlich unbekannt. In Wien hat der Häftling innerhalb eines halben Jahres im Zeitungswege mit zwei Frauenzimmern angeblich behufs Verehelichung Verbindungen angeknüpft, und zwar das erstemal als „Karl Voith“ und das zweitemal als „Karl Otto Born“, und deren Geld in die Hände erhalten, ist der ersten Braut durchgegangen, und während sich die Beziehung mit der zweiten noch fortspann, von der Ver¬ lassenen gesehen und zur Haft gebracht worden. Sein ebenso sicheres als gleichmäßiges Vorgehen in beiden Fällen berechtigt zu der Annahme, dass der Inquisit den Heiratsschwindel seit längerer Zeit an ver¬ schiedenen Orten, unter verschiedenen Namen und auch bei geänderter Aeußerlichkeit betreibe, somit ein Professionsschwindler sei. In beiden Fällen wusste er die Opfer zu bewegen, mit ihm zusammenzuziehen, aus ihren Mitteln Zins und Einrichtung anzuschaffen, ihm einen Theil ihres Barvermögens in die Hände zu geben und sie durch ein ganz besonders ruhiges, besonnenes, anscheinend gänzlich uneigennütziges Wesen und bei fortwährender Betonung seines guten und sicheren Einkommens und seines Wunsches nach behaglicher Häuslichkeit nach einem unruhigen und bewegten Vorleben ganz unbesorgt und vertraulich zu machen. Inquisit ist circa 45 Jahre alt, mittelgroß, untersetzt, hat volles breites Gesicht, sehr hohe Stirn, graue scharf¬ blickende Augen, dunkles Haar, solchen Schnurr= und kurzen Vollbart, schadhafte Zähne, dürfte mehrere Sprachen und mehrere deutsche Dialecte beherrschen, zeit¬ weise die Bartform verändert und zeitweise Zwicker oder Augengläser getragen haben. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 28. Juni l. J., Z. 1732/Präs., ergeht der Auftrag, den vorstehenden Sachverhalt thunlichst zu verbreiten und auf einen möglichst langen Zeitraum zurück nachzuforschen, ob vielleicht im hiesigen Amtsbezirke der genannte Häftling sein Unwesen trieb und wer die diesfalls Beschädigten sind. Steyr, am 5. Juli 1898.

3 S 9973. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden betreffend die Ausstellung von Viehpässen für zur Ausfuhr nach Deutschland bestimmtes Vieh. Aus Anlass eines von der k. k. Statthalterei mitge¬ theilten Vorfalles der Zurückweisung von zwei Rindern aus Haugsberg, Gemeinde Oepping, von der kgl. bayr. Grenz¬ zollbehörde wegen des Auftretens vereinzelter Milzbrandfälle in der Herkunftsgemeinde der Thiere innerhalb des 40tägigen Termines vor Absendung der Rinder hat das Ministerium des Innern durch Vermittlung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern bei der kgl. bayr. Regierung sowohl, als auch bei der kaiserl. Regierung des Deutschen Reiches Reclamation erhoben. Die diplomatische Action war in der Absicht einge¬ leitet worden, um die in dem Ministerial=Erlasse vom 13. Mai 1896, Z. 15.260, intimiert mit dem hierämtlichen Erlasse vom 26. Mai 1896, Z. 8715, ausgesprochene An¬ schauung zur Geltung zu bringen, dass vereinzelte Fälle von Milzbrand (Anthrax) der landwirtschaftlichen Hausthiere, von Rauschbrand der Rindern und von Rothlauf der Schweine kein Hindernis für die Ertheilung der im Sinne des Art. 2 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem Deutschen Reiche erforderlichen Bescheinigung bilden und somit nicht zum Anlass gegenseitiger Verkehrsbehinderungen, wie in dem oben erwähnten Falle, genommen werden sollen, und ist bei den genannten auswärtigen Regierungen die Erlassung dem¬ entsprechender Weisungen an die Grenzbehörden des Deutschen Reiches in Anregung gebracht worden. Laut Mittheilung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern sind die in dieser Angelegenheit unternommenen Schritte von keinem Erfolge begleitet gewesen. Die kgl. bayr. Re¬ gierung hält im Einvernehmen mit der kaiserl. deutschen Regierung an der Ansicht fest, dass unter dem Ausdrucke „Seuche“ in Art. 2 des Viehseuchen=Uebereinkommens auch die Einzelnfälle der der Anzeigepflicht unterliegenden an¬ steckenden Thierkrankheiten zu verstehen sind und hat unter Berufung auf die hinsichtlich des Milzbrandes, des Rausch¬ brandes und des Rothlaufes der Schweine bestehende An¬ zeigepflicht sich außer Stande erklärt, die angeregten Weisungen ertheilen zu können. Im Hinblicke auf diese Sachlage sah sich das Ministerium des Innern, um weiteren Zurückweisungen von Viehtrans¬ porten nach dem Deutschen Reiche, für welche die Begleit¬ documente nach den hierlands geltenden Normen ordnungs¬ mäßig ausgefertigt wordensind vorzubeugen, veranlasst, mit dem Erlasse vom 25. Mai l. J., Z. 15.066, die h. d. Weisung vom 15. Mai 1896, Z. 15.260, dass bei der Ausstellung der zur Ausfuhr von Vieh nach dem Deutschen Reiche vertragsmäßig erforderlichen Bescheinigung vereinzelte Fälle von Milzbrand der landwirtschaftlichen Hausthiere, von Rauschbrand der Rinder und von Rothlauf der Schweine nicht in Betracht zu kommen haben, außer Wirksamkeit zu setzen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Juni l. J., Z. 9795/II, in die Kenntnis gesetzt, und erstere angewiesen, dies allge¬ mein zu verlautbaren. Steyr, am 30. Juni 1898. Z. 10.205. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Regelung des Biehverkehres mit dem Deutschen Reiche. Zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statt¬ halterei vom 15. Juni 1898, Z. 8739 und 8990/II werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden hiemit auf den Inhalt der im Landes¬ gesetz= und Verordnungsblatte Nr. 21 ex 1898 enthaltenen Kundmachung, betreffend die Regelung des Viehverkehres mit dem Deutschen Reiche, zur Kenntnisnahme und ausge¬ dehnten Verlautbarung aufmerksam gemacht und angewiesen, auch die Veterinärorgane hievon entsprechend zu verständigen. Steyr, am 30. Juni 1898. Z. 10.388. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Entsprungener Sträfling. Matthäus Bauer, Mechaniker, 1858 zu Harham, Bezirk Erding in Bayern geboren und zuständig, katholisch, ledig, 169 cm groß, mittelstark, mager, ovales Gesicht, braune Kopfhaare, vorne schütter, braunen etwas herab¬ hängenden Schnurrbart, braune Augen, trägt Zwicker, hie und da auch Augengläser, bekleidet mit dunkelgrünbraunem Rock und Gilet, lichtgestreifter Hose und Stiefletten, ist am 30. Juni d. J. dem k. k. Landesgerichte Wien entsprungen. Derselbe war im April d. J. mit Adolf Steinsberger, gewesenem Herrschafts=Diener, 23. December 1869 zu Siebich¬ hausen in Bayern geboren und zuständig, katholisch, ledig, aus München nach Wien gekommen und wurde wegen Mitschuld an dem, an Karl Churacek, XVII. Calvarienberg¬ gasse Nr. 36, ausgeführten Raube und wegen eines in Erding (Bayern) verübten Einbruchsdiebstahls am 5. Mai d. J. dem genannten Gerichte eingeliefert. Matthäus Bauer war bei seiner am 3. Mai d. J. erfolgten Verhaftung im Besitze eines geladenen Revolvers, cheint sehr gewaltthätig zu sein und ist daher bei seiner Anhaltung große Vorsicht anzuwenden. Derselbe ist bei seiner Betretung festzunehmen, dem nächsten k. k. Bezirksgerichte einzuliefern und hierüber anher zu berichten. Steyr, am 2. Juli 1898. Z. 10.203. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Franz Wagenkögl. Laut Berichtes der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr vom 17. Juni 1898, Z. 11.884, konnte dem im Jahre 1875 geborenen, nach Stadt Steyr zuständigen, katholischen, ledigen, am 19. Mai 1897 assentierten Ersatzreserve=In¬ anteristen des 14. Infanterieregimentes und berufsmäßigen Waffenschmiedgehilfen Franz Nagenkögl, welcher sich zu¬ letzt erwiesenermaßen in Graz aufhielt und von da im

Sommer 1897 angeblich in seine Heimat übersiedelte, anlässlich seiner Einberufung zur militärischen Ausbildung für den October 1897, die Einberufungskarte nicht zuge¬ stellt werden, da er die vorschriebene Meldung nicht erstattete und auch sonst keine Nachricht von sich gab. Franz Nagenkögl ist von mittlerer Körpergröße (174 cm), hat ein ovales Gesicht, braune Augen und Haare, proportionierten Mund und Nase, doch keine be¬ sonderen Merkmale. Nachdem die Ausforschung durch das oberösterr. Polizeiblatt und Centralpolizeiblatt bisher kein Resultat ergab, ergeht der Auftrag, die Nachforschungen nach dem Genannten zu erneuern und ein positives Resultat ohne Verzug der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr unmittelbar bekannt zu geben. Steyr, am 20. Juni 1898. Z. 10.438. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Peter Mores. Die k. k. Statthalterei in Triest hat um die Veran¬ lassung von Nachforschungen nach dem stellungspflichtigen, am 7. Juni 1877 in Salcano geborenen Peter Mores angesucht, welcher bis nun im Küstenlande nicht eruiert werden konnte. Der Genannte ist der eheliche Sohn des Anton und der Johanna, geborenen Vetorel, Gärtner von Profession. Als Taufpathen erscheinen in den Matriken eingetragen Ludwig Rupnik und Anna Merlin, als Geburtshelferin Maria Cicigoj. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden hiemit beauftragt, Erhebungen nach dem Genannten zu pflegen und über ein positives Resultat sofort anher zu berichten. Steyr, am 5. Juli 1898. Z. 10.202. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Warnung vor Michael Blöchinger. Laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Rohrbach vom 14. März 1898, Z. 2200, verursacht der nach Schwarzenberg, Bezirk Rohrbach, zuständige Glasmacher Michael Blöchinger seiner Heimatgemeinde dadurch nicht unbedeutende Kosten, dass er sich von verschiedenen Gemeinde=Vorstehungen in Oberösterreich und Böhmen auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Reiseunterstützungen erbettelte. Michael Blöchinger, geboren im Jahre 1871, ver¬ heiratet, ist von mittlerer Statur, länglichem Gesichte, braunen Haaren, braunen Augen, ohne besondere Kenn¬ zeichen. Derselbe ist im Besitze eines Heimatscheines vom 1. April 1896, Nr. 44, der Gemeinde Schwarzenberg. Nachdem es nicht unwahrscheinlich ist, dass der Genannte das Herausschwindeln von Reiseunterstützungen auch fernerhin auf Kosten seiner Heimatsgemeinde betreiben dürfte, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerie=Posten=Commanden infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 8. Juni l. J., Z. 9242/II, ange¬ wiesen, demselben ohne dringende Noth keine weiteren Unter¬ stützungen mehr zu verabfolgen, sondern denselben im Be¬ tretungsfalle nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. Steyr, am 30. Juni 1898. Z. 10.122. An alle Gemeinde Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten=Commanden. Spitalsläufer und Unterstützungsschwindler. Der in Verbenico im Jahre 1871 geborene und eben dahin heimatszuständige, gegenwärtig in Triest ansäßige Schustergehilfe Lucaric Anton? des Josef treibt sich mit einem von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Lussin mit Reiselegitimationelausel dto. 17. Juni 1897, Nr. 1432, versehenen Arbeitsbuche beschäftigungslos herum, lässt sich von den Gemeinden Unterstützungen verabfolgen und nimmt auch die Pflege in öffentlichen Krankenhäusern in ungebür¬ licher Weise in Anspruch, wodurch der Heimatsgemeinde erhebliche Kosten erwachsen. Die k. k. Statthalterei in Triest fand laut Note vom 21. Mai 1898, Z. 6673/VIII, im Einvernehmen mit dem Landesausschusse in Parenzo die Spitalsverweisung des obgenannten Individuums auszusprechen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit der Weisung auf¬ merksam gemacht, denselben bei allfälliger Anmeldung nur in wirklich dringenden Fällen in das betreffende Spital aufzunehmen, beziehungsweise mit Geldunterstützungen zu versehen, sonst aber zurückzuweisen, eventuell die schubweise Behandlung desselben einzuleiten. Steyr, am 30. Juni 1898. Verzeichnis A. von Gewerbeanmeldungen pro Juni 1898. 1. Johann Stauffer, Victualienhandel in Oberburg¬ fried Nr. 40, Gemeinde Kremsmünster, Land. 2. Franz Hagauer, Holzhandel in Reichraming Nr. 116. 3. Therese Koos, Zuckerbäckerwaren=Verschleiß in Kematen Nr. 41. 4. Friedrich Pribizer, Erzeugung und Handel von Tafelfarbe „Unicum“ für Schultafeln und die dazu gehörige Fleckseife in Kematen. 5. Leopold Reingruber, Victualienhandel in Feyeregg Nr. 19, Pfarrkirchen. 6. Matthias Voglmair, Schuhmachergewerbe in Neu¬ schönau Nr. 38, Gemeinde St. Ulrich, 7. Johann Aichenauer, Schneidergewerbe in Weißen¬ berg Nr. 5, Gemeinde Neuhofen. 8. Josef Trauner, Schneidergewerbe in Markt Krems¬ münster Nr. 51. 9. Alois Fischill, Schuhmachergewerbe in Mühlgrub Nr. 11, Gemeinde Pfarrkirchen. 10. Franz Schöfftner, Krämereigewerbe in Sierning Nr. 49. 11. Karl Grammer, Weyer Nr. 156, Brantwein¬ Ausschank.

12. Josef Rogl, Müllergewerbe in Hofkirchen Nr. 46, Gemeinde Losensteinleithen. 13. Georg Zorn, Verabreichung von kalten Speisen und Ausschank von Bier in Gunsendorf Nr. 27, Landge¬ meinde Kremsmünster. B. Gewerberücklegungen pro Juni 1898. 1. Anna Resch, Müllergewerbe in Hofkirchen Nr. 46, Gemeinde Losensteinleithen, durch Pächter Josef Huber. 2. Johann Sinzinger, Gemischwarenhandel in Weyer Nr. 45. 3. Franz Schickmayr, Hufschmiedgewerbe in Allhaming Nr. 29. 4. Johann Kronsteiner, Gold= und Silberwaren¬ Händler in Losenstein Nr. 109. 5. Johann Pichler, Schneidergewerbe in Lumplgraben Nr. 47, Gemeinde Großraming. 6. Michael Panholzer, Klingschmiedgewerbe in Klein¬ raming Nr. 14, Gemeinde Sierning. 7. Anna Hirtzenberger, Frauenkleidermachergewerbe in Stein Nr. 36, Gemeinde Gleink. 8. Anton Lumplecker, Victualienhandel in Sierning Nr. 157. 9. Karl Böhm, Stechviehhandel in Gründberg Nr. 90, Gemeinde Sierning. 10. Matthias Ortner, Lederverschleiß in Eberstallzell. 11. Johann Geiger, Müllergewerbe in Mühlbach Nr. 37. 12. Johann Wimmer, Fassbinderei in Gerersdorf Nr. 33, Gemeinde Kematen. 13. Franz Zauner, Bäckerei in Pichlern Nr. 18. C. Sonstige Gewerbeveränderungen pro Juni 1898. 1. Eduard Breitenlachner, Darmputzerei in St. Ulrich Nr. 4; Standortsverlegung nach Ramingsteg, Reder=Holzplatz. 2. Paula Lankus, Holz= und Kohlenhandel in Bad Hall Nr. 154 (und Sierning, Bahnhof); Stellvertreter Karl Zorn. 3. Franz Spitzbart, Fortführung des Hufschmied¬ gewerbes in Spieldorf Nr. 11, auf Witwenstandsdauer, Stellvertreter Franz Schrattenholzer. 4. Leopold Auinger, Müllergewerbe in Unterdambach Nr. 22; Standortsverlegung nach Mühlbach Nr. 37. 5. Matthias Lederhilger, Wirtsgewerbe in Unterrohr Nr. 14; Fortführung durch Witwe Rosina Lederhilger auf Witwenstandsdauer. 6. Josef Mayr, Krämergewerbe in Ried Nr. 56; Standortsverlegung nach Penzendorf Nr. 21, Gemeinde Ried. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2